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myGully |
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23.12.13, 20:23
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#1
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Mitglied
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 438
Bedankt: 140
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Löschen
Gelöscht.
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23.12.13, 20:29
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 34
Bedankt: 63
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bist aber unter Zeugen mündlich einen eingegangen
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23.12.13, 20:43
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#3
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 5.001
Bedankt: 4.067
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Auch ein mündlicher Vertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag !
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23.12.13, 20:59
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#4
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Mitglied
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 438
Bedankt: 140
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Gelöscht.
__________________
...denn dann hast du kapiert, dass der Rock die Welt regiert.
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23.12.13, 21:19
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#5
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Mitglied
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 438
Bedankt: 140
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Doppelpost...
__________________
...denn dann hast du kapiert, dass der Rock die Welt regiert.
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23.12.13, 23:16
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#6
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Wie schon geschrieben wurde, auch mündliche Verträge gelten. Problem ist meist zu beweisen, was vereinbart wurde. Das heißt für dich, du mußt beweisen, das du ausdrücklich den Mietvertrag nur bis zum 1.01.2014 vereinbart hast.
Kannst du das nicht, dann gelten die gesetzlichen Regeln. Das heißt, das du eine Kündigungsfrist von drei Monaten hast. Somit mußt du für eine Kündigung zum 1.01.2014 spätestens am dritten Werktag im Oktober gekündigt haben. Fristgerechten Eingang der Kündigung an diesem Tage, das mußt du beweisen.
Hast du noch nicht gekündigt, dann kannst du den Mietvertrag leider erst frühstens zum 31.03.2014 kündigen. Dazu muß die Kündigung spätestens am 6. 01.2014 beim Vermieter vorliegen.
Zitat:
§ 573c
Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
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24.12.13, 14:29
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 15
Bedankt: 18
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An den letzten Post anknüpfend. Ein Blick in dasd Gestz ist in diesem Fall sehr hilfreich.
§ 568 Abs.1 BGB: Die Kündigung des Mietvertrages bedarf der schriftlichen Form.
Also alles außer der von dir handschriftlich und persönlich unterzeichneten Kündigung auf einem Blatt Paier ist ungültig. Nur eine solche Kündigung ist gültig.
Die Kündigungsfristen sind ja im über mir stehenden Post genannt.
Damit sollte die Sachlage dann doch eindeutig beschrieben sein.
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25.12.13, 15:10
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#8
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Banned by himself
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 2.940
Bedankt: 2.104
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Einen mündlichen Vertrag schriftlich kündigen ? Wie kommt man auf so nen Blödsinn ?
Zurück zum Thema, dir kann gar nix passieren da ein mündlicher befristeter Mietvertrag in keinem Fall rechtsgültig ist. Lediglich unbefristete MV dürfen mündlich vereinbart werden:
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Lebt wohl war mir eine Freude über viele Jahre mit euch, zumindest mit jenen die mich nicht des trollens bezichtigten...
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26.12.13, 11:43
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#9
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Zitat:
Zitat von thyriel
Einen mündlichen Vertrag schriftlich kündigen ? Wie kommt man auf so nen Blödsinn ?
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Ganz einfach, damit er mit der Kündigung nicht die gleichen Beweisprobleme hat, wie er jetzt mit seinem mündlichen Mietvertrag.
Zitat:
Zitat von thyriel
Zurück zum Thema, dir kann gar nix passieren da ein mündlicher befristeter Mietvertrag in keinem Fall rechtsgültig ist. Lediglich unbefristete MV dürfen mündlich vereinbart werden:
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Und genau deshalb hat er ja ein Problem. Denn er ist der Meinung gerade eben mündlich einen Befristeten Vertrag bis zum 1.01.2014 abgeschlossen zu haben. Und muß nun für Zeiten bezahlen, wo er die Wohnung nicht nutzen will, bzw. nicht nutzen kann, weil er sie nicht mehr braucht.
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26.12.13, 12:05
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#10
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Banned by himself
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 2.940
Bedankt: 2.104
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Wenn er nen, ohnehin ungültigen, mündlichen Vertrag, schriftlich kündigt ist das nur ein Zugeständnis. Das macht mehr Probleme als es bringt.
Und zahlen "muss" er gar nix da, wie gesagt, ein mündlicher befristeter MV nie gilt.
Das beste das er machen kann ist den darauf hinweisen. Soll er versuchen es einzuklagen, Chance hat er keine damit durchzukommen
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26.12.13, 12:26
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#11
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 456
Bedankt: 218
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Zitat:
Zitat von thyriel
Einen mündlichen Vertrag schriftlich kündigen ? Wie kommt man auf so nen Blödsinn ?
Zurück zum Thema, dir kann gar nix passieren da ein mündlicher befristeter Mietvertrag in keinem Fall rechtsgültig ist. [/url]
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Ach Thyriel, da ist doch Blödsinn.
Sogar[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] widerspricht dir.
Dort heißt es:
Zitat:
Für den Fall, dass ein befristeter Mietvertrag mündlich und nicht – wie vom Gesetzgeber gemäß § 550 BGB in Verbindung mit § 126 BGB vorgesehen – in Schriftform abgeschlossen worden ist, so ist er gleichwohl wirksam.
Der Mietvertrag wird lediglich umgedeutet und gilt dann als Mietvertrag auf “unbestimmte Zeit” (unbefristeter Mietvertrag).
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Ist ja auch logisch. Die Befristung eines Mietverhältnisses ist an strenge Anforderungen geknüpft, um den Mieter zu schützen. Deshalb gelten für einen mündlich geschlossenen befristeten Mietvertrag die gesetzlichen Regelungen für einen unbefristeten Mietvertrag, was bedeutet, dass der Eigentümer nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Eigenbedarf) überhaupt fristgemäß kündigen kann. Für den Mieter bedeutet es in diesem Fall dennoch, dass er an die gesetzliche Kündigungsfrist gem. § 573c I BGB gebunden ist und die Kündigung hat natürlich schriftlich zu erfolgen.
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26.12.13, 13:49
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#12
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Mitglied
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 396
Bedankt: 257
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Wenn ich den TE richtig verstehe, hat er bisher gar nicht wirksam gekündigt, da er von einer Befristung und automatischem Auslaufen des Vertrages ausgegangen ist, oder?
Beim unbefristeten Mietvertrag beträgt die Kündigungsfrist für Dich als Mieter 3 Monate - damit der aktuelle Monat noch dazu gezählt werden kann, muss die Kündigung bis zum 3 Werktag des Monats erfolgt sein. D.h. offiziell müsstest Du bis 04.01.14 kündigen, um zum 31.03.14 das Mietverhältnis zu beenden.
In dem Falle wäre der, von Vermieterseite genannte, 01.02.14 das für Dich günstigere Datum. Ich gehe davon aus, dass der Vermieter nichts von der Umwandlung des befristeten in einen unbefristeten Mietvertrag weiß. Von daher: wecke keine schlafenden Hunde, akzeptiere ohne große Worte den 01.02.14 und spare 2 Monatsmieten.
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26.12.13, 14:32
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#13
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 456
Bedankt: 218
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Volle Zustimmung, c-walt!
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29.12.13, 23:48
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#14
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Mitglied
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 438
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Gelöscht.
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