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Nach Hausdurchsuchung Platten löschen oder nichts zurück

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Ungelesen 31.03.08, 22:42   #1
myArchiv
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Standard Nach Hausdurchsuchung Platten löschen oder nichts zurück

Die Furcht eines jeden Filesharers, beziehungsweise eines jeden Internetbenutzers ist es, wenn früh am Morgen die netten Herren in Grün anklingeln. Sebastian S., der in Geislingen die Exitnode eines TOR-Servers betrieb, erschien die Untersuchungsmethoden der Beamten besonders merkwürdig. Einige seiner im Mai 2007 sichergestellten Festplatten waren verschlüsselt. Und nachdem die Ermittler dem Inhalt dieser Platten nach einem Jahr noch immer nicht habhaft werden konnten, machten sie dem Angeklagten einen wahnwitzigen Vorschlag.

Wie der Blog Mein Parteibuch.com berichtet, erging im Mai 2007 gegen den Betreiber der Exitnode eine Hausdurchsuchung. Der Antrag kam von der Staatsanwaltschaft Ulm, er ging von dort an das Amtsgericht in Geislingen, dem damaligen Wohnort des Angeklagten. Ausgeführt wurde die Hausdurchsuchung von der Polizeidirektion Göppingen. Die Durchsuchung wurde mit einem Ermittlungsverfahren wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften gerechtfertigt. Außerdem stand drin, dass der Angeklagte nach "kriminalistischer Erfahrung" verdächtig sei, solche Dateien auf einem seiner PCs zu lagern. Konkret ging es darum, dass jemand unter Mithilfe seiner Exitnode von seiner IP aus am 25.7.2006 bei swoopshare.com kinderpornographische Dateien heruntergeladen hat.


Von Mitte 2006 bis April 2007 betrieb er die TOR-Exit-Node "Amnesty". Die IP-Adresse, aufgrund der das Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, war die des Rootservers und nicht die seiner Wohnung. Die Beamten beschlagnahmten mehrere PCs, eine externe USB-Festplatte, mehrere CDs, SD-Karten und eine herumliegende alte Festplatte. Nach vollbrachter Tat drückte man ihm den Durchsuchungsbericht in die Hand. Sebastian legte noch auf dem Formular Widerspruch gegen die Maßnahme ein und beantragte diesbezüglich eine richterliche Entscheidung.

Einige Wochen später wurde er für seine Aussage vorgeladen. Sebastian S. gab seine Personalien zu Protokoll und gab an, dass sich hinter besagter IP-Adresse eine TOR-Exit-Node verbarg. Zudem gab er zu Protokoll, dass er selbst keine kinderpornografischen Dateien heruntergeladen hat. Kurze Zeit später durfte er ein paar der mitgenommenen Datenträger wieder abholen. Obwohl er seiner Mutter keine Erklärung diesbezüglich ausgehändigt hat, wurden weitere Gegenstände bei der Mutter zurückgegeben. Auf die Nachfrage der Mutter, was es mit dem Rest auf sich hat, wurde ihr gesagt, dass die restliche Hardware nicht freigegeben sei, weil diese verschlüsselte Daten enthielt. Kurz darauf riefen die Beamten die Mutter an und stellten ihr zur Alternative, dass ihr Sohn, der seiner Mutter noch immer keine Vollmacht ausgestellt hatte, alles wieder haben könnte - aber nur dann wenn die Beamten alles auf den Festplatten löschen dürften. Ansonsten gar nicht. Der fragwürdige Anruf der Beamten stand mit Sicherheit mit der Tatsache in Verbindung, dass sich bei denen bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Rechtsanwalt gemeldet hatte. Dieser hätte ein solches "Angebot" natürlich sofort abgeschmettert.

Wie bei frag-einen-anwalt.de zu lesen ist, wurden nicht nur bei Sebastian S. derartige "Wildwestmethoden" angewendet. Demnach drohen manche Ermittler auch mit der Idee, "IT-Experten" gegen Bezahlung mit der Entschlüsselung von Platten zu beauftragen. Die Zeche soll dann der Durchsuchte bezahlen.

Drum lerne: Nach einer Hausdurchsuchung nie ohne Hilfe eines Rechtsanwaltes durchschlagen - das vermeidlich eingesparte Geld kann einem ananderer Stelle teuer zu stehen kommen.

Quelle : Gulli.com

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Ich habe dies jetzt mal in die "Warez & Scene " Area geposted weil ich mir nicht sicher war wohin damit !

Was sagt ihr dazu ?
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Ungelesen 03.04.08, 16:53   #2
Chrizes
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Schon komisch, die Beamten von heute...
Naja, zum Glück hatte ich noch keine Hausdurchsuchung, aber ich benutze auch keine Filesharing-Programme, etc.

mfg,
Chrizes
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Ungelesen 03.04.08, 18:43   #3
real.me
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Da ist mal wieder gut zu erkennen mit welcher Professionalität unser Exekutivorgan hier vorgeht!
Die meisten normal sterblichen Bürger wissen sich nicht zu wehren und da liegt das Hauptproblem. Das oft, viele Rechte verletzt werden und der "Beschuldigte" davon garnichts mitbekommt.

Finde den Tipp mit dem Anwalt gut...
Da ist echt an der falschen Stelle gesparrt!

Sehr sehenswerter Vortrag auf dem "CCC - Kongress"

[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Vorgetragen von: Udo Vetter
Und gleich noch seine Internetpräsenz: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Vielleicht interesiert es ja jemanden!


Und wer sich das ganze nicht anschauen will, nochmal in Textform
Zitat:
Hausdurchsuchung

Was tun wenn Post von der Polizei kommt?
Was tun bei einer Hausdurchsuchung? Was darf die Polizei? Was sind deine Rechte?
Was tun wenn man mit zur Wache muss?
Wie geht es danach weiter?

Vor einer Durchsuchung:

- Falls Post kommt, z.B. eine Einladung vor die Polizei: man muss den Termin NICHT wahrnehmen – niemand ist verpflichtet bei der Polizei zu erscheinen ( bei Vorladung von Staatsanwalt gilt dies nicht!)

Zur Durchsuchung:

- Durchsuchungen in der Regel früh am Morgen zwischen 6-8 Uhr, vor allem am Wochenende
- „Sie haben das Recht zu schweigen“. Man muss NICHTS sagen
- Die Polizei MUSS sich ausweisen können
- Die Polizei MUSS einen Durchsuchungsbeschluss vorzeigen können
- Der Tatverdacht muss so erklärt sein, dass man herauslesen kann WAS und WO man etwas verbrochen hat
- Man kann eine Kopie verlangen – Die Polizei MUSS an Ort und Stelle eine Kopie aushändigen
- Man hat das Recht den Beschluss zu lesen, bevor die Polizei die Wohnung betritt
- Im Beschluss ist/muss festgeschrieben (sein), WO durchsucht werden darf , sprich welche Räume + sonstige Nebengelasse ( Keller, Gartenhütte , Hosentaschen …)
- Personendurchsuchung ist auch gestattet (USB Sticks etc dürfen beschlagnahmt werden)
- Man darf zur Durchsuchung Zeugen hinzu ziehen – ein Polizist darf KEIN Zeuge sein
- Zeugen sind NICHT verpflichtet auszusagen oder Informationen zu bringen ( Familie, Freundin etc..), weder bei der Durchsuchung noch bei einer späteren Vorladung bei der Polizei (NUR verpflichtet wenn Staatsanwalt sie vorläd)
- Während der Durchsuchung darf man sich frei bewegen, telefonieren! Etc. Man darf sogar die Wohnung verlassen(zur Arbeit o.ä.).
- Ein Protokoll der Durchsuchung muss von der Polizei geführt werden
- MAN MUSS NICHT BEI DER DURCHSUCHUNG MITWIRKEN – Man muss keine Türen, Schränke o.ä. öffnen
- Beweismittelvernichtung/-versuch ist verboten --> Verdunkelung
- NIE mit der Durchsuchung einverstanden erklären – auf Durchsuchungsbeschluss Kreuz bei „Durchsuchung zugestimmt“ NEIN – am besten noch einmal darunter schreiben, damit niemand ein Kreuz setzen oder ändern kann
- Man muss NICHTS unterschreiben
- Am besten NICHT in ein Gespräch verwickeln lassen und KEIN „freundschaftliches“ Gesprächsverhältnis aufbauen (kumpelhafte Atmosphäre) --> Gefahr von Informationsfreigabe
- Rechtsbeistand darf nicht von der Polizei versagt werden , also Anwalt anrufen
- Man ist NICHT verpflichtet Passwörter rauszugeben (Schweigerecht + man muss nichts sagen was einen selbst belastet)
- Drohung mit U-Haft nicht Ernst nehmen – Haftbeschluss nötig bzw Haftgründe (Fluchtgefahr – Verdunkelungsgefahr) – Festhaltemöglichkeit : 24 Uhr des Folgetages (falls nichts weiter vorliegt)
- Lieber mal 1 Tag U-Haft einem Geständnis vorziehen
- Onlinedurchsuchung bisher rechtswidrig (bis auf NRW)

Nach der Durchsuchung:

- Mitnahme auf die Wache ist ok – man ist nicht verpflichtet mitzuwirken – man muss nichts unterschreiben
- Vernehmung/-protokoll muss man NICHT mitmachen

Nach Abschluss der Ermittlungen:

- Nach Abschluss der Ermittlungen : Rückgabe der Hardware ( Regelfall nach 6-9Monaten), Sachschadensersatz ab 25€ (Beschädigungen bei Durchsuchung), U-Haft bringt 11€ pro Tag


Tipps zum Schluss:

- man könnte ja Sicherheitskopien machen wollen –> Zeit nutzen
- PC ausschalten/ Steckdose ausschalten, da PC ja eh mitgenommen wird , eventuell kann es dann passieren das die Verschlüsselung an geht (Verschlüsselung anschalten ist nicht rechtswidrig bzw es liegt keine Verdunkelung( Beweisvernichtung) vor, da die Daten weiterhin vorhanden sind, nur eben verschlüsselt)


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