Bradaktuell: Bericht von 00:10 Uhr!

Nachdem das Landgericht Düsseldorf eine negative Feststellungsklage von RapidShare gegen die Verwertungsgesellschaft GEMA abgewiesen hat, will der Sharehoster in Berufung gehen. Ihm geht es darum, eine "obergerichtliche Entscheidung über die Prüfungspflichten von Webhostern" herbeizuführen, heißt es in einer Mitteilung. Das erstinstanzliche Urteil habe keine Auswirkungen auf den Betrieb von rapidshare.com
RapidShare offeriert Speicherplatz für Unternehmen und Privatpersonen. Die Daten könnten über einen speziellen Link heruntergeladen oder gelöscht werden. Diesen Verweis macht RapidShare nach eigenen Angaben "nur demjenigen zugänglich, der die Daten gespeichert hat". Der Kunde könne den Link aber natürlich auch an Bekannte weitergeben oder anderweitig veröffentlichen. Die GEMA stört sich daran, dass sich unter den gespeicherten Daten auch urheberrechtlich geschütztes Material befindet.
Die Forderung der GVU die IP Adressdaten der Nutzer an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln ist durch das Urteil des Landgerichts Düsseldorf am 01.04.08 in Kraft getreten. Im Falle einer Klage gibt Rapidshare.com nun die Daten an die Staatsanwaltschaft weiter um so die weiteren Ermittlungen gegen den Täter durchzuführen. In der Hinsicht ob nun der Uploader oder Downloader die Straftat begangen hat, macht bei Rapidshare.com keinen Unterschied.
RapidShare hatte zuvor bereits ein von der GEMA angestrengtes Verfahren in der ersten Instanz verloren. Über die Auslegung der Entscheidung in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln waren die Streitparten uneins. Während die GEMA meint, RapidShare könne sich nicht grenzenlos auf die Unkontrollierbarkeit ihrer Speicherdienste berufen, meint die Gegenseite, ein Speicherplatzanbieter sei nur bedingt für die über seine Dienste herunterladbaren Musikwerke verantwortlich.
"Unserer Meinung nach ist es kontraproduktiv, das Internet und das Hosting pauschal dafür zu verdammen, dass sie wie jede Infrastruktur missbraucht werden können", meint Bobby Chang, Geschäftsführer der RapidShare AG. "Das Ziel ist, in Deutschland vernünftig und differenziert mit dem Thema umzugehen."
Quelle:
heise.de
http://www.heise.de/newsticker/Rapidshare-gibt-IP-Daten-an-die-GVU--/meldun
g/105747
April, April!