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myGully |
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09.02.15, 19:45
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#1
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Newbie
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 73
Bedankt: 15
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Ist das Erpressung?
Volgendes ist mir passiert bzw habe ich verursacht
Ich habe vor 6 monaten ein Bild von angela merkel in strapsen bei fb geteilt mit der überschrift : Diese Frau zieht uns alle ins verderben.Daraufhin schrieb ein user das man für sowas ganz schnell eine anzeige bekommen kann.Meine antwort war : "Verzieh dich du Analratte" .Daraufhin hat er mir im Privatchat geschrieben das er mich verklagt und ich habe ihn dann als "Hure" bezeichnet Im weiteren verlauf sagte ich sogar Entschuldigung(drei mal sogar)... er meinte dann Er verzichtet auf eine anzeige wenn ich ihm 500 euro überweise..daraufhin habe ich ihn geblockt
Ich muss dazu sagen das ich jetzt kein typischer FB böbler bin aber der regte mich echt auf und ich habe mich ja auch sofort entschuldigt .
Naja 2 monate später klingelte um 7 uhr die Polizei mit durchsuchungsbeschluss bei mir, in dem beschluss stand :Ich habe herrn Michael ..... Mit dem worten Analratte und Hure bezichnet und somit in seiner persönlichen ehre verletzt .Die Polizei nahm meine sämtlichen datenträger mit.Also pc ,Handy und Tablet JAA sogar den usb stick aus meinem Auto!
So nun am 22en Januar diesen jahres bekam ich einen Brief von der staatsanwaltschaft!
Gegen mich wird eine strafe von 150 euro verhängt da ich herrn .. Mit den worten Analratte und Hure bezichnet habe und ihn somit in seiner ehre verletzt habe
150 euro + gerichtskosten macht 223 euro und erst wenn ich die überwiesen habe bekomme ich mein pc,handy und tablet zurrück
Also diese geschichte glaubte mir keiner von meinen freunden bis ich ihn mal ein foto von dem briefen gezeigt habe..Ich kann es selber kaum glauben das man für sowas bestraft wird...
Und nun habe ich heute in Facebook folgendes gelesen ..Und zwar vom lieben Michael
:
^^
Guten Morgen,
auf meine Anfrage nach dem Sachstand bei der Staatsanwaltschaft wurde mir mitgeteilt, das die Sta eine Verurteilung zur Geldstrafe beantragt hat.
Sie können das noch verhindern, wenn ich die Anzeige zurück ziehe. Voraussetzung wäre eine Entschädigungszahlung.
Sollten Sie daran Interesse haben, erwarte ich Ihren Vorschlag über den Entschädigungsbetrag. Lächerlige Vorschläge werden ignoriert. Ich weise vorsorglich darauf hin, das im Falle einer Verurteilung in jedem Fall eine Klage auf Schmerzensgeld wegen Beleidigung erfolgt!
^^
Eine antwort habe ich keine gegeben.Meint ihr ich sollte ihn auch anzeigen für diese erpressung oder gar für die erste erpressung von damals´?
Und was meint ihr könnte ich für eine Strafe bekommen?
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei CrTheKing:
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09.02.15, 19:58
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#2
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.504
Bedankt: 55.361
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Zitat:
§ 253
Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.
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Ehrlich gesagt kann ich hier keine Erpressung erkennen. Er gibt dir lediglich die Chance auf eine Außergerichtliche Einigung.
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09.02.15, 20:00
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#3
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Anfänger
Registriert seit: May 2012
Beiträge: 31
Bedankt: 27
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Screenshot der Unterhaltung machen und der Polizei wegen Erpressung vorlegen und das nächste mal Hirn einschalten! Nur weil du an deinem Rechner sitzt und dir keiner einfach so "aufs Maul" hämmern kann, heißst das nicht, du kommst ungestraft davon. Haben schon viele ihren Job für weniger verloren.
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09.02.15, 20:07
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 493
Bedankt: 91
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Die Story klingt irgendwie naja nicht sehr glaubwürdig. Hatte schon jemand anderes so einen Fall?
Und Erpressung ist keine vorhanden.
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09.02.15, 20:11
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#5
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Newbie
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 73
Bedankt: 15
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Soll ich ein Foto hochladen? Ich habe es doch gesagt ..das glaubt einen kein Mensch
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09.02.15, 20:17
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 493
Bedankt: 91
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Ein Foto wäre nicht schlecht Aber Name etc. verdecken.
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09.02.15, 20:23
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#7
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Nighthawk
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 1.605
Bedankt: 1.431
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Zitat:
Also diese geschichte glaubte mir keiner von meinen freunden bis ich ihn mal ein foto von dem briefen gezeigt habe..Ich kann es selber kaum glauben das man für sowas bestraft wird...
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Ist ja mal wieder toll. Im Internet können alle das Maul aufreißen weil sie denken, sie kommen ohne weiteres davon. Im RL hättest du von mir insta ne Kopfnuss bekommen für deine dummsabelerei. Und damit währste dann noch gut bei weg gekommen.^^
In Zukunft mal nachdenken, bevor man irgendjemanden hatet, nur weil "der dich eben aufregt". Was meinst du, wie viele Menschen mich tagtäglich aufregen könnten. Von Selbstbeherrschung hast du noch nichts gehört, mh?
PS: Foto wäre wirklich mal interessant.
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Where Is My Mind¿
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09.02.15, 20:24
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#8
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.504
Bedankt: 55.361
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Zitat:
Zitat von frosti2311
Im RL hättest du von mir insta ne Kopfnuss bekommen für deine dummsabelerei.
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Und dann gibt es Leute die glauben sie würden bei so was einfach davon kommen!
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei Prince bedankt:
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09.02.15, 20:27
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#9
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Newbie
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 73
Bedankt: 15
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Zitat:
Zitat von frosti2311
Ist ja mal wieder toll. Im Internet können alle das Maul aufreißen weil sie denken, sie kommen ohne weiteres davon. Im RL hättest du von mir insta ne Kopfnuss bekommen für deine dummsabelerei. Und damit währste dann noch gut bei weg gekommen.^^
In Zukunft mal nachdenken, bevor man irgendjemanden hatet, nur weil "der dich eben aufregt". Was meinst du, wie viele Menschen mich tagtäglich aufregen könnten. Von Selbstbeherrschung hast du noch nichts gehört, mh?
PS: Foto wäre wirklich mal interessant.
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Aha aber eine kopfnuss ist körperverletzung
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09.02.15, 20:29
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#10
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Nighthawk
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 1.605
Bedankt: 1.431
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Klar! Was meinst du wie weh so'ne Koppnuss tut.
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Where Is My Mind¿
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09.02.15, 20:29
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#11
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.504
Bedankt: 55.361
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Und du meinst dass das keine Körperverletzung ist?
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09.02.15, 20:32
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#12
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Nighthawk
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 1.605
Bedankt: 1.431
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Naja, er kann ja dann mit seiner Beule zur Polizei laufen, aber seine Ehre wird es wohl nicht retten.
Zitat:
Aha aber eine kopfnuss ist körperverletzung
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Quatsch nicht, lad das Foto hoch!
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Where Is My Mind¿
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09.02.15, 20:33
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#13
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Newbie
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 73
Bedankt: 15
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Aber ^^500 Euro oder ich zeige dich an^^ das ist sehr wohl eine Erpressung
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09.02.15, 20:36
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#14
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.504
Bedankt: 55.361
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So so. Wie viele Erpressungen es dann in der Wirtschaft geben muss. Man stelle nur mal vor die ganzen Patentstreits vor, wo sich außergerichtlich geeinigt wird.
Da wird es wohl auch solch Gespräche wie "Entweder ihr zahlt uns Summe XY, oder wir gehen vor Gericht" geben.
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09.02.15, 20:41
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#15
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.164
Bedankt: 2.354
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Ja und! Angezeigt hat er dich, auch wenn er seine Aussage zurücknimmt, bleibt es bei der Strafe. Das Ding ist gegessen.
Außerdem wird dich der StA nicht nur aufgrund der Aussage des anderen verknackt haben. Da wurden der StA sicher noch ein paar Screenshots geliefert.
Das Teil was du von der StA bekommen hast, da steht doch sicher Strafbefehl? Oder?
Zahlst du nicht gibt es eben eine Hauptverhandlung. Lass es doch drauf ankommen.
Der Andere könnte dich wegen der Beleidigung zivilrechtlich noch auf Schmerzensgeld verklagen.
Kinnnerkrams hier!!
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09.02.15, 20:41
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#16
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Nighthawk
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 1.605
Bedankt: 1.431
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Zitat:
Zitat von CrTheKing
Aber ^^500 Euro oder ich zeige dich an^^ das ist sehr wohl eine Erpressung
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Wenn du die 500 Euro nicht aufbringen kannst, versuch ihm doch anderweitig zu Diensten zu sein. ODER...versuchs mit feilschen!
Kannst natürlich auch einfach den Hosenstall hochziehen und deinen Mann stehen.
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Where Is My Mind¿
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09.02.15, 20:47
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#17
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Newbie
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 73
Bedankt: 15
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Zitat:
Zitat von Fietze
Ja und! Angezeigt hat er dich, auch wenn er seine Aussage zurücknimmt, bleibt es bei der Strafe. Das Ding ist gegessen.
Außerdem wird dich der StA nicht nur aufgrund der Aussage des anderen verknackt haben. Da wurden der StA sicher noch ein paar Screenshots geliefert.
Das Teil was du von der StA bekommen hast, da steht doch sicher Strafbefehl? Oder?
Zahlst du nicht gibt es eben eine Hauptverhandlung. Lass es doch drauf ankommen.
Der Andere könnte dich wegen der Beleidigung zivilrechtlich noch auf Schmerzensgeld verklagen.
Kinnnerkrams hier!!
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Ich lasse es nicht drauf ankommen da ich meinen Pc und mein Handy wiederhaben möchte! Ich habe es heute bezahlt und JA es stand drauf Strafbefehl
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09.02.15, 20:50
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#18
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.504
Bedankt: 55.361
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Deinen PC hättest du ohnehin nach 3 Monaten wiederbekommen. Länger dürfen die den nämlich zur Beweismittelsicherung auch nicht behalten.
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09.02.15, 20:54
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#19
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Newbie
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 73
Bedankt: 15
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Zitat:
Zitat von Prince
Deinen PC hättest du ohnehin nach 3 Monaten wiederbekommen. Länger dürfen die den nämlich zur Beweismittelsicherung auch nicht behalten.
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klingt interssant,kann ich da Rechtlich im nachhinein was machen?
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09.02.15, 20:55
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#20
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Anfänger
Registriert seit: Jul 2013
Beiträge: 2
Bedankt: 2
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So ein Bullshit, kein Richter dieser Welt stellt einen Druchsuchungsbefehl wegen Beleidigung aus, bleib bei der Warheit dann kann dir hier vielleicht jemand weiterhelfen.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei nokie1 bedankt:
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09.02.15, 21:08
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#21
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.164
Bedankt: 2.354
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Zitat:
klingt interssant,nann ich da Rechtlich im nachhinein was machen?
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Nö! Du hast bezahlt, damit ist der Strafbefehl rechtskräftig.
Allerdings steht unter Beweismittel "Ihre Einlassung". Heißt also, dass du dazu eine Aussage gemacht hast.
In der du dich wahrscheinlich auch noch selbst belastet hast?
Ein Anwalt könnte dir nun in etwa sagen, wie hoch das Schmerzensgeld für die Beleidung sein könnte.
Welches ein Zivilgericht dem Kläger zusprechen würde.
Ich vermute fast, mit den 500 Euro würdest du alles in allem günstiger wegkommen.
Es müßte ein Schreiben aufgesetzt werden, in dem der Beleidigte auf eine Zivilklage bei Zahlung von 500 Euro verzichtet.
Alles andere macht keinen Sinn. Denn so wie der drauf zu sein scheint, verklagt der dich!
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09.02.15, 21:11
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#22
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Newbie
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 73
Bedankt: 15
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Hier das Bild
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Die folgenden 7 Mitglieder haben sich bei CrTheKing bedankt:
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09.02.15, 21:52
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#23
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2013
Beiträge: 4
Bedankt: 3
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Also entgegen einiger Meinungen hier, würde ich auch meinen das der Michael dich erpresst hat.
Wenn er sich denn in seiner Ehre herabgewürdigt fühlt, dann muss er dich hal Anzeigen, kann aber nicht im selben Atemzug noch meinen, dass er von der Anzeige absieht, wenn du ihm Kohle überweist.
Sonst könnte ja jeder einfach X-Beliebige geschickt provozieren, Screenshots machen und dann regelmäßig Geld einstreichen.
Diese Konsequenz, die er zieht, vom Absehen der Anzeige bei Zahlung eines SELBSTERDACHTEN Geldwertes, halte ich sehr wohl für Erpressung. Er kann ja nicht selbst entscheiden, welche "Strafe" denn Verhältnismäßig ist und angebracht. Da könnte ja jeder alles sagen.
Also wenn es dich innerlich belastet und du dich im Recht fühlst, dann würde ich juristische Beratung suchen und dem das so schildern.
mMn bewegte der Typ sich auch nicht im legalen Bereich damit.
Edit: was mir gerade noch auffällt.. ist das wirklich der echte Strafbefehl? Die Schriftart kommt mir so komisch vor, Vorladungen u.ä. sahen bei mir immer anders aus. Und wäre Michael in dem Fall nicht der Geschädigte und nicht der Zeuge? Will das gar nicht großartig anzweifeln..aber komisch kommt's mir trotzdem vor
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09.02.15, 22:05
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#24
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.164
Bedankt: 2.354
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Angezeigt hat er ihn doch schon! Die StA hat einen Strafbefehl erlassen, der auch schon bezahlt wurde und damit rechtskräftig ist!
Somit ist die strafrechtliche Sache gegessen!!!
Der Michael könnte ihn aber jetzt auch noch zivilrechtlich auf Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld verklagen.
Das ist ein komplett anderer Schuh!!
Und hier darf er erstmal fordern was er will. Was ihm dann in einem Zivilprozess zugesprochen wird, ist eine andere Sache.
Und ich vermute mal mit 500 Euro Schmerzensgeld wäre der TE gut bedient. Denn im Falle einer Zivilklage kämen noch die Verfahrenskosten, Michaels Anwaltskosten und seine eigenen Anwaltskosten hinzu.
Es sei denn, der TE würde einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Das könnte dann die Kosten etwas mindern.
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09.02.15, 22:46
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#25
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2013
Beiträge: 4
Bedankt: 3
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Ja, das ist mir auch klar, dass das schon gelaufen ist. Meinte ja eher, dass es meiner Ansicht nach schon Erpressung war was Michael da getan hat.
Im Nachinein ist man immer schlauer, sollten die 500 EUR jetzt noch im Raum stehen, wären die sicherlich angenehmer als es auf einen Prozess ankommen zu lassen.
Trotz dessen bin ich davon überzeugt dass ein findiger Anwalt, aufgrund der Forderung direkt nach der Beleidigung die Anzeige für 500 Takken fallen zu lassen, eine Erpressung deutlich machen könnte.
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10.02.15, 07:29
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#26
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Newbie
Registriert seit: Nov 2014
Beiträge: 52
Bedankt: 22
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Erstmal krasse Story o_O
Ich mein, ich kenn mich mit Recht überhaupt nicht aus,
aber was dieser Typ da treibt, ist m.M.n. überhaupt nicht in Ordnung. Irgendwie stäubt sich da ganz vieles in mir.
Ich würde es genau so handhaben und Screenshot's machen von der Konversation, auf den USB Stick damit und damit mal auf die Polizeiwache um zu Fragen ob das in Ordnung ist so.
Das fühlt sich, entgegen der Meinungen hier, doch ganz schön dolle nach Erpressung an.
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10.02.15, 09:40
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#27
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Self-Made Superman
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.105
Bedankt: 772
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Ich kann mir immer noch nicht vorstellen das es echt ist. Wenn es doch echt ist… Applaus. Hättest du mal aufgepasst in der Kindes Stube wüsstest du das man so was nicht macht aber vielleicht lernst du ja jetzt nochmal was daraus. Das Internet ist halt kein rechtsfreier Raum.
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My intelligence is money, My skin is the streets of New York, My arms and legs are its fucked up bridges
The subways are the worms that come through my corpse
Liberty, my bitch, fucking everyone
They cut my two middle fingers down but my dick is still standing
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10.02.15, 10:30
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#28
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Lernt gerne dazu :)
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 57
Bedankt: 7
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Das ist doch alles FAKE! Sorry
Der Strafbefehl ist nicht echt, ausserdem eine Hausdruchsuchung wegen 2 Wörter? Verletzter Ehre? Woher haben die deine Adresse? Von Facebook? Sicher nicht!
Hab selbst schon versucht, gegen einen Beleidigung bei Facebook vorzugehen und diese war noch viel schlimmer und die Polizei sagte mir,dass ich keine Chance auf Erfolg haben werde, ich zwar Anzeige erstatten kann, aber die Ermittlungen werden nichts ergeben
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei Mondschein bedankt:
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10.02.15, 12:23
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#29
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gta v O__O
Registriert seit: Feb 2010
Ort: In Austria
Beiträge: 1.231
Bedankt: 883
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Manche geben sich beim Trollen ja richtig Mühe . Werden die dafür bezahlt und wenn ja, wo kann ich anfangen ?
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Die folgenden 7 Mitglieder haben sich bei Origami bedankt:
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10.02.15, 18:13
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#30
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Aw Yiss!
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 1.564
Bedankt: 3.089
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Da hat sich aber einer echt Mühe gemacht.
Nur leider stimmen einige Dinge nicht:
a) Ein Chatprotokoll kann vor Gericht nicht als Beweislast gezählt werden, da es viel zu einfach manipulierbar ist (das gleiche gilt für Screenshots und ähnliches).
b) klingt der Satz "Die Staatsanwaltschaft klagt sie an... einen anderen beleidigt zu haben" wie Kindergartendeutsch. So drückt sich kein Anwalt und kein Gericht aus.
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Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei MrTee bedankt:
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10.02.15, 18:53
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#31
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 9
Bedankt: 22
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Wage zu bezweifen das die Polizei wegen einen Facebookbeleidigung zu jemandem nach Hause kommt.
Aber wer Beleidigt sollte auch mal Konsequenzen spüren auch wenn es bestimmt nie dazu kam.
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12.02.15, 11:27
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#32
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2014
Beiträge: 44
Bedankt: 25
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Geil, da bist du an einen Jura Studenten geraten der seine Fälle aus der Uni in die Tat umsetzt.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei gulgul2:
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12.02.15, 11:32
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#33
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2014
Beiträge: 44
Bedankt: 25
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Zitat:
Zitat von 3dg
Wage zu bezweifen das die Polizei wegen einen Facebookbeleidigung zu jemandem nach Hause kommt.
Aber wer Beleidigt sollte auch mal Konsequenzen spüren auch wenn es bestimmt nie dazu kam.
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Merke man hat immer einen zwei Account um jemanden zu Beleidigen und eine IP aus Russland. Wenn du dir nichts zu Schulden kommen hast wird es bei der Strafe bleiben und das Gericht dich freisprechen. Die Bezeichnung Hure passt du deinem "Freund" den er will Geld sehen
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12.02.15, 20:33
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#34
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.597
Bedankt: 21.689
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Eine Beschlagnahme von technischen Gerätschaften wegen einer Beleidigung im Internet?
Das glaub ich nicht.
Selbst wenn der Richter sau blöde wäre und so etwas auf den Tisch kriegen würde...
Nee, ehrlich.
__________________
good things come to those who wait ¯\_(ツ)_/¯
zurückdatiert... and I love it
don't call me - don't text me - stay away
todays mood: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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16.02.15, 10:49
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#35
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Newbie
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 88
Bedankt: 281
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riecht ein wenig zu sehr nach troll. Aber ich lerne daraus besser mal aufzupassen.
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