myGully.com Boerse.SH - BOERSE.AM - BOERSE.IO - BOERSE.IM Boerse.BZ .TO Nachfolger
Zurück   myGully.com > Netzwelt & Internet > Szene Talk
Seite neu laden

Neues Urheberrecht

Willkommen

myGully

Links

Forum

 
Antwort
Themen-Optionen Ansicht
Ungelesen 22.08.10, 11:51   #1
exetex
Anfänger
 
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 24
Bedankt: 221
exetex gewöhnt sich langsam dran | 14 Respekt Punkte
Standard Neues Urheberrecht

[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] Neues Urheberrecht

Das neue Urheberrecht aus dem Jahre 2003 hat sich entwickelt. Zwei Körbe zur Novellierung haben vor allem dazu beigetragen, dass die Position der Rechteinhaber gestärkt wird. Ein kurzer Blick auf die Sachlage: Urheberrecht Deutschland.

Das Urheberrecht stellt sicher, dass ein Urheber die Rechte an seinen Werken erhält. Dabei werden sämtliche Interessen des Urhebers sowie der Allgemeinheit berücksichtigt, so dass das Urheberrecht auch bestimmte Grenzen kennt. Die Bekanntesten hierfür dürften das Zitatrecht sowie die Privatkopie sein.
Das Urheberrecht entwickelte sich in Deutschland über die Jahre hinweg immer weiter, hat jedoch insbesondere im vergangenen Jahrzehnt einige bedeutende Sprünge vorgenommen. Dennoch ist das Urheberrecht keinesfalls perfekt, da es viele Aspekte des digitalen Zeitalters nach wie vor nicht genügend würdigt. In Deutschland kann ein Urheber sein Recht nicht abtreten, außer durch Vererbung. Dies bedeutet, dass er in jedem Falle immer der Urheber eines Werkes bleiben wird. Er kann lediglich Nutzungs- und Verwertungsrechte an Dritte veräußern. Das heute bekannte deutsche Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, kurz Urheberrechtsgesetz (UrhG) wurde am 09.09.1965 verkündet und löste damit das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst vom 19.06.1901 ab.
Um den Schutz des Urheberrechts zu genießen, muss ein Werk eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Dies bedeutet, dass das Werk selbst eine gewisse Individualität und Originalität besitzen muss.
Das deutsche Urheberrechte erlebte seit dem Jahr 2000 einige Veränderungen, die im allgemeinen als "Korb" bezeichnet wurden. Der erste Korb nahm eine neue Verwertungsart in das Urheberrecht auf, und zwar die öffentliche Zugänglichmachung (beispielsweise als Publikation im Internet). Seit Anfang 2004 plante die Bundesregierung einen zweiten Korb um das Urheberrecht zu novellieren. Der zweite Korb sah starke Restriktionen für die Nutzer von Werken vor, während die Position der Rechteinhaber massiv gestärkt werden sollte. Der zweite Korb trat zum 01.01.2008 in Kraft.
Nachfolgende relevante Änderungen hat der zweite Korb mit sich gebracht: Der Tausch von urheberrechtlich geschützten Werken über P2P-Tauschbörsen wurde verboten. Eine sogenannte Bagatellklausel, welche in den Paragrafen 106 des Urheberrechts integriert werden sollte, wurde nicht vorgenommen. Diese sah vor, dass die Verbreitung von wenigen urheberrechtlich geschützten Werken nicht strafbar sei, um somit eine "Kriminalisierung der Schulhöfe" zu verhindern. Vermutlich war der Einfluss der Unterhaltungsindustrie entscheidend für die Entfernung dieser Passage aus dem zweiten Korb. Kurzum bedeutet dies, dass auch Personen die nur wenige urheberrechtlich geschützte Werke via Tauschbörse verbreiten mit mehrjährigen Haftstrafen rechnen müssen. Konkret ist dieser Fall jedoch bislang nicht eingetreten.
Als besonders bitteres Detail des Urheberrechts darf das Recht auf eine Privatkopie gesehen werden. Grundsätzlich dürfte sich jeder Besitzer eines geschützten Werkes eine Kopie für sich selbst anfertigen. Bedauerlicherweise verbietet das Urheberrecht das Umgehen eines wirksamen Kopierschutzes. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nahezu alle Datenträger über einen - ein irgendeiner Form - wirksamen Kopierschutz verfügen, sieht sich der Verbraucher dem Problem einer rechtmäßigen Privatkopie gegenüber.
5 Punkte, die auch dich betreffen

Inwieweit es dich als privaten Nutzer betrifft, versuche ich in den nachfolgenden fünf Punkten kurz aufzulisten:

1. Das Erstellen von Privatkopien ist fortan strafbar, wenn zur Erstellung der Kopie ein Kopierschutz umgangen wird.
Anm.: Es liegt an sich auf der Hand, dass zukünftige Software und jegliche Audio-CDs einen wie auch immer gearteten Kopierschutz aufweisen werden.
2. Bislang bewegte sich der Download von Dateien aus dem Internet - insbesondere den Tauschbörsen - im legalen Rahmen, der Upload in einer rechtlichen Grauzone. Mit dem neuen Gesetz ändert sich das. Privatkopien aus erkennbar illegalen Quellen sind zukünftig ebenso verboten wie das Anbieten von Dateien über das Medium Internet (es sei denn, es besteht eine Lizenzvereinbarung).
Mit anderen Worten: Mit Verabschiedung des neuen Gesetzes ist es möglich, die privaten Nutzer einer Tauschbörse zu verklagen. In den USA wurden im Juli dieses Jahres gegen hunderte von Privatleuten Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es geht um Geldstrafen von 750 - 150.000 Dollar je Sounddatei. Ob es zu solch drastischen Maßnahmen auch in unserem Lande kommen wird, darf aber zurecht angezweifelt werden.
3. Software, die 1:1 Kopien von Dateien erstellen wird zwar weiterhin legal bleiben, es darf jedoch keine Software sein, die bestehende Kopierschutzmechanismen aushebelt (Knacksoftware wie z.B. CloneCD). Der Download dieser Programme wird ebenfalls legal bleiben, die Benutzung ist allerdings nicht anzuraten. Bislang in jedem Fachgeschäft erhältliche Software ist nun illegal und darf nicht weiter vertrieben werden. Das betrifft u.a. die Programme:

* Movie Jack 3; Hersteller: S.A.D.
* DCS DVD Copy Suite; Hersteller: S.A.D.
* DaViDeo 3; Hersteller: Gdata
* Movie Ripper DVD; Hersteller: Sybex
* Clone CD Version 4; Hersteller: Elby
* DVD RipperKit; Hersteller: Sybex
* Game Jack 3; Hersteller: S.A.D

Anm.: Mit dem neuen Urheberrecht wird vielen dieser Firmen durchaus ein erheblicher Teil ihrer Existenzgrundlage kriminalisiert. Ob es reicht - wie im Falle von CloneCD - den Firmensitz in die Karibik zu verlegen, muss die Zukunft zeigen. Die Verunsicherung auf Seiten der Nutzer dürfte das aber zusätzlich erschweren.
4. Es wird dem Privatanwender zukünftig erlaubt bleiben bis zu sieben Kopien von Daten- oder Tonträgern zur privaten Nutzung zu erstellen. Allerdings unter dem Vorbehalt, dass dabei keine Kopierschutzmechanismen umgangen werden. Legale Privatkopien dürfen unentgeltlich an enge Freunde weitergegeben werden. Wurde eine Software rechtmäßig erworben, besteht das Recht auf eine Sicherungskopie – auch unter Umgehung des Kopierschutzes.
5. Fazit: Das neue Urheberrecht beschneidet empfindlich das Recht auf Privatkopien, sofern die Originale kopiergeschützt sind. Es bleibt allerdings abzuwarten, inwieweit sich die neuen Restriktionen auch vor Gericht in dem Maße umsetzen lassen, wie es die Musikindustrie gerne sehen würde
exetex ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.09.10, 10:39   #2
I-PSP
Erfahrener Newbie
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 190
Bedankt: 216
I-PSP putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1599 Respekt PunkteI-PSP putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1599 Respekt PunkteI-PSP putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1599 Respekt PunkteI-PSP putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1599 Respekt PunkteI-PSP putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1599 Respekt PunkteI-PSP putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1599 Respekt PunkteI-PSP putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1599 Respekt PunkteI-PSP putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1599 Respekt PunkteI-PSP putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1599 Respekt PunkteI-PSP putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1599 Respekt PunkteI-PSP putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1599 Respekt Punkte
Standard

was heißt das jezt im klartext? nur das die programme verboten wurden oder.
I-PSP ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren

BB code is An
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:05 Uhr.


Sitemap

().