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myGully |
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04.12.14, 20:30
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#1
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Newbie
Registriert seit: Dec 2008
Ort: sozialer Brennpunkt
Beiträge: 88
Bedankt: 35
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vorladung cannabis und zubereitung
hallo liebe leute.
ich bin 22 und hatte heute nen unschönen brief in der post wo gesagt wird das meine vernehmung als beschuldigter wegen cannabis und zubereitungen erforderlich ist.
dazu:
letzte woche wurde ich und nen kollege erwischt und ich hatte was dabei ca 1,8g.
ich hab auch zugegeben das es meins ist .
jetzt hatte ich diesen brief im briefkasten.
vorstrafen habe ich keine und das ganze spielt sich in nrw ab.
muss jetzt am 16.12 zur vorladung.
was soll ich nur sagen.. und was blüht mir im schlimmsten falle?
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04.12.14, 21:02
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2012
Beiträge: 23
Bedankt: 16
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Besorg dir schnellstens einen guten Rechtsanwalt !!!
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei oldmaster:
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04.12.14, 21:15
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#3
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Süchtiger
Registriert seit: May 2010
Ort: 127.0.0.1
Beiträge: 816
Bedankt: 359
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Geh da einfach nur nicht hin.
Auf keinen Fall freiwillig zur Polizei.
Geh ertmal zum Anwalt.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei stanleybeamish bedankt:
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04.12.14, 21:33
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2014
Beiträge: 1
Bedankt: 0
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Ich habe wegen 0,20g eine Geldstrafe von 600€ erhalten.
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04.12.14, 21:39
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#5
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.164
Bedankt: 2.354
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Naja, ob man gerade einen Anwalt braucht?
Ich weiß ja nicht wie cool du bist? Bekommst du schnell weiche Knie? Dann gehe nicht hin.
Kannst du etwas ab, gehe hin, mache von deinen Aussageverweigerungsrecht gebrauch und fertig.
Natürlich will der dich vernehmende Beamte wissen, woher du das hast? Wie gesagt nicht verunsichern lassen!
Sehr wahrscheinlich wird das Verfahren eingestellt oder es kommt max. ein Strafbefehl dabei raus.
Wenn du Post von der Staatsanwaltschaft bekommst, wird es Zeit zum Anwalt zu rennen.
Aber egal wie es nun ausgeht, rechne mit Post von der Führerscheinstelle.
Du wirst ein paar mal abpissen müssen. Deshalb ist ab jetzt (sofort) Abstinenz angesagt.
Zitat:
Ich habe wegen 0,20g eine Geldstrafe von 600€ erhalten
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Welches Bundesland?
Geldstrafe, also mit Tagessätzen?
Oder Einstellung des Verfahrens wegen geringem Interesse der Öffentlichkeit, bei Zahlung einer Geldbuße i.H.v. Euro 600,--?
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Fietze:
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04.12.14, 21:53
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#6
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Newbie
Registriert seit: Dec 2008
Ort: sozialer Brennpunkt
Beiträge: 88
Bedankt: 35
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hey leute danke für die vielen und schnellen antworten.
ist es nicht pflicht da zur vorladung hin zu gehen?oder kommt es nicht ich sag mal ''verdächtig'' wenn man nicht hingeht?
muss ich tatsächlich einen anwalt nehmen? was droht denn im schlimmsten falle ich mache eine kolping maßnahme und habe eh kaum geld da wird die geldstrafe wohl nicht so mega hart sein hoffe ich.wie soll ich das denn anstellen mit den anwalt? meine eltern sollten davon nichts mitbekommen und einen leisten kann ich mir wohl auch nicht.
einen führerschein habe ich (in diesen falle) zum glück nicht wir waren zu fuß unterwegs.
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04.12.14, 21:59
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#7
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Süchtiger
Registriert seit: May 2010
Ort: 127.0.0.1
Beiträge: 816
Bedankt: 359
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Nein....hier passiert es alle Nase lang, nie was passiert....
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04.12.14, 22:01
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#8
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Newbie
Registriert seit: Dec 2008
Ort: sozialer Brennpunkt
Beiträge: 88
Bedankt: 35
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und was ist mit zubereitung gemeint ?
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04.12.14, 22:07
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#9
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.164
Bedankt: 2.354
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Zitat:
ist es nicht pflicht da zur vorladung hin zu gehen?
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Nein, es ist nicht Pflicht! Als was verdächtig? Quatsch!
Zitat:
muss ich tatsächlich einen anwalt nehmen?
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M.E. erstmal nicht nicht.
Zitat:
was droht denn im schlimmsten falle ich mache eine kolping maßnahme und habe eh kaum geld da wird die geldstrafe wohl nicht so mega hart sein
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2 Jahre Knast! Spass beiseite, das kann dir keiner sagen. Statt Geldstrafe, gibt es auch oft Sozialstunden.
Das sind aber alles Sachen die ein Anwalt mit der Staatsanwaltschaft aushandeln kann.
Nur der kostet auch Geld.
Zitat:
meine eltern sollten davon nichts mitbekommen und einen leisten kann ich mir wohl auch nicht.
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Du hättest die Möglichkeit dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein (oder so ähnlich) zu holen. Frage den Gerichtsdiener.
Damit gehst du dann zum Anwalt, somit wäre das 1. Gespräch schon bezahlt. Im weiteren muss der Anwalt Gerichtskostenhilfe beantragen.
Dann kostet dich der Spass nichts.
Zitat:
und was ist mit zubereitung gemeint ?
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Naja, du hast zugegeben dass es deins ist und das du einen Rauchen wolltest?
Nicht so wichtig!
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04.12.14, 23:43
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#10
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2013
Beiträge: 2.136
Bedankt: 1.183
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Vor 4 Jahren hatte ein alter Freund, ebenfalls etwas bei sich.
Er ging zur Vorladung hin, und wurde nach seinen Angaben nur ermahnt, dass zu unterbinden.
Wurde zwar in die Mangel genommen, jeder der direkt weiche Knie bekommt, wie er sagte, hätte sich direkt mehrfach in die Hose gemacht.
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05.12.14, 10:23
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#11
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Cybernetic Spam Organism
Registriert seit: Jun 2013
Beiträge: 239
Bedankt: 165
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Rechtsberatung lieber von einem Juristen einholen und nicht in einem Warez-Board^^
Es wird bestimmt auch in deiner Nähe eine Rechtshilfe geben, deren reine Beratung kostenlos ist. Bei uns findet soetwas 2mal die Woche im Amtsgericht statt und wird freiwillig von Anwälten angeboten.
Wie mit 1,8g umgegangen wird ist zZ. noch sehr individuell. Das unterscheidet sich zwischen den Bundesländern und einzelnen Richtern schon sehr. Dass Du allerdings keine Vorstrafen hast, wird Dir in der Sache bestimmt helfen. Bei 600€ für 0,2g wird da bestimmt schon etwas mehr hintergesteckt haben als bloss 0,2g; selbst wenns in München war.
Von den über 10 Malen, bei denen ich von Freunden und Helfern beim Ausspannen erwischt wurde, wurde mir nichtmal immer das Zeug abgenommen und nur ein einziges Mal bekam ich tatsächlich eine Anzeige, auf die dann aber nichtmal der "Eingestellt" Brief folgte (is schon ü5 Jahre her). Bei uns schreiben nur Azubi-Freunde für 1,8g mehrere Seiten Papier voll Da isses schlimmer auf der falschen Seite vom Radweg zu fahren!
Um was für eine Art der Vorladung und wohin zu welchem Zweck handelt es sich überhaupt? Sollst Du nur zur Polizei und deine Aussage machen? Da würde ich in diesem Fall garnicht drauf reagieren.
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05.12.14, 14:56
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#12
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.244
Bedankt: 22.254
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Das Rechtsberatungsgesetz wird konträr diskutiert.
Meine persönliche Meinung zu Antworten in Foren wie hier:
Solange keine Taktik des Vorgehens vorgeschlagen wird, sollte der Hinweis auf Tatbestände und deren Auslegung seriöser Quellen, Rechte und Pflichten des Betroffenen nach der Strafprozessordnung, die frei im Net für jedermann zugänglich sind, möglichst mit Quellenangabe, nicht verboten sein.
Meinungen dürften auch davon nicht betroffen sein, wenn man es aufgrund eigener „Erfahrungen“ weitergibt und es als persönliche Erfahrung deutlich macht.
Die vorgeschlagenen Möglichkeiten einer kostenlosen Hilfe könnten trotzdem zunächst hilfreich sein.
Aber das ist auch nur meine Meinung !
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05.12.14, 15:16
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#13
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Ist öfter hier
Registriert seit: Aug 2014
Beiträge: 253
Bedankt: 285
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Viel Spaß Pauli das Kommentar von dir eben für Destiny verständlich aufzubereiten
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei ulmilten:
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11.12.14, 09:36
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#14
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Freizeitrentner
Registriert seit: Sep 2010
Ort: Ankh Morpork
Beiträge: 125
Bedankt: 168
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Hatte Euer Dorfpolizist Langeweile? 1,8g (?) oder ist das Komma falsch!
Strafverfahren, wegen des Erwerbs von geringen Mengen, die im Bereich von „Kleinstmengen“ liegen – solche Mengen die für den offenkundigen Eigenbedarf sind – werden in der Regel von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Die als Kleinstmenge titulierte Menge ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In NRW sind es z. B. (Stand August 2013) 10 g Bruttomenge Cannabis.
Was Du sagen sollst? Ich rauche alle Jubeljahre mal eine Tüte!!! Denn der Konsum von Betäubungsmitteln ist in Deutschland nicht verboten. Er gilt rechtlich als straffreie Selbstschädigung
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Wo das Chaos auf die Ordnung trifft, gewinnt meist das Chaos, weil es besser organisiert ist!
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Drymon:
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15.12.14, 21:11
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#15
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Newbie
Registriert seit: Dec 2008
Ort: sozialer Brennpunkt
Beiträge: 88
Bedankt: 35
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ich hoffe es das es so einfach wird morgen früh ist die vorladung..
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15.12.14, 21:15
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#16
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.164
Bedankt: 2.354
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Du brauchst ja nicht hingehen!
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15.12.14, 21:19
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#17
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Newbie
Registriert seit: Dec 2008
Ort: sozialer Brennpunkt
Beiträge: 88
Bedankt: 35
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ich weiß aber ich glaub das wäre vielleicht besser ich hab ja schon alles gesagt eigentlich bis auf wo das her is da hab ich mir was ausgedacht von wegen irgendnen typ auf der schule
weil das interessiert die denke ich mal nur wo ich das her hab.
ich sag ich rauch nur alle paar wochen mal und in diesen fall hab ich zum glück keinen führerschein also muss ich denek ich mal auch keine tests oder so machen.aber ich weiß noch nicht
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15.12.14, 21:35
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#18
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.164
Bedankt: 2.354
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Zitat:
hab ich mir was ausgedacht von wegen irgendnen typ auf der schule
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Geht´s noch?
Dann quetschen die dich weiter aus.
Gibt es bei Euch keinen Ort wo sich die Dealer rumtreiben? Den gibt man an und sagt das war von so einem dunkelhäutigen und der hieß Joe oder Johnny. So genau weiß ich das nicht mehr.
Wie der aussah? Die sehen doch alle gleich aus, Ja, so 175 und 80 kg vielleicht und kurze Krauslöckchen.
Aber ich glaube, du gehst da besser nicht hin!
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15.12.14, 22:22
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#19
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Newbie
Registriert seit: Dec 2008
Ort: sozialer Brennpunkt
Beiträge: 88
Bedankt: 35
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ja mir ist nichts eingefallen hab gesagt das war son marrokaner oder so ohne rassistisch zu sein nen kleiner dünner aber ich kenne den auch nicht weiter und so
klingt doch halbwegs glaubwürdig ohne rassistisch zu klingen
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16.12.14, 08:58
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#20
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Newbie
Registriert seit: Dec 2008
Ort: sozialer Brennpunkt
Beiträge: 88
Bedankt: 35
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war alles halb so schlimm.
als strafe meinte die auch maximal ne kleine geldstrafe weil ich nicht viel geld habe oder wahrschedinlich wirds sogar eingestellt hoffen wir es mal
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