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myGully |
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14.08.14, 12:13
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 643
Bedankt: 233
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Arbeitsvertrag unterschrieben und nächsten tag jemand anderes genommen.
Hallo eine Freundin von mir die Mutter hat beim Rewe einen Arbeitsvertrag unterschrieben als Regalauffüller. Nächsten tag wurde mittgeteilt das jemand anderes genommen wurde. Können die das einfach so schnell nichtig machen??
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14.08.14, 12:16
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#2
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: mygully.com/dokumente
Beiträge: 6.939
Bedankt: 27.402
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Hallo, BruceLee007 -
was steht denn im Arbeitsvertrag über die Kündigungsfrist drin?
Gruss,
YaGru
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei yahuo:
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14.08.14, 12:33
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#3
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Chuck Norris
Registriert seit: Feb 2010
Ort: No man's land
Beiträge: 3.476
Bedankt: 2.724
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Man hat eine Probezeit - in dieser Zeit darf der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen den Angestellten feuern.
Zwar in dem Fall recht unsportlich, aber leider legitim.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei N7-WasD bedankt:
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14.08.14, 12:45
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 643
Bedankt: 233
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Ok also ist es legitim.. nun gut unsportlich finde ichs auch... So tut man hoffnungen schürren
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15.08.14, 17:23
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#5
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.597
Bedankt: 21.689
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Also wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben wurde, kann nicht einfach so gesagt werden, sie haben wen anderen genommen.
Ein Vertrag beinhaltet immer die Willenserklärung von mindestens 2 Parteien.
Wurde der Arbeitsvertrag ordnungsgemäß gekündigt vom Arbeitgeber? Ansonsten würde ich ihr raten, sofort Klage vor dem Arbeitsgericht einzureichen. Sie kann zum Arbeitsgericht gehen und dort dem Rechtspfleger den Fall schildern. Die helfen ihr bei der Klage.
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15.08.14, 17:38
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#6
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Anfänger
Registriert seit: May 2012
Beiträge: 26
Bedankt: 14
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Mit einer Probezeitklausel???
Keine Chance, dennoch muss ihr ordentlich gekündigt werden.
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15.08.14, 17:38
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#7
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.164
Bedankt: 2.354
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Und auf was willste klagen? Sind doch eh nur 400 Euro Jobs.
Auf Aufnahme des Arbeitsverhältnisses? Prost Mahlzeit und viel Spass beim einräumen der Getränkekisten.
Denn so wird es enden, sollte die Klage erfolgreich sein.
Außerdem zahlen die Parteien im Arbeitsrecht in der 1. Instanz die Kosten selbst.
Schwachsinn!
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Fietze:
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15.08.14, 17:45
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#8
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.597
Bedankt: 21.689
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Wenn ihr nicht ordnungsgemäß (schriftlich) gekündigt wurde (egal ob jetzt Probezeit oder nicht), kann sie auf Einhaltung des Vertrages klagen.
Aber es fehlen halt die Infos, ob sie z.B. die Kündigung ordnungsgemäß erhalten hat - in schriftlicher Form.
Ein "sorry Mädel, wir haben wen anderen genommen, brauchst also nicht kommen" ist KEINE ordnungsgemäße Kündigung.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Destiny:
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15.08.14, 18:28
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#9
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.164
Bedankt: 2.354
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Jaja Recht haben und recht bekommen, sind zwei Paar verschiedene Schuhe.
Außerdem sehe ich kein Kosten/Nutzen-Verhältnis und halte die Klage deshab schon für schwachsinnig.
Und selbst wenn, würde sie ausgehen wie das "Hornberger Schiessen".
Und wenn nicht, ist Kisten schleppen abgesagt.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Fietze:
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15.08.14, 19:26
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 593
Bedankt: 324
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arbeitsvertrag ist von beiden parteien unterschrieben.
kündigung ist auch in der probezeit an eine frist gebunden. REWE (bzw. SUB) hat soweit ich weiß 2 wochen ab kündigung.
1.) SOFORT zum arzt gehen und ihm alles erklären. 2 wochen wegen depressionen und schlafmangel bekommt man dann.
2.) SOFORT zum anwalt gehen.
jemand der bei REWE zum regalauffüllen arbeiten geht der hat in der regel keine 3000€ auf dem konto rumliegen bzw nen mercedes in der garage. somit erhält man prozesskosten beihilfe. (sollte man allerdings in den nächsten 3 jahren gutes geld verdienen, muß man die prozesskosten beim "arbeitsgericht" nachzahlen.)
solange sie nicht "ordentlich" gekündigt wurde, besteht ein anrecht auf lohnfortzahlung.
wichtig ist hierbei der sofortige gang zum arzt. notfalld mit rückdatierung. ansonsten ist sie "der arbeit fern geblieben" und erhält eine fristlose kündiung.
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15.08.14, 20:06
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#11
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Newbie
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Unterfranken
Beiträge: 60
Bedankt: 35
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Wie wäre es denn erstmal mit dem lesen des Arbeitsvertrages ?
Normalerweise ist selbst in der Probezeit eine Kündigung von 14-Tagen rechtswirksam.
ansonsten kann ich mich nur jimco anschliessen
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15.08.14, 20:54
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#12
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.597
Bedankt: 21.689
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Man kann sich auch beim Gericht einen Beratungsschein geben lassen. Kostet 10 Euro, wenn man mittellos ist.
Achtung, falls Klage vor dem Arbeitsgericht angestrebt wird, bitte die 14 Tage Frist beachten.
Es wäre nett, wenn der TE noch erklären würde, wie die "Kündigung" erfolgt ist, oder ob überhaupt eine Kündigung erfolgt ist und in welcher Form.
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19.08.14, 02:49
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#13
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Banned
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 111
Bedankt: 28
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Zitat:
Zitat von Destiny
Wenn ihr nicht ordnungsgemäß (schriftlich) gekündigt wurde (egal ob jetzt Probezeit oder nicht), kann sie auf Einhaltung des Vertrages klagen.
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Ganz toll, dann wird sie halt sofort Ordnungsgemäß gekündigt. Dann lieber lieber die Zeit sinnvoller investieren.
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19.08.14, 07:13
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#14
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.597
Bedankt: 21.689
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Ja entschuldige. Aber das ist der korrekte Weg. Eine Kündigung hat nun einmal schriftlich zu erfolgen. Schon allein, dass man für die Ämter was in der Hand hat.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Destiny:
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19.08.14, 13:18
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#15
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Newbie
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 70
Bedankt: 60
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Zitat:
Zitat von H8-Core
Wie wäre es denn erstmal mit dem lesen des Arbeitsvertrages ?
Normalerweise ist selbst in der Probezeit eine Kündigung von 14-Tagen rechtswirksam.
ansonsten kann ich mich nur jimco anschliessen
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Natürlich besteht innerhalb der Probezeit eine frist von 14 Tagen! Aber auch diese 14 Tage müssen z.B. bezahlt werden!
Aber es stellt sich die Frage, ob der AV überhaupt vor Antritt der Arbeit kündbar ist!
Daher was steht im AV geschrieben?
Auch steht gerne dies mit den Schadenersatzansprüche gernein den AV drinnen, dies ist natürlich kein Einbahnstraße sonder für beiden Seiten gültig!
Was wäre wenn die Mutter aufgrund dieser Zusage eine andere Stelle angesagt hätte? Es würde ihr ein Schaden entstanden sein ...
Ein guter RA holt da schon etwas Geld herraus, wie ich finde auch zurecht!
Die Firmen sollen auch eine Soziale Verantwortung haben und diese auch einhalten (meine Meinung) ...
Zitat:
[...]eine Kündigung hat nun einmal schriftlich zu erfolgen. Schon allein, dass man für die Ämter was in der Hand hat.
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Genau, schriftlich und Ordnungsgemäß!
Auch ist hierbei für Sie wichtig, ob der Grund der Kündigung z.B. in ihrer Person liegt oder nicht!
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19.08.14, 14:11
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#16
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Stammi
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 1.194
Bedankt: 280
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Zitat:
Zitat von BruceLee007
Hallo eine Freundin von mir die Mutter hat beim Rewe einen Arbeitsvertrag unterschrieben als Regalauffüller. Nächsten tag wurde mittgeteilt das jemand anderes genommen wurde. Können die das einfach so schnell nichtig machen??
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Die lassen dich einfach nicht arbeiten ..
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19.08.14, 14:26
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#17
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Chuck Norris
Registriert seit: Feb 2010
Ort: No man's land
Beiträge: 3.476
Bedankt: 2.724
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Er will ja auch nicht arbeiten, sondern die Mutter (s)einer Freundin.
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19.08.14, 16:20
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#18
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.597
Bedankt: 21.689
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Zitat:
Zitat von la_Yoe
Natürlich besteht innerhalb der Probezeit eine frist von 14 Tagen! Aber auch diese 14 Tage müssen z.B. bezahlt werden!
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Allerdings hat die Mutter da schon Fehler gemacht, indem sie das lapidare "Sie brauchen nicht kommen" hinnahm, nicht ihre Arbeitskraft anbot am 1. Tag laut Arbeitsvertrag und auch wohl keine schriftliche Kündigung einforderte.
Zitat:
Zitat von la_Yoe
Aber es stellt sich die Frage, ob der AV überhaupt vor Antritt der Arbeit kündbar ist! Daher was steht im AV geschrieben?
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Ich wage zu bezweifeln, ob der Arbeitsvertrag überhaupt ordentlich durchgelesen wurde. Denn da steht das drin mit Kündigung und Probezeit etc.
Zitat:
Zitat von la_Yoe
Auch steht gerne dies mit den Schadenersatzansprüche gernein den AV drinnen, dies ist natürlich kein Einbahnstraße sonder für beiden Seiten gültig!
Was wäre wenn die Mutter aufgrund dieser Zusage eine andere Stelle abgesagt hätte? Es würde ihr ein Schaden entstanden sein ...
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Da sich der Threadersteller nicht mehr gemeldet hat, wird es wohl nicht so wichtig sein.
Zitat:
Zitat von la_Yoe
Ein guter RA holt da schon etwas Geld herraus, wie ich finde auch zurecht!
Die Firmen sollen auch eine Soziale Verantwortung haben und diese auch einhalten (meine Meinung) ...
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Vor allem sollten sich die Firmen auch an die Gesetze halten und an die Verträge, die sie schließen. Denn ein Arbeitsvertrag ist auch ein Vertrag.
Zitat:
Zitat von la_Yoe
Genau, schriftlich und Ordnungsgemäß!
Auch ist hierbei für Sie wichtig, ob der Grund der Kündigung z.B. in ihrer Person liegt oder nicht!
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Dass eine Kündigung schriftlich zu erfolgen hat, sollte man heutzutage aber schon wissen. Auch wenn man etwas älter ist.
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03.11.14, 11:10
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 643
Bedankt: 233
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Nunja Die Mutter meiner Freundin war am Anfang sehr traurig.. aber sie hatte es dann eben hingenommen
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