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10.02.21, 06:44
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#1
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Moderator
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Beiträge: 6.147
Bedankt: 7.792
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Überwachung: Bundespolizei verschickte 2020 über 100.000 stille SMS
Zitat:
Überwachung: Bundespolizei verschickte 2020 über 100.000 stille SMS
Der Einsatz geheimer Pings hat sich bei der Bundespolizei 2020 gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt, Funkzellenabfragen beim Zoll bleiben erstmals geheim.
Lesezeit: 2 Min.
(Bild: TATSIANAMA/Shutterstock.com)
06.02.2021 11:34 Uhr
Von Stefan Krempl
Deutsche Strafverfolgungsbehörden überwachen Mobiltelefon-Nutzer erneut verstärkt mit verdeckten Mitteln. Allein die Bundespolizei hat im vorigen Jahr in 50 Ermittlungsverfahren 101.117 "stille SMS" verschickt, um Personen zu orten. Das sind mehr als doppelte so viele "Stealth Pings" als 2019, als der einstige Bundesgrenzschutz 48.000 entsprechende geheime Kurznachrichten aussandte. Dies ist einer heise online vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag zu entnehmen.
Nutzung wieder auf Höhe von 2018
Die Bundespolizei setzt das umstrittene Instrument damit [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Die zwischenzeitliche Delle erklärt sich vermutlich durch ein [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] (BGH). Dieser forderte im Februar 2018, dass Strafverfolger eine stille SMS nur mit richterlichem Beschluss versenden dürfen. Der linke Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko konstatiert: "Die BGH-Entscheidung konnte die ausufernde Überwachung bei der Bundespolizei offenbar nur kurze Zeit eindämmen."
Auch beim Bundeskriminalamt (BKA) erfreut sich das Werkzeug wieder größerer Beliebtheit. Es hat voriges Jahr in 82 Verfahren 44.444 entsprechende heimliche Kurzmitteilungen verschickt, [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Wie viele Betroffene der Maßnahmen der Polizeibehörden des Bundes nachträglich darüber informiert wurden, ist der Regierung nicht bekannt: Dieser Schritt obliege den jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften.
Keine weiteren Zahlen zum Einsatz
Beim Zoll behandelt das federführende Bundesinnenministerium (BMI) die Zahlen zur stillen SMS seit 2012 als Verschlusssache. Beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verfährt das Ressort seit Anfang 2019 genauso. Zuvor hatte der Inlandsgeheimdienst Werte von bis zu 180.000 entsprechenden Abfragen pro Jahr erreicht. Das BMI weigert sich nun auch, Informationen über entsprechende BfV-Aktivitäten in "abstrahierter Form" zu veröffentlichen. Zu späteren Benachrichtigungen erfolge hier zudem "keine maßnahmenbezogene Erhebung". Angaben zum Bundesnachrichtendienst gelten ebenfalls als geheim.
"Stille SMS" gehen an die anvisierten Mobiltelefone, werden dort aber nicht angezeigt. Sie bleiben für die Empfänger unsichtbar. Ihr Gerät meldet sich aber bei der eingebuchten Funkzelle zurück, erzeugt so auswertbare Verbindungsdaten und verrät Ermittlern einen ungefähren Standort der Betroffenen.
Beitrag zur Aufklärung von Straftaten unbekannt
Nicht mehr öffentlich verraten will die Regierung nun erstmals auch, [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] die Zollfahnder durchführten. 2019 nutzten diese das Verfahren, bei dem Verbindungsdaten aller in eine bestimmte Funkzelle zu einem bestimmten Zeitpunkt eingeloggter Handy-Nutzer gespeichert und gerastert werden, in 44 Fällen. Hunko kritisiert diese erweiterte Heimlichtuerei "aufs Schärfste". Weil damit das parlamentarische Fragerecht ausgehöhlt werde, habe er beim BMI Beschwerde eingereicht. Handys seien generell zum Telefonieren da, "nicht um sie zunehmend als Ortungswanzen zu missbrauchen".
Die Bundespolizei fragte 2020 in 77 Fällen Providerdaten mithilfe von Funkzellenauswertungen ab. Im Vorjahr hatte sie davon 96-mal Gebrauch gemacht, um nachträglich alle Mobiltelefone in der Umgebung von Tatorten festzustellen. Das BKA gebrauchte das Instrument im vorigen Jahr in einem Fall, 2019 waren es drei Fälle gewesen. Der Generalbundesanwalt führte in vier Fällen insgesamt fünf Funkzellenauswertungen durch, wobei er sich der Amtshilfe von Landeskriminalämtern in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bediente. Maßnahmen benennen, "die wesentlich zur Aufklärung der jeweiligen Straftat beigetragen haben", kann das BMI nicht.
IMSI-Catcher und "Internetaufklärung"
IMSI-Catcher brachte die Bundespolizei in 28, das BKA in vier Fällen in Stellung, um den Standort eines aktiv geschalteten Mobiltelefons und die Geräte- oder Kartennummer zu ermitteln. In Verfahren des Generalbundesanwalts wurden im ersten Halbjahr 2020 in 14 sowie im zweiten in 13 Fällen derlei Anlagen eingesetzt. IMSI-Catcher senden mit einem stärkeren Signal als Basisstationen der offiziellen Netzbetreiber, sodass sich Handys dort einwählen und überwacht werden können.
Das Werkzeug liefert dem BMI zufolge wesentliche Ausgangspunkte für weitere Ermittlungsmaßnahmen, durch die Sachverhalte inhaltlich aufgeklärt werden können. Die Bundesregierung habe 2020 auch eine Ausfuhrgenehmigung für einen IMSI-Catcher erteilt und zwar nach Ungarn. Über das belieferte Unternehmen könne man keine Angaben machen, um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Keine öffentliche Auskunft gibt die Exekutive darüber, wie viele solcher Abhöranlagen Bundesbehörden im Regierungsviertel aufgespürt haben.
Jenseits der Handy-Überwachung befassen sich mit der "Internetaufklärung" beim BfV "alle Fachabteilungen". Nähere Auskünfte zur Aufgabenverteilung und zu Personalstärken könnten zum Schutz der Arbeitsweise des Geheimdienstes nicht gegeben werden. Innerhalb des BKAs seien die Abteilungen Polizeilicher Staatsschutz und Islamistisch motivierter Terrorismus/Extremismus damit beschäftigt, Online-Inhalte koordiniert auszuwerten. Das Bundesverteidigungsministerium unternehme in den Abteilungen Strategie und Einsatz offene Recherchen (Open Source Intelligence) zu "Nachrichten, gemeldeten Vorgängen und Ereignissen".
(tiw)
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Draalz:
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10.02.21, 12:40
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#2
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.095
Bedankt: 13.104
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Ist wohl doch nur die Spitze des Eisbergs.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei karfingo:
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10.02.21, 12:59
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#3
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.622
Bedankt: 34.762
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Das klingt alles sehr beeindruckend. Aber wenn es letztendlich an wichtiger Zusammenarbeit wie beim Terroranschlag in Wien mangelt, hilft die ganze Technik genau nichts.
Zitat:
Mängel gebe es etwa beim Risikobewertungsprogramm für Gefährder, bei der Datenverarbeitung und dem Informationsfluss zwischen den einzelnen Behörden.
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Und der Wurm ist im letzten Satz erwähnt: "Dem Informationsfluss zwischen den einzelnen Behörden. Das Problem gibt es seit der Entdeckung das Fingerabdrücke zur Verbrechensaufklärung beitragen können, und hat sich bis heute nicht geändert.
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei TinyTimm bedankt:
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11.02.21, 14:08
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#4
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Profi
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 1.695
Bedankt: 1.920
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kann man eigentlich so etwas unterbinden?
Vielleicht kann man schnüffel und co das Leben etwas schwerer machen???
Gibt es dafür Konzepte?
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Jeder Tag ohne Zettel am Zeh ist ein guter Tag!
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11.02.21, 18:02
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 12
Bedankt: 8
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Butter bei die Fische! Nenne Ross und Reiter!
Wenn du das nächste Mal eine Pressemeldung als Quelle angibst, dann gibst du auch den Urheber und die Akteure an! Du stellst den Sachverhalt so dar, als ob "die Polizei" ohne Anlass Überwachungen gegen jedermann durchführt. Das mag in der Blödwelt glaubwürdig erscheinen, in der echten Welt gibt es das nicht.
Es handelt sich im von dir unterschlagenen, vollständigen Sachverhalt um 50 Ermittlungsverfahren des BKA (Bundeskriminalamt) gegen 50 Einzelpersonen (die Bundespolizei ist dafür nicht zuständig, das geht auch aus der Quelle selbst hervor, die du uns Vorsichtshalber nicht genannt hast). Dort schildert man folglich Vorermittlungen gegen Personen, die unter Terrorverdacht standen oder noch stehen. Das hat du uns ganz versehentlich unterschlagen, oder?
Die "Polizei", auch die Bundespolizei, ermittelt natürlich nicht selbst, aus eigenem Antrieb, sondern im Rahmen der Amtshilfe, also aufgrund einer richterlichen Verfügung. Man nennt es Gewaltenteilung, die ist aber erst seit 1949 in Kraft, daher kannst du das natürlich noch nicht wissen. Darüber kann man sich aber auch vorab informieren, das hilft ungemein.
Im Übrigen handelt es sich hier um Rechtsanwendung und nicht um Politik, Umwelt oder Gesellschaft. Also: falscher Forenbereich!
Es genügt einfach nicht, nur ein Vollzitat aus einer ungenannten Quelle hinzuklatschen und dann zu meinen, man hätte etwas zu einem Thema ausgesagt.
Hast Du noch eine Quelle? Diese hier hat nicht funktioniert. Dein Beispiel taugt nichts.
Geändert von fumbucker (11.02.21 um 18:35 Uhr)
Grund: Butter bei die Fische
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12.02.21, 02:12
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#6
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.429
Bedankt: 7.215
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Die Quelle ist unterhalb des Beitrages verlinkt.
Und ob das der richtige Bereich ist oder nicht, entscheidest wohl nicht Du.
Deinen Beitrag kann ich leider nicht wirklich ernst nehmen, da du
a) nicht in der Lage bist, zu lesen sowie
b) auf Quellen bestehst, selbst aber keine nennst und
c) die Hälfte deines Beitrages nur dummes rumgestinker ohne Mehrwert ist.
Ich freue mich ja, wenn wir in diesem Boardbereich neue Leute haben, die auch was sinnvolles beitragen. Aber davon bist du im Moment noch ein Stück weit entfernt.
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Urlaubsmodus
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei Thorasan bedankt:
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12.02.21, 17:22
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#7
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WEHRKRAFTZERSETZER
Registriert seit: Nov 2014
Beiträge: 78
Bedankt: 158
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Zitat:
Zitat von fumbucker
Wenn du das nächste Mal eine Pressemeldung als Quelle angibst, dann gibst du auch den Urheber und die Akteure an!
Im Übrigen handelt es sich hier um Rechtsanwendung und nicht um Politik, Umwelt oder Gesellschaft. Also: falscher Forenbereich!
Es genügt einfach nicht, ...hinzuklatschen und dann zu meinen, man hätte etwas zu einem Thema ausgesagt.
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1.Du gewöhnst Dir erstmal einen anderen Ton an, verstanden?!
Merkste, ähnlich unhöflich wie deine Schreibe?
Funktioniert hier nicht, anständig deine Wünsche vortragen und man
kann darauf eingehen, bei Bedarf.
2.Äh,Rechtsanwendung hat nichts mit der Gesellschaft zu tun?
Okay, muss man auch erstmal drauf kommen...
3.Richtig, aber warum machst Du es dann?
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Ich sah Gott, Sie war schwarz!
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei JimPamse:
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12.02.21, 18:13
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#8
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Profi
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 1.695
Bedankt: 1.920
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Sorry für OT, aber lass ' nie eine nette Pointe aus!
Wenn Gott eine schwarze "Sie" ist, dann sollte sie sich schon mal auf Ärger mit Frau Schwarzer einstellen.
Das Minimum für einen heute akzeptablen Gott wäre ZUSÄTZLICH trans - oder multisexuell und zwingend lesbisch. Vor der Berufung auf diesen Posten war unser(s) neues Weltenlenker ein mexikanischer Homosexueller namens Horst. Die Erschaffung des Menschen erfolgte nach Bibel 2.0 durch eingeschlechtliche Jungfernzeugung.
SO sieht ein modernes Gott aus!
Die Frage steht aber noch immer : Kann ein Handynutzer etwas gegen solche Spionage SMS tun?
Das so etwas nur gegen Schwerverbrecher eingesetzt wird halte ich für wenig glaubhaft....
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Jeder Tag ohne Zettel am Zeh ist ein guter Tag!
Geändert von acherontia (12.02.21 um 18:25 Uhr)
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei acherontia:
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12.02.21, 19:16
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#9
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Moderator
Registriert seit: Oct 2012
Beiträge: 6.147
Bedankt: 7.792
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Zitat:
Zitat von fumbucker
Wenn du das nächste Mal eine Pressemeldung als Quelle angibst, dann gibst du auch den Urheber und die Akteure an!
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Warum sollte ich das tun? Ich habe lediglich eine Pressemitteilung zitiert. Die Recherche dazu obliegt den Journalisten, nicht mir.
Zitat:
Zitat von fumbucker
Es handelt sich im von dir unterschlagenen, vollständigen Sachverhalt um 50 Ermittlungsverfahren des BKA (Bundeskriminalamt) gegen 50 Einzelpersonen (die Bundespolizei ist dafür nicht zuständig, das geht auch aus der Quelle selbst hervor, die du uns Vorsichtshalber nicht genannt hast). Dort schildert man folglich Vorermittlungen gegen Personen, die unter Terrorverdacht standen oder noch stehen. Das hat du uns ganz versehentlich unterschlagen, oder?
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Nein, hab ich nicht. Aber offensichtlich bist Du in dieser Sache wesentlich besser informiert, als es der Allgemeinheit zugestanden wird.
Uns?
Zitat:
Zitat von fumbucker
Man nennt es Gewaltenteilung, die ist aber erst seit 1949 in Kraft, daher kannst du das natürlich noch nicht wissen.
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Warum ich nicht?
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Draalz:
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15.02.21, 12:36
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#10
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Mitglied
Registriert seit: Mar 2020
Beiträge: 318
Bedankt: 326
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Warum funktioniert bei "fumbucker" der Klick auf "Mehr Beiträge finden" nicht?
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Demokratie lebt von der Vielfalt - Diktatur vom Mitmachen.
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15.02.21, 17:56
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#11
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Agnostiker
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 4.258
Bedankt: 4.526
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Zitat:
Zitat von MG_T
Weiß jemand, ob diese Funkzellenabfragen mittlerweile per Gesetz rechtens sind?
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Haben das vielleicht einige nicht gelesen und knallen erstmal irgendeine Meinung raus? Im Text ist ein Link zum BGH Urteil...
Es geht um Strafverfahren mit richterlicher Anordnung. Und zwar "nur" 50! Kritisiert dann bitte unsere Richter... Verschließen hier einige die Augen vor der Realität? Über die Anzahl kann man gerne streiten; über die Notwendigkeit nicht, finde ich!
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Der Klügere gibt nach... deshalb regieren die Dummen die Welt
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei eitch100:
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