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myGully |
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24.04.15, 02:43
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#1
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 107
Bedankt: 113
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Wohnungsübergabe mal anders
Stell dir einfach mal folgendes (natürlich rein fiktives) Szenario vor:
Du wohnst nun seit über 5 Jahren in einer halbwegs annehmbaren Altbauwohnung. Aber spulen wir zurück! Als Leiharbeiter bekommst du dein Gehalt selbstverständlich immer erst mitte nächsten Monats. Dein Vermieter ließ sich nach ein paar Monaten (telefonisch), darauf ein, dass du die Miete immer am 15. des nächsten Monats überweisen kannst. Alles Läuft. Miete wird bezahlt, kein Ärger mit den Nachbarn etc...
Nach ca. 4 Jahren wird dir mitgeteilt, dass das Objekt nun verkauft wurde und die Miete nun an XY überwiesen werden soll. Alles kein Problem, alles wie gehabt. Mieterhöhung inklusive!
Der neue Eigentümer stellt nun fest, dass du nicht am ersten des Monats bezahlst und fordert zusätzlich die im ürsprünglichen Mietvertrag vereinbarte Kaution, die er angeblich in seinen Unterlagen als nicht verbucht finden kann.
Du berufst dich auf die mündliche Absprache vom (Vor)vermieter und ignorierst dummerweise die Forderung einer weiteren Kaution.
Nach der dritten Mahnung wendest du dich zerknirscht an deine Freunde, die dir dabei helfen deine Miete nun fristgerecht zu überweisen.
Der Vermieter macht vor Gericht die angeblich fehlende Kaution geltend und fordert die fristlose Räumung deiner Wohnung. In deinen Unterlagen findest du vorerst keinen Beleg über diese Zahlung. Dein alter Vermieter ist nicht mehr erreichbar, aber du gehst trotz allem frohen Mutes zur "Vorverhandlung" und redest dir ein, dass sich das schon klären wird. (Rechtsbeistand wird dir nicht gewährt, weil das Verfahren schon eröffnet wurde!) [oder so ähnlich...]
Was du nun nicht wissen konntest, die sogenannte "Vorverhandlung" ist die "Verhandlung". Der Richter will Beweise sehen. Auf Eventualitäten lässt er sich nicht ein. Er erkundigt sich beim Anwalt des Klägers, ob Verhandlungsspielraum besteht. Der wigelt ab und behauptet: [angeblich Zitat:] "Nein er will die Axt, er will ihn raus haben!"
Nun ist es soweit! Er hat einen knappen Monat Zeit, seinen Müll rauszuräumen. Das Problem ist, dass er nicht mal weiß wohin! Ich erbarme mich und nehme den Gamecube mit ca. 80 Spielen und den restlichen Computermüll. (Inklusive Küche und Waschmaschine)
An seiner Stelle würde ich die Wohnung komplett zuscheißen und entglasen. Das lehnt er leider ab und es bringt wahrscheinlich auch nichts, weil sie wohl Kernsaniert und als "Neu" verkauft wird. Auf welche dummen Gedanken würdest du kommen?
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Platz für Notizen
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24.04.15, 04:44
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#2
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Banned
Registriert seit: Feb 2013
Beiträge: 424
Bedankt: 325
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tja ... deswegen mach ich mündlich nix mehr. Aber die erst gezahlte Kaution müsste man doch vom vorherigen Vermieter wieder bekommen. Die wird ja nicht "weitergereicht" wenn der Besitzer wechselt.
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24.04.15, 06:22
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#3
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jul 2013
Beiträge: 230
Bedankt: 317
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Das mit der Kaution ist unterschiedlich geregelt. Gibt auch Hauskäufe/-verkäufe bei denen die Mieterkonten mit übertragen werden.
Der TE ist - Sorry - selbst schuld, wenn er etwaige Belege nicht hinreichend aufhebt.
Tipp: Versuch´s mal bei deiner Bank eine Auflistung aller Kontobewegungen zu bekommen. Durfte den Zeitraum betrachten zwar auch ´ne Stange Geld kosten, allerdings wohl noch unter dreistellig (und damit wäre die Kaution wohl mehr wert). Damit ließen sich evtl. die Einzahlungen auf dein Mieterkonto rekonstruieren.
MfG
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24.04.15, 07:35
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#4
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: mygully.com/dokumente
Beiträge: 6.939
Bedankt: 27.402
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Hallo,
etwas konfus, Dein "Freund". Wenn man eine Kaution bezahlt, dann erinnert man sich auch daran. Ausserdem - da es "Fremdgeld" ist - ist der Vermieter verpflichtet (nicht alle tun es), Mietkautionsbeträge getrennt von seinem Vermögen "aufzubewahren", z.B. auf einem Sparkonto mit dem Hinweis "Mietkaution Dummbatzen", damit z.B. im Fall einer Insolvenz dieses Geld nicht in die Insolvenzmasse fällt. Allerdings weiss ich aus eigener Erfahrung, dass manche Vermieter das ganz anders sehen ...
Daher hätte (!) der alte Vermieter beim Verkauf den Käufer über gezahlte Mietkautionen informieren und die Beträge an den Käufer weitergeben müssen.
Als Daumenregel kann man sagen, dass Banken Kontounterlagen für mindestens 10 Jahre aufheben müssen, also sollte die Bank in der Lage sein, festzustellen, ob entsprechende Zahlungen geleistet worden sind, wobei sich die meisten Banken das nachträgliche Erstellen von Kontoauszügen vergolden lassen.
Ansonsten hätte eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Mieter und dem alten Eigentümer über den Zahlungstermin der Miete auch den neuen Eigentümer gebunden, d.h. der könnte nicht auf frühere Zahlung klagen, da die entsprechende Vereinbarung als Ergänzung des Mietvertrags betrachtet wird. Oder: man nimmt so etwas direkt in den Vertrag auf.
Und da Gerichte meist auf der Seite der Mieter stehen, wundert mich diese schnelle Entscheidung. Vielleicht wurde aber auch die Übernahme der Beihilfe verweigert, weil keine Erfolgsaussichten bestanden, in dem Fall hätte Dein "Freund" Dir wohl nur einen Teil der "Probleme" geschildert. Denkbar ist, dass neben der Nicht-Zahlung der Kaution (wird in manchen Mietverträgen als Grund für eine fristlose Kündigung angesehen) auch noch entsprechende Mietrückstände bestehen (und ich rede hier nicht von einer verspäteten Mietzahlung), aufgrund derer der zuständige Rechtspfleger eine Kostenübernahme verweigert.
Alles in allem ein Beispiel dafür, dass man sich kümmern muss, von Anfang an, und besondere Vereinbarungen schriftlich mit dem Vermieter fixieren muss. Dann hätte der neue Vermieter sich die Zähne ausgebissen - bzw. er wäre bei der Lektüre des Mietvertrags entsprechend informiert gewesen.
Und noch einen Hinweis kann ich mir nicht verkneifen: Der Verkauf eines Objektes erlaubt nur dann die Erhöhung der Miete, wenn der Mietvertrag das vorsieht. "Hey, ich bin der neue Vermieter, und Du zahlst jetzt 10 % mehr jeden Monat" geht nämlich nicht (geht schon, aber nur, wenn die Miete an einen Index gekoppelt ist und der Mietvertrag schon so lange besteht, dass der Index um mindestens 10 Punkte angestiegen ist).
Gruss,
YaGru
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei yahuo bedankt:
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24.04.15, 14:50
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#5
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.622
Bedankt: 34.762
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Zitat:
An seiner Stelle würde ich die Wohnung komplett zuscheißen und entglasen. Das lehnt er leider ab und es bringt wahrscheinlich auch nichts, weil sie wohl Kernsaniert und als "Neu" verkauft wird. Auf welche dummen Gedanken würdest du kommen?
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Auf keinen, da Vermieter per Internet vernetzt sind und sich vor schwarzen Schafen warnen können.
Wenn dein Freund Pech hat sitzt er anschließend nicht nur auf der Straße und den Kosten für die Beseitigung der Schäden. Er findet dann auch keinen seriösen Vermieter mehr.
Am besten er wendet sich schnell an das Sozialamt und schildert dort seine Lage. Vielleicht ist man ihm bei der Suche nach einer Wohnung behilflich.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei TinyTimm:
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24.04.15, 15:43
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#6
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Newbie
Registriert seit: Sep 2013
Beiträge: 69
Bedankt: 207
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Ich arbeite selber in der Wohnungswirtschaft und habe jeden Tag mit so Spacken zu tun, die dutzende Briefe ignorieren, sich um nichts kümmern, etc. Aus dem alltäglichen Leben kann ich also sagen - richtig so, gerade so wichtige Sachen wie Kautionszahlung, Datum der Mietzahlung, etc. immer schriftlich niederlegen, wenn sie abweichend vom Gesetzestext oder eigentlichen Vertragsinhalt sind!!!
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei curry1967 bedankt:
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24.04.15, 17:45
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#7
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:)
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 375
Bedankt: 1.059
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Wäre es nicht möglich die Kaution vom 1. Vermieter zurück zu verlangen? Oder ist das schon verjährt?
Was das "zuscheißen" der Wohnung angeht sollte man sich vor Augen führen welche Vorteile sich daraus ergeben und welche Risiken das birgt. Ergebnis: Er sollte es sein lassen.
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Sapere Aude!
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25.04.15, 02:00
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#8
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Newbie
Registriert seit: Mar 2015
Beiträge: 63
Bedankt: 40
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Zitat:
Zitat von pööse
Was du nun nicht wissen konntest, die sogenannte "Vorverhandlung" ist die "Verhandlung".
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Hätte man sehr wohl wissen können, wenn man sich ein klitzekleines bischen informiert hätte.
Die Vogel Strauß Kopf-in-den-Sand Haltung is halt immer scheiße
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25.04.15, 13:42
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#9
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Newbie
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 46
Bedankt: 809
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Das ist das Problem, ich prädige immer wieder, ignoriert KEINE briefe ...
Das macht das Problem nur noch schlimmer, wenn jemand Geld von euch will, und
ihr könnt es nicht auf einen schlag zahlen, überwindet euch und ruft dort an. Die meisten
sind froh wenn sie ein Teil vom Geld jeden Monat bekommen, statt garnichts zu bekommen.
Freundlich sein am Telefon, und das meiste lässt sich Regeln.
Und das wichtigste ! NIEMALS auf mündliche vereinbarungen setzen.
So etwas lässt sich nicht beweisen, wenn es dem vermieter nicht mehr passt
streitet er einfach alles ab. Alles schriftlich festhalten. Kautionen immer überweisen !
Wenn das Geld in bar verlangt wird, lasst euch eine quittung ausstellen !
Was Geld angeht, vertraut NIEMANDEN !
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Bedanken nicht vergessen
Bedanken pusht den Beitrag und hält ihn am leben!
Danke
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei S.Cobar2k8 bedankt:
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25.04.15, 15:15
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#10
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Newbie
Registriert seit: Sep 2013
Beiträge: 69
Bedankt: 207
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@S.Cobar2k8
Genau, wie oft höre ich, nachdem ich einen Mahnbescheid erwirkt, oder den Anwalt eingeschaltet habe, - also ja. ich habe mich nicht getraut (oder geschämt) anzurufen....ja, ne ist klar, in so einem Büro sitzen ja auch Monster mit drei Köpfen, die Menschen fressen! Man, wenn man vernünftig seine Situation erklärt und dann natürlich auch die Absprachen einhält, möchte ich den Vermieter sehen, der sich unkooperativ verhält!
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25.04.15, 22:53
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#11
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Süchtiger
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 830
Bedankt: 354
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Und er hat es in 5 Jahren nicht geschafft, einen Monatslohn zu sparen, um das Dach übern Kopf pünktlich zu zahlen? Wenn ihm eine Spielekonsole wichtiger ist, kann er doch unter einer Brücke weiterspielen?
Oberste Regel ist, mind. 3 Monatsgehälter auf dem Konto zu haben, um im Notfall handlungsfähig zu sein.
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386DX, 2MB RAM, 20MB HDD, ET4000 Grafik, 2fach CD-ROM
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei bigobelix bedankt:
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26.04.15, 03:07
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#12
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2014
Beiträge: 407
Bedankt: 262
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Das sind Regeln hier, denen ich mich auch mal untersetzen würde!
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26.04.15, 04:05
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#13
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 107
Bedankt: 113
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Mag sein, dass ich nicht alle Einzelheiten kenne. Mietrückstände gibt es es keine. Darüber ist man sich einig. Der Nachweis der Kaution war das Problem. Aber welcher private Vermieter rückt den Schlüssel ohne eine Sicherheit raus? Das macht wenig Sinn! Als Richter kann ich das doch nicht einfach so durchwinken. Juristisch mag das halbwegs vertretbar sein, aber da wurde ganz klar Fließbandarbeit geleistet und Unrecht gesprochen.
Das vollscheißen würde sich natürlich rumsprechen. Daran hatte noch nicht gedacht! Schade, dass hier keiner clevere Alternativen aufzeigt. Sowas in der Art von Tinytimm´s "[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]"!
Zitat:
Zitat von babelfischerei
Hätte man sehr wohl wissen können, wenn man sich ein klitzekleines bischen informiert hätte.
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Wenn ich zu einer VORverhandlung geladen bin, kann ich doch davon ausgehen, dass es eine HAUPTverhandlung geben wird? Es sei denn, beide Parteien werden sich einig oder alles scheint Glasklar, was für diesen Fall wohl eher nicht zutrifft. Aber ich weiß schon, mit Logik kann man dem Gericht nicht kommen! Das musste ich auch schon schmerzhaft erfahren...
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Platz für Notizen
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26.04.15, 10:50
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#14
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Anfänger
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 29
Bedankt: 10
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Zitat:
Zitat von bigobelix
Und er hat es in 5 Jahren nicht geschafft, einen Monatslohn zu sparen, um das Dach übern Kopf pünktlich zu zahlen? Wenn ihm eine Spielekonsole wichtiger ist, kann er doch unter einer Brücke weiterspielen?
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also das hab ich auch nicht gerallt wie man so leben kann.
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27.04.15, 11:32
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#15
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.597
Bedankt: 21.689
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Zitat:
Zitat von bigobelix
Oberste Regel ist, mind. 3 Monatsgehälter auf dem Konto zu haben, um im Notfall handlungsfähig zu sein.
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Das ist eine Gute Idee, wenn man genug verdient und mit Geld umgehen kann. Der Junge scheint nicht so viel zu verdienen und auch nicht mit Geld, Behördenkram und so umgehen zu können. IMO braucht er da Hilfe.
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good things come to those who wait ¯\_(ツ)_/¯
zurückdatiert... and I love it
don't call me - don't text me - stay away
todays mood: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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27.04.15, 16:26
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 650
Bedankt: 326
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Wenn er nichts neues findet soll er halt einfach erstmal da wohnen bleiben. Der Vermieter muss dann eine Räumungsklage anstrengen. Die dauert aber locker mal 3 Monate. Da hat er dann genug Zeit was neues zu suchen.
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