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Brauche ich ein Impressum für meine Seite?

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Ungelesen 10.10.09, 12:43   #1
Hank90
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Standard Brauche ich ein Impressum für meine Seite?

Hi,

Ich habe eine kleine Homepage mit Joomla erstellt. In meiner Freizeit beschäftige ich mich viel mit Grafikdesign, Programmierung und Musik und wollte meine Ergebnisse auf der Seite zeigen. Ich werde keine Dienstleistungen anbieten oder ein Forum erstellen. Alle Inhalte sind in meiner Freizeit enstanden.


Nun sagen einige, ich brauche erst ein Impressum, wenn ich Dienstleistungen anbiete, andere sagen ich brauche immer ein Impressum, was stimmt denn nun?

Gruß Hank90
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Ungelesen 10.10.09, 21:51   #2
kurumi
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Ja man benötigt ein Impressum sobald man einen Cent verdient (zum Beispiel mit Werbung). Falls dies der Fall ist, müssen allerdings noch mehr Angaben gemacht werden. Das kommt jedoch immer auf den Bereich an, dem deine Internetpräsens zugeordnet wird und ggf. welche Unternehmensform die Firma der jeweiligen Seite hat.
Es könnte also dazu kommen das folgende Dinge angegeben werden müssen:

IBAN
BIC
Hauptverantwortlicher (! mit Vor- und Nachnahme)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Steuernummer
Adresse
Telefon / Fax / E-Mail Kontaktmöglichkeiten

Für Unternehmen gibt es einen Generator [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Bei einer privaten Person in Deutschland kann im Prinzip darauf verzichtet werden den Hauptverantwortlichen anzugeben, da dieser sowieso durch die [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] ermittelt werden kann.

Am besten ist es allerdings bei solchen Fragen sich kurz bei einem Anwalt einer fundierte Meinung einzuholen.
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Ungelesen 11.10.09, 11:31   #3
MC68060
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IBAN und BIC müssen nicht angegeben werden.
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Ungelesen 11.10.09, 17:44   #4
kurumi
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Also um das mal auf einen Nenner zu bringen

Zitat:
Zitat von dorfdepp Beitrag anzeigen
Bei Privatpersonen ist das nicht Pflicht.
Das ist vollkommen richtig. Du brauchst in deinem Fall kein Impressum.
Aber! (alles was jetzt folgt ist nur otional)
Falls du Werbung auf deiner Internetseite schaltest (eventuell irgendwann in Zukunft), verdienst du mit deiner Seite Geld. Dann musst du dich darüber informieren was genau gefordert wird. Bei der Wiki sieht das [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].

Sonderfälle Forum und Gästebuch:
Als Administrator konnte man früher für das was Gäste/ Besucher auf der Seite veranstalten haftbar gemacht werden. Das ist jetzt nicht mehr so, man muss nur nachweisen das man administrativ dagegen vorgegangen ist (rassistische Post löschen, Warez Links u.a., ggf. IP Adressen des Postenden zur Verfügung stellen)

Einen Generator für ein Impressum gibt es [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] (braucht man halt nur wenn man die Seite gewerblich betreibt).

Die rechtliche Grundlage ist das [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].

Warum dieser Aufwand? Was kann einem passieren?
Es gibt genügend Firmen die nach einem fehlerhaften Impressum suchen (nach Urheberrechtsverletzungen, selbst nach Anfahrtskarten die aus einem Atlas stammen, Kochrezepten), diese Abmahnen (jeder weiß das ein Brief auch schnell einmal wegkommt) und dann strafen verhängen (meist bis 5000€ nach außergerichtlicher Einigung).

Wie kommen diese Firmen meine Daten?
Eine Anfrage bei der [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] fordert bei einer deutschen Domain den Besitzer oder eine Kontaktadresse des Serverbesitzers zu Tage. Für .com .net und die anderen Domains gibt es ebenfalls ähnliche Dienste.
Ansonsten wird bei dem ISP (Internet Service Provider) und anderen Einrichtungen nachgefragt.

Edit: Und nochmals danke an [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Ungelesen 19.10.09, 16:09   #5
Neocon
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Du brauchst als normale Privatperson kein Impressum - auch nicht, wenn du mit Werbung Geld verdienst. Das Impressum an sich ist schon lang veraltet, wird aber heute noch gern genutzt, weil die Leute sich darunter eher etwas vorstellen können.

Ein Impressum bzw. Pflichtangaben sind nur dafür da um einen Urheber für diverse Geschäfte schnell ausfindig zu machen.
Beispiel:
Unternehmen XYZ stellt Artikel: "Hanswurst" mittels Onlineshop zum Verkauf. Wenn der Käufer mit Hanswurst nicht zufrieden ist oder evtl. Ansprüche geltent machen will, dann muss er wissen wie er an den Anbieter herankommt. So greift der Gesetzesgeber schonmal vor und verlangt von der Firma diverse Pflichtangaben. Für Unternehmen, die Artikel verkaufen haben eher eine Regelung im BGB, welche indirekt auch soetwas ähnliches wie ein Impressum bzw. Pflichtangaben verlangen, um nicht nachhinein mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.
Impressumpflicht war aber eher für die Presse gedacht und damals nach dem TDG geregelt. Entsprechender Paragraph ist aber weggefallen und das Impressum gibt es somit nicht mehr und in der Presse redet man nur von Pflichtangaben. Nun wird es im TMG § 5 unter Informationspflicht/Pflichtangaben gehalten.

Als Nicht-Kaufmann oder Jemand der keine Informationen verkauft und somit das Gesetz keine Pflichtangaben vorsieht, sind für den solche Angaben auch freiwillig.

Das hier ist natürlich auch nicht Richtig:
Zitat:
Zitat von kurumi Beitrag anzeigen
...Falls du Werbung auf deiner Internetseite schaltest (eventuell irgendwann in Zukunft), verdienst du mit deiner Seite Geld. Dann musst du dich darüber informieren was genau gefordert wird. Bei der Wiki sieht das [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
Wenn du mit Werbung Geld verdienst, z.B. durch Werbebanner usw., dann beziehst du das Geld nicht vom Besucher der Seite, der auf den Banner klickt, sondern vom Werbeunternehmen. Dort muss das Werbeunternehmen für Pflichtangaben sorgen nicht du! Denn du machst nur Geschäfte mit dem Werbeunternehmen, nicht mit den Besuchern.

Wikipedia ist übrigens ein Unternehmen, was auch Verkäufe tätigt und die Datenbank zum Teil mittels Wikipedia-DVD vermarktet und diverse andere Aktionen am Start hat.

Dinge übers Internet zu verkaufen ist natürlich illegal, wenn man nicht Unternehmer ist und sie versteuern lässt. Außer man handelt Privat mit der Ware, aber dafür nutzt man eher Portale wie ebay. Ebay verlangt aber von den Leuten auch diverse Pflichtangaben beim Registrieren wie Adressen. Eben solche wie der Unternehmer auch zum Teil angeben muss.
Privatverkäufe ohne Portale wie ebay, sind meines Wissens nur rechtlich wenn Käufer und Verkäufer persönlich gegenüberstehen und gebrauchte Gegenstände verkaufen. Über eine eigene Webseite wirst du da legal kaum weiterkommen - vielleicht eher nur durch ein Angebot - z.B. "Omas alte Strumpfsammlung". Eine Webseite die an sich den Verkauf regelt, wie Onlineshop wäre nicht legal. Aber ich kenne da die rechtlich Lage nicht genau.
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Ungelesen 20.10.09, 00:05   #6
kurumi
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Zitat:
Zitat von Neocon Beitrag anzeigen
Impressumpflicht war aber eher für die Presse gedacht und damals nach TMG § 5 geregelt. § 5 ist aber weggefallen und das Impressum gibt es somit nicht mehr
Leider führt das Bundesminesterium immernoch den [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Abergesehen davon ist der wichtigste Paragraph der [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] (Punkt 4: Mit Werbecharakter).

Zitat:
Zitat von Neocon Beitrag anzeigen
Das hier ist natürlich auch Blödsinn:
Leider kommt versehentliche Unhöflichkeit erschreckend häufig vor (sei allerdings beruhigt, mir lag nichts Blödes im Sinn als ich den obrigen Post verfasste).

Natürlich ist die Wiki etwas komplett anderes. Jedoch ist diese Organisation mit ihrem kompletten Impressum, inklusive der Körperschaft selbst, ein perfektes Beispiel für ein weltweit gültiges Imprint.

Zitat:
Zitat von kurumi Beitrag anzeigen
Am besten ist es allerdings bei solchen Fragen sich kurz bei einem Anwalt einer fundierte Meinung einzuholen.
Denn wie man hier wieder sieht gibt es genügend Meinungen, ein Fachmensch sollte jedoch immer das letze Wort haben (im Zweifelsfall entscheidet sowieso der Richter).

Außerdem war das relevante des Themas vom Benutzer dorfdepp schon geklärt. Der Autor des Threads braucht kein Impressum.
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Ungelesen 21.10.09, 14:38   #7
Neocon
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Zitat:
Zitat von kurumi Beitrag anzeigen
Leider führt das Bundesminesterium immernoch den [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Abergesehen davon ist der wichtigste Paragraph der [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] (Punkt 4: Mit Werbecharakter).
Ja da hast du wohl Recht. Ich habe es mit dem TDG verwechselt, das weggefallen ist und dort noch von einem "Impressum" die Rede war. Beim TMG § 5 eben nicht mehr:

Zitat:
Zitat von Neocon Beitrag anzeigen
Impressumpflicht war aber eher für die Presse gedacht und damals nach dem TDG geregelt. Entsprechender Paragraph ist aber weggefallen und das Impressum gibt es somit nicht mehr und in der Presse redet man nur von Pflichtangaben. Nun wird es im TMG § 5 unter Informationspflicht/Pflichtangaben gehalten.
Zitat:
Zitat von kurumi Beitrag anzeigen
Leider kommt versehentliche Unhöflichkeit erschreckend häufig vor (sei allerdings beruhigt, mir lag nichts Blödes im Sinn als ich den obrigen Post verfasste).
Sorry, ich wusste nicht das du es persönlich nimmst. Ich meinte eher das deine Aussage mit der Werbung nicht so ganz Richtig sei.
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