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myGully |
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20.05.14, 13:39
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Mar 2010
Ort: Mühlheim
Beiträge: 591
Bedankt: 327
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Unfallschuld
Moin,
hatte vor 6 Wochen mit meinem Roller einen Autounfall.
Der andere im BMW ist entgegengesetzt einer Einbahnstraße gefahren und hat dann das rechts vor links ignoriert und hat mich auf meinem Roller mitgenommen.
Roller ist total kaputt, ich selbst hatte einige Prellungen.
Der Typ und ich haben die Polizei gerufen, diese hat alles aufgenommen und auch den Tathergang den ER und ICH gleich beschrieben haben und ER sich schuldig bekennt.
Die Polizei hat ihm dann noch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung reingedrückt.
So und jetzt stellt sich die Versicherung 6 Wochen danach quer. Der Typ hat auf einmal behauptet, dass ich dort gar nicht lang fahren dürfe (Supermarkt Hinterführung, früher durfte man dort nicht lang, nach einem Bau einer Umgehung jetzt aber schon), und er so keine Schuld habe und somit ich die Schuld hätte.
Mich interessiert weniger, ob ich weiterhin recht habe (weil das habe ich sowieso, die Polizei hat sogar die Aussage aufgeschrieben), sondern ob ich dem durch diesen Versuch der Schuldumkehrung noch einen reinwürgen kann. Anzeige ect.
Ich brauche meinen Roller einfach, und es kann nicht sein, dass ich bald 2 Monate mit dem Auto fahren muss, was mir viel zu teuer ist.
Kann man da irgendwas machen? (Schadensersatz für Sprit? Fahrzeugverlust für die Wochen?)
PS: Nicht falsch verstehen, habe zunächst von einer Anzeige wegen Körperverletzung abgesehen, weil der Typ ganz nett wirkte und sich schuldig und verständnisvoll zeigte.
Aber jetzt provoziert er es auch noch raus, was ich als absolute Frechheit sehe.
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20.05.14, 14:13
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2009
Ort: NRW
Beiträge: 18
Bedankt: 16
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.....Fakt ist schonmal,dass er die Einbahnstrasse in der falschen Richtung befahren hat, dadurch hat ist er uneingeschränkt schuldig am Unfall.
Strafanzeige wegen Körperverletzung geht automatisch, durch die Polizei, ist dort so geregelt und du kannst daran auch nichts ändern und es kommt noch schöner, er ist sowieso dran, da du der schwächere Verkehrsteilnehmer bist.
Deine Rechtsansprüche musst du über einen Anwalt regeln lassen, denn er wird bestimmt noch weiter versuchen, dir die Schuld zuweisen zu wollen.
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20.05.14, 14:23
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Mar 2010
Ort: Mühlheim
Beiträge: 591
Bedankt: 327
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Glücklicherweise hab ich auch noch die Polizei angerufen, wollten uns erst privat einigen.
Ja hab das ganze eben an einen Anwalt weitergegeben.
Das heißt ich brauch da jetzt auch nicht nachträglich eine Anzeige erstatten, da die automatisch gestellt ist?
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20.05.14, 14:27
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#4
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gta v O__O
Registriert seit: Feb 2010
Ort: In Austria
Beiträge: 1.231
Bedankt: 883
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Ich hoffe, dass du dem noch richtig einen reindrückst - alles was geht.
Solche Leute muss man von Grund auf disziplinarisch neu erziehen.
Es ist übrigens keine Seltenheit, dass die Unfallverursacher kurz nach dem Unfall auf supernett und lieb tun - gerade damit man sie verschont. In dem Fall hat er es wohl nicht verdient.
edit: Und IMMER die Polizei rufen, NIEMALS privat klären!!!!!!!!!
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20.05.14, 15:53
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#5
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Insane Noob
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 2.246
Bedankt: 5.361
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Mir hat mal einer das Auto (Mercedes C) kaputt gefahren, sodass es zwei Wochen in der Werkstatt war. Meine Werkstatt gab mir nen Vectra als Leiwagen. Irgentwann rief seine Versicherung an und fragte, ob so ein Auto nicht etwas groß für nen Studenten wäre und wollten so einen "großen" Leihwagen nicht zahlen. Ich habe die Versicherung gefragt welches Auto mir denn zusteht. Und welches Auto mir zustehen würde, wenn ich nen Porsche fahren würde. Der hat nichts mehr gefragt und gezahlt. Normalerweise steht Dir ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zu.
Naja, ich muss dabei sagen, dass der Unfallverursacher zu seiner Schuld gestanden hat. Aueßrdem war es (lt. eigener Aussage) das erste Mal in 26 Jahren, dass er seine Versicherung in Anspruch nehmen musste.
Die Anzeige wegen Körperverletzung hat aber meines Wissens nichts mit einer Schmerzensgeldzahlung zu tun. Ich meine, dass du Dir das durch ein zivilrechtliches Verfahren erstreiten musst/kannst, sofern er strafrechtlich Schuld bekommt. Bin aber auch kein Jurist .
Zitat:
Zitat von Origami
edit: Und IMMER die Polizei rufen, NIEMALS privat klären!!!!!!!!!
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Auf jeden Fall. Bei Geld hört (meistens) die Freundschaft auf.
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20.05.14, 16:07
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#6
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 276
Bedankt: 280
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Mit der StVO bin ich jetzt nicht sonderlich belesen, aber ich würde mir an Deiner Stelle keine Sorgen machen.
Was Du an Unfallhergang geschildert hast, ist die Sache eindeutig. Verbot der Einfahrt missachtet, rechts vor links übersehen. Komm, daran gibt es nix mehr zu rütteln.
Daß er versucht, möglichst schadensfrei aus der Nummer rauszukommen, ist auch nicht verwerflich. Irgendwann habe ich mal gehört (deswegen kann es auch blanker Unsinn sein), daß die Versicherung die Schadenleistung verweigern kann, wenn man ein Schuldeingeständnis abgegeben hat. Vielleicht ist das der Grund für seinen Widerruf.
Wenn Du dem Anwalt alles übergeben hast, dann lehn Dich entspannt zurück und lass Dich von den ersten Sommersonnenstrahlen kitzeln.
Unfälle passieren, ohne daß es jemand will. Keine große Sache also.
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20.05.14, 16:40
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Mar 2010
Ort: Mühlheim
Beiträge: 591
Bedankt: 327
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so jetzt weiß ich auch wieso der Typ auf einmal seine Aussage gändert hat
Bin gerade nochmal an der Stelle vorbeigefahren, und auf meiner Fahrbahn bzw. davor steht jetzt nen neues Schild, ein Durchfahrt verboten Schild. Klasse. Jetzt kommt die Tage nen Gutachter hin und sieht das Schild. Und auf einmal haben beide gleich viel Schuld.
Kann man irgendwo rausbekommen, wann ein Schild aufgestellt wurde?
Jetzt kommt noch dazu, dass diese Supermarkt Hinterführung wohl als Privatgrundstück/ Parkplatz zählt. Also gegenseitige Rücksichtsnahme. Aber es kann doch nicht sein, dass der Typ rücksichtslos um die Kurve brättert und ne Teilschuld bekommt. Jedenfalls ist diese Hinterführung einer Straße gleich und kein Parkplatz, weshalb meiner Kenntnis nach rechts vor links beachtet werden muss. (Diverse Landgerichte haben das so entschieden.
Anzeigen kann ich ihn zwar noch, allerdings muss sich mein Anwalt noch eine klügere Begründung ausdenken, und nicht von wegen der andere ändert seine Aussage, dann zeigen wir ihn doch an, dass ich 6 Wochen später doch anzeigen will.
Fair ist das nicht -.-
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20.05.14, 17:01
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#8
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Katzenfisch
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 574
Bedankt: 614
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Zitat:
Anzeigen kann ich ihn zwar noch, allerdings muss sich mein Anwalt noch eine klügere Begründung ausdenken, und nicht von wegen der andere ändert seine Aussage, dann zeigen wir ihn doch an, dass ich 6 Wochen später doch anzeigen will.
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Verstehe die Aussage nicht ganz - eine Körperverletzung ist nach sechs Wochen noch nicht verjährt und sollte jederzeit nachträglich zur Anzeige gebracht werden können.
Zitat:
Kann man irgendwo rausbekommen, wann ein Schild aufgestellt wurde?
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Ich meine mal in irgendeiner Doku gehört zu haben, dass die Straßenverkehrsbehörde solche Aufzeichnungen hat, zumindest was vorübergehende Halteverbote usw angeht. Sollte es tatsächlich ein Privatgrundstück sein, wird das Schild aber wohl eher vom Grundstückseigentümer aufgestellt worden sein.
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21.05.14, 00:20
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Mar 2010
Ort: Mühlheim
Beiträge: 591
Bedankt: 327
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Also ich war eben bei der Polizei, um diese nachzureichen. Der Beamte meinte nun, dass ich eine Begründung für meine Anzeige bräuchte, da ich vor Wochen eine Anzeige schon abgelehnt hatte.
Würde ich diese jetzt nachträglich einreichen, würde der Staatsanwalt ( oder wer auch immer), diese abwinken und als "so wie du mir, so ich Dir" erkennen. Und das könne sich dann eventuell noch negativ auswirken ...
Ich bin mal gespannt, wenn es zu Aussage gegen Aussage kommen sollte, bekomm ich bestimmt eine Teilschuld...
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21.05.14, 00:57
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#10
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 342
Bedankt: 209
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versuche den zeitpunkt zu finden, wann und durch wen das schild aufgestellt wurde (stadt oder eigentümer).
hast du das schild evtl doch übersehn weil es neu war, hast du schlechte karten.
kannst du nachweisen, dass das schild erst danach (evtl. wegen des unfalls) aufgestellt wurde, kannst du sogar den besitzer haften lassen.
weil er im sinne der "verkehrsprüfung" nicht früher gehandelt hat
also, falls du es nicht übersehen hast, bekommst du auf jeden fall deinen schaden ersetzt.
entweder vom unfallverursacher oder vom eigentümer.
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21.05.14, 09:29
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 672
Bedankt: 653
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Zitat:
Zitat von Nike16995
Ja hab das ganze eben an einen Anwalt weitergegeben.
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Zitat:
Zitat von Nike16995
Also ich war eben bei der Polizei, um diese nachzureichen.
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Wenn sich dein Anwalt darum kümmert, solltest du nichts auf eigene Faust unternehmen. erstens bekommt er Geld dafür und zweitens kann er dir nicht helfen, wenn du unüberlegte Dinge unternimmst, die sich negativ auswirken können.
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my brain has two parts, the right and the left...on the left, there is nothing right...on the right, there is nothing left
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21.05.14, 12:57
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Mar 2010
Ort: Mühlheim
Beiträge: 591
Bedankt: 327
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Zitat:
Zitat von darkman10
versuche den zeitpunkt zu finden, wann und durch wen das schild aufgestellt wurde (stadt oder eigentümer).
hast du das schild evtl doch übersehn weil es neu war, hast du schlechte karten.
kannst du nachweisen, dass das schild erst danach (evtl. wegen des unfalls) aufgestellt wurde, kannst du sogar den besitzer haften lassen.
weil er im sinne der "verkehrsprüfung" nicht früher gehandelt hat
also, falls du es nicht übersehen hast, bekommst du auf jeden fall deinen schaden ersetzt.
entweder vom unfallverursacher oder vom eigentümer.
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Also übersehen hab ich es ganz sicher nicht, man durfte durchfahren. Müsste auch einen Zeitungsartikel geben, in dem der Supermarkt kklarstellt, dass man durchfahren darf. Haben Sie die tage wahrscheinlich geändert.
Hoffentlich hast du recht
@happymike
Ja ich lehn mich jetzt zurück, abwarten und Tee trinken
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