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Klatsche für falsche Tierfreunde

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Ungelesen 28.03.20, 19:31   #1
MunichEast
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Standard Klatsche für falsche Tierfreunde

Zitat:


Niedersachsens AfD wollte Details über muslimische Schächtungen erstreiten. Der Staatsgerichtshof verneint.


HAMBURG taz | Der Tierschutz ist historisch verwoben mit dem Ausgrenzen angeblich Anderer mit ihren uns ach so wesensfremden Sitten. Nur folgerichtig, dass eine von Ressentiments und „Wir gegen die“ sich nährende Partei wie die AfD irgendwann darauf kommt: Da könnte etwas zu holen sein.

Ein Objekt für solchen Kulturkampf hatte der niedersächsische AfD-Landesverband – nicht als einziger, vielleicht nicht mal zuerst – im Schächten erkannt, also dem Töten bestimmter Nutztiere ohne Betäubung. Erlaubt ist es einzig im Rahmen religiöser, genauer: muslimischer und jüdischer Rituale.

Womit wir bei der AfD im niedersächsischen Landtag wären: Die wollte im Sommer 2019 – so wie schon in früher – fürs entsprechende Jahr erfahren, ob in Niedersachsen solche Genehmigungen erteilt wurden; und falls ja, wie oft. Was das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz dann auch beantwortete: Ja, eine Ausnahme war genehmigt worden, bis zu 200 Schafe respektive Ziegen durften auf diese besondere Weise aus dem Leben befördert werden.

Nicht zufrieden war die Partei damit, dass sie den Namen des beteiligten Schlachtbetriebs nicht erfahren durfte – das Ministerium berief sich auf schutzwürdige Interessen: „Es ist zu befürchten, dass der Genehmigungsempfänger im negativen Sinn ins Zentrum der öffentlichen Auseinandersetzung geraten würde und dass ihn dieses im Wettbewerb benachteiligen würde.“

„Unbegründet“ und „unzulässig“

Aus Sicht der AfD hatte die Landesregierung damit aber einen verfassungsmäßigen Auftrag nicht erfüllt: Weshalb sie vor den Staatsgerichtshof zog. Das Gericht, das Corona-bedingt ausnahmsweise nicht in Bückeburg tagte, sondern in Hannover, sah das anders. Am Dienstag wies es den AfD-Antrag zurück – er sei „unbegründet“, teils sogar „unzulässig“.

Ein formaler, ein technischer K. o. also, den es der AfD bereitete. Aber das Gericht wurde dann noch sehr inhaltlich: „Tierschutzfragen führen regelmäßig zu einer starken Polarisierung, die einzelne Personen zu Hassreden und Übergriffen veranlassen kann“, heißt es in der Begründung. „Im vorliegenden Fall ist die Diskussion zudem dadurch gekennzeichnet, dass Tierschutzerwägungen mit Fragen der Religionsfreiheit und der Einwanderung verknüpft werden.“

Eben diese „Verknüpfung“, so das Gericht weiter, stelle die AfD-Fraktionsvorsitzende Dana Guth „auf einer bis Oktober 2019 aktualisierten Internetseite selbst her“. In der tat: Es war die Website zu einer vermeintlichen Tierwohl-Kampagne der Rechtspopulist*innen – der Name: „#MähToo“.[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Wieder sind Gerichte unser letzter Schutzwall, die Gesellschaft hat der Hass und Populismus bereits durchdrungen.
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Ungelesen 28.03.20, 23:13   #2
Uwe Farz
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#MähToo - wenns um perfide Bösartigkeiten geht, sind die ja ziemlich fantasievoll.
Denen ist wirklich nichts zu blöd.
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Ungelesen 30.03.20, 12:16   #3
tanjian
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Das Politik und Rechtsprechung im Bereich Tierschutz völlig versagen ist ja leider nicht neu.
Aber durchaus interessant, dass es auf der einen Seite völlig in Ordnung ist, Petitionen, Boykottaufrufe etc. gegen Modefirmen zu starten, die Wolle aus Qualzuchten verwenden. Da ist es nicht so schlimm, dass sie "im negativen Sinn ins Zentrum der Aufmerksamkeit" geraten.
Beim Schächten ist das auf der anderen Seite selbstverständlich nicht zu tolerieren...ja, da kann ich dem Vorredner nur zustimmen, denen ist wirklich nichts zu blöd. Wobei "blöd" nicht gerade das Adjektiv ist, dass mir bei so etwas armseligen als erstes einfallen würde.
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Ungelesen 30.03.20, 14:33   #4
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Da ignorierst du absichtlich einerseits, dass es im vorliegenden Fall um die Abwägung gegen Grundrechte wie Religionsfreiheit geht, und andererseits, dass das Gericht "Petitionen und Boykottaufrufe" nicht untersagt, aber auch nicht vor deren Karren gespannt werden will, soll und darf. Dass die Schächtung selbstverständlich zu tolerieren sei stammt auch nicht vom Staatsgerichtshof, sondern von dir.
"Wobei "blöd" nicht gerade das Adjektiv ist, dass mir bei so etwas armseligen als erstes einfallen würde."
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Ungelesen 31.03.20, 06:17   #5
tanjian
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Zitat:
Zitat von 0815pogo Beitrag anzeigen
Dass die Schächtung selbstverständlich zu tolerieren sei stammt auch nicht vom Staatsgerichtshof, sondern von dir.
Da liest du wohl absichtlich falsch...was bei Wortklauberei schon etwas schade ist. Das Tolerieren in meinen Post bezog sich auf die negative Publicity, nicht auf die Schächtung. Nichts läge mir ferner, als ein Gericht zu kritisieren dass Tierquäler und "Wettbewerbsnachteile" im gleichen Atemzug nennt.

Man eiert seit so vielen Jahren schon um das Theme Tierrechte herum, lamentiert, hübscht irgendwelche "Tierschutzgesetze" ein wenig auf, garniert das ganze mit ein Paar zusätzlichen Quadratmetern Platz für Nutztiere...und dann kommt jemand und zieht den Religionsjoker...sorry, da bleibt bei mir nur noch der Begriff armselig (und mir ist es an der Stelle auch völlig egal, ob es eine große Religionsgemeinschaft ist oder die kleine Außenstelle der Zeugen Yodas, ob es die CSU, AFD, oder sonst eine Partei ist die etwas dagegen tut oder tun will).

Ich finds super, wenn du in der Lage bist, einen Sinn in solchen formal-juristischen Spitzwindigkeiten zu sehen. Oder das Munich im Eingangspost das ganze als Schutzwall bezeichnet. Für diese distanzierten Blickwinkel beneide ich euch tatsächlich ein wenig. Für mich hat so etwas immer einen faden Beigeschmack, so als ob ich in eine Polizeistation renne und etwas von "da passiert gerade dies und das" rufe, und als Antwort kommt dann "Sie haben das Kreuzchen auf Seite 3 Ihrer Anzeige vergessen, sorry, damit ist die Anzeige unzulässig".

An dem Tierleid ändert es doch nichts, welche Partei das ganze hochbringt. Sowohl der Tierschutz als auch die ungestörte Religionsausübung stehen im Grundgesetz, aber dass es in Deutschland in Ordnung ist, dass letzteres mehr wiegt, finde ich mehr als bedauerlich.
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Ungelesen 31.03.20, 06:35   #6
MunichEast
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Zitat:
Zitat von tanjian Beitrag anzeigen

An dem Tierleid ändert es doch nichts, welche Partei das ganze hochbringt. Sowohl der Tierschutz als auch die ungestörte Religionsausübung stehen im Grundgesetz, aber dass es in Deutschland in Ordnung ist, dass letzteres mehr wiegt, finde ich mehr als bedauerlich.
Das Schächten ist mittlerweile von der Art und Weise nicht anders als die konventionelle Schlachtverfahren, es gab tatsächlich Weiterentwicklungen die bewußt ausgeblendet werden. Hier wird das Tierwohl von der AfD vorgeschoben, denen geht es um völlig anderes.
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Zitat von Kiota Beitrag anzeigen
Wieso tut keiner was?

Was machst du?
Nichts*:
Trete einen Tierschutzverein bei*
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Ungelesen 01.04.20, 19:09   #8
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Zitat:
Zitat von Acaywendy Beitrag anzeigen

"Beim Schächten wird einem unbetäubten Tier der Hals mit einem Messer von der Kehle aus durchschnitten. Dabei werden bei vollem Bewusstsein ...
Wie ich bereits schrieb, man ignoriert bewußt das es in Deutschland eigentlich so nicht mehr praktiziert wird ! Das blendet gerade die AfD (Anhängerschaft) gerne aus !

Zitat:
Eine tierschutzkonforme Alternative zum Schächten ist das rituelle Schlachten, wenn die Tiere vor dem Ausbluten mittels Elektrozange betäubt werden. Darauf weist das LANUV anlässlich des heutigen Beginns des islamischen Opferfestes Kurban Bayrami hin. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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