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myGully |
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28.10.25, 08:44
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#1
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Unruhegeist
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 4.127
Bedankt: 5.839
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Landgericht entscheidet über „Likör ohne Ei“
Zitat:
Dass ein Eierlikör Eier enthält, ist klar. Was aber, wenn ein Likör kein Eierlikör ist und auch keine Eier enthält? Darf er „Likör ohne Ei“ heißen? Diese Frage sollen Richter in Kiel entscheiden.
Mit einer sehr speziellen Frage des Verbraucherschutzes beschäftigt sich das Landgericht Kiel. Es will heute entscheiden, ob ein Likör, der kein Ei enthält, sich auch so nennen darf: „Likör ohne Ei“. Diesen Namen hat ein kleines Unternehmen aus den schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg (Kreis Segeberg) für seine vegane Spirituose auf Sojabasis mit Rum gewählt. Dagegen zog der Schutzverband der Spirituosen-Industrie vor Gericht.
Er sieht einen Verstoß gegen die EU-Spirituosenverordnung. „Wir beanstanden jede Bezugnahme auf die geschützte Bezeichnung Eierlikör und die Bezugnahme auf die Mitverwendung von Eiern, die nicht stattfindet“, hatte Rechtsanwalt Christofer Eggers, der den Verband vertritt, bei früherer Gelegenheit dem NDR gesagt.
Auch die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ stelle eine gedankliche Verbindung zu Eierlikör her. „Das ist die Anspielung, die das Gesetz verbietet“, argumentierte Eggers.
Hersteller: Hinweis „ohne Ei“ ist eindeutig und nicht irreführend
Um Verbraucherschutzfragen und Markenrechte werden immer wieder Prozesse geführt. Ein Beispiel aus der Welt des Eierlikörs ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, dass die Bewerbung von Eierlikörflaschen des Herstellers Nordik mit „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ zulässig ist. Der Kläger Verpoorten hatte eine deutliche Anlehnung und zu große Nähe zur seit 1979 eingetragenen Wortmarke „Eieiei“ und dem berühmten Slogan „Eieiei Verpoorten“ bemängelt. Es könne einem Eierlikörhersteller nicht untersagt werden, auf den Grundstoff Ei hinzuweisen, entschied das Gericht.Der Unternehmer Ole Wittmann ist überzeugt, dass Konsumenten verstehen, dass in seinem Produkt kein Ei verarbeitet ist und sieht daher keine Irreführung. „Der Likör ohne Ei kann schon per Begriff überhaupt gar kein Eierlikör sein, weil das Wort Eierlikör darin gar nicht enthalten ist und auch ganz eindeutig darauf hingewiesen wird, dass darin kein Ei ist“, hatte Wittmann dem NDR vor der Verhandlung im Sommer gesagt. Wittmanns Firma hat auch Eierlikör im Angebot. Die Farbe des „Likörs ohne Ei“ ähnelt der des Eierlikörs.
Um die Prozesskosten zu decken, hatte Wittmann unter anderem eine Sonderauflage des Likörs verkauft und dafür das Etikett leicht verändert. Eine Hahnenfeder verdeckt den letzten Buchstaben, es bleibt „Likör ohne E“.
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Was soll das?
Da bin ich ganz bei Ole Wittmann: Auch wenn es überheblich und arogant klingen könnte - ich traue mir tatsächlich zu, im Likör ohne Ei die Abwesenheit von Eiern zu erkennen!
Beim veganen Schnitzel kann ich die Diskussionn noch so eben nachvollziehen. Ein Schnitzel ist normalerweise Fleisch, daher könnte man die Ersatzprodukte in Abgrenzung dazu ruhig auch anders nennen. Aber wie ist "Likör ohne Ei" an Klarheit noch zu toppen?
Dann dürfte es auch kein alkoholfreies Bier oder Bier mit 0% Alkohol geben, weil ja das irreführende Wort "Alkohol" mit von der Partie ist.
Verrückt! - Kein Wunder, dass Gerichte überlastet sind, wenn so ein Blödsinn dort diskutiert werden muss!
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei lilprof bedankt:
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28.10.25, 13:05
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#2
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Super Moderator
Registriert seit: Oct 2012
Beiträge: 8.749
Bedankt: 10.054
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Zitat:
Kurioser Namensstreit
»Likör ohne Ei« darf auch so heißen
Ein Unternehmen aus Schleswig-Holstein verkauft »Likör ohne Ei« – und zog damit den Unmut eines Spirituosen-Verbands auf sich. Jetzt hat das Oberlandesgericht Kiel ein eideutiges Urteil gefällt.
28.10.2025, 11.29 Uhr

Likörflasche im Landgericht Kiel: Laut Hersteller »überhaupt gar kein Eierlikör« Foto: Frank Molter / dpa / picture alliance
Eimeldung aus [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]: Ein Likör, der kein Ei enthält, darf »Likör ohne Ei« heißen. Das hat das Landgericht Kiel in einem Streit zwischen dem Schutzverband der Spirituosen-Industrie und einem kleinen Produzenten aus dem schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg entschieden.
Die Kammer habe den Antrag für unbegründet gehalten, sagte der Sprecher des Landgerichts, Markus Richter, nach der Verkündung. Sie halte die Formulierung für unproblematisch. Europarechtliche Verbraucherschutzvorschriften stünden dem nicht entgegen. »Weil es eben nicht Eierlikör ist«, sondern gerade eine Abgrenzung gegenüber dem Begriff Eierlikör sei, sagte Richter. Der Verband hatte argumentiert, die Bezeichnung »Likör ohne Ei« stelle eine gedankliche Verbindung zu Eierlikör her, die nicht erlaubt sei
Das beklagte Unternehmen muss aber 5000 Euro an den Kläger zahlen, weil es zu einem Detail des Streits eine Unterlassungserklärung abgegeben und dagegen verstoßen hatte.
Der Unternehmer Ole Wittmann, um dessen Produkt es ging, hatte sich bereits im Vorfeld des Prozesses siegessicher gezeigt: »Der Likör ohne Ei kann schon per Begriff überhaupt gar kein Eierlikör sein, weil das Wort Eierlikör darin gar nicht enthalten ist und auch ganz eindeutig darauf hingewiesen wird, dass darin kein Ei ist«, hatte Wittmann dem NDR vor der Verhandlung im Sommer gesagt. Wittmanns Firma hat auch Eierlikör im Angebot. Die Farbe des »Likörs ohne Ei« ähnelt der des Eierlikörs.
Auch »Ei, Ei, Ei, Ei, Ei« ist erlaubt
Um die Prozesskosten zu decken, hatte Wittmann unter anderem eine Sonderauflage des Likörs verkauft und dafür das Etikett leicht verändert. Eine Hahnenfeder verdeckt den letzten Buchstaben, es bleibt »Likör ohne E«.
Die Frage, welche Bezeichnungen für Ersatzprodukte erlaubt sind, beschäftigt auch die Politik. Erst kürzlich hatte sich das Europaparlament mehrheitlich [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], dass vegetarische Fleischersatzprodukte künftig nicht mehr Burger, Schnitzel und Wurst heißen sollen – wie die EU-Staaten dazu stehen und ob sich eine Mehrheit für das Bezeichnungsverbot findet, ist allerdings noch unklar.
Oft landen Markenrechtsfragen aber auch vor Gericht. Ein Beispiel aus der Welt des Eierlikörs ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, dass die Bewerbung von Eierlikörflaschen des Herstellers Nordik mit »Ei, Ei, Ei, Ei, Ei« zulässig ist. Der Kläger Verpoorten hatte eine deutliche Anlehnung und zu große Nähe zur seit 1979 eingetragenen Wortmarke »Eieiei« und dem berühmten Slogan »Eieiei Verpoorten« bemängelt. Es könne einem Eierlikörhersteller nicht untersagt werden, auf den Grundstoff Ei hinzuweisen, entschied das Gericht.
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[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Unfassbar! Ein Bekannter, der in einer Privatinsolvenz steckte hatte alle eingeforderten Summen zurückgezahlt. Darauf hin hat sein Insolvenzverwalter die Aufhebung des Verfahren bei Gericht beantragt. Nach 2,5 Jahren hat das Gericht dann das Verfahren als beendet erklärt.
Und wenn man dann so etwas ließt, wundert einen gar nichts mehr.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Draalz:
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28.10.25, 13:37
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#3
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 123
Bedankt: 83
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Das ist halt ein Problem des Markenrechts. Markeninhaber müssen ihre Marke verteidigen, wenn sie eine Verletzung bemerken, ansonsten kann es ihnen in späteren Verfahren zur Last gelegt werden, dass sie sich bereits früher nicht hinreichend um den Schutz gekümmert hätten und daher ein Markenschutz entfallen kann. Da klagt man dann lieber einmal mehr, auch in zweifelhaften Fällen oder wenn es fast schon verwerflich wirkt.
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28.10.25, 14:17
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#4
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 7.068
Bedankt: 8.254
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@0815
In der Theorie magst Du Recht haben, aber: Eierlikör ist keine Marke, viel eher ein Begriff für das Getränk. Aber es "Likör ohne Ei" zu nennen verstößt da halt nichtmal im Ansatz dagegen. Ansich sollte sowas schon bei der Klageeinreichung abgelehnt werden, dann würde man sich jeden weiteren Aufriss drum sparen.
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Urlaubsmodus
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei Thorasan bedankt:
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28.10.25, 23:50
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#5
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Master of Desaster
Registriert seit: Dec 2014
Beiträge: 4.337
Bedankt: 3.488
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Vor allem in Zeiten mangelnder Besetzung von Richterposten, aber vielleicht kommt man ja mal wieder ins Rampenlicht.
Geändert von Caplan (Heute um 07:56 Uhr)
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Caplan:
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