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Vermieter verweigert Kaution.

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Ungelesen 24.02.24, 09:53   #1
Frader
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Standard Vermieter verweigert Kaution.

Hallo.

Ich musste vor einem halben Jahr meine Wohnung verlassen die diese mir gekündigt worden war.
Grund der Kündigung war der Abriss des Objektes aus energetischen Gründen.
(Nachspeicheröfen als Heizung und Warmwasser über Boiler).

War im Grunde ein ziemliches Dreckloch und ich bin im Grunde auch froh da raus zu sein! Da wurde über Jahre nie investiert.

Aufgrund dessen wurde von mir nach Auszug keine Renovierung der Wohnung erwartet. Auch wenn es im Mietvertrag stand.

Die Rückzahlung meiner Kaution wurde mir aber dennoch verweigert mit dem Vermerk das die Wohnung in einem Zustand gewesen wäre die die Kaution überstiegen hätte.
Dies kann auch durchaus sein. Es wurde dort auch geraucht.
Dennoch frage ich mich welche Unkosten der Vermieter hier nun hat wenn sowieso alles abgerissen wird

Ich da rechlich so in Ordnung?
Ich wohnte dort 18 Jahre und dem entsprechend müssten bei der Kaution auch einige Zinsen angefallen sein!
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Ungelesen 24.02.24, 10:05   #2
elise
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also die zinsen kannst du wahrscheinlich vernachlässigen ;-)

ich befürchte, dass du hier wenig kostenlose rechtsberatung bekommen wirst... mieterschutzbund wäre eine möglichkeit

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das zweite könnte deinem fall nahekommen...
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„Spunk!“, sagte Pippi triumphierend. „Spunk?“, fragte Tommy. „Was bedeutet das?“ „Wenn ich das bloß wüsste“, sagte Pippi. „Das Einzige, was ich weiß, ist, dass es nicht Staubsauger bedeutet.“
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Draalz (24.02.24)
Ungelesen 24.02.24, 10:37   #3
Draalz
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Den Mieterschutzbund würde ich in jedem Fall bemühen, allerdings die Erwartungen nicht zu hoch stellen. Meine einstige Frau stand vor dem selben Problem, allerdings gab's da keinen Abriss. Herumgekommen ist allerdings nichts dabei.

Heutzutage würde ich bei einer Wohnungsbau Gesellschaft mieten und mir zuvor die Häuser anschauen (Wärmedämmung, Fenster). Wenn da investiert wurde, würde ich mieten, sonst eher nicht.
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ziesell (24.02.24)
Ungelesen 24.02.24, 11:06   #4
Caplan
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Ein alter Versuch halt. Nicht einzigartig.
Hier hilft nur der Weg der Klage im letzten Fall.
Zinsen, wie erwaehnt , kannst du vergessen.
Es gab ja auch die letzten 12 Jahre kaum welche.
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Draalz (24.02.24)
Ungelesen 24.02.24, 13:03   #5
Rassalam
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1. Rauchen darf in einem Mietvertrag in einer Privatwohnung nicht verboten werden. Da gibt es zwar noch kein Höchstrichterliches Urteil, aber so ist der Konsens.

2. Darf dein Vermieter, nur weil du in der Wohnung geraucht hast, die Kaution nicht einbehalten. Besonders, wenn die Hütte abgerissen wird.

Zum Gericht gehen, Gerichtskostenbeihilfeantrag holen, Ausfüllen, abgeben und denn zum Anwalt. Ein Briefkopf ein Sozietät löst das Problem meistens schon.
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Ungelesen 24.02.24, 17:40   #6
G. Guillaume
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Mietkautionen werden, auch wenn das NICHT rechtens ist, grundsätzlich kurz vor Auszug durch Nichtzahlung der Miete in Höhe der Kaution abgewohnt. Damit wird genau sowas verhindert. Will er Geld muß er beweisen, aktuell hast Du die Arschkarte gezogen.
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Draalz (24.02.24)
Ungelesen 24.02.24, 17:59   #7
Rassalam
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Zitat:
Zitat von G. Guillaume Beitrag anzeigen
Mietkautionen
Denn geht man zum Vermieter und verlangt einen Nachweis darüber das die Mietkaution die gesamte Mietzeit auf einem seperaten Konto lag (Den er meistens nicht erbringen kann). Da 99% der Privaten Vermieter das nicht machen, drohst du ihnen daraufhin mit ner Klage und kriegst dein Geld zurück.

Wie alle immer so tun als wäre der Mieter die arme Sau. Man sollte sich schon mal das Mietrecht durchlesen und nicht nur die Hausordnung.
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Ungelesen 24.02.24, 18:41   #8
Draalz
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Es sei denn, der Vermieter hat ein dickes Fell.
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Ungelesen 25.02.24, 12:51   #9
Rassalam
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Zitat:
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Es sei denn
Auch das ist egal, denn weißt man die Vermieter höflich darauf hin das alle Gerichtsverfahren in diesem Bereich Öffentliche Verhandlungen sind und das man durchaus die EmailAdresse der Lokalen Zeitung hat um auf diese Machenschaften hinzuweisen.

Da ist es aber echt wie Dieter Nuhr sagt: "Wenn nen Ami sich nen Privatjet kauft, sagen die Amis, man der hats aber geschafft." Die Deutschen sagen: "Man wenn der mal nicht abstürzt."

Das ist halt auch ein großes Bildungsproblem, Mietrecht, STGB, Arbeitsrecht, Sozialrecht und BGB sollte doch wenigstens jeder irgendwo griffbereit haben und wenn es nur im Internet ist. Vieles kann man sich selber suchen und sich damit auseinandersetzen. Mal ganz davon ab das viele Leute bei einem Problem in einen Zustand der Schockstarre begeben anstatt sich zu Fragen: "Wie komm ich da wieder raus."

Denn im Endeffekt, wenn man sich seiner Rechten und Pflichten bewusst ist, bringen solche Drohungen oder Handlungen des Vermieters nichts, weil man weiß man ist im Recht. Und spätestens sein Anwalt wird ihm sagen: "Halt mal jetzt die Füße still, dein gegenüber hat recht."

Wenn man natürlich keine Eigentinitiative zeigt, sich nicht selber mit dem Thema auseinandersetzt und nur immer erwartet das andere ohne eine eigene Vorleistung das Problem lösen, denn kommt natürlich nix bei raus.

Und wenn das so eine Bruchbude war, geht man da garantiert nur 10min und sieht 20 Verstöße des Vermieters mit denen man ihn bloßstellen könnte. Sind die Brandmelder angebaut? Gab es eine jährliche Wartung? -> Wenn nicht gleich dem Vermieter an Karren gehen, Kamen die Nebenkostenabrechnungen fristgerecht? Nein?-> Mieterbund und gleich die Abrechnungen mitnehmen zum Nachrechnen. Ist die Heizung mindestens auf 66Grad eingestellt im Keller? Nein? Vermieter an Karren gehen usw. wenn man das Mietrecht kennt macht das richtig Spaß sich mit Vermietern zu streiten.

Ganz doll beliebt sind in Mehrfamilienhäusern übrigens das nicht Brandschotten von Abzugsschächten die einfach nur dicht gemacht wurden. Zieht es im Bad oder Küche? Denn ist mit großer wahrscheinlich der ehemalige Schacht nicht Brandgeschottet. Bei sowas legt die Feuerwehr auch gern mal das ganze Gründstück auf Eis. Wenn man will geht das alles.

Und natürlich das highlight, jede Verletzung die durch bauliche Vernachlässigung zu stande kommen ist vom Arzt dokumentieren lassen. Hab ich mir am rissigen Holzrahmen von Tür, Fenster oder Handlauf nen Splitter eingefangen? Ab zum Arzt aufnehmen lassen, wegen möglicher Blutvergiftung, die Rechnung dem Vermieter schicken mit ner Frist von 2 Wochen den Mangel zu beheben oder es gibt Mietminderung und ne Klage wegen Schadensersatz. Mit dem richtigen Arbeitgeber und ner Rechtsschutz drückt dein Arbeitgeber dem noch einen wegen Verdienstausfall rein, weil du so unabkömmlich bist.

Wie gesagt geht alles, man muss es nur richtig machen.

Geändert von Rassalam (25.02.24 um 13:08 Uhr) Grund: Sozialrecht nicht Sozielrecht :D
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Ungelesen 25.02.24, 14:24   #10
Draalz
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Das ist halt auch ein großes Bildungsproblem, Mietrecht, STGB, Arbeitsrecht, Sozialrecht und BGB sollte doch wenigstens jeder irgendwo griffbereit haben und wenn es nur im Internet ist. Vieles kann man sich selber suchen und sich damit auseinandersetzen. Mal ganz davon ab das viele Leute bei einem Problem in einen Zustand der Schockstarre begeben anstatt sich zu Fragen: "Wie komm ich da wieder raus."
Verstehe ich das richtig? Rechtswissenschaften gehören zur Allgemeinbildung? Wozu sollte es dann noch Anwälte geben, wenn jeder in der Lage wäre, sich selbst zu verteidigen, durchzusetzen?

Ein Jurastudium dauert im Schnitt 13 Semester und dann hat man nur eine grobe Fachrichtung.

Zitat:
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Denn im Endeffekt, wenn man sich seiner Rechten und Pflichten bewusst ist, bringen solche Drohungen oder Handlungen des Vermieters nichts, weil man weiß man ist im Recht. Und spätestens sein Anwalt wird ihm sagen: "Halt mal jetzt die Füße still, dein gegenüber hat recht."

Wenn man natürlich keine Eigentinitiative zeigt, sich nicht selber mit dem Thema auseinandersetzt und nur immer erwartet das andere ohne eine eigene Vorleistung das Problem lösen, denn kommt natürlich nix bei raus.
Ich weiß nicht, wie sehr Du kognitiv in Deinem Arbeitsleben ausgelastet bis, aber ich war das schon und zwar so sehr, dass ich am Feierabend keine Lust mehr hatte mich mit so etwas zu befassen.

Durch unsere Erziehung und Erfahrung wissen wir sicher was rechtens ist, oder auch nicht, aber die meisten haben eben keine Erfahrung in Rechtsstreitigkeiten und ich denke, sie wollen diese auch nicht. Man will einfach leben. Für den Rest gibt's Anwälte.

Und Initiative zeigt der TO schon, weil er hier nachfragt.
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Ungelesen 25.02.24, 19:12   #11
tanjian
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Verstehe ich das richtig? Rechtswissenschaften gehören zur Allgemeinbildung? Wozu sollte es dann noch Anwälte geben, wenn jeder in der Lage wäre, sich selbst zu verteidigen, durchzusetzen?
Naja, was bei der "Eigenbildung" im juristischen Bereich rauskommt, sieht man bei den Beiträgen oben ja schon recht gut. Wildeste Behauptungen, wie man den bösen bösen Vermieter angeblich zum Schwitzen bringen kann. Allein die Sache mit der nicht angelegten Kaution hat mir die Lachtränen in die Augen getrieben. BGH-Urteil zu dem Thema? Egal, interessiert doch nicht, in irgendeinem Forum hat man schließlich doch gelesen, dass man dem Vermieter damit drohen kann, dann wird das auch wohl richtig sein.
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"Lieber ein Haus im Grünen, als einen Grünen im Haus."
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Aber klingt doch gut, womit man angeblich Vermieter - wegen nem Holzsplitter den Verdienstausfall einklagen.

Auf der anderen Seite kann ich jeden Vermieter verstehen, der keinen Bock darauf hat. Wir standen vor der Entscheidung unser Haus zu verkaufen oder zu vermieten. Haben verkauft und müssen keine Angst haben vor so Spinnern, die meinen wegen jedem Pups nen Krieg zu starten weil sie in nem älteren Haus wohnen aber der Meinung sind ne neue Villa gemietet zu haben.
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Würde mir das nicht gefallen lassen ... schreib den Fall zusammen und telefoniere/schreibe mit einem Mieterverbund / Konsumentenschutz
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Ungelesen 29.02.24, 01:46   #14
Master_3
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Verstehe ich das richtig? Rechtswissenschaften gehören zur Allgemeinbildung? Wozu sollte es dann noch Anwälte geben, wenn jeder in der Lage wäre, sich selbst zu verteidigen, durchzusetzen?

Ein Jurastudium dauert im Schnitt 13 Semester und dann hat man nur eine grobe Fachrichtung.
Im Fitness Studio gibt es da die Leute die Jahrelang auf Kondition trainieren, dann die Bodybuilder, die Sprinter, Kraftsportler, die "Zero Fat" Fraktion, Strongman....

Also ist es sinnlos, dass ich selber ins Gym gehe, weil ich es nicht so gut kann wie sie?
Nein! Nur weil ich nicht so gut wie der Profi bin, heißt das noch lange nicht, dass ich da nicht trotzdem einen Nutzen draus ziehen kann, wenn ich es selber angehe.

Diese Art zu denken "Es gibt ja jemanden, der das für mich machen kann gegen Bezahlung" führt halt dazu, dass man irgendwann im Leben einen Punkt erreicht, an dem es richtig teuer wird.
Ohne jetzt zu verallgemeinern finde ich diese Denkweise gerade bei den jüngeren Generationen am häufigsten.

Waschmaschine kaputt? Handwerker!
Spülmaschine pumpt nicht mehr richtig ab? Handwerker!
Lampe oder Steckdose anklemmen? Handwerker!
Heizung fällt aus? Handwerker!
PC läuft nicht? IT´ler!
Auto hat einen Defekt, bzw. Panne? Werkstatt!
Der Chef verlangt alle möglichen Sachen von mir? Anwalt oder hinnehmen!
Steuererklärung? Steuerberater!


Man muss ja nicht gleich in allen Sachen der Oberguru sein - es geht einfach darum, dass man ein gesundes Grundwissen hat, dass einem 1. eine Art Gespür dafür gibt "Ok, das kann ich selber machen, oder aber da lass ich lieber den Profi ran" 2. eine MENGE Geld sparen kann.

Ich habe KEINEN Handwerklichen Beruf erlernt, bin 3X Jahre alt und habe bei unserer Waschmaschine bereits zum 2ten Mal die Kohlen gewechselt (je 12€ ca alle 5 Jahre) - sind 4 Schrauben die man lösen muss + 2 für die Kohlen und einen Stecker - Arbeitsaufwand beim erstenmal 30-40min, beim zweiten mal 15min...
Kostenpunkt wenn der Handwerker kommt und den Motor tauscht, weil es die Kohlen nicht einzeln gibt: 339€ für den Motor + Anfahrt + Arbeitslohn = Wirtschaftlicher Totalschaden, also eine neue Waschmaschine für 499€ holen und hoffen, dass da dann der Aufbau mit dabei ist, weil sonst kommt der ja auch wieder extra, wenn man es nicht selber kann....

Jalousie Motor defekt: 39,99€ hat der neue gekostet, Ausbau + Fahrt zum Baumarkt (8km) + SELBER das Neuteil gesucht + Einbau hat 1,5std gedauert.
Lt. kurzer Google Suche biste beim Handwerker ca. 300€ dafür los.
Und weißt du was der Vorteil ist? Ich weiß jetzt wie es geht, wo ich das Teil finde, wie simpel es ist wenn wieder irgendwann eins hops geht und nur als Tipp so ein Haus hat mal schnell 10-15-20 Stück von denen.


Keiner verlangt vom Threadersteller das er sich selbst vor dem höchsten Landesgericht selber verteildigt - es geht nur drum, wie man sich Verhält wenn man ungerecht behandelt wird: Kein blödes Drohen, aber eben auch kein banges Zurückweichen und erstmal schauen, was das Internet dazu sagt.
Diese "Erstberatung" ist bei vielen Anwälten kostenlos, aber dennoch erhöhen sich u.U. die Kosten eines solchen Unterfangens, wenn später insgesamt 2-3 Gespräche mehr notwendig sind.
VERNÜNFTIG mit dem Vermieter reden - ist dieser nicht einsichtig, dann klipp und klar erklären, dass das dann jetzt zum Anwalt geht und dies auch WIRKLICH machen.
TE schreibt, dass er seit 18 Jahren in der Wohnung wohnte, ergo wird es sich hier weniger um einen schüchternen, unerfahrenen und unsicheren 20 Jährigen handeln, sondern um eine Erwachsene Person.
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Ungelesen 29.02.24, 11:09   #15
Draalz
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Diese Art zu denken "Es gibt ja jemanden, der das für mich machen kann gegen Bezahlung" führt halt dazu, dass man irgendwann im Leben einen Punkt erreicht, an dem es richtig teuer wird.
Ohne jetzt zu verallgemeinern finde ich diese Denkweise gerade bei den jüngeren Generationen am häufigsten.
Neulich erhielt ich ein Schreiben der Wohnungsgesellschaft meiner getrennt lebenden, verstorbenen Frau, dass ich, als ihr Erbe, deren Wohnung zu räumen und für deren Mietschuld aufzukommen hätte. Die Frist um ein Erbe abzulehnen (6 Wochen) war längst verstrichen. Also fragte ich einen Anwalt und der offerierte mir, dass diese Frist erst dann beginnt, wenn ich von dieser Erbschaft erführe. Ich lehnte dann also schnellstmöglich die Erbschaft ab. Das nennt man, denke ich, Erfahrung.

Zitat:
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Ich habe KEINEN Handwerklichen Beruf erlernt, bin 3X Jahre alt und habe bei unserer Waschmaschine bereits zum 2ten Mal die Kohlen gewechselt (je 12€ ca alle 5 Jahre) - sind 4 Schrauben die man lösen muss + 2 für die Kohlen und einen Stecker - Arbeitsaufwand beim erstenmal 30-40min, beim zweiten mal 15min...
Kostenpunkt wenn der Handwerker kommt und den Motor tauscht, weil es die Kohlen nicht einzeln gibt: 339€ für den Motor + Anfahrt + Arbeitslohn = Wirtschaftlicher Totalschaden, also eine neue Waschmaschine für 499€ holen und hoffen, dass da dann der Aufbau mit dabei ist, weil sonst kommt der ja auch wieder extra, wenn man es nicht selber kann....
Ich bin 6X Jahre alt und habe einen teilhandwerklichen Beruf erlernt. Kohlen habe ich bei der Billigwaschmaschine meiner einstigen Frau getauscht.
Meine Waschmaschine hingegen wäscht seit über 35 Jahren, ohne dass ich Kohlen wechseln musste. Sie ist allerdings auch ein Stück einstiger deutscher Wertarbeit, die es heute eigentlich nicht mehr gibt.
Und Du kannst mir glauben, meine Autos kamen eigentlich nur in die Werkstatt zum Reifen erneuern, alles andere hab ich selbst gemacht. Die letzte Aktion war die Reparatur einer beheizten Windschutzscheibe, die der TÜV letztendlich auch abnahm. Allein die Materialkosten für einen Tausch lagen bei 3000 Euro.

Und bei allem Respekt, meine Auslassungen bezogen sich auf einen Beitrag, nicht auf den TE. Und von daher bleibe ich auch bei meiner Aussage in Bezug auf 'Das ist halt auch ein großes Bildungsproblem, Mietrecht, STGB, Arbeitsrecht, Sozialrecht und BGB sollte doch wenigstens jeder irgendwo griffbereit haben und wenn es nur im Internet ist', dass ich in meiner Freizeit leben will und keine Gesetzbücher wälzen mag.
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Neulich erhielt ich ein Schreiben der Wohnungsgesellschaft meiner getrennt lebenden, verstorbenen Frau
Keine Ahnung wie du noch zur ihr standest, aber: Mein Beileid.

Kurz angeschnitten: Übliche Fristen gelten zwar immer, auch wenn man im Urlaub etc. ist, aber kein Richter dieser Welt darauf verknacken, denn: Deine Nachbarn oder Verwandte KÖNNTEN zwar deinen Briefkasten leeren, ABER DU könntest eh nicht antworten, weil du den Schrieb ja garnicht hast

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Und bei allem Respekt, meine Auslassungen bezogen sich auf einen Beitrag, nicht auf den TE. Und von daher bleibe ich auch bei meiner Aussage in Bezug auf 'Das ist halt auch ein großes Bildungsproblem, Mietrecht, STGB, Arbeitsrecht, Sozialrecht und BGB sollte doch wenigstens jeder irgendwo griffbereit haben und wenn es nur im Internet ist', dass ich in meiner Freizeit leben will und keine Gesetzbücher wälzen mag.
Meine Bemerkung war ja auch nicht direkt auf dich bezogen, sondern auf das von Rassalam angesprochene "Bildunsproblem" der Gesellschaft, welches durchaus besteht - das wollte ich damit aufzeigen.

Und nein nicht jeder muss sich mit jedem Recht auskennen - aber vielleicht einfach mal in die passenden Richtungen "horchen" und etwas selbstständig Recherchieren.
Wenn ich zur Miete wohne ist die Chance, dass es irgendwann Ärger mit Vermeiter oder Mitmietern gibt nun mal hoch.
Wenn du ein eigenes freistehendes Haus hast, kannste dir das Mietrecht sparen - es sei denn du willst Vermieter werden, dafür solltest du dich dann aber mit anderen Rechtskategorien anfreunden (Bauvorschriften,...).

Das selbe mit dem Arbeitsrecht - wenn ich Bürojobber bin brauche ich mir (höchst warscheinlich) keine Gedanken um die Rechte der Schichtarbeit machen, aber evtl. ehr um sowas wie Datenschutz im Postverkehr etc.
Wenn ich mich aber dann nicht auskenne und z.B. zweimal wöchentlich die 11std Ruhezeit zwischen den Schichten nicht einhalte, weil der Chef drängelt, dann steht er zwar mit einem Bein im Knast aber ich hab u.U. ebenfalls ein rechtliches Problem - z.B. bei einem Betriebs- oder Wegeunfall.


Dein Kommentar zeigt ja im Grunde das, was ich angemerkt habe: Du sparst auf der einen Seite eine Menge Geld und einen Teil davon nutzt du eben um z.B. mehr Arbeit an die Anwälte abzugeben, weil du sagst du hast da kein Bock drauf.

Das Problem was ich meinte waren ehr Menschen mit dem "Ich hab kein Bock mich mit irgendwas Nützlichen auch nur 10min Auseinander zu setzen."
Erst neulich habe ich unseren ausgelernten Azubi gefragt ob er mit dem Birnenwechsel warten will bis bei ihm auch noch das 3te Bremslicht ausfällt. Als Antwort kam "Keinen Plan wie das geht!". Ich hab ihm dann gesagt, dass er sich das mal in Ruhe anschauen solle das wäre kein Hexenwerk, oder eben auf Youtube ein Tutorial angucken könne - da kann man eigentlich nix verkehrt machen.
"Nee kann ich nicht, aber weißt du was ich dafür kann? DAS" Und fängt vor mir mit Penspinning (Stift um die Finger rotieren) an...Der Typ ist Mitte 20.
Ich denke du verstehst worauf ich hinaus will...
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Draalz (29.02.24)
Ungelesen 04.03.24, 11:46   #17
0815pogo
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Kurz angeschnitten: Übliche Fristen gelten zwar immer, auch wenn man im Urlaub etc. ist, aber kein Richter dieser Welt darauf verknacken, denn: Deine Nachbarn oder Verwandte KÖNNTEN zwar deinen Briefkasten leeren, ABER DU könntest eh nicht antworten, weil du den Schrieb ja garnicht hast
Doch. Nach herrschender Rectsprechung gilt ein Schreiben als am selben Tag zugestellt, wenn es bis 18:00 Uhr in deinem Briefkasten liegt. Neuere Rechtsprechung verlangt es fr?her, etwa bsi 14:00 Uhr, hat sich aber noch nicht durchgesetzt. Es ist DEIN Kasten und damit DEINE Verantwortung, reinzuschauen. Deine Urlaubspl?ne, Zweitwohnsitze in der Karibik oder Gef?ngnisaufenthalte d?rfen nicht zu Lasten der Leute gehen, die Anspr?che gegen dich haben.
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Ungelesen 05.03.24, 01:14   #18
Master_3
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Das ist richtig, es gilt als zugestellt, das ändert aber nix daran, dass wenn du die Frist schlicht nicht einhalten KANNST die FRIST "nichtig" ist.

Wenn du im Urlaub bist und du einen Befristeten Brief bekommst kann der Nachbar diesen aus dem Briefkasten nehmen und für dich öffnen.
Aber wer soll denn Antworten, wenn du garnicht da bist? Soll dein Nachbar deine Steuererklärungs-Ergänzungen einreichen xxxxD
Und wie willst du aus deinem Urlaub heraus die Unterlagen für eine Antwort zusammen suchen?

Was ist, wenn der Nachbar den Briefkasten gegen die Absprache NICHT leert oder die befristeten Briefe ignoriert? Wer ist dann verantwortlich?

Ich behaupte mal beinhart, dass 99% aller Fristen via Anwalt abgeschmettert werden können - sofern diese wirklich nicht einzuhalten waren.
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Ungelesen 05.03.24, 10:39   #19
Uli19
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Wenn eine Kaution der Absicherung unterlassener Instandhaltungsverpflichtungen diente, der Kündigungsgrund andererseits bevorstehender Abriss war, besteht Anspruch auf Rückzahlung der Kaution zuzüglich Zinsen in Höhe einer Sparbuch-Einlage.
Frist mit Klageandrohung setzen.
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Ungelesen 05.03.24, 14:41   #20
csesraven
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Zitat:
Zitat von Master_3 Beitrag anzeigen
Das ist richtig, es gilt als zugestellt, das ändert aber nix daran, dass wenn du die Frist schlicht nicht einhalten KANNST die FRIST "nichtig" ist.
Hast du dafür auch ein Urteil? Soweit mir bekannt ist, musst du dich aktiv um Wiedereinsetzung bemühen sonst gilt die Frist. Und das wird nicht immer zugelassen

Nicht ganz passendes Bsp. aus dem realen Leben: Parkverbotszone wird eingerichtet, du musst dein Auto binnen 3 Tagen wegfahren. Bist du im Urlaub hast du Pech, dein Auto wird dennoch abgeschleppt und du zahlst die Kosten. (BVerwG, Az.: 3 C 25.16)
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Ungelesen 05.03.24, 16:18   #21
HerribertHackbraten
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Ich würde auch sofort einen Anwalt nehmen oder öffentliche Rechtsauskunft.
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Ungelesen 06.03.24, 04:33   #22
Spammerman
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Ich würde einen Brief schreiben (Einwurfeinschreiben) an den Vermieter:

Sehr geeherter ...
wir haben im Mietvertrag vom xxxxx eine Mietkaution für die Wohnung in xxxxx in Höhe von xxxxx vereinbart, die Sie am xxxxx erhalten haben.
Durch die Kündigung Ihrerseits für den geplanten Abriss des Hauses, ist keine Renovierung der Wohnug mehr erforderlich gewesen. Es besteht somit weder ein Renovierungsstau noch offene Mietzahlungen meinerseits. Der grundlose Einbehalt der Kaution ist daher nicht begründbar und nicht erforderlich.

Ich fordere Sie daher auf, bis zum xxxxx (4 Wochen) die fällige Rückzahlung der Kaution einschließlich angefallener Zinsen auf mein Konto xxxxx vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen




Eine Erstauskunft beim Anwalt würde ich mir erstmal sparen. Möglicherweise reagiert man ja auf das Schreiben.
Wenn nicht, hilft eh nur der Klageweg.
Hast Du beim Auszug eine Wohnungsübergabe gemacht? Was ist darin enthalten/festgehalten worden zum Zustand der Wohnung? (Zählerstände, Beschädigungen)
Nebenkostenabrechnung gekommen und bezahlt - falls offene Posten vorhanden?
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wotan1903 (08.03.24)
Ungelesen 06.03.24, 09:18   #23
Caplan
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Kann man erstinstanzlich so handhaben.
Aus 4 Wochen wuerde ich 14 Tage machen. Ist landlaeufig.

Der eheste Effekt ist, das eine schriftlich niedergelegte Form zur Sache existiert.
Alter Lei(d)spruch: Wer schreibt, der bleibt.

Einschreiben & Rueckantwort nicht vergessen.
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Ungelesen 09.03.24, 21:40   #24
Spammerman
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Eine Kaution muss schriftlich vereinbart werden. Wenn es einen Standard-Mietvertrag zu der Sache gibt (bspw von Haus&Grund), ist da sogar ein Feld für vorgesehen.

Max. 3 Monats-Kaltmieten sind zulässig. Es wird wohl kein Mietvertrag per Handschlag gewesen sein.
Und dann steht im Mietvertrag auch ein Passus drin, dass die Sicherheitsleistung durch den Vermieter von seinem Vermögen getrennt, auf ein separates Konto zu Gunsten des Mieters einzuzahlen ist.

Es wird sicher auch ein Beleg über den Geldtransfer mit Verwendungszweck vorliegen. Wird üblicherweise ja nicht bar gemacht.

Geändert von Spammerman (10.03.24 um 09:18 Uhr)
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