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Zitat von MunichEast
In diesem Fall kennst Du sie wohl nicht, denn Du bist in diesem Fall nachweispflichtig !
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aber nicht der Polizei vor Ort! Das ist nunmal Fakt
Was jeder gegenüber der Polizei angeben muß, sind die Personalien. Zur Sache braucht man sich nicht äußern, wie bei anderen Kontrollen auch.
Zitat:
Das Du mit der Unschuldsvermutung um die Ecke kamst zeigt das Du keinen Schimmer hast worum es rechtlich geht.
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ich hoffe du zeigst mir Gesetz und § wo steht, das man als betroffener verpflichtet ist, der Polizei vor Ort irgend etwas nachzuweisen. Ansonsten stellt sich die Frage, wer hier keinen Schimmer hat, worum es geht