Bundesgerichtshof (BGH)
Zur Haftung von File-Hosting-Diensten für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer.
BGH, Urteil vom 12.07.2012 - I ZR 18/11
Vorinstanzen:
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2010 - I-20 U 59/10;
LG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2010 - 12 O 40/09
File-Hosting-Dienste können für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer erst in Anspruch genommen werden, wenn sie auf eine klare gleichartige Rechtsverletzung hingewiesen wurden und zumutbare Prüfpflichten verletzt haben. Allgemeine, anlasslose Überprüfungspflichten hinsichtlich etwaiger Rechtsverletzungen bestehen grundsätzlich nicht.
Primärquelle:
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Sekundärquelle:
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