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Welle von Porno-Abmahnungen kostet deutsche Steuerzahler Millionen

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Ungelesen 25.03.08, 19:24   #1
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Standard Welle von Porno-Abmahnungen kostet deutsche Steuerzahler Millionen

Auf Udo Vetters law blog kam heute Eberhard Ph. Liliensiek zum Thema Porno-Abmahnungen zu Wort. Er beschwert sich ausführlich über den tagtäglichen Missbrauch der Staatsanwälte, damit die Hersteller der Pornoindustrie im Rundumschlag aufgrund der mitgeschnittenen IP-Adressen an die Adressen der betreffenden Filesharer kommen. Eine Welle der Abmahnungen flutet auf die Freunde der Schmuddelfilmchen zu. Produzenten wie auch die beauftragten Juristen haben eine regelrechte Abmahn-Maschinerie in Gang gesetzt. Doch nicht nur die Teilnehmer der Filesharingbörsen werden zur Kasse gebeten, auch den regulären Steuerzahler belasten solche Verfahren immens.

Die Hersteller der Sex-Filmchen sind vermehrt dazu übergegangen, gegen Internetnutzer vorzugehen, die sich für lau die Sex-Videos aus Internet-Tauschbörsen herunterladen. Die Folge: Die juristische Maschinerie in den Staatsanwaltschaften läuft an. Das kostet den Staat inzwischen Millionen. Viel Geld für nur wenig Personen, welches ansonsten komplett in den Sand gesetzt wurde. Alles, was die Pornohersteller wollen: Sie sind lediglich an den Namen und den Anschriften der Downloader interessiert um sie dann abmahnen zu können. Und natürlich um ihrerseits Geld zu kassieren. "Ein Riesenproblem", so Peter Lichtenberg von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf. Dort hatte sich ein Rechtsanwalt aus Regensburg darüber beschwert, dass seine Strafanzeigen in Wuppertal nicht bearbeitet werden. Wozu auch, wurde er dort von der Staatsanwaltschaft gefragt: Seine Ermittlungen seien nämlich "offensichtlich unverhältnismäßig".


Was auf den ersten Blick nur wie ein juristisches Gerangel wirkt, hat tatsächlich mit Geld zu tun, mit sehr viel Geld. In den Tauschbörsen des Internets wimmelt es von Bildern und oft nur kurzen Sex-Filmen. Wer sich nun so etwas wie "Pimmel Prinz 5", "Leckendes Luder 3" oder "Porno Petra 2" auf seinen heimischen Computer lädt und dann wieder anderen Teilnehmern zur Verfügung stellt, gerät nicht selten in die Fänge von speziellen Fahndern. Es sind Firmen, die rund um die Uhr die Tauschbörsen beobachten. Und sofort dokumentieren, auf welchem Computer der entsprechende Schmuddel-Film gelandet ist. Die IP-Adresse des Porno-Downloaders wird dann dem Hersteller des Films gemeldet, die dann deren Anwalt einschaltet. Und der behauptet nun, der Streifen sei "eine persönliche geistige Schöpfung", der Upload also ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz, folgerichtig eine Straftat. Doch einige Staatsanwaltschaften haben jetzt begriffen: Es geht gar nicht um die strafrechtliche Verfolgung des Filesharers. Nein, die Strafverfolger sollen lediglich ermitteln, wer hinter der IP-Adresse steckt und ihr Ergebnis dem Anwalt mitteilen. Damit der vom vermeintlichen Sünder Schadensersatz fordern und ihn teuer abmahnen kann.

"Wir sollen letztlich nur zivilrechtliche Interessen bedienen", kommentierte die Staatsanwaltschaft Wuppertal "Dabei entstehen dem Staat hohe Kosten Da ist einmal der Aufwand. Allein in Wuppertal hagelte es innerhalb von zwei Monaten 4.000 solcher Anzeigen. Bei der Staatsanwaltschaft Essen waren es innerhalb eines Quartals 10.000 Verfahren. In Düsseldorf wurden an die 2.700 gezählt. Im Jahr kommen so landesweit etliche zehntausend Verfahren zusammen. Abgesehen von den noch nicht ermittelten Personalkosten für die Arbeiter, Angestellten und Staatsanwälte in der Justiz kostet die Ermittlung nur einer IP-Adresse den Staat pro Verfahren bis zu 50 Euro. Hochgerechnet allein für Düsseldorf, Essen und Wuppertal also 2.100.000 Euro. Das ist verlorenes Geld, weil die Staatsanwaltschaften es nicht von den Anwälten zurückfordern können. Die kassieren pro Abmahnung, nämlich zwischen 200 und 300 Euro.

Das Verfahren ist von den Abmahnwellen der Musikindustrie her bestens bekannt und noch immer funktioniert es sehr gut. Die Staatsanwälte sollen lediglich die Identität der Filesharer bei den Internetprovidern erfragen und den Anwälten preisgeben: Die Personen werden abgemahnt, die strafrechtlichen Verfahren aber zumeist eingestellt. Schmuddel-Produzenten wie auch die Anwälte streichen dabei hohe Gelder ein. Erträge, die auf dem Rücken der Steuerzahler erzeugt werden. Die Flut der Strafanzeigen jedenfalls wertet die Staatsanwaltschaft Wuppertal süffisant mit den Worten: "Dieselbe Pornoindustrie, die Jugendlichen zu leicht pornografisches Material zugänglich macht und sie zudem mit Abmahnungen überzieht, die gaukele jetzt vor, sich für den Jugendschutz stark machen zu müssen. Das sei wenig überzeugend".

Und doch gibt es noch keine einheitliche Haltung der Strafverfolger im Lande. Während sich die Staatsanwälte in Wuppertal und zunehmend auch in Duisburg verweigern, unterstützen die Behörden in Düsseldorf und Kleve derzeit noch aktiv die Geldpresse der Pornoindustrie. Deren Arbeit wird, wie vom Justizministerium auf Anfrage bestätigt wurde, durch ein internes Personalbedarfsberechnungssystem belohnt. Mehr Arbeit und mehr Stellen dürften diese Aufträge bringen. Mehr Anklagen, Verfahren oder Bußgelder aber nicht. Denn die Verfahren werden wegen Geringfügigkeit durchweg "sang- und klanglos" eingestellt. Entweder konnte der Täter nicht genau ermittelt werden, weil nicht nachprüfbar war, wer innerhalb einer Familie den Esel (eDonkey) angeworfen hat. Oder die Schuld war für ein strafrechtliches Verfahren nicht ausreichend. Zigtausende dieser Akten verstauben schließlich in den Kellern, die Gelder für den Aufwand bleiben indes verloren, das Nachsehen hat am Ende der Steuerzahler. Eine Lösung erhofft sich die NRW-Justiz vom Bundesverfassungsgericht. Das hatte kürzlich, wie berichtet, in einem vorläufigen Beschluss entschieden: Die Personalien dürfen an Strafverfolgungsbehörden nur bei besonders schweren Delikten herausgegeben werden. Wozu die Urheberrechtsverletzung sicher nicht gehört. Ein endgültiges Urteil steht allerdings noch aus.

Auch wenn die Dire Straits sangen: "Money for nothing, chicks for free" - bis dahin sollte man als Nutzer vonTauschbörsen tunlichst die Finger von Filmen wie "Anal-Qual 7" oder "Huren Heidi" lassen.

Quelle : Gulli.com
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