Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
|
15.11.14, 13:01
|
#1
|
Anfänger
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 1
Bedankt: 0
|
Fragen wegen Mietminderung
Hallo an alle.
Vielleicht kann mir ja jemand hier einen Tipp oder eine Hilfestellung geben. Ich würde mich freuen. Ich bräuchte mal Rat in Sachen Mietminderung.
Wenn ich mehrere Mietmängel habe, wie verhält sich das mit der Mietminderung, wenn diese nicht behoben werden? Darf ich nur einen Mangel Kürzen, kann ich beide aufsummieren? Ich finde dazu leider nicht viel im Internet.
Desweiteren möchte ich gerne wissen, ob es ein Mangel ist, wenn es 15 Sekunden dauert, bis das Wasser aus dem Wasserhahn warm wird? Laut einer Mietminderungstabelle schon aber nur in Verknüpfung mit 5 Liter Wasserverbrauch.
Und die letzte Sache: Meine Wohnung vibriert, wenn unten Busse bzw große PKW´s vorbeifahren. Beispielsweise Anlieferwagen von Penny etc. Muss ich damit leben, ohne zu murren oder kann ich da auch der Hausverwaltung sagen: "Lasst euch bitte etwas einfallen!"?
Dazu muss ich sagen, dass ich im 5ten Stock wohne.
Danke für eure Hilfe.
Liebe Grüße, kRAITOS
|
|
|
15.11.14, 13:33
|
#2
|
Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.164
Bedankt: 2.354
|
Soviel wie ich weiß darfst du die Mängel addieren?
15 Sekunden bis warmes Wasser kommt! Das soll ein Mangel sein?
Die 5 Liter werden wohl nicht in der Zeit durch laufen?
Aber gut, dass ich mich mit meinem Mieter verstehe.
Joo, mit dem vibrieren wirst du wohl leben müssen!
|
|
|
15.11.14, 16:09
|
#3
|
Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.640
Bedankt: 2.131
|
15 sekunden sind kein mangel...im lebtag nicht...und im 5ten stock erst recht.
bei der vibration ist es ebenfalls nicht möglich...wäre ja noch schöner....
gottseidabk sind meine mieter net so zickig
|
|
|
Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei bambamfeuerstein bedankt:
|
|
15.11.14, 17:25
|
#4
|
Mitglied
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 305
Bedankt: 426
|
Pass auf Montag hast du sein Brief im Briefkasten ...
|
|
|
15.11.14, 17:31
|
#5
|
yolomatata
Registriert seit: Apr 2013
Beiträge: 27
Bedankt: 26
|
Mietminderung wäre bei Fällen von starkem Schimmelbefall, Heizungsausfall im Winter und desgleichen angebracht, aber wegen den 15 Sekunden bis warmes Wasser kommt oder die "Vibration", das finde ich ehrlich gesagt lächerlich, ich möchte dann nicht wissen, wie du abgehst, solltest du mal was "größeres" haben.
|
|
|
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei 1337xxx bedankt:
|
|
16.11.14, 08:26
|
#6
|
Stammi
Registriert seit: Nov 2010
Ort: Misanthropien
Beiträge: 1.030
Bedankt: 1.033
|
Sicher kann man Mängel zusammenfassen, sofern es denn welche sind.
Das erste nennt sich Warmwasser-Zeitgrenze. 15 Sekunden sind tolerierbar. Kein Mangel.
Das zweite ist komplizierter. Eventuell liegt es ja am schlechten Zustand der Strasse und nicht des Hauses? Mehr Infos wären nötig. Beschweren sich die Mieter unter dir auch darüber? Entstehen Risse am/im Haus? Ansonsten sind leichte Vibrationen leider kein Mangel.
|
|
|
16.11.14, 09:54
|
#7
|
Anfänger
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 16
Bedankt: 29
|
Zitat:
Zitat von kRAITOS
....Wenn ich mehrere Mietmängel habe, ... Darf ich nur einen Mangel Kürzen, kann ich beide aufsummieren? ......
|
Mietmängel kann man summieren.
Zitat:
Zitat von kRAITOS
Desweiteren möchte ich gerne wissen, ob es ein Mangel ist, wenn es 15 Sekunden dauert, bis das Wasser aus dem Wasserhahn warm wird?
|
MMn ist das kein Mangel. Eigentlich habe ich es noch nie erlebt, das Warmwasser unverzüglich aus dem Hahn oder der Brause kommt.
Zitat:
Zitat von kRAITOS
Und die letzte Sache: Meine Wohnung vibriert, wenn unten Busse bzw große PKW´s vorbeifahren. Beispielsweise Anlieferwagen von Penny etc. Muss ich damit leben, ohne zu murren oder kann ich da auch der Hausverwaltung sagen: "Lasst euch bitte etwas einfallen!"?
Dazu muss ich sagen, dass ich im 5ten Stock wohne.
|
Vibrationnen durch Straßenverkehr ist auch nichts ungewöhnliches. Üngewöhnlich ist hier bestenfalls das man das noch im 5. Stock deutlich spüren kann.
Solange die Bausubstanz nicht angegriffen wird, (Putz fällt von der Wand oder Risse in den Mauern) sehe ich auch hier keine Möglichkeit einer Minderung.
Wichtig ist auf jeden Fall aber das du das Mietgeld nicht einfach behälst. Statt dessen solltest du es auf ein seperates Konto einzahlen.
Beispiel:
Du zahlst 500 Euro Miete und willst die Miete um 100 Euro kürzen.
400 € gehen wie gewohnt an den Vermieter und 100€ gehen auf das seperate Konto. So kann niemand sagen das du lediglich die Miete prellen willst.
Auch musst du dem Vermieter zunächst auf die Mängel aufmerksam machen und ihm Gelegenheit geben sie zu beheben. (Spätestens hier wird aber klar das sich der Lieferverkehr seiner Macht entzieht und er nichts daran ändern kann.)
Alles in allem, sehe ich hier aber keine Grundlage für eine Minderung.
gruß
Rakoth
|
|
|
16.11.14, 12:41
|
#8
|
erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.597
Bedankt: 21.689
|
Schon mal an einen Umzug gedacht, wenn die Vibrationen von dem Verkehr auf der Straße so stark ist? Mit wie viel km/h rauschen die denn da rüber, dass du das so mitkriegst?
__________________
good things come to those who wait ¯\_(ツ)_/¯
zurückdatiert... and I love it
don't call me - don't text me - stay away
todays mood: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
|
|
16.11.14, 15:39
|
#9
|
gta v O__O
Registriert seit: Feb 2010
Ort: In Austria
Beiträge: 1.231
Bedankt: 883
|
Um kein extra Thema aufmachen zu müssen, schreibe ich auch mal eben hier rein:
Abgesehen davon, dass eine Leitung in der Wand derart beschädigt ist, dass ich von Unitymedia kein vernünftiges Signal empfangen und deshalb zum teureren und langsameren Anbieter O2 (nutzt ne andere Leitung) wechseln musste, hab ich auch noch ein paar weitere Mängel:
Die Fenster sind undicht, d.h. wenn es windig ist, flattern die Vorhänge.
Ein Toilettenrohr ist undicht, d.h. da tropft die Scheisse und Pisse raus und zwar nicht zu knapp.
Von der Leitung in der Wand will der Vermieter nichts wissen, die undichten Fenster habe ich ihm gegenüber nicht erwähnt, weil ich durch Google mal herausgefunden habe, dass ich das selber korrigieren müsste.
Von der Toilette weiß mein Vermieter seit Mitte letzter Woche Bescheid. Zunächst wollte er sich selber drum kümmern, als ich wegen einer harmlosen Frage dort einen Tag später noch mal anrief, hat der mich angeschnauzt, ich solle selber einen Termin beim Betrieb XY ausmachen.
Da war dann das Telefon ständig besetzt.
Wenn sich der Vermieter am Montag, also morgen, nicht noch einmal meldet, wollte ich da noch mal anrufen und Stress machen.
Wenn sich da nichts tut - habe ich ein Recht auf Mietminderung? Bspw. wenn ich einen Termin bekomme, der aber erst in 3 Wochen ist.
Ich meine srsly. Da läuft die Scheisse raus, das ist doch kein Zustand!
Danke euch .
|
|
|
16.11.14, 18:17
|
#10
|
erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.597
Bedankt: 21.689
|
Dann setz diese Fehler auf und mach alles Schriftlich mit Fristsetzung von 14 Tagen und erkundige dich beim Mieterschutzbund, um wie viel du die Miete da Mindern kannst. Das auch ins Schreiben rein.
Solche Sachen wie Fenster und Toilettenrohr muss der Vermieter machen lassen! Da kannst du gar nicht selbst beauftragen. Das muss der Vermieter machen.
__________________
good things come to those who wait ¯\_(ツ)_/¯
zurückdatiert... and I love it
don't call me - don't text me - stay away
todays mood: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
|
|
16.11.14, 19:00
|
#11
|
Erfahrener Newbie
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 95
Bedankt: 121
|
Zitat:
Zitat von Origami
Abgesehen davon, dass eine Leitung in der Wand derart beschädigt ist, dass ich von Unitymedia kein vernünftiges Signal empfangen und deshalb zum teureren und langsameren Anbieter O2 (nutzt ne andere Leitung) wechseln musste, hab ich auch noch ein paar weitere Mängel:
|
Du hat eine akzeptable Lösung gefunden. Lies dir Urteile zu Fernseh- und Internetempfang durch, dann wirst du feststellen, dass es häufig in die Richtung der zweitbesten Lösung geht. Du hast eine Grundversorgung, das reicht. Unabhängig davon, ob es befriedigend ist oder nicht.
Zitat:
die undichten Fenster habe ich ihm gegenüber nicht erwähnt, weil ich durch Google mal herausgefunden habe, dass ich das selber korrigieren müsste.
|
Aha, daher weht der Wind. Was der Vermieter nicht weiß, muss er nicht korrigieren. Wobei es dem Vermieter an sich egal sein könnte, sofern das Haus einer Eigentümergemeinschaft (und nicht komplett ihm selbst) gehört. Dann zahlt er für neue Fenster nämlich nur einen Bruchteil, da Fenster zum Gemeinschafts- und nicht zum Sondereigentum gehören.
Zitat:
Von der Toilette weiß mein Vermieter seit Mitte letzter Woche Bescheid. Zunächst wollte er sich selber drum kümmern, als ich wegen einer harmlosen Frage dort einen Tag später noch mal anrief, hat der mich angeschnauzt, ich solle selber einen Termin beim Betrieb XY ausmachen.
Da war dann das Telefon ständig besetzt.
|
Der Vermieter darf den Betrieb, der die Sache erneuern soll, bestimmen. Die Lösung, dass du als Mieter vor Ort selbst einen Termin mit dem Betrieb vereinbarst, ist sinnvoll. Du weiß am besten, wann du zu Hause bist. Dass ein Telefon besetzt sein kann, ist normal. Schreibe ggf. dem Betrieb eine E-mail mit Bitte um Rückruf zwecks Auftrag. Natürlich nur, sofern deine langsame Internetleitung das Verschicken von Nachrichten zulässt.
Zitat:
Wenn sich der Vermieter am Montag, also morgen, nicht noch einmal meldet, wollte ich da noch mal anrufen und Stress machen.
Wenn sich da nichts tut - habe ich ein Recht auf Mietminderung? Bspw. wenn ich einen Termin bekomme, der aber erst in 3 Wochen ist.
|
Dass du nicht von heute auf morgen einen Handwerkertermin erhälst, ist klar. Das gehört zur Lebenswirklichkeit. Wenn es kein Notfall ist, bedarf es keinem sofortigen Termin. Eine Mietminderung ist nur dann zulässig, wenn du dem Vermieter korrekt mitgeteilt hast, welcher Mangel vorliegt.
Zitat:
Ich meine srsly. Da läuft die Scheisse raus, das ist doch kein Zustand!
|
Beruhig dich, in anderen Ländern würde das Wasser sogar noch zwangsläufig getrunken werden müssen. Nur käme dort keiner auf die Idee, sich zu beschweren.
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei fetterhund:
|
|
17.11.14, 08:58
|
#12
|
Self-Made Superman
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.105
Bedankt: 772
|
Zitat:
Zitat von fetterhund
Beruhig dich, in anderen Ländern würde das Wasser sogar noch zwangsläufig getrunken werden müssen. Nur käme dort keiner auf die Idee, sich zu beschweren.
|
das totschlagargument.... ja in anderen länder mag das vieleicht sein und in anderen ländern passiert dies und das aber wir sind nicht in anderen ländern und ich kann ihn teils verstehen das er sich da aufregt.
__________________
My intelligence is money, My skin is the streets of New York, My arms and legs are its fucked up bridges
The subways are the worms that come through my corpse
Liberty, my bitch, fucking everyone
They cut my two middle fingers down but my dick is still standing
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei jerujeru:
|
|
17.11.14, 09:36
|
#13
|
gta v O__O
Registriert seit: Feb 2010
Ort: In Austria
Beiträge: 1.231
Bedankt: 883
|
Zitat:
Zitat von fetterhund
Du hat eine akzeptable Lösung gefunden. Lies dir Urteile zu Fernseh- und Internetempfang durch, dann wirst du feststellen, dass es häufig in die Richtung der zweitbesten Lösung geht. Du hast eine Grundversorgung, das reicht. Unabhängig davon, ob es befriedigend ist oder nicht.
|
Natürlich reicht mir meine Lösung aus und mir war von Anfang an klar, dass ich da nix gegen machen kann (und auch nicht will), aber unerwähnt woltle ich es nicht lassen, um euch zu zeigen, dass es noch weitere Mängel gibt. Die Liste an Mängeln könnte ich noch eine Weile fortsetzen .
Zitat:
Zitat von fetterhund
Aha, daher weht der Wind. Was der Vermieter nicht weiß, muss er nicht korrigieren. Wobei es dem Vermieter an sich egal sein könnte, sofern das Haus einer Eigentümergemeinschaft (und nicht komplett ihm selbst) gehört. Dann zahlt er für neue Fenster nämlich nur einen Bruchteil, da Fenster zum Gemeinschafts- und nicht zum Sondereigentum gehören.
|
Ganz genau daher weht der Wind . Weil der Vermieter ein Arschloch ist, unfreundlich bis zum geht nicht mehr, die Bude die reinste Bruchbude ist und ich hier in einem 3/4 Jahr eh weg bin, kann ich mit den Zuständen (auch mit den undichten Fenstern) leben, nur die Scheisse aus dem Klo regt mich auf. Und ich habe ganz sicher nicht vor, in bereits vorhandene Mängel zu investieren, die bei der Bestandsaufnahme beim Einzug schlichtweg nicht gesehen werden konnten! Warum sollte ich das dann bezahlen?!?!?!
Zitat:
Zitat von fetterhund
Natürlich nur, sofern deine langsame Internetleitung das Verschicken von Nachrichten zulässt.
|
Wow. Ich mein... wow. Da hat ja jemand ganz offensichtlich einen echt miesen Tag gehabt . Hast den Ärger im Paradies überstanden?
Zitat:
Zitat von fetterhund
Beruhig dich, in anderen Ländern würde das Wasser sogar noch zwangsläufig getrunken werden müssen. Nur käme dort keiner auf die Idee, sich zu beschweren.
|
Jo, nur dass ich hier nicht im verschissenen Indien leben, sondern in Deutschland!
Wenn dein Vermieter dich vor die Tür setzt, sag ich doch auch nicht, "heul nicht rum, in anderen Ländern wohnt man auch in Pappkartons! Du hast ja echt den Schuss weg...
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Origami:
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:36 Uhr.
().
|