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Modellprojekt in Australien Kann Videoüberwachung in Kitas vor Missbrauch schützen?
Zitat:
Modellprojekt in Australien
Kann Videoüberwachung in Kitas vor Missbrauch schützen?

Hunderte Kindertagesstätten (Kitas) in Australien sollen mit Überwachungskameras ausgestattet werden. So die Pläne der australischen Regierung. Hintergrund sind Berichte über sexuellen Missbrauch und Vernachlässigung in Kitas. Die Kameras sollen etwa die Sicherheit der Kinder erhöhen und potenzielle Täter und Täterinnen abschrecken, so Bildungsminister Jason Clare.
Kinder werden auch in Deutschland immer wieder Opfer sexueller Gewalt durch Erwachsene. Mindestens 16.354 Fälle meldet das Bundeskriminalamt für 2024 – die tatsächlichen Zahlen dürften jedoch deutlich höher liegen, das Dunkelfeld ist bekanntermaßen groß. Die Täterinnen und Täter sind meist freundschaftlich oder familiär mit den Kindern verbunden (51,5 Prozent). Erzieherinnen, Erzieher, Lehrkräfte oder andere Personen aus Institutionen stellen mit 5,4 Prozent in der BKA-Statistik die kleinste Tätergruppe dar.
Könnte Videoüberwachung in Kitas eine Schutzmaßnahme gegen Missbrauch sein? Fragt man die Landesdatenschutzbehörden der Länder, ergibt sich ein recht einheitliches Bild. Demnach ist die Videoüberwachung in Kitas in Deutschland in den meisten Fällen unzulässig.
Verhältnismäßigkeit fraglich
Das liegt vor allem daran, dass die Verhältnismäßigkeit in den meisten Fällen nicht gegeben ist. Jede Form von Videoüberwachung stellt einen großen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar. Neben Eltern und Beschäftigten liegen die Hürden für einen solchen Eingriff besonders bei der Kita-Hauptzielgruppe – Säuglingen und Kinder – besonders hoch.
Je nach Trägerart der Kita - öffentlich oder nicht-öffentlich - gelten zwar unterschiedliche Rechtsgrundlagen, sie machen im Ergebnis aber kaum einen Unterschied. Nach Angaben eines Sprechers des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LDSG BW) gilt entweder das Landesdatenschutzgesetz (öffentliche Träger) oder die Datenschutzgrundverordnung (nicht-öffentliche Träger).

„Erwachsene vergessen manchmal einfach, dass auch Kinder ein Recht auf Privatsphäre haben“
Zwei Kinder pro Schulklasse sind von sexueller Gewalt betroffen. Täter sind oft Vertrauenspersonen. In vielen Kitas oder Schulen gibt es deswegen Schutzkonzepte. Wie funktioniert das? Besuch in einer Krippe in Niedersachsen.
Demnach ist Videoüberwachung nicht grundsätzlich verboten, aber in den meisten Fällen unverhältnismäßig. Selbst bei konkreten Verdachtsfällen müssten bereits „alle anderen, gleich effektiven Maßnahmen erfolglos eingesetzt oder jedenfalls als solche geprüft und nachvollziehbar verworfen“ worden sein.
Also etwa der Abgleich von Abwesenheits- und Anwesenheitslisten. Erst dann und nachdem der Zweck gegen die Persönlichkeitsrechte insbesondere vulnerabler Gruppen abgewogen wurde, könnte eine „zeitlich und räumlich sehr eingeschränkte Videoüberwachung als ultima ratio“ zulässig sein“, so der Sprecher.
Mitarbeitende unter Generalverdacht
Niedersachsen bezeichnet eine permanente, flächendeckende Dauerüberwachung als „grob unangemessen“. Auch scheint die Wirkung von Videoüberwachung als Präventionsmittel fraglich, heißt es aus Bremen und Schleswig-Holstein. Besonders Tabu-Bereiche, also Wickeltische oder Toiletten, müssten überwacht werden – dort sei Videoüberwachung jedoch grundsätzlich unzulässig, denn diese Orte würden einen Eingriff in die Intimsphäre der Kinder darstellen.
Eine lückenlose Überwachung sei zudem undenkbar, das Personal wüsste um die Kameras und könnte der Aufzeichnung entgehen, und sie verhindern die Tat nicht. Eine Videoüberwachung könnte außerdem dazu führen, dass sich die Mitarbeitenden unter Generalverdacht gestellt fühlen und die Motivation sinke, so eine Sprecherin der Datenschutzbeauftragten Schleswig-Holstein. Besser wäre eine Arbeitssituation, in der Stress verringert werde.

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Im Internet gibt sich Marvin als minderjähriges Mädchen aus – dann verabredet er sich zu Treffen mit „Pädokriminellen“, um sie der Polizei auszuliefern. Seine Follower sind per Livestream dabei. Sicherheitsbehörden kritisieren das Vorgehen.
„Wenn mehr Personen für die Betreuung einer Gruppe von Kindern da sind, wäre damit auch die soziale Kontrolle voneinander vergrößert“, so die Sprecherin. „Beschäftigte müssten dann nicht mit schwierigen Kindern allein gelassen werden; Kinder, die einer beschäftigten Person zum Beispiel aufgrund einer negativen Erfahrung nicht vertrauen, könnten sich an andere Beschäftigte wenden.“ Videoüberwachung würde dagegen für den technischen und abgesicherten Betrieb sowie für die Sichtung des Materials zusätzliches Personal erfordern.
Für eine offene Videoüberwachung von Innenräumen von öffentlichen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, mit dem Zweck der Selbstdisziplinierung und Kontrolle des Personals der Einrichtung, fehle es auch im Saarland an einer speziellen gesetzlichen Grundlage, so die Landesdatenschutzbeauftragte.
Auch Nordrhein-Westfalen kritisiert, Einzelfälle könnten keine dauerhafte Videoüberwachung in Kindergärten rechtfertigen. „Da hier eine sehr große Zahl von unbescholtenen Betreuungskräften und vor allem die vielen betreuten Kinder in ihren Rechten betroffen sind und in einem grundsätzlich geschützten Raum ihr gesamtes Verhalten aufgezeichnet würde, steht eine solche Maßnahme außer Verhältnis zu dem gewünschten Ziel der Überführung einzelner Straftäter“, so die Datenschutzbeauftragte. Zudem sei es potenziellen Täterinnen und Tätern immer möglich, sich mit Kindern in „beobachtungsfreie Räume“ zurückzuziehen.
Fachleute für Schutzkonzepte
Nach Einschätzung der Berliner Datenschutzbeauftragten seien eine bessere sachliche und personelle Ausstattung der Kitas, eine Bekämpfung des Fachkräftemangels in Kitas und eine Sensibilisierung der Eltern und Kitapersonal bei Missbrauchsfällen die sinnvolleren Präventionsinstrumente. Auch Hamburg verweist auf Schutzkonzepte, die sich in einigen Bundesländern bereits etabliert haben. So sollen Kinder in der Regel nicht allein mit einzelnen Fachkräften bleiben. Die Räume sollen jederzeit gut einsehbar sein, auch Bäder und Toiletten bieten Diskretion, sollten jedoch nicht vollständig abgeschottet sein, sodass Sicherheit und Transparenz gewährleistet sind.
Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) fordert seit einiger Zeit, dass nicht nur Träger der Jugendhilfe zu Schutzkonzepten verpflichtet sind, sondern auch alle anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche wie Musikschulen oder eben Kitas.
Nach Einschätzung des Bundesgeschäftsführers des Kinderschutzbundes, Daniel Grein, ist Videoüberwachung in Kitas „kein taugliches Mittel, um grenzüberschreitendes Verhalten von Erziehern zu verhindern“. „Sie schafft vielmehr eine Kultur des Misstrauens und verletzt die Intimsphäre der dort betreuten Kinder“, so Grein. Kitas seien dann sichere Orte für Kinder, wenn dort funktionierende und gute Schutzkonzepte erarbeitet werden.
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