Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
 |
|
07.05.25, 14:18
|
#71
|
working behind bars
Registriert seit: Apr 2013
Beiträge: 3.130
Bedankt: 13.330
|
Bei FragDenStaat gibt es jetzt Details zum Thema:
Zitat:
Bundesamt für Verfassungsschutz Hier sind die ersten Belege zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD
Völkisch-nationalistisch, rassistisch, antidemokratisch – auch nach Ansicht des Geheimdienstes ist die AfD gesichert rechtsextrem. Wir veröffentlichen einen ersten Ausschnitt aus dem 1100 Seiten langen Gutachten.
Quelle:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
Geändert von Uwe Farz (07.05.25 um 17:24 Uhr)
Grund: c
|
|
|
Die folgenden 7 Mitglieder haben sich bei Uwe Farz bedankt:
|
|
Gestern, 11:56
|
#72
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 707
Bedankt: 570
|
tja war ja nur ein kurzes Gastspiel. Die Hochstufung als gesichert ... bleibt bis zur endgültigen Entscheidung, ausgesetzt und die AFD bleibt weiterhin nur ein Verdachtsfall.
|
|
|
Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei brakal1 bedankt:
|
|
Gestern, 17:18
|
#73
|
Profi
Registriert seit: Feb 2013
Beiträge: 1.832
Bedankt: 3.639
|
.... überhaupt gelesen und verstanden um was es geht ...
Bis zur Eilentscheidung der Klage der Afd gegen diese Bezeichnung "gesichert" wird diese vom VS nicht mehr verwendet
An der offenen Tatsache ändert dies nix.
Sorry, ich Depp bin bei dir versehentlich auf die Danketaste gekommen
__________________
-----------------------------------------------------------------------------------------------------
Diskutiere nie mit einem Idioten, denn wenn du dich auf sein Niveau herabläßt, schlägt er dich mit seiner Erfahrung.
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei gerhardal:
|
|
Gestern, 17:48
|
#75
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 707
Bedankt: 570
|
Zitat:
Zitat von gerhardal
Bis zur Eilentscheidung der Klage der Afd gegen diese Bezeichnung "gesichert" wird diese vom VS nicht mehr verwendet
|
anscheinend hast du es nicht gelesen...
es geht nicht um die Bezeichnung, sondern es geht um die Hochstufung
der Bundesverfassungschutz hat dem Gericht eine Stillhaltezusage abgegeben, in dem der Verfassungschutz ausrücklich sagt, das er die AFD weiterhin als Verdachtsfall beobachtet und sie als Verdachtsfall behandelt
im Klartext : man setzt die Hochstufung aus, damit das Gericht Fakten schafft und nicht der Verfassungsschutz
|
|
|
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei brakal1 bedankt:
|
|
Gestern, 17:52
|
#76
|
Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 24.040
Bedankt: 62.772
|
Zitat:
Zitat von geribaum
|
80000 von 83,28 Millionen sind Peanuts.
Ist noch okay, so viele ewig Gestrigen sind es dann doch nicht.
|
|
|
Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Avantasia bedankt:
|
|
Gestern, 18:08
|
#77
|
working behind bars
Registriert seit: Apr 2013
Beiträge: 3.130
Bedankt: 13.330
|
Zitat:
Zitat von brakal1
im Klartext : man setzt die Hochstufung aus, damit das Gericht Fakten schafft und nicht der Verfassungsschutz
|
Deine Erbsenzählerei in Sachen AgD wird langsam richtig öde.
Der Verfassungsschutz liefert anhand von festgestellten Fakten dem z.b. Verfassungsgericht oder anderen Gerichten Erkenntnise, die dann eventuell zu einem Urteil führen.
So geschehen hier:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
|
|
Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Uwe Farz bedankt:
|
|
Gestern, 18:18
|
#78
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 707
Bedankt: 570
|
Zitat:
Zitat von Uwe Farz
Der Verfassungsschutz liefert anhand von festgestellten Fakten dem z.b. Verfassungsgericht oder anderen Gerichten Erkenntnise, die dann eventuell zu einem Urteil führen.
|
von Verwaltungsrecht scheinst du keine Ahnung zu haben
der Verfassungsschutz als Behörde schafft keine Fakten! Der Verfassungsschutz als Behörde erwirkt einen Rechtsakt. Und das Gericht schafft Fakten, in dem sie diesem Rechtsakt widersprechen und ihn für rechtswidrig erklären oder sie kommen zu der überzeugung der Rechtsakt ist rechtens
|
|
|
Gestern, 18:53
|
#79
|
Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 24.040
Bedankt: 62.772
|
Ist doch gut, wenn die Gerichte urteilen, ich denke schon, dass sie richtig entscheiden.
Dann gibt wenigstens nicht mehr zu mosern.
|
|
|
Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Avantasia bedankt:
|
|
Gestern, 19:07
|
#80
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 707
Bedankt: 570
|
Zitat:
Zitat von Avantasia
Ist doch gut, wenn die Gerichte urteilen
|
und warum wartet man nicht ab, bis das Verfahren endgültig abgeschlossen ist und das Urteil rechtskräftig ist?
trotz laufenden Verfahren, eine Hochstufung zu machen, ist gelinde gesagt, sehr unrechtsstaatlich.
Mal angenommen, das Bundesverwaltungsgericht entscheidet , das es eine Revision geben kann, dann wird das OVG Urteil aufgehoben und es geht wieder zurück zum OVG bzw das Bundesverwaltungsgericht urteilt selber.
sollte dieser Fall eintreten, dann wird diese Hochstufung ins Absurdum geführt, da das mit dem Verdachtsfall nicht endgültig geklärt wurde
Geändert von brakal1 (Gestern um 19:12 Uhr)
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei brakal1:
|
|
Gestern, 19:44
|
#81
|
AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.361
Bedankt: 22.649
|
Zitat:
Zitat von brakal1
und warum wartet man nicht ab, bis das Verfahren endgültig abgeschlossen ist und das Urteil rechtskräftig ist?
trotz laufenden Verfahren, eine Hochstufung zu machen, ist gelinde gesagt, sehr unrechtsstaatlich.
[...]
|
Du scheinst da nicht auf dem Laufenden zu sein, was in einem Ermittlungs- und Gerichtsverfahren so Standart ist...
WEnn sich im Verlauf der Ermittlungen Beweise für eine weitere STraftat ergeben, die im Zusammenhang mit der ursprünglichen Tat ergeben, so ist auch das Gerichtsverfahren dementsprechend anzupassen. Selbst wenn er ist im Laufe der Verhandlung, solche Beweise ans Licht kommen.
Der klassische Fall:
Während eines Bankraubes, wurde eine Person nach §239a StGB bedroht, um die Herausgabe des Geldes verschärft zu erzwingen. Dieser Umstand kommt jedoch erst im Laufe der Verhandlung zu Tage.
Und jetzt soll man darauf verzichten? ^^
|
|
|
Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei MotherFocker bedankt:
|
|
Gestern, 20:05
|
#82
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 707
Bedankt: 570
|
Zitat:
Zitat von MotherFocker
WEnn sich im Verlauf der Ermittlungen Beweise für eine weitere STraftat ergeben, die im Zusammenhang mit der ursprünglichen Tat ergeben, so ist auch das Gerichtsverfahren dementsprechend anzupassen.
|
Verwaltungsrecht mit Strafrecht gleich setzen, hat schon was ^^
du weisst aber schon den Unterschied zwischen Straftat und Rechtsakt?
wenn ein Rechtsakt noch nicht endgültig geklärt wurde, kann nicht auf Basis des nicht geklärten Rechtsaktes, ein neuer Rechtsakt erlassen werden ( wie hier geschehen )
Geändert von brakal1 (Gestern um 20:16 Uhr)
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei brakal1:
|
|
Gestern, 20:09
|
#83
|
AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.361
Bedankt: 22.649
|
Das ist aber kein Rechtsakt, da du ja so auf die Gerichtsverhandlung beharrst.
Es sind Ermittlungsergebnisse, welche dem Verfahren einfliessen.
Nur mal so zu Erinnerung:
Zitat:
Das BfV ermittelt gemäß § 5 Abs. 2 BVerfSchG bei gegen den Bund gerichteten oder länderübergreifenden Bestrebungen und Tätigkeiten (siehe Auftrag), bei Sachverhalten mit außenpolitischer Bedeutsamkeit oder auf Ersuchen einer der 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz, die als Landesämter oder Abteilungen des Innenministeriums nicht dem BfV, sondern – wie die Landespolizeien – dem jeweiligen Innenminister des betreffenden Bundeslandes unterstehen. Der Bund hat Weisungsrechte gegenüber den Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, wenn ein Angriff auf die „[…] verfassungsmäßige Ordnung des Bundes erfolgt“ (§ 7 BVerfSchG).
|
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
|
|
Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei MotherFocker bedankt:
|
|
Gestern, 20:30
|
#84
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 707
Bedankt: 570
|
Zitat:
Zitat von MotherFocker
Das ist aber kein Rechtsakt, da du ja so auf die Gerichtsverhandlung beharrst.
|
das Gericht urteilt über den Rechtsakt
ein Rechtsakt ist eine hoheitliche Massnahme die von Behörden getroffen werden, da der Bundesverfassungsschutz eine Behörde ist, ist somit die Einstufung als Verdachtsfall ein Rechtsakt, daher ist auch das Verwaltungsgericht zuständig und nicht das Amtsgericht oder sonst wer.
die Hochstufung kann nur durch den Rechtsakt ( Verdachtsfall ) erfolgen.
ob nun der Rechtsakt ( Verdachtsfall ) rechtens ist, ist nunmal nicht endgültig geklärt ( sonst wäre das Urteil rechtskräftig und das Bundesverwaltungsgericht müsste sich nicht damit beschäftigen )
|
|
|
Gestern, 23:12
|
#85
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 628
Bedankt: 187
|
Zitat:
Zitat von brakal1
und warum wartet man nicht ab, bis das Verfahren endgültig abgeschlossen ist und das Urteil rechtskräftig ist?
trotz laufenden Verfahren, eine Hochstufung zu machen, ist gelinde gesagt, sehr unrechtsstaatlich.
|
Wenn keine amtliche Hochstufung vorgenommen würde, gäbe es auch keinen Grund, dagegen zu klagen. Das ist also ein übliches Verfahren:
- Einstufung durch BfV
- Klage gegen die Einstufung durch AfD
- Rückstellen der Einstufung bis das gerichtlich geklärt ist.
Anders geht's gar nicht.
|
|
|
Gestern, 23:33
|
#86
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 707
Bedankt: 570
|
Zitat:
Zitat von sunsetstrip
Wenn keine amtliche Hochstufung vorgenommen würde, gäbe es auch keinen Grund, dagegen zu klagen. Das ist also ein übliches Verfahren:
- Einstufung durch BfV
- Klage gegen die Einstufung durch AfD
- Rückstellen der Einstufung bis das gerichtlich geklärt ist.
Anders geht's gar nicht.
|
soweit richtig, aber es ist noch nicht endgültig gerichtlich über die Einstufung des Verdachtsfalls geklärt.
das OVG hat die Einstufung als Verdachtsfall für rechtens erklärt und keine Revision zugelassen, sagt aber das ihr Urteil noch nichts rechtskräftig ist , weil das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, da der Weg zum Bundesverwaltungsgericht noch offen ist ( der auch beschritten worden ist )
obwohl das letzte Wort nicht gesprochen wurde und das Urteil keine Rechtskraft hat ( nicht rechtskräftig ) hat der Bundesverfassungsschutz diese Einstufung betrieben.
da nun das Bundesverwaltungsgericht sich nun mit dem Verdachtsfall beschäftigt, läuft dieses Verfahren noch und man wartet auf das letzte Wort.
Obwohl das letzte Wort noch nicht gesprochen, nimmt man es als gegeben an, das die Einstufung als Verdachtsfall rechtens ist und macht eine Hochstufung, so geht das nunmal nicht, denn um eine Hochstufung zu betreiben, muss das vorangegangende Verfahren erstmal komplett abgeschlossen werden.
was ist , wenn das Bundesverwaltungsgericht die Revision zulässt , dann wird das Urteil vom OVG aufgehoben. Und somit wäre die Hochstufung so oder so rechtswidrig
sowas ist genauso unrechtsstaatlich, als wenn man einen Asylbewerber abschiebt, obwohl das Verfahren noch läuft
Geändert von brakal1 (Gestern um 23:39 Uhr)
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei brakal1:
|
|
Heute, 01:32
|
#87
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 628
Bedankt: 187
|
Klar, wenn die AfD klagt, muss die Demokratie natürlich sofort die Zeit anhalten, die Arbeit einstellen und die Füße hochlegen.
Wäre kein Problem, wenn sie das denn auch für die Verfahrensdauer selbst täte, aber es ist ihr hingegen natürlich unzumutbar zu sagen: Moment, da sind wir wohl versehentlich falsch abgebogen, mal sehen, was die Gerichte meinen, was bei uns falsch läuft.
Das hältst du für absurd? Ich auch, ich habe die Arumentation nur mal gespiegelt.
Komische Ideen von Rechtsstaat. Komische Ideen von Verfassungsschutz. Komische Ideen von Souverän. Afd.
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei sunsetstrip:
|
|
Heute, 14:04
|
#88
|
Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 111
Bedankt: 1.810
|
Zitat:
Zitat von sunsetstrip
Das hältst du für absurd? Ich auch, ich habe die Arumentation nur mal gespiegelt.
Komische Ideen von Rechtsstaat. Komische Ideen von Verfassungsschutz. Komische Ideen von Souverän. Afd.
|
Auch wenn ich dem Verbotsverfahren entgegenfiebere:
Das ist kompletter Unsinn. Nicht die AfD, sondern der Verfassungsschutz hat eine "Stillhaltezusage" abgegeben. In etwa vergleichbar mit einer Unterlassungserklärung. Und die wirkt nun einmal i. d. R. einseitig, weil man damit erreichen möchte, dass unwahre Dinge nicht widerholt behauptet werden (von einer Seite aus betrachtet). Bedeutet: die Behörde hält erst mal die Füße still. Bedeutet nicht: die AfD muss darüber Stillschweigen bewahren.
Es würde ja sonst bedeuten: ich behaupte, Olaf Scholz ist bei mir eingebrochen und kassiere mir eine Unterlassungserklärung ein, die ich auch unterschreibe. Dann darf ich nicht mehr behaupten, daß Olaf ein Einbrecher ist. Olaf darf aber sehr wohl in der Öffentlichkeit sagen, daß der widerliche Verleumder (= ich) ab sofort davon Abstand nimmt, so etwas ungeheuerliches zu behaupten. Der Wahrheitsgehalt ist da erst einmal zweitrangig.
Ganz im Stil der AfD wird das ganze nun ausgeschlachtet und versucht, den Eindruck zu erwecken, daß an dem ganzen Verfassungsschutz-Geraffel nix dran ist und die Behörde zurückrudern muß. Das dem nicht so ist, dürfte jedem klar sein, der mehr liest als nur einen Tweet aus der AfD-Bubble.
|
|
|
Heute, 14:19
|
#89
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 707
Bedankt: 570
|
Zitat:
Zitat von tanjian
Ganz im Stil der AfD wird das ganze nun ausgeschlachtet und versucht, den Eindruck zu erwecken, daß an dem ganzen Verfassungsschutz-Geraffel nix dran ist und die Behörde zurückrudern muß. Das dem nicht so ist, dürfte jedem klar sein, der mehr liest als nur einen Tweet aus der AfD-Bubble.
|
da ist aber der Verfassungsschutz selbst schuld!
1. Trotz offenen Rechtsstreit für „Verdachtsfall“ wurde die nächste Stufe gezündet.
2. Es wurde die Einstufung ohne Prüfung durch das Innenministerium verkündet.( das Gutachten lag dem Ministerium nicht vor )
3. Das Gutachten wurde evtl. unter Geheimnisverrat (es ist ja als geheim eingestuft) an den Spiegel durchgestochen. Frau Ammann hat das ja angesprochen.
4.offensichtlich hat der Verfassungsschutz eine gewisse Entscheidungstendenz angenommen - sonst hätte man kaum eine Stillhaltezusage abgegeben, sondern hätte gewartet ob ein Hängebeschluss stattgegeben wird
|
|
|
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei brakal1 bedankt:
|
|
Heute, 14:41
|
#90
|
working behind bars
Registriert seit: Apr 2013
Beiträge: 3.130
Bedankt: 13.330
|
Mal sehen, was richtige Experten dazu sagen:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
|
|
Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei Uwe Farz bedankt:
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:31 Uhr.
().
|