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myGully |
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21.09.14, 20:44
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#1
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 226
Bedankt: 16
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Notfall Kreditkarte verloren!!!
Hallo zusammen,
Mir geht gerade der Arsch auf Grundeis, bin gerade in den USA als Student und wir waren gestern auf einem Junggesellenabschied in einem Club, und 3 malmgetränke mit ceditkarte gezahlt. Heute morgen musste ich feststellen dass sich die karte nicht mehr in meinem geldbeutel befand, auch alle kleidungsstücke durchgecheckt. Der Club ist leider nicht erreichbar in moment, habe die karte sofort online gesperrt, aber meine sorge ist nun natürlich dass die karte vom möglichen finder schon genutzt wurde (habe kein online banking) und da sie zum konto meinea vaters füehrt sind 20 000 € limit drauf!!!
Mich interessiert momentan natürlich am meißten in wiefern ich versicherungsmäßig gedeckt bin in anbetracht des möglichen Schadens der VOR meiner Sperrung entstand!! Könnte es tatsächlich sein im worst case dass (sofern jemand das know how hat mit einer fremde kredit karte kriminell umzugehen) ich die 20000€ verloren habe??? Auf manchen seiten lese ich dass jegliches Geld dass vor der meldung/sperrung abgebucht wurde verloren ist andere seite reden von schadensdeckung durch versicherung sofern man nicht fahrlässig war, andere wiederum dass die versicherung erst nach meldung greift..
Meine eltern die evtl unterlagen haben sind nicht erreichbar und auf der seite der bank finde ich dazu nichts.. Es ist ne goldene karte, kann es also sein dass sie ne zusätzliche versicherung hat?
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21.09.14, 21:01
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#2
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.640
Bedankt: 2.131
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§ 675v BGB :
Zitat:
Ist die Zahlungskarte verloren gegangen, gestohlen oder sonst abhanden gekommen, so beträgt die Beteiligung des Kontoinhabers an dem Schaden maximal 150 Euro.
Anders ist dies, wenn der Kontoinhaber grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen Sorgfaltspflichten verstoßen hat. Er haftet danach für den Schaden, wenn er den Missbrauch durch eigene Nachlässigkeit mitverursacht hat. Ein Rückerstattungsanspruch gegenüber der Bank besteht in diesen Fällen nicht. Ein Beispiel hierfür wäre, dass man seine PIN auf die EC-Karte schreibt oder den Kartenverlust nicht unverzüglich bei der Bank meldet.
Ferner ist zwischen Schäden vor und nach der Verlustmeldung der Kontokarten zu unterscheiden. Entsteht der Schaden nach der Verlustmeldung, so haftet grundsätzlich die Bank. Vor der Verlustmeldung gilt je nach Geldinstitut Unterschiedliches. Insbesondere richtet sich die Haftung hier nach dem Grad des Verschuldens.
Ein Rückzahlungsanspruch scheidet auch dann aus, wenn der Kontoinhaber in betrügerischer Absicht gehandelt hat.
Weiterhin ist zu beachten, dass den Kontoinhaber bei Verlust und Diebstahl der Karten bestimmte Verhaltenspflichten treffen. Eine Verletzung dieser Pflichten kann dazu führen, dass der Kontoinhaber seinen Schaden selbst tragen muss. Diese Verhaltenspflichten sind in den jeweiligen Besonderen Geschäftsbedingungen der Banken geregelt.
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so sieht es nach deutschem recht aus.
offene punkte:
- ist es eine deutsche kreditkarte von einer deutschen bank
- gilt "besoffen sein" als grob fahrlässig
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21.09.14, 21:13
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#3
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.597
Bedankt: 21.689
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Hm, das mit dem Besoffen sein könnte ein Problem sein, aber der TE muss das seiner Bank ja nicht unbedingt auf die Nase binden. Er könnte ja auch erst am Morgen gemerkt haben, dass die Karte weg ist.
Ist zwar nicht legal, aber die "da ist der Inhaber selbst schuld" Sachen sind zu schwammig.
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21.09.14, 21:19
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#4
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 226
Bedankt: 16
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Ich habe es erst heute morgen gemerkt..
150€ wären vetretbar, das im internet überall was anderes steht hat mich echt verwirrt..
Meine Frage: muss ich dann jezt zusätzliche zur der Sperrung die ich online vorgenommen habe noch ein "report" über diebstahl etc. erstatten??
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22.09.14, 12:34
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#5
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.640
Bedankt: 2.131
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Zitat:
Zitat von C Punkt
Meine Frage: muss ich dann jezt zusätzliche zur der Sperrung die ich online vorgenommen habe noch ein "report" über diebstahl etc. erstatten??
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*zuckt mit den schultern* solltest du von deiner bank erfahren
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22.09.14, 13:14
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#6
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unschlagbar
Registriert seit: Jun 2012
Beiträge: 184
Bedankt: 167
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Ruf bei der Bank an...
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13.10.14, 06:19
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2014
Beiträge: 1
Bedankt: 0
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Anders ist dies, wenn der Kontoinhaber grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen Sorgfaltspflichten verstoßen hat. Er haftet danach für den Schaden, wenn er den Missbrauch durch eigene Nachlässigkeit mitverursacht hat. Ein Rückerstattungsanspruch gegenüber
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13.10.14, 08:01
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#8
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 31
Bedankt: 405
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ich würde sagen papa ich wurde von nen crack nigger überfallen hoffe konnte helfen
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