Frist verpasst: Langes Warten auf USB-C-Ladestandard in Deutschland
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Frist verpasst: Langes Warten auf USB-C-Ladestandard in Deutschland
Deutschland hat die EU-Frist für die Umsetzung der USB-C-Ladekabelrichtlinie in nationales Recht verpasst.
Ende 2022 trat die EU-Richtlinie in Kraft. Die Frist bis zum 28. Dezember 2023, bis zu der die Mitgliedsstaaten die USB-C-Anforderungen in nationales Recht umsetzen mussten, ist verstrichen, ohne dass die Bundesregierung etwas unternommen hat.
Ein Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums wurde Ende Oktober 2023 eingebracht, dem Parlament aber erst nach der letzten Sitzung des Jahres 2023 vorgelegt. Diese Verzögerung bedeutet, dass der Bundestag frühestens Mitte Januar 2024 über den Gesetzesentwurf abstimmen kann, wobei eine Verabschiedung nicht vor Februar oder März 2024 zu erwarten ist, sofern nicht noch weitere Anhörungen erforderlich sind.
Die Verzögerung in Deutschland steht dem Ziel der EU entgegen, Elektroschrott zu reduzieren und inkompatible Ladegeräte auszumustern, indem USB-C für Geräte wie Smartphones, Tablets, Kopfhörer und andere vorgeschrieben wird.
Verpasste Gelegenheit oder vorsichtige Zurückhaltung?
Einige Industrieverbände argumentieren, dass die Verzögerung Deutschland Zeit gebe, ausgewogene Regeln zu entwickeln, die dem zukünftigen technologischen Wandel Rechnung trügen. Der Gesetzentwurf ermögliche Anpassungen aufgrund von Innovationen wie dem kabellosen Laden.