Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
|
01.12.14, 16:18
|
#1
|
Anfänger
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 3
Bedankt: 1
|
Schreiben gefälscht um Spiel wieder zurück geben zu können. Was kann mich erwarten?
Hallo, Ich wollte ein Spiel zurückgeben, aber die nehmen es nicht ohne eine Bestätigung von einer Rücksetzung des CD - Keys an. Nun, beim Hersteller direkt nachgefragt ob es möglich sei den Code zurückzusetzen. Leider nicht möglich, deshalb hab ich mir sowas selber anfertigt. Daraufhin haben Sie das Spiel auch zurückgenommen. Ist es realistisch, dass mir dabei was zu stößt oder eher Unwahrscheinlich bei Media Markt? (prüfen die alles genau? etc.)
MfG
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei MiKL0S:
|
|
01.12.14, 16:28
|
#2
|
sauger
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 353
Bedankt: 634
|
Ich würde schon mal die Tasche packen.
|
|
|
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei sauger2008 bedankt:
|
|
01.12.14, 16:30
|
#3
|
Anfänger
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 3
Bedankt: 1
|
Wieso?
|
|
|
02.12.14, 22:01
|
#4
|
Anfänger
Registriert seit: Jun 2014
Beiträge: 7
Bedankt: 7
|
Kurz und Knapp,..
Urkundenfälschung (wenn also wirklich wer kommt und sagt das geht nicht weil Key benutzt wurde, kann es ne Anzeige geben)
|
|
|
Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei CyberPrincess bedankt:
|
|
02.12.14, 22:35
|
#5
|
Anfänger
Registriert seit: Jun 2014
Beiträge: 7
Bedankt: 7
|
Ja genau so schaut es aus ^^
Ist zwar dämlich aber Spiele mit Key´s werden eig nie zurück genommen, hat damals schon nicht geklappt wo ich noch Boxed Versionen gekauft hatte ^^
Voll Sch***e
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei CyberPrincess:
|
|
03.12.14, 21:38
|
#6
|
Anfänger
Registriert seit: Dec 2012
Beiträge: 25
Bedankt: 28
|
Wie unglaublich dreist muss man sein - ich hoffe man knallt Dir so richtig einen vor den Latz.
|
|
|
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei diCaio10 bedankt:
|
|
06.12.14, 09:22
|
#7
|
Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.504
Bedankt: 55.361
|
Zitat:
Zitat von bigbobsmallbob
Dieb? Wie bist du denn drauf?
|
Wenn man sich etwas unrechtmäßig aneignet ist also kein Diebstahl?
Was soll es denn bitte sonst sein wenn er ein Spiel kauft, den Key einlöst, sich enschließt das Spiel doch nicht behalten zu wollen, den Key behält, ein Schreiben vom Hersteller fälscht um das Geld für den Kauf zurück zu bekommen?
Zitat:
Zitat von spike74545
Weil ich solche Menschen wie dich nicht mag
|
Und ich mag Menschen nicht die scheiße Labern anstatt ihren Mund zum Essen zu benutzen. Auch wenn es in diesem Fall nur in geschriebener Form ist!
|
|
|
Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Prince bedankt:
|
|
06.12.14, 13:02
|
#8
|
Katzenfisch
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 574
Bedankt: 614
|
Glaube eher, dass hier Betrug statt Diebstahl in Frage kommt.
Diebstahl:
Zitat:
1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
|
Er hat den Key ja erstmal bezahlt, ihn also nicht direkt "wegenommen", und er hatte zum Zeitpunkt des Kaufs auch noch nicht die Absicht, rechtswidrig zu handeln.
Die Definition von Betrug passt dagegen perfekt:
Zitat:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
|
-er hat sich einen Vermögenvorteil verschafft (Geld zurück)
-er hat das Vermögen eines anderen geschädigt (Mediamarkt hat jetzt einen wertlosen Key, dessen erneuter Verkauf nicht möglich ist)
-Vorspielung falscher Tatsachen liegt vor (gefälschtes Schreiben vom Hersteller)
-Irrtum liegt ebenfalls vor, da MM im Glauben ist, dass der Key zurückgesetzt und damit wieder verkäuflich wäre
|
|
|
06.12.14, 13:07
|
#9
|
Erfahrener Newbie
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 110
Bedankt: 113
|
Nicht schön das Ganze, passieren wird aber gar nix.
Lass das in Zukunft.
|
|
|
06.12.14, 13:08
|
#10
|
Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.504
Bedankt: 55.361
|
Du hast die Urkundenfälschung noch vergessen! Der Betrug kommt ja zusätzlich dazu!
|
|
|
06.12.14, 13:58
|
#11
|
Katzenfisch
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 574
Bedankt: 614
|
Dass nichts passieren wird, würde ich so nicht behaupten. Jeder noch so kleine Ladendiebstahl wird angezeigt, und das hier ist ja nochmal ne andere Hausnummer. Hier gehts ja nicht um einen armen Schüler, der sich ein Spiel nicht leisten kann und es spontan eingesteckt hat. Die kriminelle Ernergie ist hier wesentlich höher. Es wurde ganz bewusst ein Betrug geplant, Urkunden gefälscht usw.
Der Markt wird wohl seine Daten haben, wird ja bei einem Umtausch/Rückgabe immer alles notiert, und da er sich jetzt Gedanken macht, werdens wohl kaum Fakedaten sein, die er angegeben hat. Der nächste, der das Spiel kauft, wird sich kaum damit abfinden, dass er ~50€ in den Sand gesetzt hat. Er wird beim Hersteller oder Händler nachfragen, was das soll und warum der Key bereits verwendet wurde. Mediamarkt braucht dann nur noch nachzusehen, ob das Spiel schonmal zurückgegeben wurde und wer das war. Natürlich wird man dabei auch auf die angebliche Bescheinigung stoßen und beim Hersteller nachfragen, ob da nicht vielleicht ein Fehler vorliegt - dort wird man nichts wissen und um eine Kopie der Bescheinigung bitten.
Die Angestellten im Laden und beim Spielehersteller werden nicht sagen, dass das ja nur eine Kleinigkeit ist und man das nicht verfolgen wird - die haben ihre Unternehmensrichtlinien, dass jeder Mückenschiss angezeigt werden muss, und das werden sie tun, weils immer so gemacht wird.
|
|
|
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Katzenfisch bedankt:
|
|
07.12.14, 19:26
|
#12
|
Echter Freak
Registriert seit: Sep 2013
Beiträge: 2.136
Bedankt: 1.183
|
Bei jeder Rückgabe muss man seine Anschrift hinterlegen.
|
|
|
07.12.14, 20:16
|
#13
|
Anfänger
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 35
Bedankt: 39
|
Die auch jeder mit Mickey Mouse und Entenhausen unterschreibt. Wenn ein Stück Software so "keyabhängig" ist das man es nach einer Eingabe nicht mehr verwenden kann, dann finde ich es gut wenn die Märkte damit Probleme haben. Nur so fliegen sie aus dem Sortiment, nur so wird umgedacht.
|
|
|
07.12.14, 20:16
|
#14
|
Ist öfter hier
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 214
Bedankt: 269
|
Zitat:
Zitat von GoalBoal
Bei jeder Rückgabe muss man seine Anschrift hinterlegen.
|
Wer überprüft ob diese richtig ist ?
|
|
|
07.12.14, 20:41
|
#15
|
Echter Freak
Registriert seit: Sep 2013
Beiträge: 2.136
Bedankt: 1.183
|
das ist die andere Frage.
|
|
|
10.12.14, 00:32
|
#16
|
Süchtiger
Registriert seit: May 2010
Ort: 127.0.0.1
Beiträge: 816
Bedankt: 359
|
Am besten.......Mund halten und hier nicht auch noch fragen.
Falsche Adresse und Urkunde gefälscht ?????
Wie schlau ist das denn, hier Spuren zu hinterlassen ??????
Bei Facebook könnste doch auch noch fragen.
Was glaubst du, wer hier als Silent Reader mitschnüffelt ?
Straftatbestand ist vorhanden, also Mund halten oder Anwalt fragen.
Wenn du passende Post mit Briefmarke bekommst.
Viel Glück
|
|
|
18.12.14, 19:21
|
#17
|
Anfänger
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 0
Bedankt: 0
|
Naja solange er nicht so dämlich war seinen Namen und seine Adresse bei MediaMarkt zu hinterlegen passiert ihm da rein gar nix
|
|
|
19.12.14, 20:32
|
#18
|
Anfänger
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 16
Bedankt: 5
|
ich hab noch nie von einem zurückgesetzten key gehört. geht das wirklich??
|
|
|
19.12.14, 20:49
|
#19
|
Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.504
Bedankt: 55.361
|
Probier es doch aus!
|
|
|
20.12.14, 00:11
|
#20
|
Erfahrener Newbie
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 165
Bedankt: 174
|
Also, so weit ich den MM kenne, wird da gar nichts passieren, das Ganze wird unter
"Dummheit eines Mitarbeiters" fallen und als Inventurschwund abgebucht werden,
so fern ihn sein Vorgesetzter deckt.
Wenn nicht, dann übernimmt es die Versicherung und der Mitarbeiter bekommt eine
Verwarnung. Schön für Dich, dass Du mit dem Betrug davon kommst, aber mach Dir
mal ein paar Gedanken darüber, ob es so toll ist, wenn man andere in die Sch... reitet.
*
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Nordika:
|
|
30.01.15, 22:50
|
#21
|
ZeeDoa
Registriert seit: Jun 2012
Beiträge: 89
Bedankt: 58
|
blöd nur wenn jetzt ein anderer das spiel kauft, merkt es geht nicht und er es nicht beweisen kann, bleibt der dann auf dem schaden sitzen ?
|
|
|
03.04.15, 14:44
|
#22
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 363
Bedankt: 1.740
|
Zitat:
Zitat von ZeeDoa
blöd nur wenn jetzt ein anderer das spiel kauft, merkt es geht nicht und er es nicht beweisen kann, bleibt der dann auf dem schaden sitzen ?
|
Glaube ich nicht, dürfte ein Fall für die Mängelhaftung / Gewährleistung sein.
Zitat:
Zitat von Wikipedia
Ein Sachmangel liegt bei den folgenden Voraussetzungen vor:
- Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, § 434 Abs. 1 BGB. Liegt eine Vereinbarung über die Beschaffenheit vor, dann liegt kein Sachmangel vor, wenn die Sache bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Ohne eine solche Vereinbarung liegt dann ein Sachmangel vor, wenn sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB, wenn sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder eine Beschaffenheit aufweist, die nicht der üblichen Beschaffenheit von Gütern der gleichen Art entspricht, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB.
|
__________________
Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht,
aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.
Voltaire [1694-1778]
|
|
|
04.04.15, 07:00
|
#23
|
Erfahrener Newbie
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 168
Bedankt: 98
|
Aber Beweis das mal...
|
|
|
07.04.15, 15:46
|
#24
|
Anfänger
Registriert seit: Dec 2012
Beiträge: 1
Bedankt: 0
|
so viel Text zu so einem Blödsinn?
|
|
|
08.04.15, 00:35
|
#25
|
/\/\/\/\/\/\/\
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 345
Bedankt: 388
|
Dir wird nichts passieren, da man nicht so genau Protokoll führt und die Cds zurück an den Hersteller gehen. (als defekt o.ä.).
Die machen soviel Geld, dass die sich für die paar Euros keine mühe geben werden, außerdem sind es bei CDs verträge, wo der Händler pro Verkaufte CD provizion bekommt. Also wird die CD nur als Retoure verzeichnet und gut ist. Media markt selber macht kein minus sondern nur der Spielehersteller, weil du sozusagen umsonst zocken kannst.
Gute Idee btw.
|
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:29 Uhr.
().
|