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myGully |
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17.11.13, 11:13
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 14
Bedankt: 71
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Erstattung Kirchensteuer
Hallo,
wenn ein Kirchenaustritt zum 30.10 vollzogen wurde, mit dem Novembergehalt aber noch versteuert wurde, weil die Behörden einige Zeit zum Übermitteln der Änderung benötigen, bekommt man die Steur dann direkt zurückerstattet, oder erst beim Lohnsteuerjahresausgleich?
Danke für qualifizierte Antworten!
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17.11.13, 11:48
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#2
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Mitglied
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 393
Bedankt: 257
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Mir wurde es beim Kirchenaustritt auf dem Amt so erklärt, dass ich zu viel gezahlte Steuern über die Lohnsteuerabrechnung zurückholen müsste.
Bei mir hat die Besteuerung jedoch pünktlich geendet, ich kann daher leider keine weiteren Infos zu den Abläufen geben.
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17.11.13, 11:48
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#3
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Mitglied
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 393
Bedankt: 257
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Mir wurde es beim Kirchenaustritt auf dem Amt so erklärt, dass ich zu viel gezahlte Steuern über die Lohnsteuerabrechnung zurückholen müsste.
Bei mir hat die Besteuerung jedoch pünktlich geendet, ich kann daher leider keine weiteren Infos zu den Abläufen geben.
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17.11.13, 12:41
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#4
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Die zu viel entrichtete Steuer wird erst mit Einkommensteuerbescheid des jeweiligen Jahres zurückerstattet.
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17.11.13, 12:50
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#5
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.161
Bedankt: 2.358
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Zitat:
mit dem Novembergehalt aber noch versteuert wurde
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Hast du dein November-Gehalt schon? Meins kommt erst im Dezember.
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17.11.13, 13:49
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 14
Bedankt: 71
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Es gibt Unternehmen, die zahlen am 15.
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17.11.13, 14:13
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#7
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.161
Bedankt: 2.358
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Zitat:
Es gibt Unternehmen, die zahlen am 15.
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Ist dann aber immer noch 15 Tage im vorraus.
Es gibt auch Unternehmen die zahlen erst zum 15. des Folgemonats. Deshalb meine Frage.
Es soll auch Leute geben die ihr Gehalt gänzlich im vorraus (zum 1.) bekommen, Beamte z.B.
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17.11.13, 16:22
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#8
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 14
Bedankt: 71
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Es wird vom 15. bis 15. gezahlt, also nicht im Voraus und auch nicht einen halben Monat zu spät.
Zudem kam mit dem November das 13. Monatsgehalt, dass ist was die Kirchensteuer angeht, doppelt ärgerlich
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17.11.13, 19:57
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#9
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Sei froh, dass der Austritt noch im Oktober steuerlich wirksam erfolgt ist.
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17.11.13, 21:33
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#10
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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In Bezug auf das 13. Monatsgehalt macht dies aber keinen unterschied. Denn das Finanzamt bekommt ja nur die Jahresdaten, nicht aber die Monatsdaten. Denn dies reicht ja, da wir ja eine Jahressteuer, aber keine Monatssteuer haben. Denn die Monatssteuer vom Arbeitgeber, ist ja im Grunde nur eine Abschlagszahlung für die Jahressteuer.
Somit wird das Finanzamt im obigen Fall für 10/12 des Jahres/Jahreseinkommens die Kirchensteuer berechnen. Und für 2/12 eben nicht.
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18.11.13, 12:18
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#11
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 15
Bedankt: 18
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Die ANgaben im letzten Beitrag sind so nicht ganz richtig. Tatsächlich wird die Kirchensteuer in Deutschland etwas anders berechnet.
Erklärt jemand innerhalb eines bestimmten Jahres seinen Austritt aus der Kirche, dann wird die für dieses Jahr fällige Kirchensteuer anteilig von der gesamten im Jahr bezogenen Lohnsumme berechnet.
Das bedeutet, wenn also ein student am 01.07 des Jahres eine Stelle antritt und im MOnat 5000 Euro verdient und am gleichen Tag aus der Kirche austritt, dann muß er dennoch Kirchensteuer zahlen. Und zwar bei einem Satz von 9% ca. 500 Euro. (9% von 5600 Euro Einkommenssteuer).
Es ist also letztlich völlig unerheblich, wann jemand sein Gehalt bezieht, und ob das 13.Monatsgehalt nach dem Austritt aus der Kirche bezahlt wird. Entscheidend ist allein der gesamte Verdienst im Jahr auf der einen Seite und wann man aus der Kirche ausgetreten ist auf der anderen Seite.
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