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myGully |
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14.05.17, 20:28
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#1
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V.I.P.
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 47
Bedankt: 388
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Brauch dringend Hilfe:Ebay Käufer will sein Geld zurück!
Hallo
Ich habe vor 2 Wochen ein Internet fähiges Radio für 93€ +Versandkosten bei eBay verkauft.
bezahlt wurde leider über Paypal.
Das Radio hat vor dem Versand einwandfrei funktioniert und war in einem Top Zustand. Versand erfolgte über DHL.
Nach 3-4 Tagen kontaktiert mich der käufer und gibt an, dass das Display defekt sei und wie wir weiter vorgehen. Ich habe ihm geantwortet, dass das nicht sein kann.
Gestern schreibt er mir, dass ich ihm einen Teil zurückerstatten soll oder er das Gerät komplett zurückgibt.
Heute wollte ich ihm schreiben:
Zitat:
Ich sehe das so: Sie wollen nach der Auktion nochmal den Preis etwas drücken und bieten mir deshalb diese zwei Möglichkeiten an. Würde ich das Gerät zurücknehmen, dann hätte ich praktisch ein Minusgeschäft gemacht, weil ich die Versandkosten noch tragen muss. Oder aber ich überweise Ihnen einen Teil des Geldes zurück (worauf Sie anscheinend hoffen) und ich würde dabei noch ganz gut wegkommen. Aber da stellt sich mir die Frage, was wollen Sie mit einem Gerät, bei dem das Display defekt ist? Das Gerät lässt sich ohne Display nicht steuern (man muss sich ins Wlan und diverse online Dienste einloggen). Dann wäre es doch immer noch zuviel Geld, was Sie bezahlt hätten?! Sorry aber verarschen lasse ich mich nicht! Falls das Paket äußerliche Schäden aufweisen sollte, dann wenden SIe sich bitte an die DHL!
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Heute habe ich dann noch eine email von Ebay bekommen, dass der käufer eine Rückgabe anfragt und ich ihm bis zum 24.5 antworten soll.
Hattet ihr schon mal so einen Fall? wie soll ich weiter vorgehen? Drohen mir rechtliche Konsequenzen?
Ich weiß, dass das Gerät einen Tag davor noch funktioniert hat!
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!
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14.05.17, 20:40
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#2
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...
Registriert seit: Aug 2015
Beiträge: 822
Bedankt: 373
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Ich hatte mal einen fall beim mainboard verkauf mit cpu,grakka und arbeitsspeicher.Der käufer meldete sich erst nach 3 wochen.Er sagte das das mainboard defekt sei und die graffikkarte auch.Schrieb ihm das das nicht sein kann da ich das angebot mit denn sachen(Mainboard,CPU,GRAKKA und arbeitsspeicher) rein gestellt hatte.Er schrieb er würde sich drauf einlassen wenn ich statt 90 € nur 60 € zurückzahlen würde.Schrieb dann,das ich es nicht einsehe und er sich bei DHL melden solle.Er hat dann sehr boshaft zurück geschrieben, das er mir das gleiche wünsche mit defekter ware. Schrieb DANN Nnur danke ZURÜCK . Hatte nie wieder etwas gehört bzw. gelesen von ihm
__________________
Mein System:
CPU: AMD FX-9590(FD9590FHW8KHK, 4.7GHz, 8C Kühler: ARTIC Liquid Freezer 240 Netzteil: Thermaltake Berlin 630 Watt GPU: Asus GeForce GTX 1080 Strix OC Aktiv PCIe 3.0 x16 (Retail) Ram: 4 x 4 GB Hyper 1866 MHZ CL10 Mainboard: SABERTOOTH 990FX R2.0
HDD: 2 x WD 4TB SSD: Toshiba 128GB Tower: Thermalthek Level 10 GT Betriebssystem: Windows 10 Prof 64bit
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Pop3y3:
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14.05.17, 21:40
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#3
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Newbie
Registriert seit: Jan 2017
Beiträge: 69
Bedankt: 69
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Also die Frage ist, ob es wirklich gut verpackt war, wenn ja dann soll der sich an DHL halten.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Nuclear_Dieter:
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14.05.17, 22:08
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#4
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V.I.P.
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 47
Bedankt: 388
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Zitat:
Zitat von Nuclear_Dieter
Also die Frage ist, ob es wirklich gut verpackt war, wenn ja dann soll der sich an DHL halten.
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ja war es. hatte einen Verpackungskarton von DHL gekauft und das Radio war selbst auch nochmal in seiner eigenen Verpackung drin, welche sehr stabil wirkt.
es gibt jetzt ein neues problem, da ich über Paypal bezahlt wurde, hat dieser nun den Käuferschutz in Anspruch genommen jetzt stehe ich bei paypal mit 93 € in der Kreide -.-
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15.05.17, 00:09
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#5
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Mitglied
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 486
Bedankt: 929
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Versuch doch mal diese Schiene:
Erstatte Anzeige wegen Betruges bei der Polizei/Staatsanwaltschaft gegen den Käufer. Vielleicht ist dieser schon einmal wegen gleichartiger Delikte aufgefallen. Oder er wird unter diesem Druck einknicken.
Dann würde ich eine weitere Option ziehen, nämlich gleichzeitig Strafanzeige wegen Beihlife zum Betrug gegen ebay erstatten. Deren Geschäftsmodell begünstigt strafbare Handlungen, da die Firma von vorn herein annimmt, das der Verkäufer Schuld sei und z.B. dessen Konto sperrt. Im gleichen Zug mußt du aber nachweisen, dass die Ware funktionierte und einwandfrei verpackt war (Zeugenaussage?). Ich weiß, man legt sich dann mit einem Weltkonzern an, aber waren es nicht öfters die kleinen Leute, die den großen Konzernen ein Bein gestellt haben ....
Greetz
Merlin
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Merlin1136 bedankt:
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15.05.17, 23:32
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 18
Bedankt: 15
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Zitat:
Zitat von Merlin1136
Versuch doch mal diese Schiene:
Erstatte Anzeige wegen Betruges bei der Polizei/Staatsanwaltschaft gegen den Käufer. Vielleicht ist dieser schon einmal wegen gleichartiger Delikte aufgefallen. Oder er wird unter diesem Druck einknicken.
Dann würde ich eine weitere Option ziehen, nämlich gleichzeitig Strafanzeige wegen Beihlife zum Betrug gegen ebay erstatten. Deren Geschäftsmodell begünstigt strafbare Handlungen, da die Firma von vorn herein annimmt, das der Verkäufer Schuld sei und z.B. dessen Konto sperrt. Im gleichen Zug mußt du aber nachweisen, dass die Ware funktionierte und einwandfrei verpackt war (Zeugenaussage?). Ich weiß, man legt sich dann mit einem Weltkonzern an, aber waren es nicht öfters die kleinen Leute, die den großen Konzernen ein Bein gestellt haben ....
Greetz
Merlin
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Schlechter Rat falls man das nicht beweisen kann, dann ist es eventuell falsche Verdächtigung und damit ist nicht zu scherzen und schon gar nicht mit ePay.
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Besser man stellt eine Strafanzeige mit Verdacht auf Betrug.
Tipp: man versucht mit Zeugen zu beweisen, dass das Gerät beim Versand in Ordnung war und sendet den Nachweis zu eBay mit einer eidesstattlichen Erklärung des Zeugen.
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16.05.17, 06:53
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 7
Bedankt: 7
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Zitat:
Zitat von Bergbauer_bb
Tipp: man versucht mit Zeugen zu beweisen, dass das Gerät beim Versand in Ordnung war und sendet den Nachweis zu eBay mit einer eidesstattlichen Erklärung des Zeugen.
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Dann wird der Käufer trotzdem weiter behaupten, das Display sei defekt und es auf mangelhafte Verpackung schieben.
Biete dem Käufer einen Preisnachlass an, das kommt wohl am günstigsten. Wenn das Display nun defekt ist und du es zurück schicken lässt, dann hast du da auch nichts von.
Was du probieren könntest, beim Käufer unangemeldet vorbei zu fahren, dass er dir das Gerät zeigt, aber auch das kostet Zeit und Benzin...
Wie hoch soll der Preisnachlass lt. Käufer denn überhaupt sein?
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei curaplast:
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15.05.17, 21:42
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#8
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 7
Bedankt: 7
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Der Ansprechpartner für DHL wäre der TE, als Versender ist er der Vertragspartner der DHL. Sollte das Paket beim Empfang als unversehrt angenommen worden sein, wird es hier jedoch auch schwierig. Im übrigen berufen die sich immer auf deren Verpackungsrichtlinien. Das Paket kann aus einer bestimmten höhe auf den Boden fallen und der Inhalt darf dadurch nicht beschädigt werden können. Es versteht sich von selbst, daß kein Förderband oder was auch immer höher als diese genannte Fallhöhe ist.
Somit ist DHL als verursacher immer leicht raus, da das Gegenteil zu beweisen wird schwer.
Eine Strafanzeige wegen Betruges... Na da werden die sich aber freuen, ich glaube nicht, daß hier ein öffentliches Interesse besteht, diesen Fall strafrechtlich zu verfolgen.
Mit Paypal ist man als Verkäufer echt immer der Dumme, da wird einfach erstmal immer dem Käufer recht gegeben. Wenn ich etwas verkaufe biete ich das i.d.R. nie an, allerdings kauft dann auch keiner irgendwelche Blu-Rays oder PS-Spiele.
Biete dem Käufer einen Preisnachlass an und verbuche das als Lehrgeld, sollte es einen Streitfall geben, so wird dies auf jeden Fall immer teurer. Der kleinste Streitwert beim Rechtsanwalt sind immer 500.-, danach wird das Honorar berechnet. Das Gericht wird, sollte es soweit kommen, wohl einen Vergleich erwirken wollen, da haben die weniger Arbeit mit, somit kannst du auch wenn du nachher gut daraus kommst, schonmal deine Anwalts-/Gerichtskosten selber tragen, da biste dann wohl auch bei 93.- Euro, oder mehr, weis das nicht genau, aber gibt ja genug Prozesskostenrechner im Internet. Sicherlich reicht meist schon ein einfaches Schreiben von einem Rechtsanwalt, da geben manche schon auf, jedoch biste dann auch bei 80.- dafür.
Wenn der Käufer das Gerät an dich zurücksendet, dann trägt der Käufer die Rücksendekosten.
Gut ist immer Pakete nicht alleine einzupacken und alles zu fotografieren, dann hast du wenigstens etwas brauchbares.
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei curaplast bedankt:
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15.05.17, 23:02
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#9
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 8.091
Bedankt: 11.613
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Seitdem mir eine Käuferin statt dem sehr gut erhaltenen Nintendo DS, den sie von mir bei eBay gekauft hatte, ein versifftes, zerkratztes und voller ekliger Flecken übersätes DS zurückgeschickt hatte, mache ich von jedem verkauften Teil was über 20€ Wert hat, ein paar Fotos. Vor allem von der Seriennummer.
Das wird dir nimmer helfen, klar. 99% der Verkäufe gehen gut, aber es gibt immer wieder Jemanden, der sich auf Kosten anderer durchschmarotzt.
Verlangst Beweisbilder wird er unter Umständen das Display wirklich kaputtmachen. Biete ihm 15€ an Nachlass an. Oder er soll das Gerät versichert als Paket zurücksenden - auf seine Kosten.
__________________
Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei painjester:
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17.05.17, 21:17
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#10
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V.I.P.
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 47
Bedankt: 388
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Er hat mir jetzt ein Bild geschickt, auf dem man sieht, dass das Display nicht funktioniert. Ob es mein Radio ist oder eventuell sein eigenes kann ich nicht sagen. Ich werde wohl die Teilerstattung annehmen. wenn ich ihm das gnaze Geld zurück überweise schickt er mir ein Radio zurück (ob es mein ehemals funktionierdes oder sein Kaputtes Radio ist und er stattdessen meins behält kann ich dann nicht feststellen-habe mir leider die Seriennummer nicht aufgeschrieben -.-)
Aber so komme ich noch besser weg, als wenn ich ihm das ganze Geld überweise und ein kaputtes Radio habe.
Als verkäufer nie w�*eder PayPal!
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21.05.17, 16:49
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#11
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Mitglied
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 396
Bedankt: 257
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Hast Du nicht etwas weiter oben geschrieben, dass der Käufer den Paypal-Käuferschutz in Anspruch genommen und sein Geld bereits zurück erhalten hätte?
Warum denkst Du jetzt überhaupt noch an eine Teilerstattung?
Zitat:
Zitat von C-N-N
Er hat mir jetzt ein Bild geschickt, auf dem man sieht, dass das Display nicht funktioniert. Ob es mein Radio ist oder eventuell sein eigenes kann ich nicht sagen. Ich werde wohl die Teilerstattung annehmen. wenn ich ihm das gnaze Geld zurück überweise schickt er mir ein Radio zurück (ob es mein ehemals funktionierdes oder sein Kaputtes Radio ist und er stattdessen meins behält kann ich dann nicht feststellen-habe mir leider die Seriennummer nicht aufgeschrieben -.-)
Aber so komme ich noch besser weg, als wenn ich ihm das ganze Geld überweise und ein kaputtes Radio habe.
Als verkäufer nie w�*eder PayPal!
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21.05.17, 22:29
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 643
Bedankt: 233
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Die behalten das Geld ein und es bekommt erstmal keiner.. Erst wenn der Fall fertig ist.. Er hat jetzt halt Zeit sich zu äussern..
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei BruceLee007:
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17.05.17, 23:21
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#13
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 5.019
Bedankt: 4.093
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Tja und wieder einer auf so eine billige Masche reingefallen ! Das Display kann man mit Sicherheit auch manipulieren damit es nicht mehr funktioniert ! Dann schnell um einen Preisnachlass bitten und am Ende hat man ein günstig erstandenes Gerät .
PayPal ist für Käufer ein Segen und für Verkäufer ein Fluch !
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19.05.17, 17:24
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 776
Bedankt: 198
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Lass dir doch ein Bild schicken von dem kaputten Display, vieleicht will er nur ein Teil der Summe wieder zurück ergaunern? So was hatte ich auch schon mal und auf einmal war alles wieder okay beim Verkäufer trotzdem bei ebay gemeldet.
Ansonsten wenn du alles bestens Verpackt hast wie die anderen schon sagten oder sich mit ebay in Verbindung setzten und denn auch noch mal sagen das vor dem Versand alles heile war und auch bestens Verpackt wurde.
__________________
Time is an illusion
And life is the magician
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20.05.17, 02:37
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#15
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2013
Beiträge: 2.136
Bedankt: 1.183
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Razerkrait
liest du auch die Beiträge? speziell #10
Einige von uns, sind auf so einen "Betrug" schon reingefallen.
Aber da steht Aussage gegen Aussage, wenn nichts dokumentiert wurde.
Ich hatte einen bestimmten Fall mal. Es ging um einen PC. Ein richtiger Oldie PC. 486 120Mhz ......
Zuvor alles getestet. Alles notiert.
Der Ebayer schrieb mich nach 3 Tagen an, die Festplatte sei defekt. Er hat auf seine Kosten den PC zurück geschickt. Geld hab ich noch 2 Tage einbehalten.
Ich schaute nicht schlecht. Falsche Festplatte hat er mitgeschickt.
Ihn angeschrieben, die Bilder zu gesandt. er ziemlich frech zurück geantwortet.
Wo ich ihn mit dem Anwalt drohte, gab er klein bei.
Hab ihm auf seine Kosten den PC wieder zurück gesandt und nie wieder von ihm gehört.
Für eure Zukunft, macht Bilder, notiert alles, bevor ihr die Sachen verschickt/verkauft.
Ist traurig, aber es gibt genügende Idioten, die es darauf anlegen.
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20.05.17, 11:30
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#16
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Freak
Registriert seit: Oct 2011
Ort: Asiland
Beiträge: 129
Bedankt: 985
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Die Idee den ganzen Prozess zu filmen ist gut. Allerdings: Ganz gemeine Verkäufer, die den Kunden wirklich besch**** wollen, packen den Artikel dann wieder aus und tauschen zb gegen einen bauartgleichen Artikel, der defekt ist(darf natürlich keine Seriennummer haben).
Oder man macht im Voraus dieses Video, benutzt das Autoradio ein paar Monate, es geht kaputt, man verkauft es als funktionstüchtig und als Beweis zeigt man dem Käufer das Video. Bei Privatverkauf ist der Käufer dann echt am A
Deshalb am besten im Beisein eines Gerichtsvollziehers oder anderen Beamten auf Funktion prüfen und verpacken
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Bei Fragen PN schicken
Bitte auf Bedanken klicken, wenn euch mein upload gefällt
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21.05.17, 02:23
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#17
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 23.866
Bedankt: 61.657
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Irgendwann hörts dann doch mal auf.
Wenn es so weit gehen muss einen Gerichtsvollzieher einzuschalten, sollte man entweder
nur vor Ort, oder beim Händler einkaufen
und/oder als Verkäufer seine Sachen nur gegen Abholung anbieten.
Es sollte schon etwas Vertrauen gegenüber dem anderen sein.
Bewertungen ect. sagen ja auch einiges aus.
Von Verkäufern die kaum oder negative Bewertungen kauf man halt nichts.
Betrüger gibt es immer, wer wirklich Wertvolles zu Verkaufen hat, sollte halt
wie Prince sagt Fotos machen am besten mit Verkaufsdatum die Ware nur als
Paket verschicken und auf Paypal verzichten. Dann kann mans nicht mal eben
zurück holen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Avantasia:
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21.05.17, 07:08
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#18
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 23.866
Bedankt: 61.657
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Ich habe mich auf den Post über mir bezogen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Avantasia:
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15.06.17, 03:03
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#19
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2012
Beiträge: 9
Bedankt: 8
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1. Regel: Als Verkäufer NIEMALS Papypal akzeptieren auch nicht PPF!
2. Bei Verkäufen einer Privatperson erfolgt der Versand auf Risiko des Käufers.
Solltest du dann noch rechtswirksam Gewährleistung & Rückgabe, etc. ausgeschlossen passiert gar nichts.
Ggf. weist du über Zeugen und Photos den optischen und technischen Zustand vor Versand nach. und den Zugang an den Käufer.
Dies dann ggf. dem Käufer auch so schriftlich (Mail) mitteilen.
Damit sind deine vertraglichen & gestzlichen Pflichten gem. BGB erfüllt.
Wichtig ist auch die fach- & sachgerechte Verpackung des Gegenstandes, hier sind die Richtlinie des Logistunternehmens eine gute Basis.
Eine weitere Stolperfalle sind dann nur das fehlen von zugesicherten Eigenschaften in der Verkaufsbeschreibung, da diese nicht ausgeschlossen werden könne.
Dies teilst du so schriftlich PayPal mit und forderst unter Fristsetzung die Rückbuchung auf dein Paypal Konto an.
Der Hinwei,dass geltendes dt. & Eu Recht über den sehr fragwürdigen AGB von Paypal stehen.
Und für die Zukunft: Punkt 1!
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Dynamü:
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19.09.17, 14:19
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#20
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2016
Beiträge: 1
Bedankt: 0
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Das ist der Grund warum ich mich von eBay zurückgezogen habe.
Gibt zu viele Möglichkeiten für Käufer zu bescheissen.
Hatte mal versucht ein Macbook Pro im Wert von rund 1.500 Euro darüber zu verkaufen. Eine neverending Story und extrem nervig.
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04.11.17, 02:49
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#21
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Anfänger
Registriert seit: May 2016
Beiträge: 1
Bedankt: 0
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Privatverkauf keine Garantie auf Rücknahme spassbieter zahlen den vollen Preis.
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06.11.17, 21:35
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#22
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Ist öfter hier
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 205
Bedankt: 105
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Hatte auch schonmal einen ähnlichen Fall. Verkauf lief auch über paypall. Käufer gab an dass das Gerät beschädigt ist und nicht funktioniert. Ich hatte eine Rückerstattung abgelehnt. Dann musste papall entscheiden und natürlich zu gunsten des Käufers. Würde nie wieder etwas über paypall verkaufen.
Du wirst sicherlich auf den Schaden und Geldverlust sitzen bleiben.
Viel Glück dennoch
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Mit einem freundlichen Wort und einer Waffe erreicht man mehr, als mit einem freundlichen Wort allein.
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