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Ungelesen 05.08.22, 21:24   #1
gerhardal
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Standard ]Seine Tricks kosteten den Fiskus Milliarden: „Cum-Ex-Mastermind“ Hanno Berger erwägt

Zitat:
Seine Tricks kosteten den Fiskus Milliarden: „Cum-Ex-Mastermind“ Hanno Berger erwägt Geständnis
Stets dozierte Berger über seine Unschuld in der Steueraffäre Cum-Ex. Nun bringt sein Anwalt ein Geständnis ins Spiel. Doch das dürfte dem Gericht kaum reichen.

Düsseldorf Neun Jahre war er flüchtig, seit drei Monaten sitzt er auf der Anklagebank. Nun wird Hanno Berger vielleicht geständig. Deutschlands bekanntester Steueranwalt könnte vor Gericht wesentliche Teile dessen einräumen, was er bisher kategorisch ausgeschlossen hat: eine Mitschuld an Deutschlands größtem Steuerraub.

Der Vorstoß kommt von Bergers Anwälten. Er hätte da „eine Anregung, dass man sich vielleicht mal zusammensetzt“, sagte Bergers Hauptverteidiger Richard Beyer am jüngsten Verhandlungstag am Landgericht Bonn. Gericht und Verteidigung könnten doch gemeinsam überlegen, „ob man sich die eine oder andere Beweiserhebung spart – oder vielleicht sogar zu einem Ende kommt.“


Das Gericht begrüßte den Vorschlag. Laut Informationen des Handelsblatts fand in den vergangenen Tagen abseits der Hauptverhandlung ein erster Termin in kleiner Runde statt. Mit dabei waren auch Vertreter der Staatsanwaltschaft. Die Botschaft von Bergers Anwälten dürfte die Ermittler jubeln lassen. Eine „geständnisgleiche Einlassung“ und eine Entschuldigung für das Verhalten nach den Taten könne man erwägen, teilte Beyer mit.

Die Wortwahl gleicht einer Sensation. Einlassung ist Juristendeutsch für Aussage, also die Stellungnahme eines Beklagten zu den Vorwürfen, die gegen ihn erhoben werden. Hanno Berger ist am Landgericht Bonn der besonders schweren Steuerhinterziehung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Köln sieht den 71-jährigen Steueranwalt als Schlüsselfigur in der sogenannten Cum-Ex-Affäre. Die Beteiligten sollen sich dabei Steuern erstatten haben lassen, die sie gar nicht abgeführt hatten.

Bundesweit gibt es mehr als 100 Verfahren mit mehr als 1500 Beschuldigten. Berger stritt bisher alle Vorwürfe ab. Dass sein Anwalt nun praktisch ein Geständnis anbietet, kommt völlig unerwartet.

Die Cum-Ex-Affäre kennt viele Köpfe, Berger galt immer als ihr größter Dickschädel. Er wurde im November 1950 in Frankfurt geboren, studierte Jura und stieg in der Finanzverwaltung zum höchsten Bankenprüfer Hessens auf. 1996 wechselte Berger die Seiten. Er trieb Steuern nicht länger ein, sondern beriet Reiche und Unternehmen dabei, Steuern zu sparen. 2010 machte er sich selbstständig.

Schlüsselfigur des Skandals
Berger hatte für seine Kunden schnell etwas ganz Besonderes im Angebot: mehr Geld vom Finanzamt zu holen, als sie eingezahlt hatten. Sein Geheimnis war eine bestimmte Art des Aktienhandels: Cum-Ex. Wenn man es nur richtig anstellte, erklärte Berger 2014 dem Handelsblatt, gab es zu einem bestimmten Zeitpunkt zwei Eigentümer derselben Aktie. Beide könnten dann die Erstattung von Kapitalertragsteuern geltend machen. Der Gesetzesgeber habe da eine Gesetzeslücke gelassen.

Als Berger dies sagte, befand er sich schon auf der Flucht. Ermittler hatten im November 2012 seine Steuerkanzlei durchsucht; Berger setzte sich ab in die Schweiz. Von dort aus wetterte er gegen jeden deutschen Beamten, der ihm seine Einnahmen aus Cum-Ex-Geschäften streitig machen wollte – angeblich mehr als hundert Millionen Euro. Sein Ton war derb.

Arschgeigen in Köln“ nannte Berger die dortigen Staatsanwälte. Einen Richter bezeichnete er als „Schweinerichter“, andere Beamte als „Idioten, Schwachmaten und sozialistische Bande“. Die Ermittlungen gegen ihn seien ein „politischer Vernichtungsfeldzug“.

Im Juli 2021 wurde Berger in der Schweiz festgenommen, im Februar 2022 nach Deutschland ausgeliefert. Seine These, Cum-Ex-Handel sei lediglich das Ausnutzen einer Gesetzeslücke, löste sich in Luft auf.

Das Landgericht Bonn sprach dazu bereits drei Urteile. Alle drei beschäftigten sich mit Geschäften der Hamburger Privatbank M.M. Warburg, für die sich nun auch Berger verantworten muss. Alle Angeklagten vor ihm wurden schuldig gesprochen. Der Bundesfinanzhof und der Bundesgerichtshof erklärten Cum-Ex-Geschäfte für strafbar und steuerrechtswidrig. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass Gewinne aus Cum-Ex-Geschäften eingezogen werden können.

Berger wollte das alles nicht hören. Noch im Mai hatte er seinen ersehnten Auftritt vor Gericht. Bei einem Cum-Ex-Prozess in Wiesbaden war Berger als Zeuge geladen. Ausgerüstet mit einem großen Pappkarton voller Akten und Gutachten dozierte er stundenlang. Die doppelten Steuererstattungen, von denen in Medien und Anklageschriften immer geschrieben würde, hätte es gar nicht gegeben, meinte Berger. Auf den Hinweis des Gerichts, Berger habe in seinen Dokumenten doch selbst vom Segen der doppelten Steuererklärungen geschwärmt, wich er aus. Das sei ein „plakativer Begriff“, sagte Berger. Es sei halt alles viel komplizierter als gemeinhin dargestellt.

Prozess vor entscheidender Phase
Vielleicht schwant ihm nun, dass alles ganz einfach ist. Nachdem Bergers Anwalt Beyer die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung des Prozesses angesprochen hatte, antwortete Richter Zickler, auch er habe sich schon solche Gedanken gemacht. Es warte noch eine Menge Arbeit auf die Verfahrensbeteiligten. „All diese Arbeit lässt sich abkürzen, wenn man sie nicht machen muss, weil das, was man machen muss, auf andere Weise festzustellen ist“, sagte Zickler. Auch eine geständnisgleiche Einlassung wäre verfahrensrecht.

Berger wurde laut und sogleich von seinem eigenen Anwalt ermahnt.
Beyer: „Jetzt hören Sie bitte zu, Herr Dr. Berger!“
Berger: „Herr Beyer, ich höre sehr wohl zu!“
Beyer: „Es kam auch das Wort ‚geständnisgleich‘ zur Einlassung.“
Richter Zickler: „Danke schön, dass Sie es noch einmal betont haben.“
Berger: „Das habe ich …“
Zickler: „Jetzt lassen Sie mich ruhig mal zu Ende ausführen.“

Dann führte Zickler aus. Für die Taten, die Hanno Berger vorgeworfen werden, sei gesetzlich ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zehn Jahren vorgesehen. Für alle Einzeltaten sei eine Gesamtstrafe zu bilden, maximal 15 Jahre. Es gebe aber Mittel und Wege, diese Strafe abzumildern.

„Also, vorrangig interessant für jemanden, der vielleicht verurteilt wird, ist ja: ,Was spricht zu meinen Gunsten?‘“, erklärte Zickler. „Wenn schon ein so hohes Strafmaß zu meinen Lasten steht, was spricht dann zu meinen Gunsten? Da findet man dann völlig klar Einlassungen, geständnisgleiche Einlassungen als extrem strafmildernd.“

Berger hat angeblich Vermögenswerte übertragen
Zickler hatte noch einen zweiten Hinweis. Berger könne das Verfahren auch durch eine Wiedergutmachung von Schäden abkürzen. In Bergers Fall wären es mindestens gut 13,6 Millionen Euro, die er mit den Warburg-Geschäften verdiente.

Niemand außer Berger weiß, wie hoch sein Vermögen ist. Angeblich soll er schon vor vielen Jahren begonnen haben, Werte zu übertragen. In dem Prozess dürfte Berger dies wenig helfen. Das Gericht betonte, es liege an Berger, Schäden zu mildern. Die Höhe des bleibenden Schadens sei entscheidend für die Höhe der Strafe.

Für beide Optionen, das Geständnis und die Zahlung, sei es wie mit einem Instrument, das vor Berger liege. „Entweder spielen Sie das Instrument oder Sie lassen es eben liegen“, sagte Zickler. „Wenn Sie das Instrument nicht bespielen, ist das auch völlig in Ordnung. Dann macht die Kammer einfach normal weiter.“



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Ich verstehe bis heute nicht, wie man sich darauf berufen kann, dass es eine Gesetzeslücke sein kann, dass man sich eine einmal anrechenbare Steuer , sich mehrfach erstatten lässt. Das widerspricht schon dem normalen Menschenverstand.

Ok, wenn Berger nun aussagt, wird dies etlichen Angeklagten das Genick brechen...

Anderseits, wieviel Straferlass bei Berger ist das wert. Recht viel weniger als 10 Jahre Knast nach meiner Meinung nicht...
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