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myGully |
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23.03.23, 06:54
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 10
Bedankt: 3
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Booking will mir stonieren
Hallo zusammen
Wir haben letztes Jahr im Sepember 2022 ein Hotel in München zur Oktoberfestzeit 2023 gebucht, wir haben uns das rausgesucht was gut bewertet und relativ günstig war, ein Preisfehler war und ist für uns immer noch nicht ersichtlich.
Jetzt will uns das Hotel über Booking das Zimmer stonieren oder wir sollen mehr für das Zimmer zahlen wenn wir es behalten wollen.
Mein Eindruck ist eher das Hotel hat das Oktoberfest nicht berücksichtigt und will jetzt einfach mehr Geld zu dem Zeitraum haben.
Das Zimmer ist uns auch schon seid 6 Monaten bestätigt.
VG
tomdo
Geändert von tomdo1 (23.03.23 um 07:10 Uhr)
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23.03.23, 08:26
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#2
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Master of Desaster
Registriert seit: Dec 2014
Beiträge: 4.094
Bedankt: 3.138
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Dazu kann dir eine boardmannschaft sicherlich nicht viel anraten.
Vetragsinhalte sind die pruefbare Version.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Caplan:
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23.03.23, 08:44
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#3
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2021
Beiträge: 477
Bedankt: 1.236
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1) Booking.xx ist eine Vermittlungsplattform mit Provisionsinteresse. Vertragspartner ist das Hotel
Trotzdem: Hast Du eine Bestätigung der Reservierung zu "Deinem" Preis? Wenn ja, prüfen ob in den Vertragsbedingungen was von preislichen Veränderungen steht. (ggfs. wegen der Frühzeitigkeit), sonst 1x freundlich auf die Bestätigung verweisen. Sollten die Bayern sich bockbeinig stellen den Anwalt ins Spiel bringen. Von der negativen Bewertung mal ganz abgesehen
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23.03.23, 10:44
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#4
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.245
Bedankt: 23.297
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Grundsätzlich ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot des höheren Preises rechtlich unzulässig. Du mußt aber in Deinen Vertrag schauen ob die Reservierung verbindlich ist und keine Klausel einem Vertragspartner anderes erlaubt.
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24.03.23, 07:17
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 10
Bedankt: 3
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Guten Morgen
Jetzt hat mir Booking meine Reise storniert, und ich werde wohl mal ein erstes Gespräch mit einem Rechtsbeistand führen, ich fühle michdoch ein wenig hinters Licht geführt
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei tomdo1 bedankt:
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24.03.23, 08:27
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#6
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Master of Desaster
Registriert seit: Dec 2014
Beiträge: 4.094
Bedankt: 3.138
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Wie erwaehnt, bleiben die Vetragsklauseln das A und O.
Sofern sie dies nicht ausschliessen / einschliessen und jedweilige Klausel nicht rechtlich anfechtbar ist, sprich wirkungslos ist, gilt hier das Vetragsrecht vollumfaenglich.
Man kann manchmal staunen, was alles so geht..
Geändert von Caplan (25.03.23 um 07:10 Uhr)
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Caplan:
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24.03.23, 09:51
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#7
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.114
Bedankt: 21.781
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Lass das mal mit dem Anwalt ^^
Falls Dir keine weiteren Kosten enstanden sind, solltest Du direkt beim Hotel nachfragen.
Im Zweifel denen das Übel mit booking erklären und dann erneut buchen.
booking.com ist wirklich das Letzte. Selbst in München erlebt.
Auf deren website wurde grossartig mit kostenlosem Parkplatz (zentrale Lage: AWA Hotel SChillerstrasse München) geworben, was ich kaum glauben konnte. ABer gebucht. Bei der Ankunft meinte die Rezeption, dass sie nicht für den Inhalt von booking verantworlich wären. Musste täglich rund 25 € in der nahen Tiefgarage hinlegen. Geld von booking gabs nicht zurück.
Diesen Piratenverein sollte man meiden.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei MotherFocker bedankt:
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25.03.23, 08:05
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#8
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Stammi
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 1.145
Bedankt: 1.445
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Zitat:
Zitat von MotherFocker
booking.com ist wirklich das Letzte. Selbst in München erlebt.
Auf deren website wurde grossartig mit kostenlosem Parkplatz (zentrale Lage: AWA Hotel SChillerstrasse München) geworben, was ich kaum glauben konnte. ABer gebucht. Bei der Ankunft meinte die Rezeption, dass sie nicht für den Inhalt von booking verantworlich wären. Musste täglich rund 25 € in der nahen Tiefgarage hinlegen. Geld von booking gabs nicht zurück.
Diesen Piratenverein sollte man meiden.
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Und wenn auf ebay in einem angebbot sachen drinstehen die nicht zutreffen, ist natüürlich ebay schuld. Wer sonst.
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Irgendwie komisch, dass das was wir gemeinhin als "unmenschlich" bezeichnen, ausschließlich Verhalten von Menschen beschreibt.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei nichdiemama:
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25.03.23, 08:22
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#9
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.114
Bedankt: 21.781
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Zitat:
Zitat von nichdiemama
Und wenn auf ebay in einem angebbot sachen drinstehen die nicht zutreffen, ist natüürlich ebay schuld. Wer sonst.
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Falsch gedacht
Booking.com bot (in meinem Fall) obiges Hotel explizit mit kostenlosem Parkplatz an, was aber nicht der Realität und schon gar nicht im Angebot des Hotels war. Dies war vermutlich reiner Kundenfang. Wie schon erwähnt wurde: Provisionsbasis.
In der Münchner Innenstadt kostenlose Parkplätze anzubieten ist ein absolutes Luxusgut, deswegen auch meine Wahl.
Das Hotel wird sich kaum um die übrigen Inhalte auf der website von booking kümmern, wenn Zimmer und deren Preise ordnungsgemass (was es auch war) kümmern. Wenn dann die Buchung noch klappt ist die Welt für das Hotel in Ordnung.
Also: Booking.com ist der Schuldige!
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MotherFocker:
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25.03.23, 10:58
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#10
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Stammi
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 1.145
Bedankt: 1.445
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Dann scheinst du andere (eigene?) Erfahrungen mit dem erstellen und konfiguieren von anzeigen bei booking zu haben als ich. Bei allem das ich bisher eingestellt habe, habe exakt ich angegeben was im angebot stehen soll. macht auch sinn, weil ich ja weiss was ich anbiete.
Aber wenn du davon überzeugt bist, dass markeplace betreiber die provisionen für vermittlungen bekommen, angebote auf ihren plattformen verändern weil sie damit schneller geld verdienen, dann werde ich dich schwerlich von deinem glauben abbringen können (und eigentlich will ich auch gar nicht).
Dass zb hotels auch einen hohen antrieb haben ihre angebote an den mann zu bringen und dabei möglicherweise auch mal jemand übers ziel hinaus schießt scheint ja ausgeschlossen zu sein, gut dass das aufgeklärt werden konnte.
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Irgendwie komisch, dass das was wir gemeinhin als "unmenschlich" bezeichnen, ausschließlich Verhalten von Menschen beschreibt.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei nichdiemama:
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28.03.23, 12:48
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#11
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Stammi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.145
Bedankt: 574
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Gestern noch gelesen, die Bestätigungen von Booking.com sind nichts wert, wenn man keine entsprechende Preis- und Reservierungsbestätigung vom Hotel hat.
Also sollte man den Verein direkt meiden und sofort beim Hotel buchen.
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12.04.23, 19:45
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#12
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 6
Bedankt: 2
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Zitat:
Zitat von tomdo1
Hallo zusammen
Wir haben letztes Jahr im Sepember 2022 ein Hotel in München zur Oktoberfestzeit 2023 gebucht, wir haben uns das rausgesucht was gut bewertet und relativ günstig war, ein Preisfehler war und ist für uns immer noch nicht ersichtlich.
Jetzt will uns das Hotel über Booking das Zimmer stonieren oder wir sollen mehr für das Zimmer zahlen wenn wir es behalten wollen.
Mein Eindruck ist eher das Hotel hat das Oktoberfest nicht berücksichtigt und will jetzt einfach mehr Geld zu dem Zeitraum haben.
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Klingt für mich nach einem Preisirrtum, auf den sich das Hotel in Deutschland berufen kann. Da gibt es eine klare Rechtssprechnung zu. Da Du aber weder den gebuchten noch den tatsächlichen Preis nennst, ist das schwer zu beurteilen.
Im übrigen sind die Hotels für die Pflege der Daten verantwortlich. Natürlich schiebt der Hotelpartner bei Falscheingabe die Verantwortung auf die Plattform. Und wem glaubt der Gast in dem Moment wohl mehr? Dem netten Mann vor Ort oder der großen bösen Buchungsplattform? Die Datenpflege auf den verschiedenen Portalen ist mittlerweile recht komplex und wird oft auch von sog. Channelmanager übernommen. Da kommt es immer wieder mal zu Fehlern.
Fehler können passieren. Ist nur die Frage, wie da mit umgegangen wird.
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