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Cannabisfreigabe in Bayern: O’zündt is!

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Ungelesen 01.04.24, 19:50   #1
predator01.
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Zitat:
Zitat von Holgi55 Beitrag anzeigen
Die Einführung eines neuen Bürokratischen Monsters?
Ist es nicht eher das Gegenteil?
Mal überlegt was es für einen Rattenschwanz es sich nach zieht wenn ein harmloser Kiffer mit 2Gramm Dope erwischt wurde?
Die Zeit die da bei Polizei,dann Staatsanwaltschaft und vielleicht noch vor Gericht verschwendet wurde steht doch in keinem Verhältnis zu dem Delikt.
Es wurde ein enorm bürokratisches System jetzt geschaffen. Entweder sind Sie ein junger Mensch oder Sie sind mit Deutschland nicht gut vertraut.

Wie sollen Autofahrer behandelt werden, die am Vortag Cannabis konsumiert haben? Müssen sie zur Blutentnahme auf die Polizeiwache gebracht werden, um den THC-Gehalt im Blut zu bestimmen?

Wie soll mit Straftätern umgegangen werden, die vorher gekifft haben?

Wer soll die Überwachung all dieser neuen Cannabis-Vorschriften übernehmen, die jetzt beschlossen wurden?

Es besteht die Notwendigkeit, Tausende von Gesetzen und Urteilen anzupassen.

Früher konnte die Polizei Sie einfach gehen lassen, wenn Sie eine kleine Menge Cannabis bei sich hatten (auch bei 5 -10 Gramm etc.) - keine Bürokratie, keine Gerichtsverfahren. Die Polizei hat nicht alles verfolgt wie sie immer denken.


Doch das neue Gesetz könnte bzw. wird sogar dazu führen, dass der Schwarzmarkt noch weiter expandiert. (mehr Polizeiarbeit notwendig)

Es ist ein bürokratisches Monster erschaffen worden.
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gluebo2 (03.04.24), haraldfseidl (03.04.24)
Ungelesen 02.04.24, 07:06   #2
Draalz
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Zitat:
Zitat von predator01. Beitrag anzeigen
Wie sollen Autofahrer behandelt werden, die am Vortag Cannabis konsumiert haben? Müssen sie zur Blutentnahme auf die Polizeiwache gebracht werden, um den THC-Gehalt im Blut zu bestimmen?

Wie soll mit Straftätern umgegangen werden, die vorher gekifft haben?
Gemeinhin wird der Rest THC Gehalt durch Urinproben festgestellt und das ist ein schon lange ausgeübtes Verfahren. Hier wird sich also nicht viel ändern.

Bei Straftaten haben wir zunächst einmal eine solche selbst und die wird, wie auch bei Alkoholkonsum, zunächst einmal auch als solche gesehen.
Anders als bei Alkohol ruft Kiffen im seltensten Fall Straftaten wie häusliche Gewalt, oder Körperverletzung hervor.
__________________
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Draalz ist offline   Mit Zitat antworten
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mati108 (02.04.24), ziesell (02.04.24)
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