Freifahrtschein für bis zu 200 Filme - Neue Strafregelung für Tauschbörsen-Nutzer
Sie luden sich einst eine MP3 illegal aus dem Internet? Sie nutzten dafür eine Tauschbörse wie eMule oder eDonkey und fühlen sich seitdem unwohl, weil Sie fürchten, bald die Polizei vor Ihrer Türe begrüßen zu dürfen? Nun, Sie müssen sich wohl nicht weiter fürchten, denn die Ordnungshüter wollen nur noch gegen Intensivnutzer vorgehen.
Die Generalstaatsanwälte gaben nämlich einen neuen Leitfaden aus, der für Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt gilt. Darin empfehlen die Anwälte den Internetfahndern, nur noch gewerbsmäßige Online-Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. In NRW drohen erst ab 200 Dateien Strafen, im Süden der BRD erst ab rund 3.000 Euro Schadenshöhe. In Sachsen-Anhalt reagieren die Beamten erst ab 200 Filmen oder 3.000 Dateien.
Doch woher kommt auf einmal diese Trendwende? Die Behörden sehen sich als Instrument der Medienbranche missbraucht. Die Ermittlungen führen kaum zu Anklagen, die Schuld der Tauschbörsen-Nutzer sei meist zu gering. Ferner wollen die Kläger zumeist nur die Namen hinter IP-Adressen wissen, um dann zivilrechtlich gegen sie vorgehen zu können - auf Kosten der Steuerzahler
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Was haltet ihr davon?
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