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Mal gute Nachrichten fürs Filesharing

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Ungelesen 25.11.11, 18:24   #1
iiomarioii
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Standard Mal gute Nachrichten fürs Filesharing

EU-Gericht verbietet Filesharing-Filter
Niederlage für die Befürworter von Internet-Filtern: In einem Verfahren um illegalen Musiktausch entschied der Europäische Gerichtshof, dass der Online-Verkehr nicht allgemein überwacht werden darf.


Internet-Anbieter dürfen nicht dazu verpflichtet werden, mit Filtern den illegalen Austausch von Musikdateien zwischen Internetnutzern zu verhindern. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Kontrolle des Internets auf sogenanntes Filesharing zwischen einzelnen Computern dürfe unter anderem deswegen nicht vorgeschrieben werden, weil dies auch zur Sperrung von zulässiger Kommunikation führen könne.

Das Gericht entschied damit gegen die belgische Urheberrechts-Organisation SABAM. Diese hatte den Provider Scarlet Extended zwingen wollen, Filter gegen den Datenaustausch einzurichten. Die SABAM wollte verhindern, dass über sogenannte Peer-to-Peer-Netze - bei denen einzelne Computer miteinander verbunden werden - Musik ausgetauscht und damit das Urheberrecht verletzt wird. Filesharing-Protokolle wie BitTorrent werden aber auch für die legale Verbreitung großer Datenmengen genutzt.

Internetwirtschaft begrüßt das Urteil
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco begrüßte die Entscheidung: "Dies ist ein richtungweisendes Urteil, das Europas Bürger und Unternehmen vor Willkürentscheidungen ohne gesetzliche Grundlage schützt", erklärte Vorstand Oliver Süme. "Alle Experten sind sich seit langem einig, dass Internetsperren reine Symbolpolitik sind - technisch sind sie wirkungslos und in wenigen Sekunden zu umgehen." Auch eine Sprecherin der EU-Kommission sagte, das Urteil bringe für eine Neufassung der Richtlinie über geistiges Eigentum "wichtige Klärungen".



Das höchste EU-Gericht entschied, die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr verbiete eine allgemeine Überwachung der im Netz übermittelten Informationen. Das Recht auf geistiges Eigentum sei zwar in der Charta der Grundrechte verankert. Doch bedeute dies nicht, "dass dieses Recht schrankenlos und sein Schutz daher bedingungslos zu gewährleisten wäre".

Die Einrichtung eines Filtersystems führe auch zu einer "qualifizierten Beeinträchtigung der unternehmerischen Freiheit" des Internet-Anbieters. Ihm würde ein "kompliziertes, kostspieliges, auf Dauer angelegtes" Informatiksystem auf eigene Kosten aufgezwungen. Auch verstoße ein solcher Filter gegen den Schutz personenbezogener Daten. Überdies könne ein Filter möglicherweise nicht zwischen geschützten und nicht geschützten Daten unterscheiden - dies könne zur Sperrung zulässiger Inhalte führen.


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Ungelesen 25.11.11, 20:22   #2
Tobi_A
Broda
 
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Was hat das mit PC-Spielen zutun ?
__________________
"Sowohl nichts, genauso wie einfach alles, ist vermöglichbar."
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Ungelesen 26.11.11, 12:00   #3
ovahead
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Hab ich gestern morgen auch in der Zeitung gelesen. Gehört aber nich hierhin sondern unter News. Wenn's da nicht auch schon längst erwähnt ist...
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Ungelesen 26.11.11, 21:29   #4
XxMarcoxX
Dark As Night
 
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Wow schon der 2 Thread hintereinander wo die Modis geschlafen haben.

Zum Thema:
Find ich gut aber das heisst doch auch das z.b Uploaded nicht jeden up nach ner Woche oder so löschen darf oder? Das nervt nämlich verstehe eh nicht wieso Leute auf solche Hoster Uppen.
XxMarcoxX ist offline   Mit Zitat antworten
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