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P-Konto: Bereits gepfändetes Geld wieder zurückholen?

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Ungelesen 05.12.14, 15:18   #1
obilaner
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Standard P-Konto: Bereits gepfändetes Geld wieder zurückholen?

Hallo! Wir haben ein P-Konto mit 1045€ freigrenze und durch einen Systemumstellungsfehler überwies das Arbeitsamt unsere Miete statt zum Vermieter auf unser eh schon bis zur Grenze ausgelastetes P-Konto, sodass dank dem Arbeitsamt nun 900€ Miete und Kindergeld die über den 1000€ liegen gepfändet werden.

Beim Arbeitsamt sagte man uns uns steht ein Freibetrag von 2000€ zu und man "entschuldigte sich..." Wir sollten mit der Bescheinigung über den neuen Freibetrag umgehend zu Postbank.. Gesagt getan, bearbeitung dauert circa 2-3 Wochen, Auskünfte erteilt nur die Pfändungsstelle, diese gibt keine AUskunft da wir kein Telefonbanking Pin besitzen.

Wie ist es nun wenn der Freibetrag von 1000 auf 2000€ erhöht wurde, können wir das diesen Monat gepfändete Geld noch zurückholen?

Was würdet ihr in dem Fall machen? 900€ für die Miete von eurem Harz4 zahlen mein ich weil das Arbeitsamt das System umstellt obwohl man witziger weise letzten Monat noch telefonisch auf die wichtigkeit der Überweisung an den Vermieter hinwies?
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