der vollständige abschnitt aus dem protokoll des genannten satzes lautet übrigens wie folgt:
Zitat:
Ob dem Embryo und später Fetus der Schutz der
Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes zukommt, das ist in der Tat in der Verfassungsrechtswissenschaft sehr umstritten. Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt. Doch
selbst wenn man das anders sieht und schon dem
Embryo pränatal dann aber die volle Menschenwürde zuerkennt, wird sie bei einem Schwangerschaftsabbruch regelhaft nicht verletzt. Denn der
Embryo wird dadurch regelmäßig nicht zum Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt, was der Maßstab ist.
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Quelle: [
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nicht mal mit ganz viel phantasie kann ich die angeblichen vorwürfe da hineindichten. es werden falschinformationen und lügen verbreitet um sie mit allen mitteln als verfassungsrichterin zu verhindern. ganz vorne mit dabei, die rechtspopulistische schundplattform nius von reichelt.