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		|  27.10.25, 21:02 | #1 |  
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				 Schufa-Auskunft: Wie Sie Kostenfallen vermeiden 
 
			
			
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		| Schufa-Auskunft: Wie Sie Kostenfallen vermeiden 
 Wer eine Wohnung mieten oder einen Kredit aufnehmen möchte,  benötigt eine sogenannte Schufa-Auskunft. Doch welche ist die Richtige  und wo bekommt man sie?
 Wer eine größere Anschaffung tätigen oder eine neue Wohnung anmieten  möchte, kommt an der Schufa kaum vorbei – denn Vermieter oder Banken  wollen wissen, ob jemand seine Rechnungen zuverlässig bezahlt. Für  diesen Nachweis wird meist eine Schufa-Auskunft verlangt.
 
 Was ist die Schufa eigentlich?
 Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa)  sammelt Daten über das Zahlungsverhalten von rund 68 Millionen Menschen  in Deutschland. Seit 2000 ist sie eine Aktiengesellschaft, die  Anteilseignern, vor allem Unternehmen aus der Finanzbranche und aus dem  Handel, gehört. Ihr Ziel ist es, Unternehmen Informationen  bereitzustellen, mit denen sie die Kreditwürdigkeit potenzieller Kunden  einschätzen können. Unternehmen, die mit der Schufa zusammenarbeiten –  etwa Banken oder Energieversorger – übermitteln Daten über bestehende  oder beendete Vertragsverhältnisse. Auch Schuldnerverzeichnisse und  Insolvenzbekanntmachungen fließen ein. Positivdaten dokumentieren  regelmäßig gezahlte Rechnungen, Negativdaten dagegen Mahnungen und  Zahlungsausfälle.
 Welche Daten speichert die Schufa – und welche nicht?
 Gespeichert werden nur Informationen, die für Kreditentscheidungen  relevant sind. Dazu gehören personenbezogene Daten wie Name,  Geburtsdatum und Anschriften, außerdem Informationen zu laufenden  Krediten, Kreditkarten, Leasingverträgen, Ratenzahlungen oder  Bürgschaften. Nicht gespeichert werden persönliche Angaben zu Einkommen,  Vermögen, Beruf, Familienstand, Religion, Nationalität oder politischen  Ansichten. Nicht bezahlte Rechnungen, Inkasso-Fälle oder Insolvenzen  werden bei der Schufa nicht unbegrenzt gespeichert. Die gesetzliche  Höchstdauer beträgt drei Jahre, gerechnet ab der Begleichung der  Forderung oder Tilgung eines Kredits.
 Wer darf auf die eigenen Schufa-Daten zugreifen?
 
 
 Nur Unternehmen mit einem berechtigten Interesse, zum Beispiel  Banken, Leasinggesellschaften, Telekommunikationsanbieter oder  Energieversorger, dürfen auf Schufa-Daten zugreifen. Private Vermieter  beispielsweise dürfen eine Auskunft nicht selbst abrufen. Sie erhalten  nur dann Einblick, wenn der Mieter sie freiwillig vorlegt.
 Wie unterscheidet sich Datenkopie und Bonitätsnachweis?
 Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist die gesetzlich garantierte  Selbstauskunft – sie zeigt, welche Daten über eine Person gespeichert  sind, an wen sie in den vergangenen zwölf Monaten weitergeleitet wurden  und welche Wahrscheinlichkeitswerte (Scores) hinsichtlich eines  Zahlungsausfallrisikos berechnet wurden. Enthalten ist auch der  Basisscore, der alle drei Monate neu ermittelt wird und Privatpersonen  eine Einschätzung ihrer Bonität ermöglicht. Der Basisscore bleibt  vertraulich – Unternehmen erhalten stattdessen einen  branchenspezifischen Score, der tagesaktuell berechnet wird. Der  Bonitätsnachweis – auch Schufa-Bonitäts-Check genannt – ist dagegen  kostenpflichtig. Er wird benötigt, wenn etwa ein Vermieter oder eine  Bank einen Nachweis der Zahlungsfähigkeit verlangt. Der Unterschied: Die  Datenkopie ist rein zur persönlichen Information gedacht, der  gebührenpflichtige Bonitäts-Check ist ein offizielles Dokument zur  Vorlage, zum Beispiel bei Vermietern.
 Wie kann man Schufa-Daten kostenlos abrufen?
 Sobald Daten über eine Person verarbeitet werden, besteht ein  Auskunftsrecht – gesetzlich geregelt in Art. 15 der  Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dieser Artikel gibt jeder Person  das Recht, von einer Behörde oder einem Unternehmen zu erfahren, welche  personenbezogenen Daten über sie gespeichert sind, zu welchem Zweck und  an wen sie weitergegeben wurden. Über die offizielle Website der Schufa  ist eine Beantragung der kostenlosen Datenkopie am sichersten. Dort  führt ein Formular auf der Startseite zur kostenlosen "Datenkopie nach  Art. 15 DSGVO". Verbraucher müssen ihren Namen, ihre Adresse und ein  Ausweisdokument hochladen. Die Auskunft kommt anschließend per Post.  Wichtig: Nur wenn im Impressum "Schufa Holding AG, Wiesbaden" steht,  handelt es sich um den echten Anbieter.
 
 
 Wie oft sollte man seine Daten prüfen – und was tun bei Fehlern?
 "Mindestens einmal im Jahr sollte jeder seine gespeicherten Daten  kontrollieren", empfiehlt die Pressesprecherin der Schufa Holding AG,  Charlotte Schmitt. Fehlerhafte oder veraltete Einträge lassen sich über  das Hilfeportal auf der Schufa-Website melden. Dort können Verbraucher  Nachweise hochladen, um falsche Informationen korrigieren zu lassen.  "Wer regelmäßig seine Daten prüft, kann verhindern, dass falsche  Einträge die eigene Bonität belasten", so Schmitt.
 Warum fallen so viele Menschen auf Drittanbieter herein?
 Neben der offiziellen Schufa-Webseite gibt es private Anbieter, die  die Beantragung der Schufa-Auskunft bei der Schufa für den Verbraucher  übernehmen und für diese Dienstleistung Geld verlangen. "Wir sehen immer  wieder Betroffene, die aus allen Wolken fallen, wenn sie eine Rechnung  für eine Dienstleistung erhalten, von der sie dachten, sie sei  kostenlos", sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale  Baden-Württemberg. Einige dieser Drittanbieter tarnen ihre Gebühr hinter  unklaren Preisangaben oder verstecken sie im Kleingedruckten. Nach dem  Klick auf den Bestellbutton wird eine Rechnung fällig. Viele zahlen dann  aus Unsicherheit – oder auf Druck der Inkasso-Firmen.
 "Das Problem ist: Google rankt meist Werbung sehr hoch. Deshalb  erscheinen fragwürdige Anbieter oft noch vor der offiziellen  Schufa-Seite", sagt Verbraucherschützer Buttler. Viele Verbraucher  hielten sie dann für die echte Anlaufstelle – und zahlten für etwas, das  sie bei der Schufa selbst gratis bekommen hätten. Nach Angaben der  Schufa entstand allein im Juni 2024 durch Schufa-Drittanbieter ein  Schaden von rund 1,5 Millionen Euro. Von rund 140.000 abgerufenen  Datenkopien kamen 50.000 über private Serviceportale, die für ihre  Vermittlung rund 30 Euro verlangten.
 
 
 Was tun, wenn man versehentlich bei einem Drittanbieter bestellt hat?
 Bestellt ein Verbraucher seine Schufa-Datenkopie unwissentlich über  einen Drittanbieter und erhält trotz Widerruf eine Rechnung, rät  Buttler: nicht bezahlen, sondern Widerspruch einlegen und das  Inkasso-Unternehmen informieren. Für eine rechtskräftige,  zahlungspflichtige Bestellung müsse der Anbieter einen wirksamen  Vertragsschluss nachweisen, der Bestellbutton korrekt mit  "zahlungspflichtig" gekennzeichnet und der Verbraucher über sein  Widerrufsrecht belehrt worden sein. Bei fehlerhafter Belehrung gilt ein  Widerrufsrecht von einem Jahr und 14 Tagen. "Solange die Inkasso-Firma  unterrichtet ist, muss das Inkasso-Verfahren bei einer unberechtigten  Forderung eingestellt werden", so Buttler.
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		|  29.10.25, 01:51 | #2 |  
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