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Joshua2go 28.10.15 18:18

Kennt sich jemand mit Wohnung Betriebskostenabrechnung aus ?
 
Hallo,
ich habe meine Betriebskostenabrechnung für 2014 erhalten. In dieser Abrechnung sind unter anderem die Kaltwasser/Abwasserkosten enthalten. Laut meinem Wasserversorger kostet 1m³ Kaltwasser/Abwasser 6,23€. In meiner Abrechnung steht aber 7,80€ für 1m³ Kaltwasser/Abwasser. Laut meines Vermieters soll dies rechtens sein. In der Rechnung steht ein Geldbetrag der durch die Gesamt-m³ des Hauses geteilt wird und dann eben 7,80€ ergibt. Wie sich der Geldbetrag zusammensetzt kann ich nicht ermitteln. Komischerweise unterscheidet sich die Gesamt-m³ des Hauses von der Zusammenrechnung der Verbräuche der einzelnen Wohnungen um über 100m³.
Weis vielleicht jemand ob dies rechtens ist? Würde ein Gang zum Mieterverein sich lohnen?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Mfg
Joshua

Rumplestilskin 28.10.15 18:38

Neben den reinen Kosten für Frisch- und Abwasser gibt es weitere Kostenpositionen, die denkbar sind. Es gibt Wasserversorger, die Kosten für den Zähler berechnen, für den Hausanschluss, je Mieteinheit und so weiter.

Was Du nicht schreibst: zentrale Warmwasserversorgung? Dann ist es gut möglich, dass auch die Kosten für die Legionellenuntersuchung auf den Verbrauch umgerechnet werden. (Du vermerkst schon "Kaltwasser", aber man kann ja mal nachfragen.)

Ich würde einen Termin mit dem Vermieter vereinbaren und mir die Belege und die Berechnung zeigen lassen. Hat der Vermieter das selbst gemacht, müsste er es auch erklären können. Es ist aber auch möglich, dass die Abrechnung (wie auch die Heizkosten) über einen Abrechner wie techem o.ä. laufen, dann musst Du die fragen.

Wasser, das für das Haus verbraucht wird (klassisches Beispiel: Wässern des Rasens vor dem Gebäude, Wasser für die Heizung, etc.) kann auch auf die Mietparteien umgelegt werden und steht als solches nicht im Verbrauch der einzelnen Mietparteien drin.

Wenn Du da keine Klarheit bekommst, bzw. den Eindruck hast, dass man Dich über den Tisch ziehen will, dann solltest Du zum Mieterverein gehen. Allerdings wirst Du erst mal einen Mitgliedsschein bei denen lösen müssen, ehe die Dich beraten.

Rasiererkönig 28.10.15 21:13

Der Geldbetrag wird die Endsumme der Rechnung des Versorgers an den Vermieter sein und zwar incl. der Mehrwertsteuer. Den Beleg wird man sicher einsehen können, sollten Zweifel aufkommen.

War der Dir genannte Preis incl. Steuer?

Zu der 100 m³ Differenz -> könnte, wie mein Vorredner schon sagte, von einem oder mehreren Wasserzählern stammen, die nicht Verbräuche der Mieter sind, Putzfrau, Hausmeister, Waschmaschinen, Heizung, obwohl 100.000 Liter ist schon recht viel.

Auch wichtig ist was steht im Mietvertrag, dort muss eine Regelung getroffen sein, die vom Mieter unterschrieben wurde.

Vielleicht ist einfach ein Rohr etwas undicht und es tröpfelt irgendwo stetig was ins Erdreich oder sowas.... viele Unbekannte.

Rumplestilskin 29.10.15 05:34

Es ist immer eine Frage der Dimension. Wenn's ein Haus mit 2 Parteien ist, können 100 m³ extrem viel sein, sind es 500 Parteien, wird es schon (im Verhältnis) weniger je Partei. Und auch die Mehrwertsteuer ist ein guter Hinweis, da viele Versorger gerne Nettopreise angeben (wobei Wasser m.W. mit 7 % USt. belegt ist).

Joshua2go 29.10.15 11:40

Danke für die vielen Antworten. :) Also im Preis von 6,23€ ist die Mehrwertsteuer schon enthalten. Rechnungssteller ist tatsächlich die Fa Techem, die hier auch abliest. Das Haus hat 35 Mietparteien. Die Kosten für die Zählermiete usw. wird extra berechnet, 7,80€ ist wirklich nur für Kaltwasser/Abwasser. Die Warmwasserversorgung ist zentral. Warmwasser wird aber extra berechnet.
Sollte ich die Nachzahlung erstmal unter Vorbehalt bezahlen?

Rumplestilskin 29.10.15 11:46

Also, ich würde bei Techem anrufen und nachfragen. Ist die Antwort befriedigend, bezahlen, ansonsten würde ich mit dem Mieterverein reden und mich beraten lassen.

Denn eins ist klar: auch Firmen wie techem und Co. machen Fehler. Bei uns jedes Jahr ...

Fietze 29.10.15 11:56

Wenn Warmwasser extra berechnet wird, gilt das aber wohl nur für die Aufbereitung?
Sprich das erhitzen des Kaltwassers.

Eigentlich finde ich es ungerecht den Wasserverbrauch nach Quadratmetern abzurechnen.
Das sollte m.E. pro Kopf berechnet werden.

Rasiererkönig 29.10.15 14:11

Zitat:

Zitat von Fietze (Beitrag 27589647)

Eigentlich finde ich es ungerecht den Wasserverbrauch nach Quadratmetern abzurechnen.
Das sollte m.E. pro Kopf berechnet werden.

Ich auch, aber es wird abgerechnet wie es im Mietvertrag vereinbart wurde, das ist Fakt.
:)

Rumplestilskin 29.10.15 14:41

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Betriebskosten (und dazu gehört eben auch das Wasser) nach der Fläche umgelegt werden, wenn nichts anderes vereinbart ist:

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Wirklich sinnvoll ist eine Abrechnung nur nach Verbrauch, das setzt aber voraus, dass für jede Wohnung entsprechende Wasserzähler vorhanden sind.

Aber: mit m³ ist der Wasserverbrauch gemeint, m² wäre die Fläche. Ansonsten sehe ich da nichts in Bezug auf Fläche ...

Und pro Kopf? Na, das sehen deutsche Gerichte anders. Wer als Vermieter Kosten nach Personen umlegen will, der darf sich nicht (!) nach der Zahl der gemeldeten Personen richten, sondern muss sich nach der Anzahl der Personen in der Wohnung richten, d.h. Besucher etc. müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Erstaunlicherweise gibt es solche realitätsfernen Urteile, die einen Vermieter in einem solchen Fall zwingen würden, täglich alle Wohnungen abzuklappern und die Personen zu zählen.

Aber wir driften leicht ab.

Rasiererkönig 29.10.15 15:27

Hehe, ja das tun wir.

Und so gehts beim Heizöl, da wird der "Endbestand" geschätzt, aus dem Stand der Zulieferungen und der Differenz aus dem Vorjahr der Verbrauch berechnet und verteilt. Das Beschisspotenzial ist da viel größer als beim Wasser, und beschissen wird sowieso, oder wie will man einen Öltankinhalt ermitteln? Kostet alles Geld, das auch wieder abgerechnet wird.

Es ist immer etwas Kreativität nötig.

Und die Dummheit mancher Leute....unbeschreiblich.

Ich sage dann gern: Wie würden Sie's denn abrechnen? Andere Methode? Ist dann meist schnell Ruhe.... *Grinsel* :D.

Aber zahlen unter Vorbehalt kann nie schaden.

Caplan 30.10.15 09:44

Oeltank kann man mit einem bloeden Zollstock ermessen und umrechnen
dass ist kein hexenwerk.
Mit dem Wasser war es immer schon eine Frage des Mietvertrags.
Zum einen auf q-meter der Wohnung , der ProKopfumrechnung oder ueber Uhren.
ProKopf macht auch sinn, wenn Ruediger mal wieder ein Liebchen hinzugenommen hat fuer die die Wintermonate..
Selbst wenn Uhren da sind..ist nur verbindlich , was der Mietvetrag geregelt hat.
Das befreit sicherlich den Vermieter nicht vor Auskunft oder Offenlegungspflichten, wenn berechtigte Zweifel bestehen oder auch die Entstehungslegende dargelegt werden muss.

GoalBoal 02.11.15 02:27

Hallo,

Wasser und Abwasser wird anders berechnet, bei vielen Kommunen wird/würde es auch noch rückwirkend bis zu 5 Jahren gemacht.

Mit Vertrag stimmt im dem Fall nicht mehr. Stadt zu Stadt ist es anders.

seit 2014 ist das so.

Wasser und Abwasser, Wasser ist klar, der tatsächliche Verbrauch. beläuft sich in meine Stadt 3,61€ /1m³ (früher 4,68€). Abwasser, wird auch die Dachfläche des Hauses gerechnet (Quasi für das Auffangen von Regenwasser "kurz: Niederschlagswasser", teilweise auch Stellplätze). Das beträgt ebenfalls bei meiner Stadt 3,32€ pro m² Dach und Bodenfläche.
7,80€ kommt von daher hin.

Hier ein kleiner Beitrag [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] ist interessant

Ich kann mal genau nach fragen, wo das überall gilt. Ein Bekannter macht diese Abwasserberechnung bei meiner Stadt, wenn es jemand interessiert.

K:Laus 02.11.15 06:55

Zitat:

Zitat von Rasiererkönig (Beitrag 27590210)

Und so gehts auch beim Heizöl, da wird der "Endbestand" geschätzt, aus dem Stand der Zulieferungen und der Differenz aus dem Vorjahr

Da wird nicht geschätzt, sondern einfach gerechnet.
Wenn die max. Füllmenge der Tanks also 10.000 L ist und man 7.000 L auffüllen kann, waren noch 3.000 L drin ;)
Davon abgesehen, wird normal nur die Liefermenge berechnet.
Außer jemand zieht aus und man braucht eine genaue Abrechnung, was aber eigentlich nur bei kleineren Häusern interessant ist.

Zitat:

Also, ich würde bei Techem anrufen und nachfragen. Ist die Antwort befriedigend, bezahlen, ansonsten würde ich mit dem Mieterverein reden und mich beraten lassen.
Sind Beide die gleichen Vollpfosten.
Techem hat nichts mit Kalt/Abwasser zu tun, da ist z.B. die Rewag zuständig.
Und Techem gibt auch keine Auskunft an den Mieter - Hab ich mich schon mal rumgeärgert mit den Idioten.
Der Mieterverein will nur kassieren und behandelt auch keinen aktuell laufenden Fall.
Und dann stellen sie auch nur einen Anwalt, den kann ich mir aber auch für einmal so suchen, da bin ich nicht für min. 2 Jahre Mitglied.

against_odds207 07.11.23 01:42

Darf ich fragen, ob hier jemand "Fachman" in Sachen Betriebskostenabrechnung und WEG Abrechnung ist und mir bei meiner neuen Hausverwaltung die Kostenaufstellung erklären kann, wie die auf derartige Kostenpositionen kommen, welchen Schlüssel verwendet werden und wie ich das alles nachrechnen kann, denn die neue HausVerw. zeigt sich kundenUNfreundlich! Danke vielmals und Gruß in die Nacht, against

G. Guillaume 07.11.23 16:18

Zitat:

Zitat von against_odds207 (Beitrag 49033913)
… Danke vielmals und Gruß in die Nacht, against

Deine Freunde sitzen beim Mieterverein. Da gibt es gegen kleinen Mitgliedsbeitrag Rat und Hilfe. Das ist m.E. der beste Weg. Als sie mich versucht haben zu bescheißen war das mein erster Weg. Diese selbstgefrickelten Lösungen sind wie eine Googlesuche bei Krankheiten, untauglich


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