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myGully |
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03.05.14, 17:06
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2014
Beiträge: 6
Bedankt: 163
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Vorladung/Anzeige wegen "Warenbetrug"
Servus,
Ich habe heute einen Brief bekommen, dass ich vorgeladen wurde wegen Warenbetrug.
So nun meine Frage ich hatte mit der Person ein Geschäft habe die Zahlung erhalten via Skype und habe ihm die Ware als Paket versendet (nicht legal in Deutschland). Nun ich habe es mit DHL als Päckchen versendet und so keine Paketnummer er meinte Monate lang das sein Paket nicht angekommen wäre darauf hin habe ich ihn geblockt.
Nun Weiß ich nicht kann mir was passieren ?
__________________
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03.05.14, 17:08
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2014
Beiträge: 6
Bedankt: 163
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Also ich habe die Zahlung mit einer Paysafecard bekommen und er hat se mir in Skype dann übergeben.
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03.05.14, 18:09
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 654
Bedankt: 688
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Geldstrafe,Haftstrafe,Einstellung
Selber schuld,wenn man was ohne nachweis versendet.ein paar cent mehr,und man hätte es auch per einwurf versenden können,(aber Geiz ist Geil )und hat einen nachweis.
Monate lang nicht beantworten,und Blocken, das sind die richtigen
Geh hin,höre dir an,was die Polizei erzählt, verweiger die Aussage und wende dich an einen RA
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03.05.14, 18:18
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#4
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 456
Bedankt: 218
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Zitat:
Zitat von Wild.Fish
(nicht legal in Deutschland).
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Um welche Ware geht es denn?
Und woher hat der Käufer deine Adresse, wenn er doch dein Paket nicht bekommen hat? Von Skype?
Oh man...
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03.05.14, 18:44
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#5
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 5.006
Bedankt: 4.080
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Vllt.haben sie ja vorher als Sicherheit die Daten ausgetauscht ! Oder die Polizei hat im Rahmen ihrer Ermittlung die Daten heraus gefunden !
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03.05.14, 19:03
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2014
Beiträge: 6
Bedankt: 163
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Nein, Daten wurden nicht ausgetauscht ja es ging um Feuerwerk aus Polen. Zu meiner Person bin noch Schüler und 17. Verarscht habe ich keinen !
Nur was soll ich sagen? Naja ich würde erst mal sagen um welchen Gegenstand es sich handelt weil cih denke kaum das Er angegeben hat, dass es um Polen Feuerwerk geht, weil er sich ja schon so selbst strafbar macht. Außerdem ich meine dann wird Aussage gegen Aussage stehen. Was passiert dann?
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03.05.14, 19:18
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 654
Bedankt: 688
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Oder Jugendknast :-)
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03.05.14, 19:29
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#8
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2014
Beiträge: 6
Bedankt: 163
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Bin nicht vorbestraft also kein Jugendknast ^^ Außerdem habe ich ja niemanden betrogen
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03.05.14, 19:44
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#9
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Profi
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 1.870
Bedankt: 711
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Man vertickt also mit 17 Jahren Polenböller an andere und lädt Pornos bei mygully hoch... Beides glaube ich nicht erlaubt, oder?
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03.05.14, 20:06
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#10
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Stammi
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 1.262
Bedankt: 1.130
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Böller aus Polen per Deutscher Post versendet. Na wenn die Polizei das auch noch mitbekommt, dann könnte sprich wörtlich der Schuss nach hinten losgehen.
Zitat:
Wer Artikel die eine Einstufung als Kl. III, Kl. IV, T2 oder PM2 haben ohne den Nachweis einer entsprechenden Genehmigung abgibt verstößt gegen § 40 (strafbarer Umgang / Verkehr / Einfuhr)und § 41 (Ortnungsw.)des SprengG. Das bedeutet bis zu 3 Jahren Haft und bis zu 50.000,00 Euro Geldstrafe.
Wer Pyrotechnik verschickt ohne dabei die gültigen Regelungen der GGVS (Kennzeichnung, Mengenbeschränkungen usw.) zu beachten, begeht eine Ornungsw. (bei fahrlässigem Verhalten) oder auch eine Straftat (bei vorsätzlicher Missachtung). Näheres regelt die GGVS Rahmenverortnung § 10.
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Hier noch ein weiter interessanter Link: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Spätesten nach der Reklamierung des Käufers, dass er keine Ware erhalten hatte, sollte man zu mindestens einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen. Sollte man das nicht machen, dann ist man leider in Pflicht den Betrag zurück zu erstatten. Abgesehen davon das man eh eine illegale Handlung getätigt hat.
Am besten umgehend einen Anwalt einschalten.
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03.05.14, 20:13
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#11
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2014
Beiträge: 6
Bedankt: 163
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#closed
Hab mit ihm nochmal geschrieben alles in Ordnung er wird die Anzeige zurücknehmen habe ihn ein Angebot gemacht
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03.05.14, 21:14
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#12
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.420
Bedankt: 3.163
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Zitat:
Zitat von Wild.Fish
er wird die Anzeige zurücknehmen
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Auch wenn der die Anzeige zurück nimmt, wird der Staatsanwalt es auch so sehen? Der Staatsanwalt könnte unter Umständen die Sache weiter verfolgen.
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03.05.14, 21:40
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 654
Bedankt: 688
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@Wild.Fish Ob Vorbestraft oder nicht, hat nix damit zu tun. Das entscheidet dann immernoch der Richter und was die Staatsanwalt verlangt. Und wenn die schlechten Tag haben ..........
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03.05.14, 23:20
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 650
Bedankt: 326
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Nicht zur Polizei gehen. Wenn der Typ das wirklich durchdrücken will müsste er zivielrechtlich klagen.
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03.05.14, 23:24
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#15
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Banned
Registriert seit: Dec 2009
Ort: Sektor 7 Blau
Beiträge: 1.459
Bedankt: 1.130
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Zitat:
Zitat von wolfgang1502
Selber schuld,wenn man was ohne nachweis versendet.ein paar cent mehr,und man hätte es auch per einwurf versenden können,(aber Geiz ist Geil )und hat einen nachweis.
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Naja,wenn man nicht legales verschickt,dann geht man auch nicht zu Post und frägt nach wo sein Paket gelandet ist wenns beim Empfänger nicht ankommen sollte.
Illegales verschickt man immer unversichert und mit Fakeabsender drauf.Lieber ist das Paket verloren wenns dumm kommt als Rückverfolgbar .
Und der Empfänger sagt einfach er hat nie ein Paket erwartet
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04.05.14, 09:49
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#16
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 65
Bedankt: 55
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Zitat:
Zitat von Wild.Fish
]...]Außerdem ich meine dann wird Aussage gegen Aussage stehen. Was passiert dann?
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Dann ist es grundsätzlich eine Beweisfrage. Der gemeine Glauben, Aussage gegen Aussage führe zur Einstellung des Verfahrens bzw. zum Freispruch ist völlig falsch.
Wie hier die Beweislage ist, kann man kaum bewerten.
Zitat:
Zitat von wolfgang1502
@Wild.Fish Ob Vorbestraft oder nicht, hat nix damit zu tun. Das entscheidet dann immernoch der Richter und was die Staatsanwalt verlangt. Und wenn die schlechten Tag haben ..........
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Also bei einem Verbrechen magst du Recht haben. Bei einem Vergehen dieser Art aber, wird KEIN Richter einen Jugendlichen (und wohl auch keinen Erwachsenen) eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung aufdrücken (ebensowenig ein StA dieses beantragen). Auf gar keinen Fall.
Zitat:
Zitat von Odatas
Nicht zur Polizei gehen. Wenn der Typ das wirklich durchdrücken will müsste er zivielrechtlich klagen.
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Ob zivilrechtlich was anhängig ist/gemacht wird, wissen wir ja nicht. Vielleicht geht es "dem Typ" auch darum, dem TE eins rein zu drücken - eben durch die Strafanzeige.
Im Übrigen @ TE:
Wenn der Anzeigeersteller die Anzeige zurück nimmt, ist das grundsätzlich verfahrensbeendet. Ich bin mir aber sicher, dass in deinem Fall -Jugendlicher verkauft illegale Gegenstände und versendet diese -explosiven Gegenstände- auch noch per Post- jeder vernünftige StA das öffentliche Interesse an der STrafverfolgung bejahen wird.
Somit ist die zurückgenommene Strafanzeige egal. Und das im Übrigen völlig zurecht.
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04.05.14, 10:26
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#17
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2012
Beiträge: 110
Bedankt: 119
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Das hat er doch gewollt ein Angebot, er sagt Packet kommt nicht an " villeicht lüge? " es geht um knaller ? hallo hast denn 10 Tonnen geschickt ? oder wiso wird mann wegen Böller verklagt.
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04.05.14, 11:51
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 654
Bedankt: 688
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Weil wie genannt siehe auch Post 13
1.) Sogenannte Polen Böller illegal sind
2.) Unsachgemäße Versendung, ohne entsprechende Kennzeichen Pflicht
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04.05.14, 14:20
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#19
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Private
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 555
Bedankt: 493
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Zitat:
Dann ist es grundsätzlich eine Beweisfrage. Der gemeine Glauben, Aussage gegen Aussage führe zur Einstellung des Verfahrens bzw. zum Freispruch ist völlig falsch.
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Im Zweifel für den Angeklagten.
Zitat:
Ich bin mir aber sicher, dass in deinem Fall -Jugendlicher verkauft illegale Gegenstände und versendet diese -explosiven Gegenstände- auch noch per Post- jeder vernünftige StA das öffentliche Interesse an der STrafverfolgung bejahen wird.
Somit ist die zurückgenommene Strafanzeige egal. Und das im Übrigen völlig zurecht.
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Das stimmt, da der Anzeigesteller jedoch wohl kaum der Polizei gegenüber erwähnt haben wird, dass er sich illegale Böller aus Polen bestellt hat ist mit der Rücknahme der Anzeige das Verfahren beendet. (Anzeige lautet Warenbetrug)
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04.05.14, 16:45
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#20
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 456
Bedankt: 218
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Zitat:
Zitat von Rukashi
Zitat:
Dann ist es grundsätzlich eine Beweisfrage. Der gemeine Glauben, Aussage gegen Aussage führe zur Einstellung des Verfahrens bzw. zum Freispruch ist völlig falsch.
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Im Zweifel für den Angeklagten.
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Was willst du damit sagen? Dass bei "Aussage gegen Aussage" es immer zu einer Entscheidung in dubio pro reo kommt?
Wie @theodosorius schon vollkommen richtig angemerkt hat, ist der Gedanke, dass "Aussage gegen Aussage" automatisch zu einer Verfahreneinstellung führen, absolut falsch.
Alle Beweise unterliegen allein der Beweiswürdigung des Richters, und wenn dieser zu dem Ergebnis kommt, dass der Beschuldigte lügt und der Zeuge die Wahrheit sagt, dann kann er auch so entscheiden.
Zitat:
Zitat von Rukashi
Das stimmt, da der Anzeigesteller jedoch wohl kaum der Polizei gegenüber erwähnt haben wird, dass er sich illegale Böller aus Polen bestellt hat ist mit der Rücknahme der Anzeige das Verfahren beendet. (Anzeige lautet Warenbetrug)
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Woher hast du denn diesen Unsinn?
Zunächst einmal kann man eine Anzeige nicht einfach so zurücknehmen.
Es gibt Antragsdelikte, die grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt werden. Ein solcher Antrag kann gegenüber der Staatsanwaltschaft! auch noch zurückgenommen werden. Das schließt jedoch nicht aus, dass aus anderen Gründen (zB öffentliches Interesse) die Straftat dennoch weiter verfolgt wird.
Bei Betrug handelt es sich ja noch nicht mal um ein Antragsdelikt. Die Anzeige kann also erst recht nicht einfach "zurückgenommen" werden.
Was aber natürlich möglich ist, ist dass der Geschädigte gegenüber der StA erklärt, dass er nicht mehr an einer Strafverfolgung interessiert ist. Wenn dann der TE zusätzlich auch noch die Aussage verweigert (wichtig!), dann wird sich die Motivation der StA in Grenzen halten und das Verfahren wohl eingestellt werden.
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04.05.14, 17:20
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#21
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Private
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 555
Bedankt: 493
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Zitat:
Was willst du damit sagen? Dass bei "Aussage gegen Aussage" es immer zu einer Entscheidung in dubio pro reo kommt?
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Ist die Glaubwürdigkeit des Klagenden zweifelhaft so ist man für den Angeklagten. Das war lediglich eine bestätigende Aussage.
Zitat:
Woher hast du denn diesen Unsinn?Zunächst einmal kann man eine Anzeige nicht einfach so zurücknehmen.
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Korrekt das war vollständig falsch formuliert.
Zitat:
Was aber natürlich möglich ist, ist dass der Geschädigte gegenüber der StA erklärt, dass er nicht mehr an einer Strafverfolgung interessiert ist.
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Hier kommt der Punkt: Der Betrug beläuft sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf einer hohen Summe, weshalb kein Anwalt der Welt ein öffentliches Interesse bescheinigen wird.
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04.05.14, 19:40
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#22
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2014
Beiträge: 6
Bedankt: 163
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Ich bin mir sicher das er nicht angegeben hat das er etwas Illigales bestellen wollte.
Denn alleine die Bestellung wäre ja Strafbar hab mal gegoogelt
Soll ich mir das mal anhören und die Aussage einfach verweigern? Und alles was ich hier habe erstmal wo anders Lagern? & abwarten?
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04.05.14, 21:55
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#23
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 456
Bedankt: 218
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Zitat:
Zitat von Wild.Fish
Soll ich mir das mal anhören und die Aussage einfach verweigern?
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Sofern die Vorladung nicht von der Staatsanwaltschaft sondern von der Polizei ist, kannst du einfach anrufen und den Termin absagen.
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04.05.14, 22:15
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#24
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Newbie
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 74
Bedankt: 46
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Wird eigentlich Inlandspost auch kontrolliert? Könnte es nicht sogar sein, dass man das "Sprengstoff-Päckchen" entdeckt hat und von sich aus Ermittlungen aufgenommen hat?!?!
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04.05.14, 22:18
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#25
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 456
Bedankt: 218
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Zitat:
Zitat von Balou81
Wird eigentlich Inlandspost auch kontrolliert?
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Nein...
Zitat:
Könnte es nicht sogar sein, dass man das "Sprengstoff-Päckchen" entdeckt hat und von sich aus Ermittlungen aufgenommen hat?!?!
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Nein, da es hier um eine Vorladung wegen (Waren-)Betrug geht.
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04.05.14, 22:50
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#26
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lerne noch ;-)
Registriert seit: Apr 2009
Ort: Berlin
Beiträge: 202
Bedankt: 208
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geiler fake thread, ihr glaubt doch nicht wirklich das wegen so einer Kleinigkeit die Kripo Leute beim Provider die Adresse erwirken, wenn sie es kaum bei größeren Delikten schaffen.. geiles Kopfkino was hier so manche fahren, ob ihr euch daran aufgeilt soviel Mist zu verfassen?
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Versuchungen sollte man nachgeben. Wer weiß, ob sie wiederkommen. (Oscar Wilde)
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04.05.14, 23:06
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#27
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.420
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Seit wann kann man Postsendungen durch Internet-Leitungen versenden? Wie kommst du bloss auf Provider? Außerdem wird sicher die Polizei oder Staatsanwalt tätig, wenn man mit explosiven Gegenständen handelt, die hier nicht legal sind.
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06.05.14, 12:09
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#28
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 65
Bedankt: 55
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Zitat:
Zitat von hotbabe
[...]ihr glaubt doch nicht wirklich das wegen so einer Kleinigkeit die Kripo Leute beim Provider die Adresse erwirken[...]
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Davon ist doch überhaupt nicht die Rede gewesen.
Der Geschädigte hat das Ganze -im Übrigen völlig zurecht- zur Anzeige gebracht.
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06.05.14, 12:19
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#29
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
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Und der Geschädigte wird sich mitverantworten müssen wenn er illegale Waren bezieht.
Zitat:
§ 40 Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr
(1) Wer ohne die erforderliche Erlaubnis
1.
entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 1 mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht,
2.
entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 2 den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreibt oder
3.
entgegen § 27 Abs. 1 explosionsgefährliche Stoffe erwirbt oder mit diesen Stoffen umgeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer
1.
entgegen § 15 Abs. 1 Satz 1 explosionsgefährliche Stoffe einführt, durchführt oder verbringt oder durch einen anderen einführen, durchführen oder verbringen lässt, ohne seine Berechtigung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen oder zu deren Erwerb nachgewiesen zu haben,
2.
ein Lager ohne Genehmigung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder nach einer wesentlichen Änderung ohne Genehmigung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 betreibt,
3.
explosionsgefährliche Stoffe
a)
entgegen § 22 Abs. 1 Satz 2 an Personen vertreibt oder Personen überlässt, die mit diesen Stoffen nicht umgehen oder den Verkehr mit diesen Stoffen nicht betreiben dürfen,
b)
entgegen § 22 Abs. 1 Satz 3 innerhalb einer Betriebsstätte einer Person, die nicht unter Aufsicht oder nach Weisung einer verantwortlichen Person handelt oder noch nicht 16 Jahre alt ist, oder einer Person unter 18 Jahren ohne Vorliegen der dort bezeichneten Voraussetzungen überlässt,
c)
entgegen § 22 Abs. 2 einer anderen als dort bezeichneten Person oder Stelle überlässt,
d)
entgegen § 22 Abs. 3 einer Person unter 18 Jahren überlässt oder
e)
entgegen § 22 Abs. 4 Satz 1 vertreibt oder anderen überlässt.
(3) Wer wissentlich durch eine der in den Absätzen 1 oder 2 bezeichneten Handlungen Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(5) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 3 strafbar, wenn eine dort bezeichnete Handlung in Bezug auf einen nach § 5 Absatz 1 Satz 1 konformitätsbewerteten oder nach § 47 Absatz 2 oder Absatz 4 zugelassenen pyrotechnischen Gegenstand begangen wird.
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Wer ist eigentlich so dämlich, verschickt was als unversichertes Päckchen und schreibt noch seine Adresse drauf? Klingt wirklich nach *Stories aus der Twilight Zone*
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Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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06.05.14, 14:06
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#30
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Ist öfter hier
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 242
Bedankt: 133
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Also ich habe gerade versucht mein Sofa per Icq, MSN, Trillian, Miranda und zu guter letzt auch per Skype zu verschicken...........den Trick MUSST du mir verraten wie das geht.
__________________
"Hier ist Dr. House ------------- Meister!"
"Meine Böden sind meine Kinder. Ich habe ihnen Namen gegeben!"
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07.05.14, 11:18
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#31
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gta v O__O
Registriert seit: Feb 2010
Ort: In Austria
Beiträge: 1.231
Bedankt: 883
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Und du musst dringrnd noch mal zurück in die Grundschule, lesen üben .
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