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[Internet] Für Netzsperren braucht es jetzt einen Gerichtsentscheid

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Ungelesen 17.07.25, 22:29   #1
Uwe Farz
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Standard Für Netzsperren braucht es jetzt einen Gerichtsentscheid

Gut, dass dieser Unfug ohne rechtliche Grundlage ein Ende hat:

Zitat:
Die CUII gibt auf: Für Netzsperren braucht es jetzt einen Gerichtsentscheid

Die CUII, ein Zusammenschluss von Internetprovidern und Rechteinhabern, verzichtet nach einem Rüffel der Bundesnetzagentur darauf, nach eigenem Gutdünken Websites zu sperren. Das haben wir vermutlich der 18-jährigen Lina zu verdanken.


Lina bei der Arbeit: Die Abiturientin hat sich mit Deutschlands Internetsperrorganisation angelegt.

Die 18-jährige Abiturientin Lina hat sich mit den ganz Großen angelegt. Mit der Musikverwertungsgesellschaft Gema, der Deutschen Fußball Liga, den sechs größten deutschen Internetprovidern, dem Bundesverband Musikindustrie, dem Verband der deutschen Games-Branche, dem Fernsehsender Sky und weiteren Unternehmen und Verbänden. Und sie hat gesiegt.

Die Clearingstelle Urheberrecht im Internet?(CUII), in der sich die Genannten organisieren, lässt Websites wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen sperren. Künftig wird sie das nur noch tun, wenn es dazu einen Gerichtsentscheid gibt. Genau dafür hat Lina ein Jahr lang gekämpft. „Wenn eine private Organisation ohne Anhörung von Richter*innen entscheiden kann, welche Internetseiten sie sperrt, dann ist das ein Problem“, sagte sie zu Beginn ihres Kampfes zu netzpolitik.org.

Lina hat im August 2024 die eigentlich geheime Liste der Websites veröffentlicht, die in Deutschland wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen gesperrt sind. Einer der Internetprovider hatte die Liste aus Versehen offen ins Netz gestellt, ein Freund von Lina ist durch Zufall darauf gestoßen. Lina hat sie daraufhin auf einer eigenen Website gespiegelt.

Netzsperren mit mangelnder Sorgfalt

Mithilfe dieser Liste wies Lina nach, dass die Netzsperren nicht mit der gebotenen Sorgfalt ausgeführt wurden. So fand sie zum Beispiel heraus, dass viele Netzsperren länger wirkten als erlaubt. Daraufhin hoben die Internetprovider 39 unberechtigte Netzsperren wieder auf. Als nächstes fand Lina heraus, dass die Provider Seiten sperrten, die gar nicht mehr verfügbar waren.

Anfang 2025 begannen die Provider zu behaupten, dass die gesperrten Seiten nicht existieren würden. Auch das machte Lina öffentlich. Und nachdem der Provider 1&1 die versehentlich veröffentlichte Sperrliste gelöscht hatte, wies Lina auf dessen Fauxpas hin.

Lina hat dafür gesorgt, dass die CUII immer wieder im Fokus berechtigter Kritik stand. Der Bundesnetzagentur, die das Treiben der CUII beaufsichtigt, war das jetzt wohl zu viel.

Die Bundesnetzagentur will nicht mehr

„Die Bundesnetzagentur hat der CUII mitgeteilt, dass sie sich in Zukunft auf Ihre Pflichtaufgaben fokussieren möchte“, heißt es auf der kürzlich aktualisierten CUII-FAQ-Seite. Daher habe die Bundesnetzagentur die CUII gebeten, die Überprüfung mutmaßlich urheberrechtsverletzender Seiten künftig gerichtlich vornehmen zu lassen.

„Das große Problem der CUII war, dass es sich um eine private Organisation handelte, die den Rechtsweg umging und im Interesse von großen Firmen entschieden hat, wer was im Internet sehen darf. Dass diese Macht nun nicht mehr bei Konzernen liegt, sondern vor Gericht gehört, ist ein überfälliger Schritt“, sagt Lina dazu.

Jan Bernd Nordemann, Vorsitzender des Steuerungskreises der CUII, wird in einer CUII-Pressemitteilung so zitiert: „Für die CUII hat oberste Priorität, dass nur berechtigte Sperren umgesetzt werden. Das neue gerichtliche System gewährleistet das auch in der Zukunft.“

Die letzte Website, die die CUII den bei ihr versammelten Internetprovidern zur Sperrung empfohlen hatte, war nox.to. Die Empfehlung wurde am 28. Mai ausgesprochen. Es war schon keine Empfehlung mehr, wie man sie von der CUII bislang kannte – denn zur Sperrung von nox.to gab es tatsächlich eine Gerichtsentscheidung.

Ganz gibt die CUII nicht auf

Das finale Einknicken der CUII konnte Lina live verfolgen. Sie hatte sich ein Skript geschrieben, das die CUII-Seite alle 30 Sekunden auf Änderungen überprüft. „Vor fünf Minuten wurde die Seite der CUII-Empfehlungen geupdatet“, schrieb sie netzpolitik.org am 16. Juli. Auf der Seite steht nun: „Die auf dieser Seite veröffentlichte Liste erfasst die strukturell urheberrechtsverletzenden Webseiten, für die eine gerichtliche Sperranordnung erlassen wurde, mit dem Aktenzeichen der gerichtlichen Entscheidung. Die Liste enthält zudem die Empfehlungen des Prüfauschusses der CUII nach dem alten CUII-Verhaltenskodex (bis 06/2025).“

Damit war klar, dass die CUII ihre alte Praxis aufgibt, Websites ohne Gerichtsbeschluss sperren zu lassen. Eigentlich könnte sie sich jetzt auch auflösen. Denn die Sperrempfehlungen zu beschließen, war ihr zentraler Zweck. Ganz so weit wollen die versammelten Konzerne aber wohl doch nicht gehen. Kurz nach der Seite mit den Sperrempfehlungen wurde auch die Hauptseite geupdatet. Als künftige Aufgabe der CUII wird dort genannt: „koordiniert die Durchführung gerichtlicher Sperrverfahren und die Umsetzung von gerichtlichen Sperranordnungen.“ Außerdem kümmere sich die CUII, so die neuen FAQ, um die Entsperrung von nicht mehr rechtsverletzenden Domains. Ob sie dabei gründlich vorgeht, will Lina weiterhin dokumentieren.

Die CUII-Sperren sind übrigens ziemlich leicht zu umgehen. Eine Anleitung, wie das funktioniert, gibt es ebenfalls auf Linas Website.

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Die Frage ist, warum das bei der Bundesnetzagentur so lange gedauert hat, diesen rechtlich unhaltbaren Zustand zu beenden.
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Geändert von Uwe Farz (17.07.25 um 22:35 Uhr) Grund: c
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Krass, wie viel da schon gesperrt ist:

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So kann man das umgehen

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Entfernen werden die die Sperren eh nicht mehr
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Die Liste wurde ja hier geleaked von einem Damian, der auch der Ersteller der Seite Cuiiliste.de sein soll

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