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Ungelesen 13.05.08, 16:16   #1
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Die gestiegene Anzahl abgemahnter Filesharer sollte umso bedenklicher stimmen, wenn man die angeführten Beweise in Betracht zieht. Eine bekannte Kanzlei musste erst jüngst eine Niederlage hinnehmen, da die Beweisführung in Form eines Screenshots als nicht ausreichend erachtet wurde. Ob andere Gerichte so urteilen, darf man indes mit dem "Beweisscreenshot-Generator" von Piratbryan selbst testen.

Das Tool selbst ist so genial aufgebaut, dass man fast meinen möchte, die Beweisführung bei Abmahnungsfällen würde identisch vorgenommen. Vielleicht ist dem so, genauer bestimmen können wir das letztendlich nicht. Wem es jetzt jedoch in den Fingern juckt den Nachbarn einmal mit solch gerichtsverwertbaren Beweisen, wie einem Screenshot Angst und Bange zu machen, dem sei zu diesem Tool geraten. Auf Piratbryan.org findet sich die "bevismaskinen", zu Deutsch die Beweismaschine. In das erste Feld tragen wir den Namen einer uns verhassten Person ein, in das zweite Feld eine x-beliebige IP-Adresse (wer soll nach Wochen noch sagen können, ob er diese wirklich innehatte), in das letzte Feld tragen wir einen interessanten Dateinamen ein, der festlegt, was die Datei dann angeblich enthalten soll. Wer für die letzten beiden Datenfelder keine passenden Einfälle hat, dem sei ein Häckchen bei "Generera automatiskt" angeraten. Hierbei werden einfach diese beiden Werte automatisch ermittelt.


Die Jungs von Piratbryan wollten damit scheinbar in erster Linie verdeutlichen, wie beweiskräftig ein erzeugter Screenshot wirklich ist. Ihr Tool zeigt nur zu deutlich, wie absolut sicher und gerichtsverwertbar ein Screenshot mit einer IP-Adresse als Beweis nur sein kann. Eigentlich gar nicht, so müsste man meinen. Es bleibt abzuwarten, ob Justitia auch weiterhin so wohlgesonnen gegenüber den Abgemahnten bleibt, und sich von solch fadenscheinigen Screenshots nicht blenden lässt.

Link zum Tool: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Quelle: Gulli.com/news
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