myGully.com Boerse.SH - BOERSE.AM - BOERSE.IO - BOERSE.IM Boerse.BZ .TO Nachfolger
Zurück   myGully.com > Talk > Politik, Umwelt & Gesellschaft
Seite neu laden

Presse fällt auf Manipulation herein: Gewalt gegen Polizeibeamte um 31,2 % gesunken!

Willkommen

myGully

Links

Forum

 
 
 
Themen-Optionen Ansicht
Prev Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Next
Ungelesen 29.05.20, 23:26   #1
BLACKY74
Chuck Norris sein Vater
 
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 6.109
Bedankt: 18.394
BLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494922 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494922 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494922 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494922 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494922 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494922 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494922 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494922 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494922 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494922 Respekt PunkteBLACKY74 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 320494922 Respekt Punkte
Standard Presse fällt auf Manipulation herein: Gewalt gegen Polizeibeamte um 31,2 % gesunken!

Zitat:
Presse fällt auf Manipulation herein: Gewalt gegen Polizeibeamte um 31,2 % gesunken!


Tobias Wilke | 29. Mai 2020

BKA und Bundesinnenminister manipulieren Statistik und Presse fällt darauf herein

Zu den vielen Dingen, die vermeintlich immer schlimmer werden, gehört nach landläufiger Meinung die sogenannte „Gewalt gegen Polizeibeamte“. Die AfD sieht darin ein Versagen der Regierung, leider erschreckend weite Teile der Presse eine Bestätigung ihrer mitunter lausig recherchierten Blaulichtartikel. Der Haken: Bei diesen Statistiken sind Polizei und Innenminister die einzige Quelle und der dringende Warnhinweis des Deutschen Journalistenverbands scheint irgendwie verpufft zu sein: „Bei Auseinandersetzungen ist die Polizei Partei und nicht unparteiischer Beobachter“. Was also wäre die Polizei demnach bei ihrer eigenen, bundesweiten Statistik zu „Gewalt gegen Polizei“? Genau!


Quelle: DJV

Wer liest schon Primärquellen?

Das Problem: den Warnhinweis des DJV scheint man nicht leicht zu beherzigen, wenn es um Statistiken geht, die angebliche „Gewalt“ gegen Polizeibeamte erfassen. Aber nur von eben dieser Polizei erfasst werden können. Umso notwendiger wäre es, diese Zahlen zu hinterfragen und auf Plausibilität zu überprüfen. Das ist teilweise durchaus möglich: Dafür müsste man allerdings tief im Zahlenmaterial der Polizei recherchieren, statt einfach nur deren Pressemitteilungen abzupinseln oder zu übernehmen, was die dpa meint, durch etwas knackigere Formulierungen daraus machen zu können. Beim Thema „Gewalt gegen Polizei“ hat der ehrenamtliche Volksverpetzer diesbezüglich schon dreimal (sehr zum Ärger der dpa …) vorgelegt, während sich überregionale Medien auch zum aktuellen Lagebericht erneut die Blöße geben:


Was ist „Gewalt gegen Polizeibeamte“?

Genau dieser Frage hatte sich der Volksverpetzer schon mehrfach gewidmet (Artikel eins, zwei und drei). Die Pointe: was das Bundeskriminalamt in ihrem jährlichen „Bundeslagebild Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen/beamte“ als Gewalt gegen Polizisten definiert, wäre bei Streitigkeiten unter Max Mustermann und Otto Normalverbraucher größtenteils nicht einmal ein „Aggressionsdelikt“, geschweige denn eine Straftat der Kategorie „Gewaltkriminalität“.

Besonders wichtig ist dabei eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2017, die erstmals in der PKS 2018 berücksichtigt werden konnte und sich in den Polizeidienststellen offenbar noch immer nicht so richtig herumgesprochen hat: Die Einführung des §114 StGB „Tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte“.

Im aktuellen Bundeslagebild des BKA heißt es dazu:


Quelle: Bundeskriminalamt

In diesem Absatz auf Seite 8 des am 28.05.2020 veröffentlichten „Bundeslagebilds Gewalt gegen PVB 2019“ stecken so viele Informationen, die das BKA selbst, Bundesinnenminister Horst Seehofer, die DPA und alle, die deren Artikel ungeprüft übernehmen (s. o.) in Erklärungsnot bringen.

1.) Wenn laut BKA selbst (!!!) der tätliche Angriff aus dem bisherigen §113 StGB „herausgelöst“ wurde – warum erfasst das BKA diese nunmehr reinen Widerstandsdelikte (z. B. Festhalten an Laternenpfahl, Treppengeländer oder Sitznachbarn bei Demo) noch immer als „Gewalt gegen Polizeibeamte“?

2.) Anders als bei Körperverletzung- gibt es bei §114 StGB „Tätlicher Angriff“ keine Unterscheidung zwischen „versuchten“ und „vollendeten“ Straftaten. Wenn also eine Gruppe von 12 Beamten behauptet, jemand hätte eine Flasche nach ihnen geworfen (und keiner wurde getroffen), gibt es in der Statistik 12 „Opfer“. Einladung an unsere Leser*innen: vergleicht diese „Opfercharakteristik“ mit den Gewaltdarstellungen von BILD, Welt u.ä. zu den entsprechenden Opferzahlen.

3.) Wer ist überhaupt das „Opfer“ bei den seit 2017 „bereinigten“ Widerstandsdelikten? Laut BKA sind diese nicht einmal ein „Aggressionsdelikt“ – wie können sie dann noch immer eine „Gewalttat gegen Polizeibeamte“ sein?? Das geschützte Rechtsgut dieser Strafvorschrift ist nicht die körperliche Unversehrtheit der Beamten, sondern die „Verwirklichung des staatlichen Vollstreckungsinteresses durch die zur Vollstreckung berufenen staatlichen Organe.“

Anbei die BKA(!)-Definition des sogenannten Summenschlüssels zur „Gewaltkriminalität“. Wer dort §113 StGB „Widerstand“ findet, dem schenkt der Volksverpetzer-Shop 113 Tassen auf Kosten des ehrenamtlichen Autors dieses Artikels. §114 „Tätlicher Angriff“ ist auch nicht enthalten, zählt aber immerhin als „Aggressionsdelikt“ (Hier aber nicht einmal aufgeführt vom Bundeskriminalamt!)


Quelle: Bundeskriminalamt

Seehofer und BKA diktieren ihre Wunsch-Schlagzeilen


Wie eingangs dargestellt, folgt die Medienlandschaft in Deutschland unisono und ganz offensichtlich komplett ungeprüft den Schlagzeilenwünschen des BKA und des Bundesinnenministers.

„Einen erneuten Anstieg bei Widerstand und tätlichem Angriff“ gibt der BKA-Pressesprecher bekannt. Das ist schon deshalb kompletter Unfug, weil „Tätlicher Angriff“ für 2019 überhaupt erst zum zweiten Mal seit 2018 ausgewiesen wird in dem entsprechenden Bundeslagebild. Eine „erneute“ Steigerung kann es also gar nicht geben, sondern allenfalls eine erstmals mögliche. Die Steigerungsrate von 8,2% wird u.a. von dpa, BILD, Welt, Handelsblatt und Wirtschaftswoche übernommen – eine gelungene Manipulation durch das BKA, wie wir gleich nachweisen werden.


Nur einen Tag vor der Veröffentlichung des „Bundeslagebilds Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen/beamte“ hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik und der Statistik zur Politisch Motivierten Kriminalität schon eine kleine Vorschau auf das gewünschte Fazit geliefert:

„Der zweite Bereich, den ich bei der Polizeilichen Kriminalstatistik erwähnen möchte, ist der Widerstand gegen die Staatsgewalt. Hier haben wir viele tätliche Angriffe auf Amtsträger. Und hier gibt es auch einen Anstieg zu verzeichnen von 8 Prozent. Und dieser Anstieg ist in diesem Jahr bei der Betrachtung valide, denn er kann nicht wie bei früheren Vergleichen auf Gesetzesverschärfungen zurückgeführt werden. Es ist ein echter Vergleich möglich.“


(Quelle: Bundesinnenminister Horst Seehofer am 28.5.2020)

Falls Bundesinnenminister Horst Seehofer damit sagen wollte, dass sich eine weitere Recherche gar nicht erst lohne, hat er dpa, BILD und Welt wohl richtig eingeschätzt. Die Rechnung aber ohne Volksverpetzer gemacht.

Mord & Totschlag: keine „Gewalt gegen Polizei“??


Die vermeintliche Steigerung bei der „Gewalt gegen Polizisten“ von 8,2 % (BKA) bzw. 8 % (Seehofer), die bislang wohl von sämtlichen Medien ungeprüft übernommen worden ist, bezieht sich auf „Widerstand und tätlichen Angriff“ gegen Vollstreckungsbeamte. Eine durchaus geschickte und wohl sehr bewusste Auswahl von BKA und Seehofer: Denn die Delikte, die das BKA in ihrem durchaus fragwürdigen Bundeslagebild als „Gewalt“ definiert, sind sehr viel weiter gefasst.

Unter anderem gehören auch Mord und Totschlag dazu, Körperverletzungsdelikte oder Raub. Diese zumeist deutlich schwereren Straftaten gegen Polizeibeamte lassen BKA und Seehofer einfach unter den Tisch fallen, um auf die schlagzeilenträchtige Steigerung von 8 % zu kommen. Denn anders als „Widerstand und Tätlicher Angriff“ sind diese Zahlen sehr deutlich gesunken!


Quelle: Bundeskriminalamt

Inklusive Mord, Totschlag, Gefährlicher Körperverletzung etc. ist die „Gewalt gegen Polizeibeamte“ also nicht um 8,2 % gestiegen, sondern nur um 1,3 %. Wohlgemerkt: Laut eigener Definition, eigener Zahlen und eigener Erfassung des BKA. Damit also in der Öffentlichkeit das Klischee bedient wird, auf Polizeibeamte würde hinter jeder zweiten Hausecke eingedroschen, scheuen sich BKA und Bundesinnenminister Seehofer nicht, diese Statistik mutwillig zu verbiegen. Die Zahl der „Tätlichen Angriffe“ steigt, weil dazu auch echte Körperverletzungsdelikte zählen, die aber immer seltener als solche erfasst werden. Genau der statistische Effekt also, den Seehofer explizit bestritten hatte (siehe Zitat).

Fasste man aber unter „Gewalt gegen Polizisten“ nur jene Delikte zusammen, die das BKA auch selbst (!) als „Gewaltkriminalität“ definiert, ist diese Zahl im vergangenen Jahr jedoch deutlich gesunken – um 31,2 %.
Quelle:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
BLACKY74 ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei BLACKY74 bedankt:
MunichEast (30.05.20), nachtmasse (02.06.20), pauli8 (31.05.20), Uwe Farz (29.05.20), Wornat1959 (29.05.20)
 


Forumregeln
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren

BB code is An
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:52 Uhr.


Sitemap

().