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[Recht & Politik] Kann Pornografie urheberrechtlich geschützt sein?

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Ungelesen 07.02.12, 16:31   #1
Yhikly
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Standard Kann Pornografie urheberrechtlich geschützt sein?

Zitat:
Kann Pornografie urheberrechtlich geschützt sein?

In einer Musterklage will ein Abmahnopfer aus Kalifornien ein Gericht zwingen festzustellen, dass Pornofilme nicht urheberrechtlich geschützt werden können. Es geht um angeblichen Tausch über Bittorrent.

Eine Frau, die in einer Abmahnung beschuldigt wird, einen Pornofilm über Bittorrent getauscht zu haben, hat eine Klage eingereicht. Sie verklagt den Pornoproduzenten Hard Drive Productions nicht nur wegen übler Nachrede, das Gericht soll auch entscheiden, ob Pornografie überhaupt urheberrechtlich zu schützen ist, berichtet die Website Fight Copyright Trolls.

Die Pornofirma Hard Drive Productions hat im Jahr 2011 in einem Schreiben an Liuxia Wong Schadensersatz in Höhe von 3.400 US-Dollar gefordert. Wongs IP-Adresse sei dabei erfasst worden, wie der Film "Amateur Allure Jen" über das Filesharing-Protokoll Bittorrent angeboten wurde. Werde der Betrag nicht gezahlt, könne eine weit höhere Strafe in Höhe von 150.000 US-Dollar fällig werden, so die Drohung in dem Schreiben.

Die in Kalifornien lebende Wong entschied, das Vergleichsangebot nicht anzunehmen. Über die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation fand sie den Urheberrechtsanwalt Anwalt Steven Yuen, der Ende Januar 2012 die Gegenklage gegen Hard Drive Productions einreichte.

"Nach Artikel 1, Abschnitt 8, Ziffer 8 der Verfassung der Vereinigten Staaten" sei der US-Kongress ermächtigt, Werke zu schützen, die dem wissenschaftlichen Fortschritt und der Künste dienen. Diese Kriterien könnten die Werke von Hard Drive Productions nicht erfüllen. Stattdessen seien deren Filme obszön und hätten kriminelle Handlungen wie Verschwörung zur Prostitution und Zuhälterei zum Gegenstand.

Die Urheberrechtsverletzung sei am 28. März 2011 festgestellt worden. Der fragliche Film sei aber erst am 22. April 2011 erschienen. Daher beruhte die Anschuldigung auf falschen Fakten.

Nachtrag vom 7. Februar 2012, 13:47 Uhr

Die Pornofirma soll den bekannten Anwalt Brett Gibbs engagiert haben. Ein Antrag auf Abweisung der abgeänderten Klage von Wong und ihres Anwalts Yuen wurde von Gibbs eingereicht.

Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]


Das könnte ja einige Bereiche hier ja (fast) sinnlos machen.
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Ungelesen 07.02.12, 17:47   #2
gentleman-smart
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lol,
Frau Wong sollte lieber Frühlingsrollen-Sharing betreiben...
Die Produktionsfirma hätte wohl keine Klage erhoben, wenn der Film nicht vorab im Netz aufgetaucht wäre. Was aber auch ziemlich einfältig seitens der Produktionsfirma ist zu glauben, dass ihre "Kunstwerke" absolutely save sind.

Sollte diese Klage tatsächlich Erfolg haben, so wäre das ein revolutionäre Entscheidung für die ganze "Szene" und das Urheberrecht in den USA im Allgemeinen.

Es wäre ein Präzedenzurteil und Megaupload müsste logischerweise auch wieder online gehen dürfen. Kim Schmitz würde zum Schutzpatron alles Leecher ernannt werden.

Eigentliche alle urheberrechtlich geschützten Werke dürften dann nicht mehr unter diesem Kunstbegriff fallen, da eine solche Entscheidung nicht mehr nur subejktiv gefällt wurde.
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