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myGully |
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03.10.12, 16:30
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#1
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Newbie
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 77
Bedankt: 24
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Schadenersatz, wie viel ist angemessen?
Hallo alle zusammen, wollte euch um Rat fragen.
Kurz gefaßt.
Am 17.03.12 Möbel gekauft. (Wert ca. 3500Euro)
Am Anfang von den 7 Monat sollte es kommen, Vertraglich geregelt sogar.
Dann wurde mir gesagt, dass es Probleme gab und erst Mitte des 8Monats kommen kann.
200Euro Schadenersatz hab ich bekommen.
Es geht weiter, es wurde halb aufgebaut und dann haben die festgestellt, dass da ein Teil fehlt. Alles schön in der Wohnung verteilt und gegangen.
Wurde um Ersatzlieferung angefordert und ist bei denen nach 3 Wochen angekommen und haben in der 4 Woche Termin vereinbart um zu liefern. Ich hab extra Urlaub genommen und bekomme von Denen dann ein Anruf wo ich eigentlich die Handwerker erwartet habe ein Anruf, das die nicht kommen, weil die Ersatzlieferung beschädigt ist und es keinen Sinn macht zu kommen.
Es kommt noch dazu, dass es nicht so geliefert wurde wie es sollte, es wurde extra eine Skizze gemacht und einfach eine Stufe eingebaut wo nicht geplant. Die Schubkästen haben alle eine breite von 36cm und ich hab nur ein Schrank der eine breite von 40 hat, in der Skizze waren die Schubkästen aber nicht in den 40 Schrank eingeplant sondern in den 50.
Mir fehlen die Wörter und die Nerven.
Meine ganzen Sachen sind in Kinderzimmer verstreut und haben keinen Kleiderschrank in meiner Wohnung, da es Neubau ist.
Was ist eurer Meinung für einen Schadenersatz angemessen?
Und ja das Ding steht noch immer nicht.
Gruß
Stahl
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03.10.12, 16:56
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#2
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 456
Bedankt: 218
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Nun ja, welcher zu beziffernde Schaden ist dir denn nun entstanden?
Ich kann jedenfalls keinen feststellen.
Jetzt aber mal ehrlich: Hast du dem Händler schon einmal schriftlich eine feste Frist zur Nachbesserung gesetzt?
Wenn nein, dann wäre es mal Zeit dafür.
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06.10.12, 11:06
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#3
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Newbie
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 77
Bedankt: 24
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Was für schaden?
Zeit spielt für mich eine große Rolle, wenn etwas nicht nach vorgeschriebenen Zeit gemacht wird, ist es für mich ein großer Schaden.
Wenn deine Zeit dir nicht Kostbar ist kann ich verstehen das du keinen Schaden in meiner Situation siehst.
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06.10.12, 11:34
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#4
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Mal hier und mal dort...
Registriert seit: Mar 2011
Ort: 127.0.0.1
Beiträge: 234
Bedankt: 236
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Bau dir den dämlichen Kleiderschrank einfach selbst auf und hau den Monteuren eine rein wenn sie wieder blöde vor der Tür stehen...
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06.10.12, 12:29
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#5
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abcdefgh
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Ziegengehege
Beiträge: 2.649
Bedankt: 2.520
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Zitat:
Zitat von Mjöllnir
Bau dir den dämlichen Kleiderschrank einfach selbst auf und hau den Monteuren eine rein wenn sie wieder blöde vor der Tür stehen...
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Für hyperbrutale Gewaltvorschläge bin ich zuständig.
Hilft dem Teilnehmer aber auch nicht weiter.
Den Urlaub (Stundenlohn x 8h) würde ich zzgl. 5-10% Kaufpreis in Rechnung stellen.
Einen größeren Schaden hast du ja nicht, abgesehen vom Fehlen eines Kleiderschranks.
Ggf. kannst du dir einen Campingkleiderschrank erstmal bestellen und ihm die Kosten hierfür auch in Rechnung stellen, sollte dein Schrank unbrauchbar sein.
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06.10.12, 12:45
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#6
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Usenet-Profi
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 350
Bedankt: 206
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Ich würde SCHRIFTLICH eine finale Frist setzen, bis zu der alle Mängel beseitigt und der Schrank wie gewünscht aufgebaut sein soll. Sollten die das innerhalb dieser Frist nicht schaffen, würde ich vom Kaufvertrag zurück treten. Eine Entschädigung von 200€ hast du ja bereits erhalten, viel mehr ist da denke ich auch nicht drin.
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06.10.12, 13:06
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#7
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 456
Bedankt: 218
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Zitat:
Zitat von Mr_Braun
Den Urlaub (Stundenlohn x 8h) würde ich zzgl. 5-10% Kaufpreis in Rechnung stellen.
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Das kannst du natürlich machen. Anspruch darauf hast du allerdings nicht.
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06.10.12, 18:03
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#8
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Zitat:
Zitat von Stahl23
Es kommt noch dazu, dass es nicht so geliefert wurde wie es sollte, es wurde extra eine Skizze gemacht und einfach eine Stufe eingebaut wo nicht geplant. Die Schubkästen haben alle eine breite von 36cm und ich hab nur ein Schrank der eine breite von 40 hat, in der Skizze waren die Schubkästen aber nicht in den 40 Schrank eingeplant sondern in den 50.
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Wenn das so vereinbart wurde, dann ist es ein Sachmangel. Den müssen Sie Beheben. Und solange das nicht passiert ist, brauchst du den Teil, plus den Mehrkosten wenn du es durch dritte ändern lassen tust, erst einmal nicht bezahlen.
Zitat:
Zitat von Stahl23
200Euro Schadenersatz hab ich bekommen.
Was ist eurer Meinung für einen Schadenersatz angemessen?
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Weitere 150 Euro sollten als Entschädigung, nicht Schadenersatz, noch drin sein. Wobei du 300 Euro erst einmal fordern solltest, um dich dann auf die 150 Euro zu einigen. Wenn es mehr wird, Glück gehabt.
Willst du deinen Tatsächlichen Schaden einfordern, dann mußt du diesen Schaden im Einzelnen nach weisen. Wobei ein Richter bei einem Urlaubstag davon ausgeht, das du den zu Hause sicher nicht zu 100% nur mit warten verbringst. Sondern auch für dich nützliche Sachen nutzen tust. Entspannen, Lesen, Fernsehen und eventuell aufräumen. Und somit wird es für dich Schwierig denen Tatsächlichen Schaden durch zu setzten.
Um ei
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06.10.12, 19:09
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#9
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Newbie
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 77
Bedankt: 24
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Danke für eure Antworten!!!
Also wenn ich für 1Monat Verspätung 200Euro bekommen habe, werde ich für die 2Monate fast auf jeden Fall 400 Euro verlangen und ich las mit mir nicht verhandeln. Es kommt dann der Urlaubstag dazu 100Euro. Ich hab bei denen Möbel in Wert von ca.30000Euro gekauft alles andere funktionierte, aber das ist mein Sorgenkind, ein sehr nerviges sogar.
Mal schauen wie es sich weiter entwickelt und was ich nachhinein bekomme, ich werde euch berichten.
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06.10.12, 19:40
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#10
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 456
Bedankt: 218
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Du hast aber keinen gesetzlichen Anspruch darauf.
Sicher, fordern kann man immer. Aber der Schuss kann schnell nach hinten losgehen, vor allem, wenn man an der Leistung immer noch festhalten will und damit vom Händler abhängig ist.
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07.10.12, 03:29
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#11
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Newbie
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 77
Bedankt: 24
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Von mir aus, können die den Schrank abholen und ich bekomme mein Geld zurück =) und las es einen Schreiner machen.
Ich hab keinen Anspruch, aber was in Vertrag steht, stimmt auch nicht mehr.
Also können die auf mein Angebot eingehen und machen so bisschen Misse oder die holen den ab und machen viel Geld kaputt, weil der Schrank extra für mich hergestellt wurde. Ich glaub nicht dass die dann schnell einen anderen Abnehmer für den Schrank finden. Wenn du verstehst, was ich mein.
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07.10.12, 09:17
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#12
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Usenet-Profi
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 350
Bedankt: 206
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Wenn das eine 'Sonderanfertigung' ist verhält es sich mit dem Rückgaberecht allerdings anders.
Nach §312d ist die Rückgabe sogar ausgeschlossen! Bestehe auf der Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.
Verstehe ehrlich gesagt nicht, warum du deswegen überhaupt so einen Wirbel machst, ein wirklicher Schaden ist Dir ja nicht entstanden.
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07.10.12, 09:35
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#13
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Mal hier und mal dort...
Registriert seit: Mar 2011
Ort: 127.0.0.1
Beiträge: 234
Bedankt: 236
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Zitat:
Zitat von JackLongo
Verstehe ehrlich gesagt nicht, warum du deswegen überhaupt so einen Wirbel machst, ein wirklicher Schaden ist Dir ja nicht entstanden.
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Nuja... Wenn der Schrank für ihn angefertigt wurde, wird er auch ne Stange Geld gekostet haben und das dieses nicht auf Bäumen wächst ist uns ja bekannt.
Also kann ich schon nachvollziehen das er auf die Barrikaden steigt und den Hammer schwingt.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Mjöllnir:
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07.10.12, 10:38
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#14
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 456
Bedankt: 218
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Zitat:
Zitat von JackLongo
Wenn das eine 'Sonderanfertigung' ist verhält es sich mit dem Rückgaberecht allerdings anders.
Nach §312d ist die Rückgabe sogar ausgeschlossen!
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Es geht doch hier nicht um das Widerrufsrecht sondern um einen Rücktritt vom Kaufvertrag wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung.
Und das ist selbstverständlich auch bei einer Sonderanfertigung möglich.
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07.10.12, 10:53
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#15
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Usenet-Profi
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 350
Bedankt: 206
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Und deswegen soll er ja SCHRIFTLICH eine Frist setzen!
Dass er nach Ablauf dieser Frist nicht vom Kaufvertrag zurücktreten kann, behaupte ich doch gar nicht, siehe Post #6.
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07.10.12, 11:24
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#16
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 456
Bedankt: 218
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Alles klar, dann war das nur ein Mißverständnis!
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07.10.12, 14:17
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#17
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Newbie
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 77
Bedankt: 24
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Zitat:
Zitat von JackLongo
Wenn das eine 'Sonderanfertigung' ist verhält es sich mit dem Rückgaberecht allerdings anders.
Nach §312d ist die Rückgabe sogar ausgeschlossen! Bestehe auf der Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.
Verstehe ehrlich gesagt nicht, warum du deswegen überhaupt so einen Wirbel machst, ein wirklicher Schaden ist Dir ja nicht entstanden.
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Also 3Monate auf deine Wahre wie vereinbart möchtest du ja auch nicht warten, oder ?
Wenn der Schrank nicht so geliefert wird wie gewünscht, möchtest du ja auch nicht, oder?
Wenn die Handwerker antanzen muss jemand im Haus sein.
Urlaubstage wegen dem Scheiß verschwänden.
Die ganze Zeit was wegen erklären und Telefonieren drauf ging. Der ganze ärger und stress.
Ich bin nicht empfindlich oder so, aber für mich ist es keine Wahre die über 3,500Euro kostet, wenn die die einfachsten Dinge nicht hinbekommen.
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07.10.12, 14:18
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#18
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Newbie
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 77
Bedankt: 24
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Zitat:
Zitat von Mjöllnir
Nuja... Wenn der Schrank für ihn angefertigt wurde, wird er auch ne Stange Geld gekostet haben und das dieses nicht auf Bäumen wächst ist uns ja bekannt.
Also kann ich schon nachvollziehen das er auf die Barrikaden steigt und den Hammer schwingt.
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Einer der mich versteht
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07.10.12, 14:35
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#19
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SupA MoDaRador
Registriert seit: Mar 2012
Beiträge: 60
Bedankt: 17
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Du kannst immer nur auf den Schaden verklagen, der aufgekommen ist. Wenn keiner entstanden ist kannst du sie auch nicht verklagen.
z.B Du bist Inhaber eines Hotels und benötigst für ein Zimmer einen neuen Schrank, da es immer wieder Lieferschwierigkeiten gibt, kannst du keine Gäste in das Zimmer einziehen lassen. Dann müsstest du halt den aufgekommenen Schaden berechnen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei CaptainUpload:
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07.10.12, 15:53
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#20
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Usenet-Profi
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 350
Bedankt: 206
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Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole:
setze dem Unternehmen eine angemessene, finale Frist und das SCHRIFTLICH.
ICH hätte schon nach der ersten Verschiebung des vertraglich anvisierten Termins so gehandelt.
DU hast dich aber dann mit 200,- € 'Entschädigung' einverstanden erklärt und somit auch weiterer Wartezeit zugestimmt.
Bei dem dann missglückten Aufbau hättest du erneut die Chance gehabt zu intervenieren, hast du nicht getan.
Jetzt heul uns doch bitte nicht weiter die Ohren voll, ach was für einen Schaden du doch hattest! Wegen eines verschwendeten Urlaubstages? Mach dich doch nicht lächerlich.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei JackLongo:
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07.10.12, 18:06
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#21
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Wie schon geschrieben wurde, fordern kannst du natürlich was du willst. Nur ob du das auch bekommst, insbesondere ob du das dann auch Gerichtlich durch setzten kannst, ist dann doch noch eine andere Sache.
Insbesondere wenn man deine 3500 Euro mal als Geldforderung umrechnet, dann kommen da selbst bei einer Verzögerung von einem ganzen Jahr weniger als 350 Euro als Verzugszinsen heraus. Laut Zinsrechner für Verzugszinsen aktuell etwa 184 Euro für ein Jahr. Damit hast du bereits 16 Euro mehr bekommen.
Auch mußt du beachten, wenn du bei deinen Forderungen im Rahmen bleibt, dann kann das der Verkäufer, bzw. sein Vorgesetzter Entscheiden. Überschreitet die Forderung aber einen Bestimmten Betrag, dann Entscheidet meist der Anwalt der Firma. Und das kann weniger sein, als dir von der Firma angeboten wurde. Auch darfst du nicht vergessen, wenn du 1000 Euro forderst, der Richter dir aber nur 50%, also 500 Euro, gibt, dann zahlst du auch die Hälfte der Klagekosten. Das währen, wenn beide Seiten einen Anwalt haben, die Hälfte von 718 Euro. Das währen für dich 359 Euro, die von den Gewonnen 500 Euro ab zu ziehen wären. Gewinn für dich also gerade mal nur noch 141 Euro.
Am besten wie schon Empfohlen wurde, setzte der Möbelfirma eine Frist bis wann die Sache fertig gestellt sein muß. Wenn nicht, drohst du den Rücktritt vom Kaufvertrag an. Da es hier um eine größere Sache geht, wirst du wohl mit der üblichen Frist von 14 Tagen nicht hin kommen. Hier dürften eher 4 bis 6 Wochen Frist angemessen sein. Und wenn sich dann immer noch nichts getan hat, zweite Frist für die Abholung setzten. Und mit Übergabe des Möbelschrotts an den Sperrmüll drohen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Dr.Anton:
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