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myGully |
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29.01.11, 18:04
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 13
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Mahnung von Bibliothek
wo ich 18 geworden bin, bekam ich Post
ich hätte mit 8 Jahren ein Buch in der Bibliothek ausgeliehen und nicht zurückgegeben
jetzt wollen die aufeinmal 300 Euro haben, hab da einfach nicht drauf reagiert
jetzt bin ich 22 und wieder ne Mahnung, wird in schufa eingetragen etc
kann mich doch nicht mehr erinnern, was ich mit 8 Jahren Für ein Buch ausgeliehen habe, geschweige denn wo das ab geblieben ist
die wollen es ja schließlich wieder haben oder ich soll es auch noch ersetzen
ich war doch nichtmal vertragstauglich in dem alter
was kann ich dagegen unternehmen, welche Schritte muss ich einleiten
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29.01.11, 18:11
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#2
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Banned
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 630
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Zitat:
Zitat von Askard1234
was kann ich dagegen unternehmen, welche Schritte muss ich einleiten
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Zahl die Kohle und gut is.
"Klaust" n Buch und wunderst dich...
Ansonsten geht die Bib wohl an deine Eltern.
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29.01.11, 18:14
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#3
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Im Herzen Württembergs
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Von wem sind die Schreiben? Pic, or it didn't happen!
Hört sich für mich nach völligem Blödsinn an...
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Signatur ist z.Zt. unterwegs über den Atlantik um für Umweltschutz und Weltfrieden zu demonstrieren!
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Schnullermaske:
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29.01.11, 18:14
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#4
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Verpottert xD
Registriert seit: Dec 2010
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Die dürfen das nach so langer Zeit garnicht mehr durchsetzen. Nimm dir einen Anwalt der mal eben dort zurückschreibt. Das kostet weniger als 300,00 €
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Le roi est mort, vive le roi.
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29.01.11, 18:15
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2010
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na das dt an meine Eltern geht will ick ja och nicht
ich war 8 Jahre alt, da hat man so was mal schnell vergessen, da hat man doch ganz andere Sachen im Kopf
bzw denkt doch gar nicht an die Folgen, was kann mir in 14 Jahren passieren wenn ich das nich zurückgebe
werd das dann wohl zahlen müssen
Zitat:
Zitat von Schnullermaske
Von wem sind die Schreiben? Pic, or it didn't happen!
Hört sich für mich nach völligem Blödsinn an...
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musste ja auch zum Amtsgericht deswegen
kam direkt vom Obergerichtsvollzier
musste mit 18 son wisch unterschreiben das ich zahlungsunfähig bin jetzt 3 jahre später kommen se wieder an
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29.01.11, 18:20
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#6
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Im Herzen Württembergs
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Zitat:
Zitat von Askard1234
musste ja auch zum Amtsgericht deswegen
kam direkt vom Obergerichtsvollzier
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Na, das glaub' ich doch glatt! In Deinem Threadtitel steht, dass die Mahnung von "der Bibliothek" kam...
Aber ich freu' mich darüber, dass es Samstag abend jetzt doch noch einen Spam-/Facepalm-/Fail-/Whatever-Thread gibt!
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29.01.11, 18:22
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 13
Bedankt: 28
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rofl denkst du ich erzähl irgend ein Müll
weshalb sollt ich den nen Tread Starten, hab ja sonnst keine Hobbys
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29.01.11, 18:26
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#8
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Banned
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 630
Bedankt: 788
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@freak999
In meiner Musikschule früher gabs auch ne "Bib". Da konnte man schön Hörkasetten, Comics, etc. ausleihen.
Den "Account" konnte ich mit 10 natürlich nicht machen, der lief über meine Eltern.
@TS
Was war das bei dir für ne "Bib"?
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29.01.11, 18:32
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#9
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
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Zitat:
Zitat von Askard1234
rofl denkst du ich erzähl irgend ein Müll
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Ja, denke ich!
Du lieferst keine Fakten und erzählst nur von rechtlich unhaltbaren bzw. schwammigen Sachverhalten!
Ich bin in einem 2000-Einwohner-Bauernkaff aufgewachsen, in dem die "Ortsbücherei" tatsächlich auch Minderjährige in der "Kundenkartei" führte, aber welche "Bibliothek" eröffnet denn "Kundenkonten" mit 8-jährigen? Und kommt dann 10 Jahre später an und fordert 300EUR für ein Buch ein?
300EUR? Was sollst Du denn ausgeliehen haben? Die ledergebundene Erstausgabe der Lutherbibel?
Bevor das Schreiben vom "Obergerichtsvollzieher" kam, hast Du wahrscheinlich keine Post diesbezüglich erhalten, nicht wahr? Es traf Dich, wie ein Blitz aus heiterem Himmel!
Scanne das Schreiben doch mal ein und zeige es uns allen!
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Schnullermaske bedankt:
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29.01.11, 18:40
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#10
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Mitglied
Registriert seit: Dec 2009
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Made my day
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Ich lese mir die [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] durch, bevor ich eine Sig erstelle! Weil ich mich an Regeln halte!!!
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei balou86:
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29.01.11, 18:51
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#11
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2010
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Zitat:
Zitat von Schnullermaske
(...)
Scanne das Schreiben doch mal ein und zeige es uns allen!
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genau da mit ihralle meine Daten habt bzw hab ich nichtmal nen Scanner
rofl komme Aus Berlin
klar du weißt genau was deine Bibliothek für ein Kunden Archiv hat is mir echt z blöde
wenn man nur Solche dummen Kommentare bekommt
frag doch meine Elern rofl na is mir auch egal muss mich her nicht rechtfertigen
hab ne normale Frage gestellt um, um eure Hife gebeten.nicht mehr und nicht weniger
Zitat:
Zitat von Slazer23
@TS
Was war das bei dir für ne "Bib"?
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ne gemeinschafts Bibliothek in berlin Lichtenberg
ich glaub wir hatten damals mit der Schule die Bibliotheksausweise gemacht
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29.01.11, 19:08
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#12
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
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Zitat:
Zitat von Askard1234
klar du weißt genau was deine Bibliothek für ein Kunden Archiv hat is mir echt z blöde
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Nein, das weiß ich nicht... hab' ich auch nie behauptet!
Zitat:
Zitat von Askard1234
frag doch meine Elern
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Warum sollte ich Deine Elern fragen - Du bist doch 22 und schon längst selbst für Dich verantwortlich!
Zitat:
Zitat von Askard1234
hab ne normale Frage gestellt
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Die Frage ist eben nicht sooo normal... und: Du gehst auf keine der gestellten Fragen ein - wie kannst Du dann Hilfe erwarten?
Angenommen, Du bist kein Troll:
- Wieso hast Du nicht schon vor vier Jahren irgendwie reagiert?
- Welche Art von Schreiben kam vor vier Jahren?
- Von wem?
- An wen adressiert? An Dich oder Deine Eltern?
- Wieso kam vier Jahre lang keine Post?
- Hattet "Ihr" Euch - als Du noch 18 warst - auf irgendeine Art von Aufschub geeinigt?
- Bevor jetzt "die Post" vom "Oberstaatsanwalt" kam, hattest Du kein weiteres Schreiben erhalten?
Du musst zugeben, es fällt sehr schwer, zu glauben, dass jemand erst nach 10 Jahren Ansprüche auf ein ver-/ausgeliehenes Buch erhebt!
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Schnullermaske:
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29.01.11, 19:14
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#13
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2010
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@Schnullermaske:
du hast recht is schwer zu glauben
na hab damals ne eidestaatliche Versicherung abgegeben mit 18
na und jetz kamen se halt wieder
hab grad das schreiben rausgesucht werds morgen mal einscannen
dit is nen vollstrekungsbescheid
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29.01.11, 19:23
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#14
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2010
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Bedankt: 28
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ja das ist mir klar
bis morgen dann
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29.01.11, 19:28
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#15
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
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Zitat:
Zitat von freak999
Was die andren 6 Jahre passiert ist wäre auch intressant.
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Sag' ich doch...
Zitat:
Zitat von Askard1234
bis morgen dann
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Ich bin gespannt!
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29.01.11, 19:38
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#16
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 174
Bedankt: 76
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geh zum Anwalt, Beratung kostet wohl ca. 50 Euro.
Verjährung von Forderungen treten in aller Regel nach 2 Jahren ein, bis auf ein paar Ausnahmen. Sprich, ist bis zu dem Zeitpunkt kein Titel erwirkt, kann auch kein Titel mehr vor Gericht geltend gemacht werden. Einen GV mit Mahnbescheid losschicken geht einfach, deshalb widerspruch wegen Verjährung. Den Schufaeintrag hast du bereits durch deine eV und die ist sogar weitaus schlimmer als ein Schufaeintrag.
So hätte deine eidestattliche Verischerung schon mal gar nicht sein müssen und bring dir auch jetzt garantiert im Geschäftsverkehr Nachteile. Da gibt es nur eins, ab zum Anwalt!
Andererseits, hast du das Geld und willst deine Ruhe und die eV ist dir egal? Dann zahl einfach.
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29.01.11, 21:38
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#17
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 174
Bedankt: 76
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@NavyMan gibt eben viele verschiedene Fristen um ansprüche geltend machen zu können von 1 bis ... Jahren.
Das Buch ist zwar Eigentum der Bücherrei und wenn darauf die 30 Jahre gelten, sollte es kein Problem sein ein solches Buch zu ersetzen. Mit der Forderung von 300 Euro werden aber nicht der Wertersatz für das Buch sein. Zumindest nicht allein. Die Gebühren für die Überziehung sind dort drin. Und darauf werden wohl die 30 Jahre nicht wirken.
Zumal eine Bücherrei auch verpflichtet ist eher zu reagieren um die Kosten in einem gewissen Rahmen zu halten. Erst recht bei Kindern. Die Bücherrei hat zumindest bei uns hier hat eine Deckelung bei 10 Euro, dann wird Konto gesperrt und Informiert.
Verzwickte Sache und deshalb eben Anwalt. Aber einen eV hätte ich für sowas nie abgegeben ein paar Kröten kann man zur Not immer irgendwo her bekommen und wenn es ein Bettelgang zu den Eltern oder guten Freunden nötig wäre. So ein eV ist ein Joker, den man nur im schlimmsten Fall ziehen sollte.
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29.01.11, 22:07
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#18
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ABSURDOMANIBILITÄTSFAN
Registriert seit: Mar 2010
Ort: jetzt gerade hier
Beiträge: 407
Bedankt: 207
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meine tochter (mittlerweile 11) hat sich mit 7 mal ein kinderbuch ausgeliehen, welches sie zu spät wieder abgegeben hat (nach einem jahr oder so, es kam ein erinnerungsschreiben...)
wir sind hin, haben das buch zurückgegeben und mußten KEINE extragebühren bezahlen. so weit, so gut.
noch ein jahr später ein schreiben, wir sollten das buch wieder zurückgeben, diesmal plus extragebühren!
also bin ich da hingefahren und hab versucht die sache aufzuklären; man wollte weiterforschen, wo das buch jetzt sei...
noch ein jahr später nochmal das selbe spiel! wir sollen das buch wiederbringen, nochmal plus extragebühren - da waren wir dann bei irgendwas mit €100...
da wieder hin, versuch der aufklärung - aber diesmal waren sie bockig (immer dieselben zwei alten schrullen) und dann ist mir der kragen geplatzt:
nach hause gefahren, auf unseren dachboden gegangen und hab zwei möbelkartons mit teilweise recht guten büchern (die ich aber wohl in diesem leben nicht nochmal lesen werde) gepackt, u.a. KRIEG UND FRIEDEN, ganz oben drauf gelegt, gut sichtbar:
"hier, freunde der literarischen sonne! wenn jetzt nochmal ein schreiben kommt, scheiß ich euch beide so mit büchern zu, dass ihr aus dem katalogisieren nie mehr rauskommt!!!"
es kam nie wieder ein schreiben...
__________________
"Die Aussage 'Kein Mensch wäre so dumm, so etwas zu tun' stimmt nicht. Irgend jemand wäre immer so dumm, etwas wirklich Dummes zu tun - nur um zu sehen, ob es möglich wäre. Wenn du in einer versteckten Höhle einen Schalter anbringst und ein Schild aufhängst 'ENDE-DER-WELT-SCHALTER. BITTE NICHT DRÜCKEN', hätte das Schild nicht einmal Zeit zu trocknen."-- Terry Pratchett - "Der Zeitdieb"
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30.01.11, 11:04
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#19
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 108
Bedankt: 27
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Das Geld werden die wahrscheinlich so oder so von dir nehmen...
Am besten gehst du in die Bibliothek und versuchs mal mit dennen darüber zu reden!
Wenn die darauf bestehen, das Geld zu bekommen, muss du wohl zahlen oder die Kosten werden immer mehr steigen.
Natürlich könntest du es mit einem Anwalt versuchen, aber es kann auch sein, dass es dann teurer für dich wird
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30.01.11, 11:38
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#20
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Erst einmal mit acht ist man schon Geschäftsfähig, nur nicht voll Geschäftsfähig. Und zweitens, ab sechs Jahre kommt mit jedem Jahr immer mehr hinzu wofür man Haftbar gemacht werden kann.
Hier kommt es jetzt darauf an, weiß ein 8jähriger schon, das man geliehene Sachen zurück bringen muß, oder weiß er das nicht. Ich würde sagen, ein 8jähriger sollte das schon wisssen. Damit währe er Haftbar.
Da hier der Gerichtsvollzieher kam, gibt es einen Titel. Vermutlich weiß der TS das nicht mehr, weil dies erst einmal an die Eltern geht da er minderjährig ist. Und da seine Eltern damals was falsch gemacht haben, aber nicht bezahlt haben, auch wahrscheinlich nicht mußten, da Ihr Kind ja haftbar war, kommt der Gerichtsvollzieher jetzt mit 18 und will das Geld. Und dazu haben Sie ab Erstellung Vollstreckungsbescheid 30 Jahre Zeit. Also jetzt noch über 20 Jahre.
Die hohe Summe komt vermutlich aus Buchpreis, Bearbeitungskosten für Neuanschaffung, Mahnkosten, Gerichtskosten und Kosten des Gerichtsvollziehers zustande. Eventuell kommen noch Kosten für Adressermittlungen dazu.
Also mein Tipp, klär mal mit deinen Eltern was damals los war. Wenn die nichts wissen, zum Anwalt, der kann Akteneinsicht nehmen und dann klären wie die Sache gelaufen ist und was damals falsch gemacht wurde.
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02.02.11, 15:32
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#21
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 13
Bedankt: 28
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hab leider keiner Scanner parat aber ich tips mal ab
hab auch erfahren das meine Mutter um 99 schon abgemahnt wurde etc
sie weiß natürlich von nix, komisches ding
Antragsteller
Land Berlin vertr.d.d.Bezirksamt lichtenberg
abt Jugend und Bildung
Bibliotheksamt
anton seafkow platz 14
10369 Berlin
1. Hauptforderung
Schadensersatz aus Leihvertrag gem Vertragstrafe - 3760 11903 60 DM
vom 23.9. 97
2. ungerechtfertigte Bereicherung gem Medieneinheiten 3760 11903 69.15 DM
hinzu kommen weitere Zinsen :
zu I.L 4,000% Jahreszins
****60 DM SEIT DEM 28.4. 99
der Antragsteller hat erklärt das der Anspruch
von einer Gegenleistung nicht abhänge
auf der Grundlage des Mahnbescheids ergeht vollstreckungsbescheid wegen vorstehender Beträge
die kosten des Verfahrens haben sich ggfls um Gebühren und Auslagen für das verfahren über den volstreckungsbescheid erhöht
der Antragsgegner trägt die kosten des Verfahrens
und dan sind halt noch Stempel drauf mit mehreren Datums drauf vom Gerichtsvolzier und Bezirksamt
Zitat:
Zitat von muster
lese dies mal [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], ist zwar älter, aber dann kannste dir deine Meinung bilden
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Danke ist sehr informativ
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02.02.11, 16:01
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#22
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ewig maulender
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 179
Bedankt: 228
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wie der Text schon sagt, gab es vorher einen Mahnbescheid.
Da du so etwas offenbar ignorierst, gibst du damit JEDEM alle Mittel in die Hand, dich zu plündern.
Wie kann man so ignorant sein, einen Mahnbescheid nicht mal umzudrehen und EIN KREUZ an der richtigen Stelle machen? Ist ein einziges kleines Kreuz schon zu viel?
ich fass es nicht
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02.02.11, 16:08
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#23
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 13
Bedankt: 28
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Zitat:
Zitat von Watcher
wie der Text schon sagt, gab es vorher einen Mahnbescheid.
Da du so etwas offenbar ignorierst, gibst du damit JEDEM alle Mittel in die Hand, dich zu plündern.
Wie kann man so ignorant sein, einen Mahnbescheid nicht mal umzudrehen und EIN KREUZ an der richtigen Stelle machen? Ist ein einziges kleines Kreuz schon zu viel?
ich fass es nicht
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wie ich sagte war ich damals noch ein Kind da wird das schreiben wohl kaum an mich gegangen sein
99 war ich 10 jahre alt rofl
danach kam erst wieder 2006 was wo ich 18 wurde und darauf hab ich dann ja auch reagiert
wie kannst du dann behaupten ich sei Ignorant
wenn ich selbst erst mit 18 davon erfahren habe
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02.02.11, 16:25
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#24
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Anfänger, blutiger
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Erdgeschoss, links
Beiträge: 718
Bedankt: 925
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Apropos Ignoranz : Ein "Fullquote" ist übrigens das komplette zitieren eines Beitrages... einfach ein wenig kürzen, und alles ist gut.
Und zur Sache : Viel Glück !
Ich hab mal vor mindestens 25 Jahren mal ein Buch aus der Bücherei eines italienischen Campingplatzes ausgeliehen und nicht zurück gebracht... hoffentlich kriegen die das nie raus, sonst bin ich geliefert...
__________________
Water can flow, or it can crash. Be water my friend!
Bruce Lee, 1971
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02.02.11, 16:27
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#25
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Du wirst wohl zahlen müssen. Wenn nicht, mit jedem Besuch des Gerichtsvollziehers wird es nur mehr.
Den ersten Fehler haben leider deine Eltern gemacht. Die hätten in deinem Namen dem Mahnbescheid und dem Vollstreckungsbescheid widersprechen müssen. Das haben Sie nicht gemacht. Damit ist er erst einmal Gültig.
Den zweiten Fehler hast du gemacht. Wenn ich richtig lese, hattest du mit 18 Jahren das erste mal von diesem Vollstreckungsbescheid gehört. Zu dem Zeitpunkt hättest du noch einmal die Möglichkeit gehabt innerhalb von 14 Tagen dem Vollstreckungsbescheid zu widersprechen. Hast du nicht gemacht jetzt mit 22 Jahren, rund 4 Jahre später, dürfte es keine Möglichkeit mehr geben.
Also Bezahle und verklage deine Eltern auf Schadenersatz weil Sie damals einen Fehler gemacht haben.
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02.02.11, 16:32
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#26
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ewig maulender
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 179
Bedankt: 228
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Zitat:
Zitat von Askard1234
wie kannst du dann behaupten ich sei Ignorant
wenn ich selbst erst mit 18 davon erfahren habe
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Weil ein Mahnbescheid nur 6 Monate Gültigkeit hat und du diesen eben in den letzten 6 Monaten ignoriert haben musst.
Zitat:
§ 701 ZPO
Wegfall der Wirkung des Mahnbescheids
Ist Widerspruch nicht erhoben und beantragt der Antragsteller den Erlass des Vollstreckungsbescheids nicht binnen einer sechsmonatigen Frist, die mit der Zustellung des Mahnbescheids beginnt, so fällt die Wirkung des Mahnbescheids weg. Dasselbe gilt, wenn der Vollstreckungsbescheid rechtzeitig beantragt ist, der Antrag aber zurückgewiesen wird.
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Wenn die Bibliothek mit einem x Jahre alten Manhbescheid käme und einen Vollstreckungsbescheid haben wollte, würde sie der Richter einfach nur auslachen.
Außerdem verjährt eine Forderung nach drei Jahren, wenn der Gläubiger sie nicht regelmäßig "erneuert". Alsu musst du seit vielen Jahren spätestens alle 3 Jahre eine Mahnung/Rechnung bekommen haben, die du ebenfalls ignoriert hast.
quot erat demonstrandum, du bist ignorant
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02.02.11, 16:52
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#27
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Über Mahnung und Mahnbescheid sind die schon lange drüber weg.
Es existiert bereits ein Vollstreckungsbescheid. Und der ist volle 30 Jahre Gültig. Und bei dem muß man auch nicht jedes Jahr Mahnen oder Erinnern. Solltest jemand den z.B. Verlegen und Ihm nach 29 Jahren Wiederfinden, dann kann er damit immer noch zum Gerichtsvollzieher gehen und um Vollstreckung bitten. Und wenn der Schuldner dann Geld hat, kann der Gerichtsvollzieher das für mich einziehen.
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02.02.11, 17:06
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#28
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ewig maulender
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 179
Bedankt: 228
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wenn der Vollstreckungsbescheid selbst schon so alt sein sollte, dürfte es aber sehr schwer zu kommunizieren sein, warum der erst jetzt vollstreckt wird.
Das ist kaum nachvollziehbar und insgesamt noch unglaubwürdiger.
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02.02.11, 17:15
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#29
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 13
Bedankt: 28
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Zitat:
Zitat von Watcher
wenn der Vollstreckungsbescheid selbst schon so alt sein sollte, dürfte es aber sehr schwer zu kommunizieren sein, warum der erst jetzt vollstreckt wird.
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nach meinen infos wurde der letzte Mahnbescheid 1999 zugestellt
den 1 Vollstreckungsbescheid hab ich 2006 erhalten worauf ich eine Eidelstaatliche
Versicherung unterschrieben hab
nun soll ich es halt nochmal machen weshalb weiß ich auch nicht
da ich zurzeit noch lerne kann ich das auch nich so einfach bezahlen
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02.02.11, 17:17
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#30
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Weil der Versuch damals gescheitert ist. Der Gerichtsvollzieher hatte damals festgestellt das er ein Kind ist und sein Taschengeld jetzt und in naher Zukunft nicht aus reicht. Somit wurde die Vollstreckung, jeder Versuch kostet ja dem Gläubiger erst einmal Geld, bis zum 18 Lebensjahr eingestellt. Und da Eltern nicht immer für Ihre Kinder haften, konnte gegen die auch nicht Vollstreckt werden. Selbst wenn die Geld gehabt hätten. Die hätten nur Freiwillig für Ihr Kind zahlen können. Was Sie wohl verweigert haben. So kommen halt Zusatzkosten auf den TS zu.
Mit 18 wurde ja noch mal versucht zu Vollstrecken. Vermutlich hat er damals eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben, das er kein Geld hat. Diese 3 Jahre sind jetzt um, so das erneut versucht wird zu Vollstrecken, bzw. eine neue Eidesstattliche Versicherung zu bekommen. Das geht ja nur alle 3 Jahre.
Nachtrag:
Wie ich schrieb, der TS hatte bereits eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Jetzt nach rund drei Jahren kommt die nächste. Und wenn er nicht zahlt, dann geht das alle drei Jahre so weiter. Nur der Zahlbetrag wird jedes mal nur höher.
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02.02.11, 17:34
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#31
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 13
Bedankt: 28
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Zitat:
Zitat von Dr.Anton
Und wenn er nicht zahlt, dann geht das alle drei Jahre so weiter. Nur der Zahlbetrag wird jedes mal nur höher.
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dh. sobald ich zahlen kann sollt ich das lieber zahlen ?
geht wohl kein weg dran vorbei, ich werd mich mal informieren.
ob man das ab stottern kann, jeden Monat ohne das weitere kosten entstehen.
hätt ich das gewusst Damals, hät ich doch das Buch zurückgebracht nen bisschen spät
es ist ja auchnicht mehr ersichtlich was für ein Buch war , zumindest steht nix im Bescheid
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02.02.11, 17:49
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#32
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Das Entscheidet der Gerichtsvollzieher. In den meisten Fällen wird er dem aber auch zu stimmen. Kostet eine kleine Gebühr und die Zinsen für die Restsumme laufen auch weiter.
Nur wenn du die Ratenzahlung einhältst, also am Stichtag auch immer zahlst, dann sind die Gebühren aber geringer, als wenn er noch einmal wieder kommen müßte für einen Vollstreckungsversuch. Auch solltest du wissen, kommst du nur mit einer Rate in Verzug, dann kommt der Gerichtsvollzieher sofort vorbei. Und der Besuch ist nicht Kostenfrei.
Sobald dann alles bezahlt wurde, bekommst du vom Gerichtsvollzieher eine Bestätigung. Diese bitte mindestens 30 Jahre auf heben, damit nicht irgendeiner auf die Idee kommt noch mal was von dir zu wollen. Wie schon geschrieben, der Vollstreckungsbescheid ist ja 30 Jahre lang ab Austellung Gültig.
Und auch Kontrollieren, sobald die Schulden bezahlt sind, sofort Prüfen ob dein Schufaeintrag in Bezug auf die Eidesstattliche Versicherung gelöscht wurde.
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09.02.11, 21:34
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#33
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 13
Bedankt: 28
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danke hat gut geklappt muss jetzt monatlich 30 euro abstottern
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Askard1234:
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09.04.15, 20:23
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#34
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2015
Ort: Germany
Beiträge: 13
Bedankt: 0
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Also ich glaube das ich nur Abzocke. Die erste Mahnung müsste schon nach der ersten Woche nach Ablauf der Leihfrist kommen.
Ich glaub da versucht dich jemand über den Tisch zu ziehen.
Hol dir am besten einen Anwalt und klär das. Weil nach 15 Jahren erst eine Antwort zu bekommen ist bisschen merkwürdig.
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UnknowGame
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09.04.15, 20:30
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#35
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Stammi
Registriert seit: Nov 2010
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Bedankt: 1.033
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Nach 19 Jahren wird es noch viel merkwürdiger...
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