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Fragen zur Eröffnung eines kleingewerbes

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Ungelesen 14.05.15, 17:14   #1
BruceLee007
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Standard Fragen zur Eröffnung eines kleingewerbes

Hallo Leute mir wurde hier damals echt gut geholfen, genau deswegen versuche ich es hier nochmal.

ich will ein Kleingewerbe eröffen und habe dazu paar fragen..

1.Wo melde ich das Kleingewerbe an??? Hab was gelesen von "in der Gemeinde", stimmt das so?
2. Muss ich nur dahin oder auch zum Finanzamt???
3. Die Umsatzsteuer brauch ich nicht zu nehmen oder?
4. Hab gelesen im ersten Jahr darf man 17500 Euro umsatz machen und im Folgejahr 50000 ist das richtig???
5.wenn ja Arbeite auch noch 20 STD die Woche, wird der Umsatz meiner normalen Arbeit mitberechnet oder nicht?? wenn ja da habe ich ja schon 13000 im Jahr.
6. Rechnungen muss ich erstellen habe ich gelesen. Ich verkaufe dann über einen Drittanbieter der schon die Rechnung macht, geht das auch in ordnung?? ich sehe nur die Daten des Käufers, wenn das nicht geht soll ich eine fiktive Rechnung mit dem Namen machen, nur das ich es nachweisen kann?

7. Will das Gewerbe oder Finanzamt alte Kontoauszüge??
8. Freibetrag liegt bei ca 7300 Euro. Heisst es das wenns drunter ist es nicht versteuert wird??
9. Brauch ich ne AGB??? Der Drittanbieter hat schon ne AGB durch den ich verkaufe..

10. Wenn ich die Ware z.b selbst Bezahlt habe, und es aber auf einen anderen Namen läuft z.b Material usw. Werden dann die Unkosten vom finanzamt akzeptiert???

ich hoffe der ein oder andere kann helfen
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Ungelesen 14.05.15, 17:53   #2
cbllain
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Wenn ich mir das so durchlese, würde ich dir abraten, ein Gewerbe anzumelden.

Kurz: Es gibt in Deutschland kein Kleingewerbe. Anmeldung erfolgt nach §14 GewO beim Gewerbeamt. In der Regel findet man eine Zweigstelle in der zuständigen Gemeinde-, bzw. Stadtverwaltung. Umsatzsteuer nicht nehmen? Was soll das denn heissen? Du meinst wohl die Ist-Verstuerung.
Umsatz darfst du soviel machen, wie du lustig bist. Je nachdem richtet sich dann auch eine etwaige Buchführung und die Versteuerung. Rechnungen solltest du generell stellen. Jedoch keine fiktiven, sondern nur echte Rechnungen. Alles andere ist in der Regel Steuerhinterziehung.
Was das Finanzamt will, sagt dir das Finanzamt. Der Grundsteuerfreibetrag liegt in 2015 bei 8.472 Euro bei ledigen und 2016 bei 8.652 Euro.
In Deutschland gibt es keine "AGB-Pflicht".

Insgesamt bleibt es dabei. Ich denke nicht, dass ein Gewerbe für dich momentan das Richtige ist. Lass dich erst mal dazu beraten. Das gibts beim zuständigen Arbeitsamt. Außerdem sollte man sich mal bei den diversen Existenzgründungs-Portalen und -Foren umschauen.
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Ungelesen 14.05.15, 17:59   #3
enduringfreedom
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So,
zu 1 - Ich musste meines im Rathaus anmelden.

zu 2 - Das Finanzamt bekommt bescheid das du ein Gewerbe angemeldet hast, und glaub mir, die melden sich.

zu 3 - du darfst, vorrausgesetzt du meldest es wirklich als KLEINGEWERBE, keine MwSt. auf rechungen ausweisen, daher auch keine Umsatzsteuervoranmeldung. Wichtig, du musst auf der rechnung ausweisen das du nach § dingsbums als kleinunternehmer auftrittst und keine MwSt. berechnest. machst du es dennoch, weil vieleicht ein Kunde die ausweisung der MwSt. braucht kann das Finanzamt dir das ganze Jahr rückwirkend die steuer auferlegen.

zu 4 - Ja

zu 5 - gute Frage, ich meine aber Ja

zu 6 - Wenn du deine "Ware" an einen dritten gibst, solltest du ihm das auch in rechung stellen. Kunde A kauft bei deinem Drittanbieter und du verkaufst an deinen Drittanbieter.

zu 7 - Mach dir ein geschäftskonto, damit ist es einfacher dem Finanzamt alle relevanten ein- und auszahlungen zu belegen, alte kontoauszüge fordern die aber nicht an.

zu 8 - was soll den versteuert werden, du zahlst ja keine steuern.

zu 9 - ich glaube es gibt keine Pflicht für die AGB bei kleinunternehmen, ich persönlich würde
sie allerdings doch machen, damit schützt du deine Interessen.

zu 10 - deine Firma wird beim Finanzamt unter deinem Namen geführt, heist das du alle rechnungen über 150 € auf DEINEN Namen schreiben lassen solltest. Es könnte sonst sein das sich das Finanzamt fragt warum sie bestellungen von anderen Leuten anerkennen sollen.
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Ungelesen 14.05.15, 18:05   #4
nettermann64
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nur soll viel:
für jede Gewerbetätigkeit brauchst du eine Erlaubnis/Anmeldung
Umsatzsteuer muss du nehmen!!! jeder Verkauf in deutschland unterliegt der Steurpflicht.
Diese Steuerinnahme sind an das Finanzamt abzuführen. Gleichzeitig darfst die Steuer für deine Kosten (transport/miete) zurückfordern. diese Rechnung führt meistens zu +-0.
Rechne allerdings damit das auch der Steuerfahnder bei dir vorbeikommen kann.
Steuer werden grundsätzlich auf den gebucht, der auf der Rechnung steht, egal wer sie bezahlt hat.

ich nehme an das du 13000 als angestelter verdienst, das hat nix mit umsatz zutun. das ist einkommen und wird mit dem gewinn verrechnet.
genauso die 7300 klingen stark nach freibetrag für Zinsen aus Kapitalerträge, haben nix mit deinem Umsatz zu tun.

mein Rat: gehe zum steuerberater/lohnsteuerverein und lass dich beraten. Du wirfst mehrere Sachen zusehr durcheinander.
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Ungelesen 14.05.15, 18:19   #5
yahuo
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Hallo,


also, einige Fragen sind was unklar.

Wenn Du ein Gewerbe hast, und auch noch arbeitest, werden die beiden Einkünfte zusammengefasst in Deiner Einkommensteuererklärung.

Freibeträge etc. gelten für das gesamte Einkommen, nicht einmal für die Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb und einmal für Dein Einkommen aus "nichtselbständiger Tätigkeit".

Die Umsatzsteuerpflicht besteht ab einer gewissen Grenze. Du solltest Dir das mal durchlesen:

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Vorsicht! Sobald Dein Umsatz 17.500 € übersteigt, musst Du im übernächsten Jahr Umsatzsteuer berechnen.

2015 - Umsatz 12.500 - keine Umsatzsteuerpflicht für 2015
2016 - Umsatz 35.000 - keine Umsatzsteuerpflicht für 2016
2017 - Umsatz egal - Umsatzsteuerpflicht für 2017, da der Umsatz in 2016 über 17.500 gelegen hat

Umsatzsteuer ist nicht so schlimm, wie es sich anhört: wenn Du Deinen Kunden Umsatzsteuer in Rechnung stellst, dann kannst Du die Vorsteuer aus Deinem Wareneinkauf vom Finanzamt zurückfordern, oder auch für Deinen Betriebscomputer, Deinen betrieblichen Telefon- und Internetanschluss etc.

Wenn Du keine Ahnung von Buchhaltung hast, solltest Du Dir entweder jemand suchen, der das macht (KEINEN Steuerberater, die sind meist zu teuer und zu ineffektiv) - wenn das nicht ordentlich ist, und das Finanzamt was merkt, dann SCHÄTZEN die Deinen Gewinn, und dann kannst Du echt zahlen.


Gruss,

YaGru
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Ungelesen 14.05.15, 19:02   #6
BruceLee007
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@cbllain würdest du es mir abraten weil ich da noch wenig weiss??? Es ist eben so das ich eine gute Sache habe.. Und habs auch schon als Privat probiert es klappt.. Nur wenn ich weiter machen will, da bin ich gezwungen ein Gewerbe zu eröffnen..
Sonst wäre es ja illegal und ich kann die sichere Sache vergessen... Blöd das man manchmal dazu gezwungen ist. nunja ich bin aber Lernwillig, ich hab ca 3 Monate Zeit mir das wissen anzueignen.. könnte ja reichen..

@enduringfreedom
1. Ah im Rathaus alles klar
2.Ok auch klar, da sie verdienen möchten.
3.Also ich darf sozusagen die MWST nicht an den Kunden weitergeben?? wenn ja ist es in Ordnung wollt ich eh nicht.
4. Ok solange ich die Grenzen nicht überschreite, da muss ich keine Komplizierte Buchhaltung machen..
5.Ok wenn ich meine Arbeit mit 13000 zusammenzähle, und ich im ersten Jahr nur 17500 verdienen darf. Dann darf ich ja nur noch 4500 verdienen.. Was noch ok ist, im zweiten jahr erhöht sich das ja.
6. Ah ok also muss ich die Rechnung an den dritten weitergeben. Ist halt immer die selbe Firma und da dürften pro Jahr ca 50-70 Rechnungen zustande kommen.

7.Ist ein Geschäftskonto kompliziert??? ich dachte das eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht???
8. ich dachte ich muss beim Kleingewerbe den Gewinn versteuern??? stimmt das nicht?
9. ok alles klar
10.Ah ok also dann ambesten nur die Rechnungen die an mich gehen vorlegen.

@nettermann64
ah ok ich habe nämlich oft im inet z.b sowas gelesen "Kleingewerbe haben die Wahl Umsatzsteuer auszuweisen oder darauf zu verzichten." also ist das nicht möglich??

Was kuckt der Steuerfahnder ??? Ob ich was verstecke usw??? hab da nix was schlimm ist.

ist es teuer beim steuerberater/lohnsteuerverein ???


@YagrU ok also beide Einkünfte = werden zusammengefasst in der Einkommensteuererklärung. ich lese es mir durch muss nochwas erledigen.

Oh habs grad gelesen.. werde dennoch versuchen um es einfacher zu machen da drunter zu bleiben.. ich kenne jemand wo etwas Buchhaltung mit in der Ausbildung hatte. In meinem fall wenn ich drunter bleibe, da reicht ja die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder??

im 2ten jahr kann ich ja dann mehr verkaufen. wills versuchen einfach zu halten.
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Ungelesen 14.05.15, 19:24   #7
yahuo
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Hallo, BruceLee007 -


Einnahmeüberschussrechnung reicht auf jeden Fall aus. Und wenn Du bilanzieren musst, dann kannst Du Dir auch einen Steuerberater leisten.

Ansonsten: Einkommensteuer zahlst Du, wenn Du bestimmte Freibeträge überschritten hast. Und aus dem Gewerbe fliesst nur der Gewinn (= Einnahmen - Kosten) in die Einkommensteuer ein. Hier kannst Du ausprobieren, was Du an Steuern zu zahlen hast:

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Gruss,

YaGru
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Ungelesen 14.05.15, 19:31   #8
BruceLee007
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ich musste erstmal meine Arbeit fragen ob ich das überhaupt machen darf. Ich habs schriftlich eingereicht, muss erstmal warten was die sagen..

Hätte es eigtl ein Nachteil für meine 20STD Arbeit die Woche??? STD Arbeitszeit beträgt nur 2-5 Std die Woche. Und ist auch keine Konkurrenz.. gibts besser gesagt Steuernachteile für meine Hauptarbeit???

Bilanzieren bedeutet wenn ich drüber komme???

Die freibeträge habe ich ja schon sofort überschritten wegen meiner normalen Arbeit

ist beim Rechner die Einkommenssteuer oder das Gehalt relevant?? bestimmt Einkommenssteuer

ich habe Einkommenssteuer gewählt bei 17000 (zum test)> dann kommt Grundtarif und Splittingtarif> was muss ich wählen?


Edit: ok habs Grundtarif

Hab ichs richtig verstanden??? Aus dem Gewerbe von mir kommt der tatsächliche Gewinn??? und nicht der umsatz?? Das wäre ja bisschen positiver
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Ungelesen 15.05.15, 07:22   #9
cbllain
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Zitat:
Zitat von BruceLee007 Beitrag anzeigen
@cbllain würdest du es mir abraten weil ich da noch wenig weiss???
Ja. Und meine Erfahrung sagt mir, dass es mit so wenig Wissen Probleme geben wird.
Ich rate dir immer noch davon ab. Es ist wirklich kein Beinbruch sich da von kompetenter Stelle beraten zu lassen.
Das alleine übers Internet zu machen ist der falsche Ansatz.
Wenn über Steuerrichtlinien so gar kein Wissen da ist, dann wirds sehr schwierig.
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Ungelesen 15.05.15, 09:45   #10
BruceLee007
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Nunja ich probiere es erstmal so... Wenns nicht klappt dann muss ich aufjedenfall hilfe holen
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Ungelesen 16.05.15, 08:57   #11
ezd
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Zur Not hilft dir Peter Zwegat durch die Privatinsolvenz!

Ernsthaft: Die Grundzüge der Geschäftsführung fehlen dir komplett und du willst ein Gewerbe anmelden? Das führt am Ende nur in eine Richtung: abwärts! Aber mach nur, tausende Fälle dieser Art sind ein rühmendes Vorbild für mangelndes Grundwissen. In der heutigen Zeit führen ja auch Menschen Restaurants ohne jegliche Koch- oder Geschäftskenntnisse.

Mein Tag ist jedenfalls gerettet mit
Zitat:
3. Die Umsatzsteuer brauch ich nicht zu nehmen oder?
.

Viel Erfolg!
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Ungelesen 17.05.15, 21:47   #12
321meins
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Ohje, wenn man das hier so liest...
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Ungelesen 18.05.15, 02:47   #13
MartinHeckIIII
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Ich empfehle dir dringend, dir ein Buch zur Thematik zu kaufen, irgenwas in der Richtung "Buchführung für Kleinunternehmer" oder so. Gibt es und sind gut investierte ~30 Euro. Danach mit dem gewonnenen Wissen eventuell noch mal nen 1Stunden-Beratungstermin bei nem Steuerberater, man muss ja nicht gleich Dauer-Mandant werden (würde sich für dich auch nicht lohnen, gesetzt den Fall, du hast dir das Wissen wirklich angeeignet).

Zu den Fragen, soweit wie ich es mit Gewissheit (ohne Gewähr) sagen kann (einiges haben die Kollegen schon beantwortet).


3. Die Umsatzsteuer brauch ich nicht zu nehmen oder?
Das ist eine freiwillige Entscheidung (in gewissen Rahmen) von dir. Du kannst wenn du magst, USt ausweisen. Würde sich aber in deinem Fall nur lohnen, wenn du Eingangsrechnungen mit ausreichend hohen Beträgen hättest, wo du die Vorsteuer ziehen möchtest. Ansonsten kannst du als Kleinunternehmer nach §19 UStG agieren (ich empfehle dir, dieses und auch das Einkommensteuergesetz mal als pdf runterzuladen und auch die dich betreffenden Paragraphen durchzulesen). Da kommen wir gleich zu Frage 4.


4. Hab gelesen im ersten Jahr darf man 17500 Euro umsatz machen und im Folgejahr 50000 ist das richtig???
Du bist nur Kleinunternehmer, wenn du diese Grenzen nicht überschreitest. Falls doch, wird USt fällig. Die 50000 sind ein Schätzwert. Die 17500 siehst du ja am Jahresende (auch als Kleinunternehmer musst du zumindest die Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben). Falls du da merkst, du hast mehr als 17.500 eingenommen, wäre das schlecht.

4.1.
Ok solange ich die Grenzen nicht überschreite, da muss ich keine Komplizierte Buchhaltung machen..
Buchhaltung musst du machen. Schon allein, damit du am Jahresende die Steuererklärung ausfüllen kannst. Sie wird nur weniger aufwendig sein als bei größeren Firmen. Wenn du fit genug bist, reicht da ne Excel-Tabelle. Schau dir mal das entsprechende Formular zur Einkommensteuererklärung an, ich glaub, das heißt sogar Einnahme-Überschussrechnung- diese Daten solltest du dann zur Hand haben.




5.wenn ja Arbeite auch noch 20 STD die Woche, wird der Umsatz meiner normalen Arbeit mitberechnet oder nicht?? wenn ja da habe ich ja schon 13000 im Jahr.
Die Grenzen aus Frage 4 gelten nur für deinen Gewerbebetrieb, es klingt so, als würdest du nebenbei noch unselbständig arbeiten. Diese Einnahmen werden nicht mit in die Berechnung einbezogen.


6. Rechnungen muss ich erstellen habe ich gelesen. Ich verkaufe dann über einen Drittanbieter der schon die Rechnung macht, geht das auch in ordnung?? ich sehe nur die Daten des Käufers, wenn das nicht geht soll ich eine fiktive Rechnung mit dem Namen machen, nur das ich es nachweisen kann?
Rechnungen auf jeden Fall! Hier müsste ich lügen, da müsste man mehr ins Detail gehen. Evtl. hat dein Drittanbieter da auch schon Routine und kann dir sagen, wie ers handhaben will. So zb dass du ihm eine Abrechnung erstellst, wo meinetwegen auch die Namen der Käufer autauchen. Das wäre zb in meinen Augen ne gute Frage bezüglich Organisatorik an einen Steuerberater.


7. Will das Gewerbe oder Finanzamt alte Kontoauszüge??
Finanzamt: Im Rahmen einer Prüfung wird das passieren. Die kann jeden mal treffen. Ansonsten nicht. Außer der Reihe kann natürlich alles pasieren, aber prinzipiell solltest du erstmal Augenmerk auf eine ordentliche Buchhaltung legen.

7.1 Ist ein Geschäftskonto kompliziert??? ich dachte das eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht???
Ein Geschäftskonto brauchst du nicht. Solange du den Überblick zwischen privaten Buchungen und gewerblichem Zeug behälst, geht das auch so.


8. Freibetrag liegt bei ca 7300 Euro. Heisst es das wenns drunter ist es nicht versteuert wird??
Wurde ja schon beantwortet, der ist höher. Allerdings werden da alle deine Einkünfte zusammengerechnet, auch die oben genannten 20 Stunden also.

8. 1 ich dachte ich muss beim Kleingewerbe den Gewinn versteuern??? stimmt das nicht?
Doch. Schon 1 Euro wird steuerpflichtig, da du ja noch andere Einnahmen hast.


10. Wenn ich die Ware z.b selbst Bezahlt habe, und es aber auf einen anderen Namen läuft z.b Material usw. Werden dann die Unkosten vom finanzamt akzeptiert???
Prinzipiell gibt es Rechnungslegungsvorschriften, da mag vielleicht der eine oder andere Beamte bei einer Prüfung noch nachsichtig sein, aber die Chancen sind gering. Dein Name, deine Firma o.ä. muss oben draufstehen. Wie schon richtig bemerkt wurde, gilt das nicht für Kleinbetragsrechnungen bis 150 Euro. Da muss das ganze dann aber auch über einen Bankabgang nachweisbar sein (oder eine nachvollziehbare Kassenführung). Wenn das nicht geht, schreib eine zweite Rechung auf denjenigen, auf dessen Namen es bisher ging. Besser wäre es natürlich - schließlich bezahlst du es ja - wenn die Rechnung auch auf deinen Namen ginge. Bei solchen Fragen auch ruhig mal ins Gesetz schauen, §14 UStG.



sonstiges:

Was kuckt der Steuerfahnder ??? Ob ich was verstecke usw??? hab da nix was schlimm ist.

ist es teuer beim steuerberater/lohnsteuerverein ???

Ich empfehle dir dringend, da mal zu googeln o.ä. Sei nicht zu blauäugig, zb -weil ich klein bin, werd ich nicht geprüft oder weniger streng- Pustekuchen! Fehler werden dir angerechnet, Nichtwissen schützt nicht vor einer Nachzahlung. Schaff dir die Basics rauf, ist kein Hexenwerk. Wie gesagt, ich würde - NACH Selbststudium, sonst ist es verschenkte Zeit - auch eine Beratung beim Steuerberater machen. Sollte dir nen Hunderter (?) wert sein.


Oh habs grad gelesen.. werde dennoch versuchen um es einfacher zu machen da drunter zu bleiben.. ich kenne jemand wo etwas Buchhaltung mit in der Ausbildung hatte. In meinem fall wenn ich drunter bleibe, da reicht ja die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder??
Hm.... ich sehe nur, dass du schon was von 13000 Euro Einnahmen aus einem anderen Job (?) schreibst. Schon allein dieser ist einkommensteuerpflichtig. Dein Gewerbe wird in jedem Fall deine Einkommensteuerzahllast erhöhen, es sei denn, du machst Verlust.


Nunja ich probiere es erstmal so... Wenns nicht klappt dann muss ich aufjedenfall hilfe holen
Woher willst du wissen, wenn es nicht klappt? Wenn der Prüfer bei dir auf der Matte steht? Dann ist es zu spät. Sei dir deiner Sache wirklich sicher!
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