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[Other] Beihilfe zu tausendfachem Mord – KZ-Sekretärin angeklagt

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Ungelesen 06.02.21, 00:13   #1
MotherFocker
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Standard Beihilfe zu tausendfachem Mord – KZ-Sekretärin angeklagt

Zitat:
Konzentrationslager bei Danzig
Beihilfe zu tausendfachem Mord – KZ-Sekretärin angeklagt

05.02.2021, 19:50 Uhr | dpa


Das ehemalige Konzentrationslager Stutthof in der Nähe von Danzig: Eine ehemalige Sekretärin wurde nun
wegen Beihilfe zum tausendfachem Mord angeklagt. (Quelle: Damian Klamka/ZUMA Wire/imago images)


Auch fast 76 Jahre nach dem Ende der Nazi-Diktatur ist die juristische Aufarbeitung der Gräueltaten nicht beendet. Jetzt wird Anklage gegen eine heute 95-Jährige erhoben.

Sie soll durch ihre Arbeit als KZ-Sekretärin Beihilfe zu tausendfachem Mord geleistet haben: Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat Anklage gegen eine ehemalige Schreibkraft des deutschen Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig wegen Beihilfe zum Mord und zum versuchten Mord erhoben.

Die heute 95 Jahre alte Frau aus dem Kreis Pinneberg soll als Sekretärin des Lagerkommandanten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren des KZ geleistet haben. Der Beschuldigten werde Beihilfe zum Mord in mindestens 10.000 Fällen und in weiteren Fällen Beihilfe zum versuchten Mord im Zeitraum von 1943 bis 1945 vorgeworfen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag. Zuerst berichtete das "Hamburger Abendblatt".

Jugendkammer ist für den Fall zuständig

Die Anklage erfolgte nach Angaben des Sprechers in der vergangenen Woche am Landgericht Itzehoe. Zuständig sei die Jugendkammer, weil die Frau zum Zeitpunkt der Taten heranwachsend war. Die Ermittlungen liefen seit 2016. Es sei ein sehr komplexes und aufwendiges Verfahren, bei dem Zeugen in den USA und in Israel vernommen wurden. Auch ein Historiker wurde mit Nachforschungen beauftragt.

Nach einem Bericht der ARD-"Tagesschau" aus dem vergangenen Jahr war die jetzt angeklagte Frau bereits mehrfach als Zeugin befragt worden. 1954 habe sie ausgesagt, dass der gesamte Schriftverkehr mit dem SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt über ihren Schreibtisch gelaufen sei. Kommandant Paul Werner Hoppe habe ihr täglich Schreiben diktiert und Funksprüche verfügt. Über die Vergasung von Menschen sei ihr jedoch kein Schreiben bekannt gewesen. Von der Tötungsmaschinerie, der während ihrer Dienstzeit nur wenige Meter von ihr Zehntausende Menschen zum Opfer fielen, habe sie nichts gewusst.

93-Jähriger zu zwei Jahren Jugendstrafe verurteilt

Im vergangenen Sommer hatte das Landgericht Hamburg einen ehemaligen SS-Wachmann des KZ Stutthof zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Strafkammer sprach den 93 Jahre alten Angeklagten der Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen und wegen Beihilfe zum versuchten Mord schuldig.

Der Angeklagte war nach Angaben der Richterin zwar ein Befehlsempfänger. "Es befreit Sie nicht von Schuld", sagte sie in der Urteilsbegründung. Der Mann hätte in Stutthof nicht mitmachen dürfen. "Sie hätten versuchen müssen, sich zu entziehen, und Sie hätten sich entziehen können."
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Ungelesen 06.02.21, 01:12   #2
Melvin van Horne
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Moin,

ein schwieriges Thema. Die Schreibkraft eines KZ wird bestraft. Eine der persönlichen Sekretärinnen Hitlers wurde interviewt und hat ihre Lebensgeschichte in [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] geschildert. Sie ist 2002 in München gestorben ohne je belangt worden zu sein.

Ich glaube das es bei millionenfachem Mord Urteile geben kann. Aber Gerechtigkeit im Sinne von Ausgleich ist da überhaupt nicht möglich. Es sind nur noch wenige Täter und deren Helfer am Leben. Und auch Überlebende des Jahrhundertmordes gibt es nicht mehr viele. Ob denen das Urteil hilft, vermag ich nicht zu sagen.

Die Tatsache das viele mehr oder wenige große Nazis nach dem Krieg relativ ungeschoren davongekommen sind obwohl man um ihre Taten wusste, lässt dieses Urteil manchem ungerecht erscheinen. Für mich gibt es keinen Anspruch aus Straffreiheit mit der Begründung das es noch schlimmere Täter gab.

Weil ich ahne das das auch hier kommt. Es gibt keine Belege das ein Soldat größere Probleme bekam oder gar selbst erschossen wurde, wenn er sich geweigert hat an einer Erschiessung teilzunehmen. Und was für Soldaten galt, galt in noch höheren Masse für die Frauen des SS Gefolges oder ähnlicher Organisationen. Das Argument "Wenn sie sich geweiget hätte wäre sie erschossen worden" ist also nicht haltbar.
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Ungelesen 06.02.21, 05:40   #3
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Wenngleich das Geschehene in keinster Form zu rechtfertigen ist....

Das sehe ich mit dem Soldaten in etwa gleich.
Das ist voellig unueberlegt solche abschliessende Worte zu waehlen , nach all diesen Jahren.
Zumal ich der Richterin beimesse, weder die Zeit , die Umstaende, noch die " Freiheiten " des Handels in irgendeiner Form begutachten zu koennen.
Vom damailgen Alter , sehe ich auch erst einmal ab.
Sonst waere ihr Abschlussplaedoyer anders ausgefallen.
Das disqualifiziert sie und schenkt Glauben, das dem so gewesen haette sein koennen.

Ein bischen verlogen halte ich ehe die Sekretaeerinnenausage, so sie denn nahe am Ort des Geschehens war, rein gar nichts mitbekommen zu haben.
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Ungelesen 06.02.21, 10:08   #4
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Zitat:
Zitat von Melvin van Horne Beitrag anzeigen
Es gibt keine Belege das ein Soldat größere Probleme bekam oder gar selbst erschossen wurde, wenn er sich geweigert hat an einer Erschiessung teilzunehmen. Und was für Soldaten galt, galt in noch höheren Masse für die Frauen des SS Gefolges oder ähnlicher Organisationen. Das Argument "Wenn sie sich geweiget hätte wäre sie erschossen worden" ist also nicht haltbar.
Ist dem wirklich so ? Mir ist bekannt das insbesondere vor Erschießungen im Osten innerhalb der ausführenden Einheiten (verbrieft bei Polizeibataillonen und Wehrmacht, SS ausgenommen) erklärt wurde das alle Soldaten, die sich das Erschießen nicht zutrauen, anderweitig eine Verwendung finden. Sprich Postenkette, Absperrung des Umfeldes etc. Niemand wurde da bei einem "Nein" disziplinarisch belangt. Das Problem war da eher der Druck der Gruppe gewesen, das Gefühl nicht mehr dazuzugehören, wenn man nicht wie die anderen Kameraden auch den Abzug drückt. Das wiegt weit weg vom Heimatsitz des Verbandes im tiefsten Russland, wo man im Grunde genommen als "familiären" Anker nur seine Kameraden hat, umso schwerer.

Ob es diese Möglichkeiten also auch im KZ gab ? Habe ich noch nie von gehört oder gelesen. Da wird es, schon auf Grund der Organisationszugehörigkeit, einen ganz anderen Bezug zu der Arbeit in einem KZ gegeben haben. Abgesehen davon stellt sich mir die Frage weshalb sich eine Sekretärin, wenn nach ihrer Aussage nur unkritische Korrespondenz über ihren Schreibtisch lief, von ihrem Arbeitsplatz "entziehen" soll. Da hat die Richterin wieder aus der typischen Nachkriegsgenerationen-Brille gesprochen. Die hätte sich sehr wahrscheinlich nicht "dem Regime" entzogen, die wäre freiwillig in den nationalsozialistischen Rechtswahrerbund eingetreten

Mir missfällt bei diesem Fall die immer weitreichendere Heranziehung jeglicher mit einem KZ in Verbindung stehenden Angehörigen der SS. Früher, als die Zeitzeugen und Täter noch lebten, beschränkte man sich auf den direkten Täter bzw. die direkten Vorgesetzten und die Zentralinstanzen. Irgendwann kam dann das niedere Wachpersonal dazu, weil es mithalf zu selektieren. Dann niederes Wachpersonal, wo nicht klar ersichtlich war, was es denn nun genau für eine Funktion im KZ hatte. Jetzt kommen die Sekretärinnen an die Reihe, danach dann sicher die Lieferjungen und zum Schluss die externen Bäcker und Metzger, die die SS in den Lagern belieferte und somit ja auch irgendwie am Holocaust mitschuld ist. Denn nur mit Mampf gab es auch Kampf.

Das Thema ist also erst "ausgestanden" wenn auch der letzte lebende Zeitzeuge unter der Erde liegt. Dauert ja nicht mehr lange, wenn man sich das Alter der Sekretärin betrachtet.

Geändert von Klopperhorst (06.02.21 um 10:34 Uhr) Grund: Ergänzungen eingetragen
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Ungelesen 06.02.21, 10:50   #5
Caplan
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dir ist bekannt...
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Ungelesen 06.02.21, 10:55   #6
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Zitat:
Zitat von Caplan Beitrag anzeigen
dir ist bekannt...
hmhm...
Richtig. Mir ist das bekannt. Bei Bedarf lege ich dir gerne passende Quellen vor, bzw. auf diese habe ich teilweise bereits im Holocaust-Gedenk-Thread verwiesen.
Alles kein Problem

EDIT : Ach, wozu der Geiz....

Quelle bzgl. der von mir genannten Möglichkeit von Polizei- und Wehrmachtsangehörigen nicht Schießen zu müssen :

"Ganz normale Männer: Das Reserve-Polizeibataillon 101 und die "Endlösung" in Polen", Christopher R. Browning

Quelle bzgl. des Gruppenzwangs und damit einhergehenden psychologischen Drucks :

Dokumentation "Das radikal Böse", mit Verweis auf die dortigen Ausführungen des Militärpsychologen Dave Grossman


Btw. : Ich erinnere mich an den Lebensweg von der Zahnarzthelferin von Hitlers persönlichem Zahnarzt, Dr. Blaschke. Sie saß nach Kriegsende über 10 Jahre in einem sowjetischen Gulag. Ihr wurde wohl ihre beruflich bedingte Nähe zu Hitler zum Verhängnis.

Geändert von Klopperhorst (06.02.21 um 11:17 Uhr) Grund: Quellen eingefügt
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Melvin van Horne
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Moin,

ich habe heute mal ein wenig gestöbert. Die Aussage "niemand wurde wegen der Weigerung an einer Erschiessung teilzunehmen erschossen" ist wohl in dieser Eindeutigkeit nicht zu halten. Quellen wie [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]stehen auf der anderen [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]gegenüber.

Der Fall um den es hier geht ist ohnehin gelagert. Eine Sekretärin hätte sich meiner Meinung nach ohne Probleme versetzen lassen können.
Tatsache ist das sie als Helferin an einem gewaltigen Verbrechen teilgenommen hat. Und dafür muss sie bestraft werden. Die Tatsache das sie jung war und das ihr Beitrag sehr klein war spiegelt sich in der Höhe des Strafmasses wieder. Eine Straffreiheit ist damit nicht zu begründen.

Das diese Diskussion überhaupt geführt wird liegt nicht an den heutigen Urteilen. Es liegt an den Urteilen, die in der Vergangenheit nicht gefällt wurden.
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Zitat:
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Moin,

ich habe heute mal ein wenig gestöbert. Die Aussage "niemand wurde wegen der Weigerung an einer Erschiessung teilzunehmen erschossen" ist wohl in dieser Eindeutigkeit nicht zu halten. Quellen wie [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]stehen auf der anderen [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]gegenüber.
Damit es nicht zu sehr OT wird nur noch ein Einwand von meiner Seite. Die beiden von dir beschriebenen Fälle sind grundlegend verschieden zu betrachten. Innerhalb der Polizeibataillone wurde entweder direkt vor Beginn der Erschießung Seitens der Offiziersränge den Soldaten die Möglichkeit eröffnet, sich von den Erschießungen freistellen zu lassen und einer anderen Aufgabe zugeteilt zu werden.
Diese Möglichkeit hatte ein Soldat wie Ernst Gräwe auf Grund des direkt ihm gegebenen Befehls nicht.
Vor allem weil es dort um die Erschießung von Wiederstandskämpfern ging, und in dem vorherigen Fall um die Erschießung von unschuldigen Zivilisten, insbesondere Frauen und Kindern.
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Ungelesen 06.02.21, 13:05   #9
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Moin,

ich habe bisher immer geglaubt das es überhaupt keinen belegten Fall gäbe. Und ich habe auch Dokus gesehen in denen das behauptet wird. Es scheint aber wohl doch solche Fälle zu geben. Mögen sie auch völlig unterschiedlich liegen. So glatt schwarz weiss ist es wohl nicht. Wie eigentlich fast nie.

Ich denke nicht, dass das Off Topic ist. Denn gerade bei Berichten über diese späten Prozesse wird das Argumenten der drohenden eigenen Ermordung immer wieder als Rechtfertigung vorgebracht. Da ist es doch wichtig, die Stichhaltigkeit des Arguments zu prüfen.

Mich beschleicht bei Berichten von diesen späten Prozessen immer der gleiche Gedanke.

Wenn die Opfer denken. "Du hast mitgeholfen meine Familie zu ermorden, danach ein glückliches Leben geführt und gehst nun einfach nach Hause. Ich musste all die Jahre damit leben, der einzige Überlebende aus einer großen Familie zu sein."

Und wenn die Täter denken. "Urteilt doch was ihr wollt. Ich habe im Krieg gut gelebt, ich habe danach gut gelebt und jetzt bin ich ohnehin nicht mehr haftfähig. Ihr könnt mir garnichts. Steckt euch euer Urteil sonstwohin und leckt mich am Arsch!"

Wem ist dann geholfen? Ich weiss. Prozesse sind nicht primär dazu da, jemandem Genugtuung zu verschaffen. Aber sie sollten auch nicht dazu dienen, den Tätern noch eine Art letzten Triumph zu verschaffen. Wenn man eine 93 Jährige vor Gericht stellt, kann das aber leicht passieren.
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Ich bin mir nicht sicher ob Frauen damals wirklich so viele Wahlmöglichkeiten für Jobs hatten oder einfach nur froh waren, einen zu haben. Es gab ja nicht so vieles: Sekretärin, Putzkraft, Arbeiten in den Waffenfabriken, Wäschereien, Krankenschwestern und noch ein paar weitere Berufe. Aber viel Auswahl war da halt nicht.

Ob die 95jährige sich wirklich an alles was damals geschah erinnern kann oder möchte (Verdrängung) kann ich nicht sagen. Aber das Gedächtnis lässt halt schon nach je älter man wird.

Sie jetzt vor Gericht zu stellen und zu verurteilen, wohlmöglich noch ins Gefängnis zu stecken - ob dies okay ist oder nicht mag jeder für sich selbst entscheiden. Sehr viele Lebensjahre werden ihr eh nicht mehr verbleiben.

Was man all die Jahre bei Soldaten, Befehlshabern, Gashahn Aufdrehern usw versäumt hat, holt man jetzt halt bei Sekretärinnen nach. Wachmann ist wieder ein anderer Fall. Die hatten doch Schießbefehl oder? Aber vielleicht findet sich ja noch eine ehemalige Putzfrau die damals die Klos der Befehlshaber gereinigt hat.
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Ungelesen 06.02.21, 13:54   #11
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Zitat:
Dokumentation "Das radikal Böse"
Siehe auch [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]...

Zitat:
Dave Grossman
...und [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Den nimmt in der Forschung niemand mehr ernst. Gibt reichlich Kritik zu dessen Arbeitsweisen, überwiegend in Englisch.

[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] noch eine deutschsprachige Rezension zu Beyond "Ordinary Men": Christopher R. Browning and Holocaust Historiography, welches den aktuellen historiographischen Forschungsstand zu Brownings Werk abbildet.




Zur Sekretärin? Am Ende verjährt Massenmord, und damit auch Beihilfe zum Massenmord, nicht. Und die Frage "Wem ist dann geholfen?" haben sich Deutsche auch schon seit Kriegsende gestellt—und die Antwort war zu oft eine, welche die Täter aus der Verantwortung zog. Denn wie heißt es im Urteil im Nürnberger Juristen-Prozess von 1947? "Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Richters verborgen". Mit dieser Bewertung muss sich die deutsche Nachkriegsjustiz als auch Öffentlichkeit selbstkritisch auseinandersetzen.
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Ungelesen 06.02.21, 14:46   #12
Kirkwscks4eva
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Zitat:
Zitat von muavenet Beitrag anzeigen
...damit auch Beihilfe zum Massenmord
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Zitat:
Für die Beihilfehandlung soll dabei nach überwiegender Ansicht jede Handlung des Gehilfen ausreichen, die geeignet ist, die Haupttat zu fördern.

Die Beihilfehandlung kann in unterschiedlicher Form geschehen, z. B. durch aktive Hilfeleistung (physische Beihilfe) oder durch motivierendes Bestärken (psychische Beihilfe). Umstritten ist, ob psychische Beihilfe auch durch Bestärkung des Tatentschlusses geleistet werden kann. Die herrschende Meinung bejaht die Möglichkeit einer psychischen Beihilfe durch Bestärkung des Tatentschlusses, wenn dadurch bei einem ansonsten fest zur Tat Entschlossenen bestimmte Hemmungen beseitigt oder Bedenken hinsichtlich der Tatausführung zerstreut werden. Im Schrifttum wird eine solche Form der Unterstützung teils abgelehnt, da sich die Beihilfe im Unterschied zur Anstiftung nicht auf die Beeinflussung des Täters, sondern auf die Gestaltung der Tat beziehen müsse. Es muss in jedem Fall eine fremde, rechtswidrige Haupttat vorliegen, welche von dem Gehilfen unterstützt wird.

Welches Verhalten für dieses „Unterstützen“ als ausreichend angesehen wird, ist umstritten. Die herrschende Lehre fordert, dass die Unterstützung des Gehilfen kausal für das Gelingen der unterstützten Haupttat sein muss. Die Rechtsprechung lässt es dagegen bereits ausreichen, wenn die Haupttat in irgendeiner Weise durch die Hilfeleistung gefördert wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) definiert dabei das Hilfeleisten wie folgt: „Diese Hilfeleistung muss sich auf die Begehung der Haupttat zwar nicht kausal auswirken; erforderlich ist aber, dass sie die Haupttat zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung in irgendeiner Weise erleichtert oder fördert“. „Zwar reicht die bloße Anwesenheit am Tatort in Kenntnis einer Straftat selbst bei deren Billigung nicht aus, die Annahme von Beihilfe im Sinne aktiven Tuns zu begründen [...]. Die Hilfeleistung im Sinne des § 27 Abs. 1 StGB kann jedoch auch in der Billigung der Tat bestehen, wenn sie gegenüber dem Täter zum Ausdruck gebracht und dieser dadurch in seinem Tatentschluß oder in seiner Bereitschaft, ihn weiter zu verfolgen, bestärkt wird und der Gehilfe sich dessen bewußt ist (sog. psychische Beihilfe[...])“ „Die bloße Anwesenheit am Tatort in Kenntnis einer Straftat reicht selbst bei deren Billigung dazu nicht aus“

In den jüngsten NS-Prozessen gegen Wachpersonal der ehemaligen NS-Vernichtungslager wie John Demjanjuk oder Oskar Gröning hält die Rechtsprechung es deshalb für ausreichend, einen schnellen und reibungslosen Ablauf der Selektionen gewährleistet und damit auch die anschließenden Tötungsvorgänge in den Gaskammern erleichtert und beschleunigt zu haben, ohne dass diese Handlungen im Sinne eines konkreten Einzeltatnachweises für den Eintritt des späteren Tötungserfolgs in seinem konkreten Gepräge in irgendeiner Weise kausal geworden sein müssen.

Erforderlich ist nur, dass der Angeklagte nicht nur „irgendwie anlässlich des Vernichtungsprogramms“ tätig geworden ist wie beispielsweise ein Arzt, der zur Betreuung der Wachmannschaft bestellt war und sich streng auf diese Aufgabe beschränkt hat,sondern ihm konkrete Handlungsweisen mit unmittelbarem Bezug zu dem organisierten Tötungsgeschehen schon im Vorfeld nachzuweisen sind.


Auch Beihilfe durch Unterlassen ist möglich, wenn jemand eine Garantenstellung innehat und sie nicht erfüllt.
Ich möchte das nicht entscheiden müssen.
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Ungelesen 06.02.21, 15:01   #13
Klopperhorst
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Zitat:
Zitat von Melvin van Horne Beitrag anzeigen
Wem ist dann geholfen? Ich weiss. Prozesse sind nicht primär dazu da, jemandem Genugtuung zu verschaffen. Aber sie sollten auch nicht dazu dienen, den Tätern noch eine Art letzten Triumph zu verschaffen. Wenn man eine 93 Jährige vor Gericht stellt, kann das aber leicht passieren.
Der Justiz. Und dem Kampf gegen Rechts. Reine Symbolik. Einen tieferen Sinn eine 95-jährige vor Gericht zu zerren und auf Bewährung zu verurteilen, als ob die das noch in dem Alter interessieren würde, gibt es nicht.

Zitat:
Den nimmt in der Forschung niemand mehr ernst. Gibt reichlich Kritik zu dessen Arbeitsweisen, überwiegend in Englisch.
Wer kritisiert nimmt die Arbeit von Grossmann automatisch ernst. Du allein nimmst ihn nicht ernst. Aus Gründen, die wegen deiner politische Ansichten durchaus verständlich sind.

Zitat:
Mit dieser Bewertung muss sich die deutsche Nachkriegsjustiz als auch Öffentlichkeit selbstkritisch auseinandersetzen.
Genau aus diesem Grund wird auch eine 95-jährige vor Gericht gezerrt. Selbstkritik bis zum letzten noch lebenden Täter. Selbst wenn es nur eine Sekretärin ist.
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Ungelesen 06.02.21, 15:38   #14
acherontia
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Sind eigentlich die Elektriker schon alle tot, die dort jemals einen Schalter ausgewechselt haben, die Lebensmittellieferanten e. T. C.
Dort könnte man noch mehr symbolträchtige Schauprozesse organisieren.
Das Ding hat zwei Seiten : Zu jedem dem man auch nur einen konkreten Todesfall zuordnen kann, kann das Urteil von mir aus gerne " Übergabe an Israel mit anschließendem Erschießen" lauten.
Aber allen einen Strick drehen zu wollen, nur weil er oder sie in Tadortnähe gearbeitet hat, offenbart ein bedenkliches Rechtsverständnis... Vor allem wenn ihr ausser dem Sekretärinnenjob absolut nichts weiter nachgewiesen werden kann.
Das macht die unrühmliche Vergangenheit der BRD auch nicht vergessen, in der nach 45 Nazi - Richter die Personenkreise einsperren durften die sie vor 45 aufs Schafott gebracht haben, in der Nazi Offiziere ihre Karrieren weiterführen durften und sogar der neue BRD Geheimdienst von Wehrmachts- Generalmajor Gehlen aufgebaut werden durfte.
Die Schande der BRD wird nicht vergehen, egal wieviel Sekretärinnen oder Elektriker verurteilt werden!!!
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Ungelesen 06.02.21, 15:52   #15
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Zitat:
Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
Wer kritisiert nimmt die Arbeit von Grossmann automatisch ernst.
Phänomenologisch betrachtet, ja. Bezugnehmend auf den anliegenden Kontext, i. e. intellektuelle Redlichkeit vor dem Hintergrund wissenschaftlicher (und historiographischer) Methodik, nein. In den relevanten Fachdisziplinen hat Dave Grossman etwa denselben Stellenwert wie Jordan "Wash Your Penis" Peterson u. ä. Clowns.

Auf dem Speaking Circuit ausgebrannter Cranks erfreut er sich hauptsächlich in den USA immer noch großer Beliebtheit. Insbesondere bei Police Departments in den Hinterlands, dank seiner käsigen, aber gefährlichen Warrior-Training-Grifternummer.

Zitat:
Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
Selbstkritik bis zum letzten noch lebenden Täter.
Jep, das ist ein Teil davon.
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Ungelesen 06.02.21, 15:52   #16
Klopperhorst
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Zitat:
Zitat von acherontia Beitrag anzeigen
Das macht die unrühmliche Vergangenheit der BRD auch nicht vergessen, in der nach 45 Nazi - Richter die Personenkreise einsperren durften die sie vor 45 aufs Schafott gebracht haben, in der Nazi Offiziere ihre Karrieren weiterführen durften und sogar der neue BRD Geheimdienst von Wehrmachts- Generalmajor Gehlen aufgebaut werden durfte.
Die Schande der BRD wird nicht vergehen, egal wieviel Sekretärinnen oder Elektriker verurteilt werden!!!
Sowohl die junge BRD als auch die DDR mussten zu Beginn auf das Personal zurückgreifen, was verfügbar war. Und das war eben nun mal vorbelastet. Egal ob es nun in der Bundeswehr war, in den Bundesministerien oder im Justizapparat. Halte ich nicht für unrühmlich, man hatte einfach keine andere Wahl.

Zitat:
Zitat von muavenet Beitrag anzeigen
Phänomenologisch betrachtet, ja. Bezugnehmend auf den anliegenden Kontext, i. e. intellektuelle Redlichkeit vor dem Hintergrund wissenschaftlicher (und historiographischer) Methodik, nein. In den relevanten Fachdisziplinen hat Dave Grossman etwa denselben Stellenwert wie Jordan "Wash Your Penis" Peterson u. ä. Clowns. Auf dem Speaking Circuit ausgebrannter Cranks erfreut er sich insbesondere in den USA immer noch großer Beliebtheit. Insbesondere bei Police Departments in den Hinterlands, dank seiner käsigen, aner gefährlichen Warrior-Training-Grifternummer.
Und jetzt nochmal auf Deutsch für einen alten weißen Mann. Ich bin offen für wissenschaftliche Gegenpositionen bzgl. der von Grossman dargelegten psychologischen Mechanismen innerhalb eines militärischen Verbandes. In Deutsch oder in Englisch, nicht gemischt. Danke.

Geändert von Klopperhorst (06.02.21 um 15:59 Uhr)
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Zitat:
Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
[...]Abgesehen davon stellt sich mir die Frage weshalb sich eine Sekretärin, wenn nach ihrer Aussage nur unkritische Korrespondenz über ihren Schreibtisch lief, von ihrem Arbeitsplatz "entziehen" soll. Da hat die Richterin wieder aus der typischen Nachkriegsgenerationen-Brille gesprochen. [...].
Diese Argumentation ist einfach in jeder Hinsicht falsch wenn man bedenkt, dass die Frau bereits 1954 als Zeugin auftrat. Damals liefs gerade nochmal glimpflich ab für sie, was so wohl Einigen erging. Das war mit Sicherheit auch der damaligen Zeit geschuldet. Aber kein Grund deswegen die grosse Amnestie und Amnesie über die Vorfälle zu decken.

Wie könnten die Umstände der Frau gewesen sein?
Nun, 1943 war sie gerade 18 Jahre alt und, trotz der damaligen Zeit, mit Sicherheit nicht mehr kindlich-naiv oder völlig weltfremd, denn das KZ wurde 1939 in Betrieb genommen. Vielleicht kollaborierte sie mit den Nazis um sich und die Familie über die Zeit zu retten, was in gewisser Weise verständlich wäre. Vielleicht hätte sie auch Repressalien fürchten müssen, wenn sie die Arbeit verweigert hätte. Es herrschte nicht nur Krieg, sondern organisierter Völkermord. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

Aber genau da beginnt ihre Geschichte gehörig zu wackeln. Es wir mit absoluter Sicherheit in Danzig und Umgebung bekannt, was im damaligen Reich ablief und dass Strutthof kein Pfadfinderlager war.

Als Sektretärin in einem Massenvernichtungslager war sie mit Sicherheit nicht nur mit belanglosen Schriftstücken oder dem Wetterbericht beschäftigt. Sie hatte nicht den Finger am Abzug, aber war erwiesenermassen indirekt daran beteiligt.

Mit diesem Wissen lebte sie gut und rettete sich bis ins Jahr 1954. Ihre Geschichte von der anhnungslosen Sekretärin gefiel vermutlich und half ihr danach, ihre eigenen Gewissensbisse zu überdecken.

Jetzt wäre der Zeitpunkt gekommen, um Klarheit zu schaffen, aber sie tat es aus eigenem Wohlgefallen nicht bis 2016.
Das ist der Punkt, den Melvin oben treffend beschrieb.

Heute mit 95 Jahren mag ihr das relativ egal sein was sie da erwartet, aber ihre Untätigkeit soll öffentlich gemacht werden. Die Toten des damaligen Widerstandes hätten umsonst ihr Leben gelassen. Vom Völkermord mal ganz zu schweigen.

Mir ist durchaus bewusst, dass es eine schwierige Situation über die Jahrzehnte hinweg war und ist, aber das einfach so auf die lange Bank zu schieben ist der schlechteste und falscheste Weg.
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Die Frage ist aber in wie weit sich das heute noch rechtssicher beweisen läßt. Und da habe ich so meine Zweifel. Und ich sehe nicht das besonders sorgfältig das Prinzip Unschuldig bis zum Gegenbeweis verfolgt wurde. Nicht sie muss ihre Unschuld beweisen.
Man wollte ganz einfach ein Exempel statuieren....
Wie schon erwähnt - ein einziger Tod den wirklich sie zu verantworten hat, dann gerne "Rübe ab." Aber das sehe ich noch nicht.
Eine moralische Schuld - möglicherweise. Aber die kann nicht eingeklagt werden. Jemand für die bloße Anwesenheit in der Nähe eines Tatortes zu belangen ist gelinde gesagt Rechtsbeugung, WENN SIE DENN KEINE WEITEREN HANDFESTEN BEWEISE IN DER HINTERHAND HATTEN.
Ich hoffe nur selbst nie in die Mühlen dieses wenig Vertrauen erwecken Rechtssystems zu geraten. Mein Restvertrauen in diese Justiz wird damit auf jeden Fall weiter untergraben...

Bevor das falsch rüberkommt : Keine Gnade für Naziverbrecher, schade das die Typen nach 45 nicht alle von den israelischen KidonTrupps abgemurkst worden sind.

Ich wende mich aber gegen eine Rechtspraktizierung die anscheinend allen bisher gültigen Prinzipien von Unschuldsvermutung und Beweisen oder auch deren Nichtvorhandensein verhöhnt.
Gängige Praxis war eigentlich, daß man jemanden eine konkrete Schuld nachweisen muß um ihn zu verurteilen.
Das dieser Beweis hier augenscheinlich durch Vermutungen und geografische Zuordnungen ersetzt wird, erfüllt mich ernsthaft mit Entsetzen.
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Geändert von acherontia (06.02.21 um 19:32 Uhr)
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Wenn man nachrechnet war die Frau als Hitler an die Macht kam ca. 7 Jahre alt, und als 1945 das Ende kam, war sie ca. 19 Jahre alt. Hat jeder junge Mensch heute in diesem Alter so weit Voraussicht das er jetzt schon voraussehen kann für welche seiner Entscheidungen er in 70+ Jahren vor Gericht stehen wird? Was jetzt als Zukunftsmodell gilt, kann in ein paar Jahrzehnten als Verrat oder Verbrechen angesehen werden.
Ich werfe das nur ein damit man die Relation zu echten Naziverbrechern nicht aus den Augen verliert.
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Ungelesen 06.02.21, 19:53   #20
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Zitat:
Zitat von acherontia Beitrag anzeigen
[...]
Gängige Praxis war eigentlich, daß man jemanden eine konkrete Schuld nachweisen muß um ihn zu verurteilen.
[...]
Ist es immer noch!

Schon im Sinne der Glaubwürdigkeit und gerechten Aufarbeitung wird es sehr wahrscheinlich kein reiner [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] werden.

Dass die Medien die Beweise zum jetzigen Zeitpunkt offenlegen können und dürfen liegt auf der Hand.

Das was gerade hier geschieht ist reine Deutung, je nach Gusto des Lesers.

Wir werden den Prozessausgang detailliert zu lesen bekommen.

Zur Erinnerung:
Zitat:
Jetzt wird Anklage gegen eine heute 95-Jährige erhoben.
verdächtig -> beschuldigt -> angeklagt -> verurteilt/freigesprochen -> evtl. Revision.

Zitat:
Zitat von TinyTimm Beitrag anzeigen
[...]Hat jeder junge Mensch heute in diesem Alter so weit Voraussicht das er jetzt schon voraussehen kann für welche seiner Entscheidungen er in 70+ Jahren vor Gericht stehen wird?[...]
Natürlich nicht!

Meiner Meinung nach aber damals beim ersten Prozess als Zeugin (sie war 29 Jahre alt und hatte Zeit genug um nachzudenken), hätte sie sicherlich mehr dazu beitragen können, als heute.
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Geändert von MotherFocker (06.02.21 um 19:59 Uhr)
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Ungelesen 06.02.21, 19:55   #21
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Ich hoffe es, wirklich!
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Ungelesen 06.02.21, 20:35   #22
Kirkwscks4eva
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Zitat:
Zitat von MotherFocker Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach aber damals beim ersten Prozess als Zeugin (sie war 29 Jahre alt und hatte Zeit genug um nachzudenken), hätte sie sicherlich mehr dazu beitragen können, als heute.
Weiß man denn was sie damals alles ausgesagt hat? Also noch weiteres neben diesem hier:

Zitat:
Nach einem Bericht der ARD-"Tagesschau" aus dem vergangenen Jahr war die jetzt angeklagte Frau bereits mehrfach als Zeugin befragt worden. 1954 habe sie ausgesagt, dass der gesamte Schriftverkehr mit dem SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt über ihren Schreibtisch gelaufen sei. Kommandant Paul Werner Hoppe habe ihr täglich Schreiben diktiert und Funksprüche verfügt. Über die Vergasung von Menschen sei ihr jedoch kein Schreiben bekannt gewesen. Von der Tötungsmaschinerie, der während ihrer Dienstzeit nur wenige Meter von ihr Zehntausende Menschen zum Opfer fielen, habe sie nichts gewusst.
Hat sie dazu beigetragen, Nazis zu verurteilen?
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Ungelesen 06.02.21, 21:51   #23
Melvin van Horne
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Moin,

alle diese Punkte. Ihr Alter, die Propaganda der sie von Kindesbeinen an ausgesetzt war, das Ausmass ihrer Mitarbeit und was es da sonst noch gibt. Das sind Dinge die das Strafmass beeinflussen können. Aber doch nicht die Frage, ob man Anklage erhebt.

Es hat viel zu lange gedauert bis sich in unserer Justiz die Einsicht durchgesetzt hat, das es eben nicht alleine Hitler und Himmler und noch 10 andere waren. Die Hitlerdiktatur hatte, wie jede andere auch "Aushängeschilder". Das sind die, die die Mordmaschine befehligen. Aber funktionieren kann sie nur durch die Mitarbeit vieler. Da sind die eigentlichen Täter und alle diejenigen, die die Logistik liefern. All die anderen Hilfstätigkeiten ohne die das alles nicht hätte funktionieren können. Und dazu gehören auch diejenigen die den Papierkram erledigt haben.

Zitat:
But without him how would Hitler have condemned him at Dachau
Without him Caesar would've stood alone
He's the one who gives his body as the weapon of the war
And without him, all this killing can't go on

Aus dem Lied "The Universal Soldier"
Was gibt es denn für Argumente die gegen eine Verurteilung sprechen? Ich zähle mal die auf, die mir einfallen.

- Das heutige Alter der Angeklagten.

Ab welchem Alter soll denn generelle Straffreiheit gelten? Ab wann ist man gegen Strafverfolgung immun? Das interessiert mich wirklich. Ich würde dann die Planung meines Lebensabends entsprechend anpassen.

- Das damalige Alter der Angeklagten.

Sie war damals 18 und damit strafmündig. Sie war jugendlich aber kein Kind mehr. Und als Jugendliche wird sie auch vom Gericht behandelt. Auch, wenn das bei einer über 90 jährigen seltsam vorkommen mag.

- Die lange Zeit seit der angeklagten Tat

Mord und Beihilfe dazu verjährt nicht. Da gibt es keinen Grund kein Verfahren zu eröffnen.

-Sie war ja nur ein kleines Licht

Polizisten kennen das als Rechtfertigungsversuch wenn einer geblitzt wurde Da heißt es dann "Kümmert euch um die richtigen Verbrecher und nicht um solchen Kleinkram" Führt man diesen Gedanken weiter, bedeutet das eine Straffreiheit für alles unter Mord.

Ob es ihr möglich und zuzumuten war sich zu weigern. Das und all die anderen Umstände wird das Gericht zu klären haben. Aus dem Ergebnis dieser Klärung wird dann ein Urteil entstehen.

Zu dem Punkt sie hätte nicht mitbekommen was da geschah ein Zitat meines Großvaters. Melvin, lass dir nichts einreden. Wir haben alle gewusst, das da schlimmes geschieht. Wir kannten alle jemanden den sie abgeholt haben. Aber keiner kannte jemanden, den sie wiedergebracht haben.
Und sie hat ein paar Meter daneben gesessen, hatte Einblick in die Unterlagen und will nichts bemerkt haben? Weil die Krematorien zu klein waren wurden immer wieder im freien Leichen verbrannt. Das hat sie nicht bemerkt? Wer soll das glauben?

* Bei Donovan wurde aus "Dachau" "Liebau".
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Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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Ungelesen 06.02.21, 23:53   #24
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Melvin, nach der Definition Deines Opas müssten dann aber alle vor Gericht gestellt werden die damals mindestens 18 waren und nicht im Widerstand gekämpft haben oder die Lager überlebt haben.

Sämtliche Arbeiterinnen aus den Waffenfabriken, sämtliche Wäscherinnen, sämtliche Krankenschwestern...

Mir kommt es jetzt langsam so vor als wenn man noch schnell ein paar damals lebende Menschen vor Gericht bringen möchte bevor die alle wegsterben.

Wegen etwaiger Volljährigkeit: Man ist erst seit 1975 in der BRD ab 18 volljährig. Vorher - [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] - war es bei einem Alter von 21 Jahren.

Das Mädel war also noch ein Teenager nach heutigen Maßstäben.

Ich bin auf jeden Fall sehr gespannt wie das Urteil ausfallen wird (sofern es eines geben wird und sofern die Angeklagte nicht vorher wegstirbt).
Kirkwscks4eva ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.02.21, 00:04   #25
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Zitat:
Zitat von Kirkwscks4eva Beitrag anzeigen
[...]Sämtliche Arbeiterinnen aus den Waffenfabriken, sämtliche Wäscherinnen, sämtliche Krankenschwestern...
[...]
Du erkennst aber schon den Unterschied zwischen Wäschewaschen und dem Abtippen von Vernichtsungsbefehlen. Das Erste braucht man, das Letztere absolut nicht. Waffenfabriken sind nun mal Bestandteil eines Krieges. Völkermord nicht!

Zitat:
Zitat von Kirkwscks4eva Beitrag anzeigen
[...]Das Mädel war also noch ein Teenager nach heutigen Maßstäben.[...]
Deswegen ist auch die Jugendkammer zuständig!

Zitat:
Zitat von Kirkwscks4eva Beitrag anzeigen
[...]Mir kommt es jetzt langsam so vor als wenn man noch schnell ein paar damals lebende Menschen vor Gericht bringen möchte bevor die alle wegsterben.
[...]
Ja, wie können die nur...?!?
Skandal, dass die Behörden nicht noch ein paar Jährchen warten möchten
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Ungelesen 07.02.21, 00:06   #26
Kirkwscks4eva
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Zitat:
Zitat von MotherFocker Beitrag anzeigen
Du erkennst aber schon den Unterschied zwischen Wäschewaschen und dem Abtippen von Vernichtsungsbefehlen. Das Erste braucht man, das Letztere absolut nicht. Waffenfabriken sind nun mal Bestandteil eines Krieges. Völkermord nicht!
Du weißt doch gar nicht ob sie Vernichtungsbefehle getippt hat.
Kirkwscks4eva ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.02.21, 10:16   #27
Klopperhorst
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Zitat:
Zitat von MotherFocker Beitrag anzeigen
Wie könnten die Umstände der Frau gewesen sein? Nun, 1943 war sie gerade 18 Jahre alt und, trotz der damaligen Zeit, mit Sicherheit nicht mehr kindlich-naiv oder völlig weltfremd, denn das KZ wurde 1939 in Betrieb genommen. Vielleicht kollaborierte sie mit den Nazis um sich und die Familie über die Zeit zu retten, was in gewisser Weise verständlich wäre.
Vieleicht wurde sie auch einfach eine Zivilangestellte innerhalb der SS, weil sie notdienstverpflichtet bzw. kriegshilfsdienstpflichtig war ?
Sofern es auf eine Notdienst- oder Kriegshilfsdienstverpflichtung hinausläuft, spielte ihr Wissen oder das Wissen anderer über das Lager keine Rolle. Genausowenig wie das selbstgefällige Geblubber einer Nachkriegsgeneration-Juristin, sich doch "einfach zu entziehen".
Das und alles andere von dir aufgeführte ist reine Sepkulation. Wir alle wissen bzgl. ihrer Person das wir nichts wissen. Das wird das zuständige Gericht herausfinden müssen. Ob mit oder ohne Unterstützung von der Angeklagten.

Ich halte die Rahmenbedingungen für diesen Prozess einfach für ungünstig. DIe gute Frau ist 95 Jahre alt, eine wirklich Bestrafung fällt auf Grund ihres Alters aus, geläutert wird sie im Schuldensfall auch dadurch nicht. Es ist ein reiner Symbolprozess, wo es nicht um die Beklagte geht, sondern nur um die Signalwirkung nach Außen (Es ist in diesem Zusammenhang sehr verwunderlich das sich die Staatsanwaltschaft zu keinem Zeitpunkt um Traudl Junge gekümmert hat, die Sekretärin des Führers. Was da wohl alles über den Schreibtisch ging ....).
Deswegen reicht es auch aus wenn sie zum Zeitpunkt X am Ort X gewesen ist. Alles andere wird man nicht mehr rekonstruieren können, es sei denn man findet die gesammelte Korrespondenz des Lager-Kommandeurs. Spielt aber im Prinzip eh keine Rolle mehr. Der Prozess hat im Vergleich zum erwartenden Strafmaß (paar Monate auf Bewährung) eh schon zu viel Ressourcen verschlungen. Wenigstens konnten ein paar Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft auf Staatskosten in die USA fliegen

Geändert von Klopperhorst (07.02.21 um 10:53 Uhr) Grund: Ergänzung
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Ungelesen 07.02.21, 11:30   #28
acherontia
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Zitat:
Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
Deswegen reicht es auch aus wenn sie zum Zeitpunkt X am Ort X gewesen ist.

Wie gesagt, stichhaltige Beweise und dann kann die Dame gerne im Bunker verfaulen. Aber wenn es tatsächlich auf diese grandiose Beweisführung hinauslaufen sollte, dann ist das hier mehr als nur bedenklich: Denn mit der "stichhaltigen" Begründung kann man so ziemlich jede Person in diesem Land jederzeit anklagen.
Wohl kaum jemand der nicht irgendwann mal an einem Tatort oder ähnlichem vorbeikam.
Z.B. sämtliche Leute die sich zum fraglichen Zeitpunkt am Breitscheidplatz aufhielten.Könnte man nach o.G. "Beweis" als Mittäter anklagen...
Das ist nicht nur Rechtsbeugung, sondern offenbart das Rechtsverständnis einer Bananenrepublik.
Aber in einem Land wo böse Raubmordkopierer oft länger im Bau sitzen als aktive Pädophile, wundert mich gar nichts mehr...
Ich dachte Symbol- und Schauprozesse sind mit dem dritten Reich untergegeangen, oder habe ich da was verpasst?
Lässt man so etwas erst einmal einreißen werden wir in zehn Jahren das Rechtssystem von Mexiko als human und effizient betrachten.

Aber erst einmal heißt es abwarten und hoffen das dieses worst case Szenario nicht eintritt!
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Geändert von acherontia (07.02.21 um 11:53 Uhr)
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Ungelesen 07.02.21, 12:01   #29
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Ich finde irgendwann sollte man das Kapitel auch abschließen, hört sich vll kalt an aber das Leben geht weiter.

Man sollte immer daran denken und aus damaligen Fehlern lernen und es in Zukunft besser machen.

Und gab es nicht auch mal ein Gesetz bezüglich der Verjährung? (10 Jahre) wie kann es sein das dann Urteile gesprochen werden nach mehr als 70 Jahren.


Zum anderen halte ich eine Verteilung mehr als Unnötig. (Außer Papierkram)
DIe meisten waren damals vll ka 16-25 Jahre ich denke die Leute hatten bis heute viel Zeit zum Nachdenken und der größte Teil würde heute nach all der Zeit vieles anders machen.

Dann noch mit Urteilen da rüber zu rutschen ist in meinen Augen sehr bedenklich.
Ich behaupte die Menschen haben genug leid erlitten über die ganzen Jahre hinweg.

Und nach 70 Jahren immer noch Schuldige zu Suchen........ Ist verschwendete Zeit
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Ungelesen 07.02.21, 12:04   #30
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"Recht Du hast"...Würde so ein kleiner grüner Kerl mit Spitzohren jetzt sagen...
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Ungelesen 07.02.21, 12:13   #31
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Diese Richterin sieht wohl in Roland Freisler ihr grosses Vorbild.
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Ungelesen 07.02.21, 13:10   #32
Melvin van Horne
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Moin,

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Natürlich nicht. denn die von Dir genannten konnten davon ausgehen das die Munition die sie herstellen, die Wäsche die sie hatten für Soldaten in einem Krieg verwendet werden. Die Krankenschwester konnte davon ausgehen, dass die Soldaten die sie pflegte Soldaten waren und nicht die Verantwortlichen des Massenmordes von dessen Existenz sie vielleicht eine dunkle Ahnung hatte.

All das stellt die Anklage bei einer Frau in Frage, die wenige Meter von unter freiem Himmel brennenden Leichenhaufen arbeitete. Es ist mehr als wahrscheinlich, dass sie aus den Unterlagen des Lagers erkennen konnte das so viele im Lager ums Leben gekommen sind.

Es gibt ein paar Sachen die, so einfach sie klingen, offenbar so schwer zu verstehen sind. Stellt man die Worte "Anklage" und "Verurteilung" nebeneinander wird einem der Unterschied klar. Das gilt für die Bedeutung offenbar nicht. Kurz die Erklärung.

Anklage. Es besteht der begründete Verdacht das jemand eine Straftat begangen hat. Der Verdacht ist so groß, dass die Staatsanwaltschaft davon ausgeht das es zu einer Verurteilung kommt. Also klagt sie an.

An diesem Punkt ist die Sache um die es hier geht erst.

Das Gericht verhandelt. Es hört sich die Argumente von Staatsanwaltschaft und Verteidigung an. Diese Argumente wägt das Gericht ab und fällt ein Urteil. Entweder die Angeklagte wird freigesprochen oder sie wird zu einer Strafe verurteilt. Wenn das der Fall ist, bewertet das Gericht die vorgebrachten Argumente um eine gerechte Strafe festzusetzen. Den Vertretern von Anklage und Verteidigung steht dann der Rechtswerg frei das Urteil oder das Strafmass prüfen zu lassen.
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Ungelesen 07.02.21, 14:04   #33
TinyTimm
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Zitat:
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... die wenige Meter von unter freiem Himmel brennenden Leichenhaufen arbeitete.
Hat man das so festgestellt?
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Alle die heute darüber urteilen haben keinen blassen Schimmer wie krass und gefährlich das Leben damals gewesen sein muss. Scheinbar haben sie noch nie etwas von Herdenmentalität bzw. Gruppenzwang in Gehirnwäsche- Diktaturen gehört.
Ansonsten würde man nicht solchen Stuß wie "sie hätte sich ja leicht entziehen können" hören müssen.
Man muß sich das mal praktisch vorstellen : Vor Antritt des Jobs mit Sicherheit keine Ahnung gehabt, und später möglicherweise... Und dann geht sie einfach zu ihrem Boss und sagt sie kann das nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren? Bestimmt hätte sie dann mit Dank und Blumenstrauß nach Hause fahren können?
Bin mir ziemlich sicher das sie als gefährlicher Mitwisser ziemlich rasch auch im nächsten Ofen gelandet wäre.
Ich hätte gerne mal die bewussten Großmäuler in einer ähnlichen Situation erlebt...
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Melvin van Horne
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Moin,

Zitat von [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

"Im Krematorium wurden 1942 zwei Öfen zur Verbrennung der Leichen gebaut, allerdings wurden auch immer weiter Leichen offen im Freien verbrannt."

Ich habe keinen Grund, daran zu zweifeln.

Um deutlich zu machen was ich meine, konstruiere ich mal was.

Vor 10 Jahren ging die Mordserie des NSU zu Ende. In noch einmal 10 Jahren wird ein dann 80 jähriger entdeckt, der den Verbrechern geholfen hat. Er hat ihnen eine Unterkunft besorgt, sie mit Geld versorgt und ihnen gelegentlich geholfen von a nach b zu kommen. Ja, er wusste das die Polizei nach zwei Männern und einer Frau aus dem rechts*******n Umfeld sucht. Und er wusste auch, das die drei denen er hilft, zwei Männer und eine Frau sind. Ja, einer der Männer hieß Uwe. Und es wurde nach einem Uwe gefahndet. Aber woher sollte er wissen das das der gleiche Uwe ist?

Und dann?

Das ist doch schon so lange her?
Der ist doch schon so alt?
Jemandem eine Wohnung besorgen und ihm eine Auto leihen ist doch nicht strafbar?
Was bringt das denn noch?
Er wusste doch nicht, wem er da hilft?

Und wem das Beispiel NSU nun nicht passt. Auch die direkten Unterstützer der RAF sind inzwischen schon im hohen Alter. Die Beihilfe zum Mord ist strafbar und verjährt nicht. Das steht so im Gesetz. Wollen wir das die Verantwortlichen das Gesetz je nach Lust, Laune oder persönlicher Meinung ausser Kraft setzen?

Wenn das so sein soll, dann soll das so sein. Aber dann will ich nie wieder hören die Justiz sei auf diesem oder jenem Auge blind.

Und nein, dem Elektriker der die Wohnzimmerlampe in der Wohnung angeklemmt hat in der Hans Martin Schleyer gefangen gehalten wurde und dem Arbeiter der die Reifen des Wohnmobils hergestellt hat in dem der NSU auf Mördertour ging muss nicht der Prozess gemacht werden. Denn sie konnten beim besten Willen nicht erkennen das das was sie tun einmal Verbrechern helfen würde.

@acherontia Das große Maul ist das eine. Große Augen sind auch schön. Man kann damit gut lesen. Zum Beispiel etwas über den Unterschied zwischen Anklage und Verurteilung. Die Anklage geht davon aus das sie sich entziehen konnte. Ob das so war, wird in der Verhandlung geklärt. Und wenn bei dieser Klärung festgestellt wird das sie das ohne Gefahr für Leib und Leben nicht konnte, dann wird das beim Urteil berücksichtigt werden.

Ich habe weiter oben einen Text verlinkt in dem steht die Aussage eines Polizeioberwachtmeisters des Polizeibataillons 322:

Zitat:
„Es haben sich manchmal Kameraden geweigert, an Erschießungen teilzunehmen. Darunter war auch ich einige Male. So wie man mir nichts tat, von der Führung aus, so ging es auch anderen Befehlsverweigerern. Wir wurden eben anders eingeteilt. Es wurde also nicht mit irgendwelchen Strafmaßnahmen gedroht, schon gar nicht mit Erschießungen.
Aussagen weiterer Angehöriger unterschiedlicher Polizeibataillone decken sich mit dieser Aussage.

Ich kann mir nicht vorstellen das man die Schützen ungestraft lässt wenn sie den Befehl verweigern und die Sekretärin erschiesst. Aber das ist meine Vorstellung. Mehr nicht. Klären wird das in diesem Fall die Verhandlung.
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Geändert von Melvin van Horne (07.02.21 um 15:16 Uhr)
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