Ein Internetnutzer muss für das Teilen des Films „The Goldfinch“ über eine Tauschbörse zahlen. Das Landgericht Frankenthal verurteilte ihn zu 921 Euro Schadensersatz und Abmahnkosten, da er den Film über seinen Internetanschluss illegal zum Download angeboten hatte. Obwohl er eine Unterlassungserklärung abgab, weigerte er sich zunächst, die geforderte Summe zu zahlen.[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Aber nur zu, jeder ist seines Glückes .... oder so.
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