Also wenn es in meinem Bundesland so abläuft, wie es eigentlich geplant ist, halte ich das eigentlich für ausgewogen...
Zitat:
Die Kontrolle des Verfassungsschutzes
Kein anderer Behördenbereich in Deutschland ist einer solch umfassenden Kontrolle unterzogen wie die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder. Beispielhaft werden im Folgenden die Einrichtungen aufgeführt, die den Niedersächsischen Verfassungsschutz kontrollieren:
Niedersächsischer Landtag
Der Landtag hat einen Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes eingesetzt, dem der Niedersächsische Verfassungsschutz umfassend Bericht erstatten muss. Auch vertrauliche und geheime Informationen werden den Ausschussmitgliedern von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD unterbreitet.
Die Datenschutzbeauftragte
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsens kontrolliert regelmäßig im Niedersächsischen Verfassungsschutz den Umgang mit personenbezogenen Daten. Auch Löschungsfristen solcher Daten werden regelmäßig überprüft.
Landesrechnungshof und weitere Kontrolleinrichtungen
Die Verwendung der Haushaltsmittel wird unmittelbar von Beamten des Landesrechnungshofes überprüft.
Weitere Kontrolleinrichtungen sind z. B. die Möglichkeit des Bürgers, Entscheidungen des Verfassungsschutzes gerichtlich überprüfen zu lassen, oder Auskunft über die zu ihm gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen.
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Sie haben nach § 15 Absatz 1 BVerfSchG das Recht, unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person beim BfV gespeicherten Daten zu erhalten. Sie müssen in Ihrem Antrag an das BfV auf einen konkreten Sachverhalt hinweisen, bezüglich dessen die Daten erhoben worden sein sollen, über die Sie Auskunft verlangen.
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Bei Letzterem muss aber schon mutig sein, wenn man wirklich Dreck am Stecken hat. Es könnte ja sein, dass es keine Daten gibt und dann macht man das BfV ja erst hellhörig...