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myGully |
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31.05.25, 17:00
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Netflix: Dieser Trick entlarvt unzulässige Preiserhöhungen
Zitat:
Einseitige Preiserhöhungen sind unwirksam, das hat das Landgericht Köln im Falle von Netflix so bestätigt. Doch haben Sie den Preiserhöhungen vielleicht doch zugestimmt? In Ihrem Netflix-Konto können Sie auf Spurensuche gehen.
Netflix kann schon mal anfangen, ein paar Rücklagen zu bilden, denn ein [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] des Landgerichts Köln zeigt, dass die einseitigen Preiserhöhungen unwirksam waren. Die Folge: Ein langjähriger Netflix-Kunde erhält nun rund 200 Euro vom Streaming-Giganten zurück, weil er über die Jahre zu hohe Beiträge gezahlt hat. Jetzt wollen sich auch andere Betroffene das Geld sichern.
Ein [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] der klagenden Kanzlei WBS-Legal soll anderen Netflix-Nutzern dabei helfen, ebenfalls wegen unwirksamer Preiserhöhungen Geld zurückzufordern. Doch die ganze Sache steht und fällt mit der Zustimmung.
In den von [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] kann man auf Spurensuche gehen, ob man nicht vielleicht doch den Preiserhöhungen zugestimmt hat.
Nutzerdaten anfordern und auswerten
Die Datenabfrage bei Netflix muss explizit bestätig werden
Per Web-App sind die Daten, die Netflix über Sie speichert, schnell abgerufen:
Folgen Sie dem Link auf die [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Melden Sie sich mit Ihrem Netflix-Konto an
Jetzt sehen Sie einen Anfrage zum Datenabruf bei Netflix
Checken Sie Ihre Mails, denn Sie müssen die Abfrage explizit bestätigen
Dazu ist eine Bestätigung per Netflix-Passwort nötig
Nach ein paar Stunden sollten Sie eine weitere Mail mit dem Download-Link erhalten
Packen Sie den Download aus, dann fächert sich vor Ihnen eine Ordnerstruktur auf. Interessant ist der Ordner "MESSAGES". Dort finden Sie die CSV-Datei "MessagesSentByNetflix". Hier sehen Sie, welche Nachrichten Ihnen Netflix per Mail zugeschickt hat, aber auch Alerts im Browser oder in den Apps.
In unserem Netflix-Konto finden wir tatsächlich verschiedene Einträge, etwa "EVO_PRICE_CHANGE_CONFIRMATION", aber auch "EVO_PRICE_CHANGE_ANNOUNCEMENT_EMAIL" bzw. "PRICE_CHANGE_ANNOUNCMENT_UMA" sind aufgeführt. Bei allen Einträgen ist auch jeweils ein Datum hinterlegt und wir konnten die entsprechenden Mails auch noch finden.
Es handelt sich dabei um reine Info-Mails, dass sich die Preise erhöhen werden, also eigentlich um einen schönen Beleg dafür, dass Netflix eben nicht die Zustimmung der Nutzer eingeholt hat, sondern einseitig die Preise erhöht hat.
Im Ordner "ACCOUNT" findet sich eine weitere Datei mit Namen "TermsOfUse.csv". Dort werden verrschiedene Daten aufgelistet, wann man angeblich den Nutzungsbedingungen zugestimmt hat. Auf welchem Weg diese eingefordert wurden, ist nicht vermerkt.
Interessant für alle, die überlegen, Geld von Netflix zurückzufordern, ist der Ordner "PAYMENT_AND_BILLING". Die dort enthaltene Datei "BillingHistory.csv" enthält alle Zahlungen, die Sie an Netflix geleistet haben. Dort können Sie schön sehen, wann die Preiserhöhungen bei Ihnen begonnen haben.
Keine Beweise für Zustimmung
Netflix hat lediglich über Preiserhöhungen informiert und keine echte Willenserklärung der Nutzer eingeholt.
Netflix dürfte es in diesem Fall schwer haben, sich aus der Verantwortung zu nehmen. Denn auch der Tenor der Urteils zeigt in eine klare Richtung:
Das LG Köln störte sich vor allem daran, dass es eben keine echte Willenserklärung des Kunden feststellen konnte. Eine pure Einblendung, dass sich die Preise erhöhen werden, kann man nicht als freiwilliges Vertragsangebot verstehen, sondern als reine Information über eine bereits beschlossene Sache.
Von den damit befassten Anwälten der Kanzlei WBS-Legal heißt es dazu: "Es geht nicht darum, ob irgendwo ein Button geklickt wurde. Es geht darum, ob dieser Klick eine rechtlich wirksame Zustimmung darstellt und genau das hat das LG nun völlig zu Recht verneint. Wer den Eindruck erweckt, der Preis werde ohnehin erhöht, der kann sich nicht hinter einem Zustimmungs-Button verstecken."
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