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Weil Sami A. in Tunesien Folter drohe, hatte ein deutsches Gerichte die Rückholung des mutmaßlichen Bin-Laden-Leibwächters angeordnet. Doch A.s Heimatland will ihn nicht zurückschicken.
Es war eine rechtswidrige Abschiebung, die deutsche Behörden unter Missachtung eines Gerichtsurteils vollzogen. Doch einfach wird das fragwürdige Vorgehen wohl nun nicht rückgängig zu machen sein.
Tunesien will den unrechtmäßig aus Deutschland abgeschobenen mutmaßlichen früheren Bin-Laden-Leibwächter Sami A. nicht an Deutschland zurück überstellen. Ihm stehe womöglich ein Anklage wegen Terrorismus bevor, teilte ein Vertreter der tunesischen Justiz mit.
Vor gut einer Woche ließen deutsche Behörden Sami A. in sein Heimatland fliegen. Dabei hatte am Vorabend das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass er nicht abgeschoben werden dürfe, weil ihm in Tunesien Folter drohe.
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Das könnte tragisch für unseren Seehofer enden, aber vor allem für Sami A. werden. Tunesien hat immer noch die Todesstrafe. Sie wird seit rund 1991 Jahren nicht mehr umgesetzt, aber sie wurde 25mal im Jahr 2017 ausgesprochen.
Sami A. soll der Prozess wegen Terror gemacht werden, damit könnte ein solches Urteil am Ende stehen. Tunesien kennt andere Methoden "Geständnisse" zu erzwingen, wegen der Foltergefahr war die Abschiebung illegal ...