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Hausdurchsuchung zweckentfremdet

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Ungelesen 29.04.08, 14:32   #1
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Standard Hausdurchsuchung zweckentfremdet

Dass deutsche Polizeibeamte wie auch die Politiker technisch hinterher hinken, wissen wir spätestens seit den Predigten von Innenminister Schäuble oder der Ansprache von Frau Merkel in ihrem eigenen Videopodcast. Herr Schäuble äußerte nebst anderer abstruser Forderungen den Gedanken, dass eben jene aktuellen Möglichkeiten den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stehen sollen, um mit dem modernen Equipment der Terroristen mithalten zu können. Er nannte diese Forderung in einem Atemzug mit der Forderung nach Online-Durchsuchungen und der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Eine Staatsanwaltschaft selbst zeigte jedoch jüngst, wo es bei ihnen wirklich hapert, und wie man dieses Problem scheinbar simpelst, durch eine Hausdurchsuchung mit anschließender Beschlagnahmung lösen kann.

Der Fall selbst erscheint zunächst ganz normal, und kommt in dieser Konstellation wohl oft genug in der Bundesrepublik vor. Ein potenzieller Filesharer sieht sich einer Hausdurchsuchung gegenüber. Er hat 3.500 MP3s auf seinem PC via P2P verteilt, die Beamten beschlagnahmen im Rahmen der Durchsuchung also den PC zur weiteren Durchsicht und Verwertung.


Einen Strafbefehl gegen ihn über 2.600 Euro nimmt er scheinbar bereitwillig an und bezahlt diesen, da er sich vorweg keinerlei juristischen Rat holte, und gesteht die Tat auch noch. Im darauf folgenden Zivilverfahren, durchgeführt durch die Kanzlei Rasch, erhält die Person plötzlich eine Forderung über 10.000 Euro. Der Filesharer schaltet dann endlich selbst einen Rechtsbeistand durch die Kölner Kanzlei Wilde & Beuger ein. Die Ermittlungsakten, die dem Juristen zugestellt werden, bringen ihn jedoch mehr als alles andere ins Schmunzeln, insbesondere die Handhabungsweise mit dem beschlagnahmten PC des Betroffenen. Denn scheinbar waren die Polizeibeamten auf diesen PC, scheinbar wegen seiner Leistungen, besonders heiß, weshalb kurzerhand ein Verwertungsvorschlag erging. Rechtsanwalt Christian Solmecke dazu:

"Der vorgelegte Personalcomputer Medion läuft problemlos, ist beeindruckend leistungsstark und befindet sich - sieht man von der notwendigen Innenreinigung mal ab - quasi im Neuzustand. Ein derart schneller Rechner wurde hier bislang noch nicht überprüft. Zudem ist eine gültige Lizenz für das Betriebssystem vorhanden. Das vorgelegte externe Festplattenlaufwerk befinde sich ebenfalls in einwandfreien Zustand und funktioniert ohne Einschränkungen.

Die Verwendung des Personalcomputers im Dienstbetrieb [der Staatsanwaltschaft] wäre reizvoll, eine Verwertung als Auswerterechner der Polizei erscheint angesichts der starken Leistungsdaten und der klaren Multimediaausrichtung des Systems jedoch sinnvoller. Die externe Festplatte ist aufgrund der besonders großen Speicherkapazität geradezu prädestiniert für einen Einsatz im Bereich der Auswertung von Internetkriminalität.

Die Verwertung durch den Gerichtsvollzieher dürfte keinen wirklich nennenswerten Erlös erbringen, da zwischenzeitlich entsprechende Systeme bei Medion im Neuzustand mit Garantieleistungen als Ausverkaufsware zu beziehen sind.

Ich rege daher an, die Zuweisung der vorgelegten Geräte an das Polizeipräsidium, Dezernat 4.2 zu beantragen.

Traurig ist hierbei, dass dieser PC eigentlich keine Leistungsspitze mehr darstellt, von den Beamten jedoch als solcher betrachtet wird. Vielleicht wären neue, schnellere Rechner eine bessere Alternative, als Online Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung."

Treffender als Herr Solmecke hätten wir es auch nicht ausdrücken können.

Quelle : Gulli.com
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