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myGully |
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18.05.25, 07:07
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2021
Beiträge: 7
Bedankt: 4
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VONOVIA Rauchmelder
Wie vielleicht einigen bekannt baut die VONOVIA zur Zeit in ihren Wohnungen ihre neuste IDEE um die Miete zu erh?hen in ihren Wohnungsbestand ein.
Rauchmelder Multisensor Plus
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Die VONOVIA droht Mietern mit einer Duldungsklage wenn sie mit dem Einbau nicht einverstanden sind.
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Der Mieterbund NRW warnt vor neuen Rauchmeldern, die der Wohnungsriese Vonovia in den Wohnungen ihrer Mieter einbauen m?chte. Denn die Ger?te k?nnen mehr als nur Rauch erfassen, wie etwa die Raumtemperatur oder die Luftfeuchtigkeit. Der Mieterbund bef?rchtet, dass Mieter und ihr Wohnverhalten dadurch ?berwacht werden.
Au?erdem gibt es keine Gesetzlich Vorgabe zur Installation dieser Ger?te.
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Wer auch davon betroffen ist und sich dagegen wehren m?chte kann hier an einer Onlinepetition teilnehmen.
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In diesem Sinne
Gru? Cornelius
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18.05.25, 11:00
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 711
Bedankt: 576
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wie kommt der Verfasser denn darauf, das es keine Gesetzliche Vorgabe zur Installation von Rauchwarnmelder gibt?
§ 47 Bauordnung von NRW
(2) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat die unmittelbare besitzhabende Person sicherzustellen, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
welchen Rauchwarnmelder man nun installiert, ist dem Eigentümer der Wohnung überlassen Da Mieter nunmal keine Eigentümer sind, haben sie kein Einfluss, welches Gerät nun installiert wird und sie sind zudem verpflichtet die Installation zuzulassen
das eine Modernisierungsmieterhöhung wegen den Austausch des Geräts nicht zulässig ist, das ist nicht so ganz richtig.denn das BGH hat entschieden, sobald die neuen Geräte eine technische Verbesserung oder sonstige Aufwertung aufweisen, dann ist die Modernisierungsmieterhöhung rechtens
Die Erneuerung von Rauchwarnmeldern stellt - anders als deren erstmaliger
Einbau (vgl. dazu Senatsurteile vom 17. Juni 2015 - VIII ZR 216/14, NJW
2015, 2488 Rn. 12 f., und VIII ZR 290/14, NJW 2015, 2487 Rn. 11 ff., 23) -
grundsätzlich keine Modernisierung im Sinne von § 555b BGB dar, wenn mit
ihr eine technische Verbesserung oder sonstige Aufwertung nicht verbunden
ist.
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Geändert von brakal1 (18.05.25 um 11:27 Uhr)
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei brakal1 bedankt:
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18.05.25, 17:46
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#3
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.820
Bedankt: 7.798
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Zitat:
Zitat von cornelius6
Der Mieterbund NRW warnt vor neuen Rauchmeldern, die der Wohnungsriese Vonovia in den Wohnungen ihrer Mieter einbauen m?chte. Denn die Ger?te k?nnen mehr als nur Rauch erfassen, wie etwa die Raumtemperatur oder die Luftfeuchtigkeit. Der Mieterbund bef?rchtet, dass Mieter und ihr Wohnverhalten dadurch ?berwacht werden.
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Zitat:
Zitat von cornelius6
Au?erdem gibt es keine Gesetzlich Vorgabe zur Installation dieser Ger?te.
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Habe denen, die mit einer Leseschwäche ausgestattet sind, den entscheidenden Teil nochmal markiert.
__________________
Urlaubsmodus
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Thorasan bedankt:
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18.05.25, 18:20
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 711
Bedankt: 576
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Zitat:
Zitat von Thorasan
Habe denen, die mit einer Leseschwäche ausgestattet sind, den entscheidenden Teil nochmal markiert.
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ändert nichts an der Tatsache, das 1. die Geräte die mehr als nur Rauch erfassen, eine technische Verbesserung darstellen und zweitens es gesetzlich geregelt ist , wer für die Installation zuständig ist und 3. derjenige der gesetzlich dazu verpflichtet ist, Geräte austauschen , wenn er es für nötig hällt und 4. der Mieter verpflichtet ist den Zugang der Wohnung für die beauftragten Monteure zu gewährleisten und 5. der Eigentümer entscheidet, ob diese Technische Verbesserung eingeführt wird oder nicht
und kommen wir zur Modernisierungsmieterhöhung , dagegen kann man vorgehen, ja. Aber erst wenn eine schriftliche Mietserhöhung dem Mieter zugestellt wurde und nicht vorher
und btw der Mieterbund befürchtet anscheinend, das der Vermieter mit den neuen Geräten sieht, wer hier anständig lüftet usw, Bei Temperatur und Luftfeuchtigkeit sollte es eigentlich klingeln, dem Vermieter geht es anscheinend um Schimmelbefall in der Wohnung, mit den neuen Geräten kann er besser Nachweisen ob der Mieter für den Schimmelbefall verantwortlich ist
Geändert von brakal1 (18.05.25 um 18:39 Uhr)
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19.05.25, 08:21
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#5
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 114
Bedankt: 1.810
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Zitat:
Zitat von Thorasan
Habe denen, die mit einer Leseschwäche ausgestattet sind, den entscheidenden Teil nochmal markiert.
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Dann greift bei mir wohl auch eine Leseschwäche, denn ich finde doch tatsächlich auch keine gesetzliche Vorgabe zu den vorherigen installierten Rauchmeldern.
Sollte es tatsächlich so sein, daß es nur die Vorgabe gibt, das es überhaupt Rauchmelder geben muss? Und vielleicht sogar die Vorgabe, daß der Eigentümer Melder installieren muss? (Ironie off)
Wir können uns glaube ich gemütlich zurücklehnen, bis die Gerichte damit durch sind. Sollte es gar so eindeutig sein, bräuchte es keine Online-Petition, dann könnten die Mietervereine gleich den Rechtsweg beschreiten. Aber so lange es weder erfolgreiche Duldungsklagen auf Einbau noch erfolgreiche Klagen von Mietern gegen den Einbau gibt, und auch nicht geklärt ist, ob der Begriff Rauchmelder sich eben nur auf Geräte bezieht, die ausschließlich Rauch melden können, oder auch Geräte umfasst, die u. a. Rauch melden können, bewegen wir uns in einer Grauzone.
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20.05.25, 15:52
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2012
Beiträge: 27
Bedankt: 55
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Hier einmal die Pressemitteilung zu dem Thema.
7. Mai 2025 (Vonovia)
Vonovia baut Multissensor Plus ein Viele Fragen offen – Mieterverein fordert Stopp des Einbaus / Petition gestartet
Vonovia hat angekündigt in mehreren Dortmunder Siedlungen im Laufe des Monats die bisherigen Rauchwarnmelder auszubauen und durch MultisensorPlus Geräte zu ersetzen. Diese Geräte können grundsätzlich die Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit erfassen, speichern und senden. Dabei handelt es sich nach Einschätzung des Mietervereins um sensible Daten. Laut Vonovia soll diese Funktion beim Einbau deaktiviert sein. Ob das der Fall ist, können Mieter:innen in der Regel nicht selbst abschließend prüfen. Für den Mieterverein verbliebe dann jedoch auch kein erheblicher Mehrwert der neuen Geräte.
Rechtliches Neuland - Prozesse drohen
Der Konzern möchte die MultisensorPlus Geräte als Modernisierung zwangsweise in Wohnungen einbauen. Ob Mieter:innen den Einbau der MultisensorPlus Geräte dulden müssen, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Anders als bei Rauchwarnmeldern, gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Die ersten Geräte wurden erst Mitte 2024 in anderen Städten eingebaut. Entsprechende Gerichtsverfahren laufen noch.
Zahlreiche Verfahren drohen
Beim Mieterverein haben sich in den letzten Monaten zahlreiche Mitglieder gemeldet, die den Einbau nicht wünschen und nicht dulden wollen und sich im Zweifel von Vonovia verklagen zu lassen. Aus Sicht des Mietervereins wären dies unnötige Verfahren.
„Wir fordern Vonovia auf diese Art der Zwangsbeglückung zu beenden und die neuen Geräte nur dort einzubauen, wo Mieter:innen dies explizit wünschen. Es besteht keine Notwendigkeit die bisherige Technologie zu ändern. Die vorhandenen Rauchwarnmelder erfüllen die rechtlichen Vorgaben“, sagt Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund, „wenn Vonovia von dem Produkt überzeugt ist, sollte sie aktiv darum werben, statt die Geräte zwangsweise einzubauen“.
Petition
Der Mieterverein hat eine Online Petition gestartet, die Vonovia auffordert den Einbau zu stoppen. Es kann online unterschrieben werden. Auf der Plattform Open Petition können ebenso Unterschriftenlisten ausgedruckt und analog gesammelt werden. Die Unterschriftenlisten sind auch in der Geschäftsstelle des Mietervereins erhältlich.
Hintergrund Modernisierung
Nach §555d BGB haben Mieter:innen eine Modernisierung zu dulden. Diese liegt vor unter anderem vor, wenn eine Wohnwertverbesserung geschaffen wird. Eine Ausnahme gibt es, wenn eine besondere Härte vorliegt, die Baumaßnahme z.B. aus gesundheitlichen Gründen eine zu große Belastung bedeutet. Verweigern Mieter:innen nach ausreichender Ankündigung der beauftragten Firma den Zugang zu ihrer Wohnung, kann der Vermieter auf eine Duldung klagen. Ein Gericht würde dann entscheiden, ob eine Modernisierung vorliegt und in diesem Fall dem Datenschutz ausreichend genüge getan wurde. Sollten Mieter:innen das Verfahren verlieren, müssten sie die Kosten tragen. Der Mieterverein geht davon aus, dass für ein Verfahren vor dem Amtsgericht 400 – 500 € Kosten anfallen würden. Im Falle einer passenden Rechtsschutzversicherung, entsprechend der Selbstbeteiligung. Hierzu sollte vorher eine rechtliche Beratung eingeholt werden.
Pressemitteilung Mieterverein Dortmund // 06.05.2025
Geändert von Makoto001 (22.05.25 um 13:05 Uhr)
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