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Protest gegen Tesla-Fabrik: Baumhäuser im Protestcamp dürfen bleiben

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Ungelesen 20.03.24, 10:06   #1
ziesell
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Standard Protest gegen Tesla-Fabrik: Baumhäuser im Protestcamp dürfen bleiben

Zitat:
Protest gegen Tesla-Fabrik: Baumhäuser im Protestcamp dürfen bleiben

Erfolg für die Gegner der Gigafactory-Erweitung in Grünheide: Die Baumhäuser müssen nicht geräumt werden.



Die Baumhäuser im Protestcamp gegen die Erweiterungspläne des US-Elektroautoherstellers Tesla in Grünheide dürfen bleiben. Das Verwaltungsgericht in Potsdam wies entsprechende Auflagen der Polizei laut Pressemitteilung vom 19. März 2024 zurück. Eine Räumung des Camps am europaweit einzigen Autowerk von Tesla ist damit vorerst nicht möglich.

Die "allgemeinen Erwägungen zu einer Unvereinbarkeit des Protestcamps einschließlich der Baumhäuser mit naturschutzrechtlichen und baurechtlichen Vorschriften für die versammlungsrechtlich gebotene Gefahrenprognose" reichten laut der Begründung des Gerichts nicht aus. Auch habe sich die Versammlungsbehörde nicht "im gebotenen Maße" mit dem Umstand befasst, dass die Versammlungsfreiheit durch die Grundrechte geschützt sei. Gegen die Entscheidung ist noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

Man wolle nun bis mindestens zum 20. Mai bleiben, sagte eine Sprecherin der Initiative Tesla stoppen nach der Entscheidung und fügte hinzu: "Wir gehen erst, wenn die Werkserweiterung verhindert ist."

Die Initiative kritisierte rückblickend das Vorgehen der Versammlungsbehörde. Es habe kein Kooperationsgespräch mit der Polizei oder eine angemessene Anhörung gegeben, sagte die Sprecherin der Initiative. Die Landesregierung habe von Anfang an versucht, den Protest zu kriminalisieren.

Die Auflagen wurden am 16. März 2024 von Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) vorgestellt. Sie sahen neben dem Abbau der Baumhäuser ein striktes Betretungsverbot der Bauten vor. Die Aktivisten lehnten das ab und gingen gegen die Auflagen mit einem Eilantrag am Verwaltungsgericht vor, das seinerseits die Auflagen bis zur Entscheidung einfror.

Rodung soll verhindert werden

Etwa 80 Aktivisten besetzen derzeit einen Teil eines Waldes an der Fabrik des Elektroautoherstellers. Ihr Ziel ist es, eine Rodung des Waldstücks für eine geplante Erweiterung des Geländes mitsamt Güterbahnhof zu verhindern. Ende Februar errichteten sie ihr Camp.

Eine Mehrheit der Bürger von Grünheide stimmte in einer Bürgerbefragung gegen eine Erweiterung der Fabrik. Die Gemeinde Grünheide schlägt in dem Konflikt vor, nur noch etwa die Hälfte des Waldes zu roden.

Die Polizei begründete die Aufforderung zum Rückbau der Baumhäuser mit einem hohen Gefährdungspotenzial für die Menschen in dem Camp. Die Aktivisten lehnten das ab, weil die Baumhäuser elementarer Bestandteil ihres Protestes seien.

Innenminister Stübgen sagte am 15. März, dass Verstöße gegen die Auflagen ein Ende der Versammlung zur Folge haben könnten. Den Begriff Räumung vermied er.

Die Aktivisten haben das Camp wie eine Demonstration als politische Versammlung angemeldet. Solche Veranstaltungen unterliegen dem Versammlungsrecht und müssen von der Polizei nicht extra genehmigt werden. Sie können aber unter bestimmten Umständen untersagt oder mit Auflagen versehen werden.

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